ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vermutlich in der Schweiz geblitzt worden - wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid eintrifft?

Vermutlich in der Schweiz geblitzt worden - wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid eintrifft?

Themenstarteram 13. März 2020 um 12:35

Hallo,

ich wurde vermutlich gestern mit dem Firmenwagen in der Schweiz innerorts geblitzt.

Es war ein stationärer Blitzer mit Induktionsschleifen, welcher nur von hinten blitzt.

Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob ich tatsächlich geblitzt wurde.

Wie lange dauert es denn ungefähr bis ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz in Deutschland eintrifft?

Vielen Dank

-janosch128

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:55:12 Uhr:

Man denke an den Deutschen, der in Deutschland eine Haftstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes in der Schweiz absitzt (der berühmte Tunnelraser). Das hätte niemals passieren dürfen. Was geht es uns an, wenn die Schweizer unverhältnismäßig hohe Strafen wegen Verkehrsvergehen verhängen und der Täter mit deutschem Paß wieder in Deutschland ist? Aber so läuft das leider nicht.

Einmal unabhängig davon ob das alles rechtens ist oder nicht (es wird wohl rechtens sein!) und ob die Schweiz Verkehrsdelikte zu hoch oder zu hart bestraft, ist ein Kraftfahrzeugführer, der mit bis zu 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel rast geistig und charakterlich nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen. (Punkt).

Das die Schweizer höhere bzw. härtere Strafen haben, kann man als allgemein bekannt voraussetzen. Dass der Tunnelraser seine Haftstrafe absitzt oder abgesessen hat, da muss ich ehrlich sagen, habe ich keinerlei Mitleid mit ihm. Zumindest bringt er oder brachte er während seiner Haft keine andern Verkehrteilnehmer in Gefahr, denn das was der abgezogen hat, ist schlicht kriminell!

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten
am 15. März 2020 um 13:49

Zitat:

@HansiDampfi2 schrieb am 15. März 2020 um 14:47:04 Uhr:

Ja aber das gilt ja so nicht bei uns in Deutschland. Da ich Deutscher bin, trifft das für uns in Deutschland trotzdem nicht zu.

Ich hatte Deinen Beitrag so verstanden, dass Du in der Schweiz geblitzt wurdest?

Mein Auto wurde geblitzt ja, aber es gab kein Blitzerfoto dazu. Also müssen sie erstmal beweisen, ob ich überhaupt gefahren bin.

Hallo!

 

Zitat:

@HansiDampfi2 schrieb am 15. März 2020 um 14:50:44 Uhr:

Mein Auto wurde geblitzt ja, aber es gab kein Blitzerfoto dazu. Also müssen sie erstmal beweisen, ob ich überhaupt gefahren bin.

Die Schweizer senden grundsätzlich keine Fotos mit. Das bedeutet aber nicht, dass es keins gibt.

 

Gruß

.SD

Themenstarteram 15. März 2020 um 18:14

Das war der Blitzer (Anhang).

Die Schweizer ziehen von dem Messergebnis meist relativ viel ab.

Ist das so ein Blitzer mit 5 km/h Toleranzabzug?

Würde man es bei solch einem Blitzer merken wenn es von hinten blitzt?

Vielen Dank für Eure Antworten!

janosch128

Blitzer

Zitat:

@HansiDampfi2 schrieb am 15. März 2020 um 14:50:44 Uhr:

Mein Auto wurde geblitzt ja, aber es gab kein Blitzerfoto dazu. Also müssen sie erstmal beweisen, ob ich überhaupt gefahren bin.

Das müssen sie nicht beweisen, da in der Schweiz die Halterhaftung gilt.

https://www.frag-einen-anwalt.de/In-der-Schweiz-geblitzt--f258516.html

https://www.bussgeldinfo.org/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-schweiz/

Bußgeldbescheid aus der Schweiz – zahlen oder nicht zahlen?

Da die Schweiz nicht in der EU ist sind die deutschen Behörden den Schweizer Behörden nicht immer bei der Vollstreckung eines Bußgeldbescheides behilflich. Das liegt unter anderem daran, dass es kein Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt. Stattdessen gibt es nur ein Rechtshilfeabkommen. Man wird lediglich von den deutschen Behörden aufgefordert die Strafe zu bezahlen, vollstreckt werden kann allerdings nur in der Schweiz. Wurden Sie in der Schweiz geblitzt gilt außerdem: Wenn auf dem Blitzerfoto das Kennzeichen zu sehen ist und der Fahrer nicht zu erkennen ist, dann wird der Bußgeldbescheid in Deutschland nicht vollstreckt.

Insbesondere höhere Bußgelder verfolgen die Schweizer nach Deutschland zurück. Falls Sie einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz ignorieren, werden Sie möglicherweise in das Fahndungsregister aufgenommen. Das bedeutet, dass bei einer erneuten Einreise das Bußgeld von den Schweizer Behörden eingetrieben werden kann. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel auch Mahngebühren dazugekommen. Die Verjährungsfrist in der Schweiz beträgt 3 Jahre. Eine erneute Einreise nach ignoriertem Bußgeldbescheid steht also 36 Monate lang unter dem Risiko der Vollstreckung durch die Behörden vor Ort.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. März 2020 um 19:35:46 Uhr:

Zitat:

@HansiDampfi2 schrieb am 15. März 2020 um 14:50:44 Uhr:

Mein Auto wurde geblitzt ja, aber es gab kein Blitzerfoto dazu. Also müssen sie erstmal beweisen, ob ich überhaupt gefahren bin.

Das müssen sie nicht beweisen, da in der Schweiz die Halterhaftung gilt.

Ja aber das gilt ja nicht für mich als Deutschen!

am 16. März 2020 um 3:35

Hi!

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 15. März 2020 um 08:26:48 Uhr:

Zitat:

@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:55:12 Uhr:

Man denke an den Deutschen, der in Deutschland eine Haftstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes in der Schweiz absitzt (der berühmte Tunnelraser). Das hätte niemals passieren dürfen. Was geht es uns an, wenn die Schweizer unverhältnismäßig hohe Strafen wegen Verkehrsvergehen verhängen und der Täter mit deutschem Paß wieder in Deutschland ist? Aber so läuft das leider nicht.

Einmal unabhängig davon ob das alles rechtens ist oder nicht (es wird wohl rechtens sein!) und ob die Schweiz Verkehrsdelikte zu hoch oder zu hart bestraft, ist ein Kraftfahrzeugführer, der mit bis zu 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel rast geistig und charakterlich nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen. (Punkt).

Das die Schweizer höhere bzw. härtere Strafen haben, kann man als allgemein bekannt voraussetzen. Dass der Tunnelraser seine Haftstrafe absitzt oder abgesessen hat, da muss ich ehrlich sagen, habe ich keinerlei Mitleid mit ihm. Zumindest bringt er oder brachte er während seiner Haft keine andern Verkehrteilnehmer in Gefahr, denn das was der abgezogen hat, ist schlicht kriminell!

Das sehe ich anders.

Das ist ein ganz normaler Autobahntunnel in dem man ganz locker 180 fahren kann.

Die 200 des "Täters" waren ja offenbar auch kein Problem, schließlich gab es keinen Unfall.

Insofern traf hier ein großer Spoortsgeist im öffentlichen Straßenverkehr auf schwachsinnig niedrige Limitierung.

Mehr aber auch nicht.

ZK

Du als Deutscher musst dich also nicht an die Gesetze des Landes halten, in dem du dich befindest?

Interessant.

Was sagst du denn dazu, wenn diese Einstellung alle Nicht-Deutschen hier bei uns haben?

Zitat:

@ZiKla schrieb am 16. März 2020 um 04:35:54 Uhr:

Hi!

Zitat:

@ZiKla schrieb am 16. März 2020 um 04:35:54 Uhr:

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 15. März 2020 um 08:26:48 Uhr:

 

Einmal unabhängig davon ob das alles rechtens ist oder nicht (es wird wohl rechtens sein!) und ob die Schweiz Verkehrsdelikte zu hoch oder zu hart bestraft, ist ein Kraftfahrzeugführer, der mit bis zu 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel rast geistig und charakterlich nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen. (Punkt).

Das die Schweizer höhere bzw. härtere Strafen haben, kann man als allgemein bekannt voraussetzen. Dass der Tunnelraser seine Haftstrafe absitzt oder abgesessen hat, da muss ich ehrlich sagen, habe ich keinerlei Mitleid mit ihm. Zumindest bringt er oder brachte er während seiner Haft keine andern Verkehrteilnehmer in Gefahr, denn das was der abgezogen hat, ist schlicht kriminell!

Das sehe ich anders.

Das ist ein ganz normaler Autobahntunnel in dem man ganz locker 180 fahren kann.

Die 200 des "Täters" waren ja offenbar auch kein Problem, schließlich gab es keinen Unfall.

Insofern traf hier ein großer Spoortsgeist im öffentlichen Straßenverkehr auf schwachsinnig niedrige Limitierung.

Mehr aber auch nicht.

ZK

Ich fahre ja auch gerne schnell und habe auch ein entsprechendes Fahrzeug - aber das ist ja wohl an Überheblichkeit und Ignoranz schwer zu überbieten

Zitat:

@ZiKla schrieb am 16. März 2020 um 04:35:54 Uhr:

Das sehe ich anders.

Das ist ein ganz normaler Autobahntunnel in dem man ganz locker 180 fahren kann.

Die 200 des "Täters" waren ja offenbar auch kein Problem, schließlich gab es keinen Unfall.

Insofern traf hier ein großer Spoortsgeist im öffentlichen Straßenverkehr auf schwachsinnig niedrige Limitierung.

Mehr aber auch nicht.

ZK

Dazu verkneife ich mir jetzt, das zu schreiben, was ich denke. Nur soviel: Ich schließe daraus, dass du weder je in deinem Leben durch den Gotthardtunnel gefahren bist noch dass du dich über den Gotthardtunnel informiert hast.

gelöscht wegen Blödsinn

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 16. März 2020 um 06:34:23 Uhr:

Du als Deutscher musst dich also nicht an die Gesetze des Landes halten, in dem du dich befindest?

Interessant.

Was sagst du denn dazu, wenn diese Einstellung alle Nicht-Deutschen hier bei uns haben?

Also so hab ichs auf jeden Fall mal gelesen. Weil in Deutschland nicht automatisch der Halter für den Fahrer haftet.

Zitat:

@ZiKla schrieb am 16. März 2020 um 04:35:54 Uhr:

Das sehe ich anders.

Das ist ein ganz normaler Autobahntunnel in dem man ganz locker 180 fahren kann.

Die 200 des "Täters" waren ja offenbar auch kein Problem, schließlich gab es keinen Unfall.

Insofern traf hier ein großer Spoortsgeist im öffentlichen Straßenverkehr auf schwachsinnig niedrige Limitierung.

Mehr aber auch nicht

Ohne Worte. Es gibt zig Gründe warum es in solchen Tunneln Überholverbot und strikte Tempolimits gibt.

am 16. März 2020 um 8:28

Zitat:

@HansiDampfi2 schrieb am 16. März 2020 um 08:32:31 Uhr:

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 16. März 2020 um 06:34:23 Uhr:

Du als Deutscher musst dich also nicht an die Gesetze des Landes halten, in dem du dich befindest?

Interessant.

Was sagst du denn dazu, wenn diese Einstellung alle Nicht-Deutschen hier bei uns haben?

Also so hab ichs auf jeden Fall mal gelesen. Weil in Deutschland nicht automatisch der Halter für den Fahrer haftet.

Es wurde aber in der Schweiz begangen, also gilt Schweizer Recht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vermutlich in der Schweiz geblitzt worden - wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid eintrifft?