ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vermehrtes Zuparken von Parkplätzen für Behinderte

Vermehrtes Zuparken von Parkplätzen für Behinderte

Themenstarteram 31. Dezember 2019 um 1:52

Meine Frau ist zum Ein- und Aussteigen auf einen breiten Parkplatz angewiesen, das sie die Beifahrertüre weit öffnen muss.

Leider muss ich feststellen, dass die Parkplätze für Personen mit Behinderung vermehrt durch Personen ohne entsprechende Berechtigung zugeparkt werden. Das nervt mich als Fahrer zusehends, da ich ja keinen normalbreiten Parkplatz benutzen kann.

Spricht man Lenker ohne entsprechende Berechtigung darauf an, so werden sie häufig frech und beleidigend. Zudem fällt sprachlich auch meistens auf, dass diese Personen noch nicht lange im deutschen Sprachraum leben.

Ich frage mich, was man (in Deutschland) ohne grossen Ärger gegen das zunehmende Zuparken unternehmen kann.

Beste Antwort im Thema
am 31. Dezember 2019 um 2:32

Sehe ich hier andauernd. Üblicherweise sind es junge Männer im Golf GTI oder 3er BMW.

148 weitere Antworten
Ähnliche Themen
148 Antworten

Zitat:

Das traurige daran ist...es nimmt so überhand, daß es abstumpft. Egal ob Behinderten ( ohne Frage wohl der wichtigste), Frauen- oder Familienparkplatz. Jeder stellt sich hin, wo er will. Liegt wohl daran, dass es für jeden Quatsch eine besondere Stellfläche gibt und in der StVO es nur den Behindertenparkplatz gibt. Die Frauen und Familienparkplätze sind ein Service des Parkplatzbetreibers aber keine verpflichtende Vorgabe. Weder aus dem Baurecht noch aus der StVO. Daher kann ein dort fälschlich abgestelltes Fahrzeug nie bestraft oder abgeschleppt werden.

Das ist falsch. Das sind private Parkplätze und der Betreiber kann frei bestimmen, wie die genutzt werden können. Wenn er sagt, auf dem Parkplatz dürfen nur blaue Autos parken, dann gilt das. Wenn er in den AGBs eine Vertragstrafe vorsieht, dann darf er sie auch durchsetzen.

Und zweites kann ich keine Zunahme erkennen. Das unberechtigte Parken war schon immer so..... ich im Gegensatz kann erkennen, dass in der Regel Männer in den 30er bis 40er das machen mit ihren teuren Karren.

Zitat:

@Vritten schrieb am 31. Dezember 2019 um 10:37:11 Uhr:

 

Das Halten auf Behindertenparkplätzen ist auch insofern erlaubt, wenn man ihn für berechtigte Personen dann räumt.

Das kannst du sicher auch irgendwie belegen.

Zitat:

@augenauf schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:43:14 Uhr:

Zitat:

Und zweites kann ich keine Zunahme erkennen. Das unberechtigte Parken war schon immer so..... ich im Gegensatz kann erkennen, dass in der Regel Männer in den 30er bis 40er das machen mit ihren teuren Karren.

Bei mir ist ales querbet. Vom alten verosteten Golf3, bis hin zum Porsche.

Zitat:

@augenauf schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:43:14 Uhr:

Zitat:

Das traurige daran ist...es nimmt so überhand, daß es abstumpft. Egal ob Behinderten ( ohne Frage wohl der wichtigste), Frauen- oder Familienparkplatz. Jeder stellt sich hin, wo er will.

Zitat:

Liegt wohl daran, dass es für jeden Quatsch eine besondere Stellfläche gibt und in der StVO es nur den Behindertenparkplatz gibt. Die Frauen und Familienparkplätze sind ein Service des Parkplatzbetreibers aber keine verpflichtende Vorgabe. Weder aus dem Baurecht noch aus der StVO. Daher kann ein dort fälschlich abgestelltes Fahrzeug nie bestraft oder abgeschleppt werden.

Das ist falsch. Das sind private Parkplätze und der Betreiber kann frei bestimmen, wie die genutzt werden können. Wenn er sagt, auf dem Parkplatz dürfen nur blaue Autos parken, dann gilt das. Wenn er in den AGBs eine Vertragstrafe vorsieht, dann darf er sie auch durchsetzen.

Und zweites kann ich keine Zunahme erkennen. Das unberechtigte Parken war schon immer so..... ich im Gegensatz kann erkennen, dass in der Regel Männer in den 30er bis 40er das machen mit ihren teuren Karren.

Er wird nur mit seinen AGB ein Problem bekommen. Sie sind nicht in derart öffentlich zugänglich, dass sie nicht Vertragsbestandteil sind.

Alle bisher ausgehängten ABG Schilder befassen sich mit Strafen für unberechtigtes Parken auf dem gelände. Die Frauen bzw. Familienparkplätze sind nicht erwähnt.;)

Zitat:

@Vritten schrieb am 31. Dezember 2019 um 10:37:11 Uhr:

 

Das Halten auf Behindertenparkplätzen ist auch insofern erlaubt, wenn man ihn für berechtigte Personen dann räumt.

Klar, immer noch nicht wirklich zulässig, wenn sie das Auto verlassen, aber deutlich gerechtfertigter als viele andere.

Das hab ich anders erlebt: ich hatte ein Geschäft zu beliefern, wo es sehr eng zuging....direkt vor der Tür 2 Behindertenparkplätze, die meistens frei waren. Also hab ich mich zum entladen dahin gestellt. Obwohl ich sofort da war, als die Politesse neben neinem Fahrzeug stand, und ein freier Behindertenparkplatz zur Verfügung stand gabs ein Ticket.

Ich habe bei der Stadt versucht zu widersprechen., das wurde abgelehnt: Die Behindertenparkplätze sind für Berechtigte frei zu halten....zum Be-und Entladen könne man auch in 2ter Reihe halten, Das habe ich dann auch regelmäßig getan auch wenn das meiner Meinung nach sehr verkehrsbehindernd war. ( Den städtischen Schrieb mit dem Vorschlag dies zu tun hatte ich sicherheitshalber im Transporter)

Zitat:

@TheBikeman schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:28:23 Uhr:

 

Das hab ich anders erlebt: ich hatte ein Geschäft zu beliefern, wo es sehr eng zuging....direkt vor der Tür 2 Behindertenparkplätze, die meistens frei waren. Also hab ich mich zum entladen dahin gestellt. Obwohl ich sofort da war, als die Politesse neben neinem Fahrzeug stand, und ein freier Behindertenparkplatz zur Verfügung stand gabs ein Ticket.

Ich habe bei der Stadt versucht zu widersprechen., das wurde abgelehnt: Die Behindertenparkplätze sind für Berechtigte frei zu halten....zum Be-und Entladen könne man auch in 2ter Reihe halten, Das habe ich dann auch regelmäßig getan auch wenn das meiner Meinung nach sehr verkehrsbehindernd war. ( Den städtischen Schrieb mit dem Vorschlag dies zu tun hatte ich sicherheitshalber im Transporter)

Na also... dann park doch beim nächsten Mal zum Entladen in zweiter Reihe, und zwar so, daß der Verkehr entsprechend aufgehalten wird und die Behindertenparkplätze nicht angefahren werden können.

Ist aber beides auf gleichem Level dämlich.

Zum Be- und Entladen darf man in 2. Reihe halten, wenn man keinen behindert. Da der Verkehr in aller Regel behindert wird, ist das ein sehr schmales Brett. Parken auf Behindertenplätzen ist allerdings mehr als ein Ärgernis, weil es für Behinderte sowieso schon schwer genug ist. Dagegen sind die Mutter-mit- Kind-Parkplätze fast schon problemlos. Neulich habe ich bei uns auf dem Kaufland-Parkdeck die Nutzer eines solchen Parkplatzes gesehen: Mutter über 70, Tochter um die 50.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:38:07 Uhr:

Ist aber beides auf gleichem Level dämlich.

Natürlich ist es dämlich, aber so wurde es doch von der Politesse verlangt.

Sogar schriftlich.

Jaja.. Unsere Gesellschaft wird immer schlimmer.. 68er Politik.. Lehrer usw... Wird noch schlimmer mit der handy Generation...

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:39:36 Uhr:

Zum Be- und Entladen darf man in 2. Reihe halten, wenn man keinen behindert. Da der Verkehr in aller Regel behindert wird, ist das ein sehr schmales Brett. Parken auf Behindertenplätzen ist allerdings mehr als ein Ärgernis, weil es für Behinderte sowieso schon schwer genug ist. Dagegen sind die Mutter-mit- Kind-Parkplätze fast schon problemlos. Neulich habe ich bei uns auf dem Kaufland-Parkdeck die Nutzer eines solchen Parkplatzes gesehen: Mutter über 70, Tochter um die 50.

Zu deiner Aussage, hast Du doch bestimmt eine Quelle? Ich finde in der StVO nämlich dazu nichts. In der anderen Sache wäre ich mir nicht sicher. An sich ist doch nur das Parken auf Behindertenparkplätzen verboten. Beim Be- und Endladen handelt es sich doch um Halten?

peso

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:42:53 Uhr:

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:38:07 Uhr:

Ist aber beides auf gleichem Level dämlich.

Natürlich ist es dämlich, aber so wurde es doch von der Politesse verlangt.

Sogar schriftlich.

Das Ordnungsamt hat da ja auch nichts falsch gemacht, es ist ja ohne Behinderung erlaubt. Wenn es dann eine Behinderung gibt, ist man fällig - mit oder ohne Schreiben.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:50:05 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:42:53 Uhr:

 

Natürlich ist es dämlich, aber so wurde es doch von der Politesse verlangt.

Sogar schriftlich.

Das Ordnungsamt hat da ja auch nichts falsch gemacht, es ist ja ohne Behinderung erlaubt. Wenn es dann eine Behinderung gibt, ist man fällig - mit oder ohne Schreiben.

Quelle? Deine Aussage entspricht nicht dem § 12 der StVO.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:46:14 Uhr:

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:39:36 Uhr:

Zum Be- und Entladen darf man in 2. Reihe halten, wenn man keinen behindert. Da der Verkehr in aller Regel behindert wird, ist das ein sehr schmales Brett. Parken auf Behindertenplätzen ist allerdings mehr als ein Ärgernis, weil es für Behinderte sowieso schon schwer genug ist. Dagegen sind die Mutter-mit- Kind-Parkplätze fast schon problemlos. Neulich habe ich bei uns auf dem Kaufland-Parkdeck die Nutzer eines solchen Parkplatzes gesehen: Mutter über 70, Tochter um die 50.

Zu deiner Aussage, hast Du doch bestimmt eine Quelle? Ich finde in der StVO nämlich dazu nichts. In der anderen Sache wäre ich mir nicht sicher. An sich ist doch nur das Parken auf Behindertenparkplätzen verboten. Beim Be- und Endladen handelt es sich doch um Halten?

peso

https://www.berlin.de/.../...en-in-zweiter-reihe-wann-ist-es-erla.html

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:51:33 Uhr:

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 31. Dezember 2019 um 12:50:05 Uhr:

 

Das Ordnungsamt hat da ja auch nichts falsch gemacht, es ist ja ohne Behinderung erlaubt. Wenn es dann eine Behinderung gibt, ist man fällig - mit oder ohne Schreiben.

Quelle? Deine Aussage entspricht nicht dem § 12 der StVO.

peso

Ich würde sagen, §46, 1 (3) bietet die Möglichkeit.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vermehrtes Zuparken von Parkplätzen für Behinderte