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Verlust Tüv-Prüfbericht

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 1:07

Guten Tag zusammen,

ich habe ein Cabrio erworben (seriöse Quelle), allerdings hat mir der Privatverkäufer irrtümlich einen veralteten TÜV-Bericht mitgegeben, was ich erst später festgestellt habe. Rückmeldung ergab: keine aktuellen Berichte mehr vorhanden, Schwiegervater hat's verlegt/verloren/u.s.w.

Okay, da ich mein Fahrzeug endlich ummelden möchte (in Bremen) - ohne Tüv neu machen zu müssen (Fahrzeug hat noch 7 Monate TÜV) - folgende Frage:

Hat hier jemand Erfahrungen mit der Zweitausfertigung eines Tüv-Berichts? Wie verhält sich TÜV/Dekra in solchen Fällen? Sind die kulant? Benötige ich die Vollmacht des Vorbesitzers für die Zweitausfertigung? Geht das telefonisch? Zuständige Prüfstelle ist in Hannoversch-Münden, also Niedersachsen, da will ich nicht extra hinfahren müssen.

Das Fahrzeug ist soweit ganz okay, aber ich möchte jetzt nicht den Tüv neu machen lassen, weil dann doch einige Kosten auf mich zukämen. Die möchte ich lieber auf die verbleibenden Monate strecken.

So etwas Blödes, wegen einer simplen Tüv-Bescheinigung bekomme ich Probleme mit der Ummeldung....

Für Hinweise und Erfahrungen bin ich überaus dankbar!!

Es ist wirklich wichtig.

Beste Grüße

ChrisBremen

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10 Antworten
am 18. Oktober 2005 um 5:16

Hm also ich kann mir schon vorstellen, dass man so einen TÜV Bericht nochmal anfordern kann. Der sagt ja schließlich nichts über den aktuellen Zustand des Fahrzeugs aus, sondern lediglich über den Zustand zum Prüfdatum.

Weiß allerdings nicht wie man das als Privatmann lösen kann.

Ich würde es auf gut Glück einfach versuchen.

Fordert die Polizei nicht auch Prüfberichte an, wenn der Verdacht auf Betrug/Fälschung vorliegt?

Also prinzipiell ist es damit möglich.

Wie man da praktisch vorgehen muss weiß ich leider nicht.

Aber glaube eher weniger, das man dazu eine Vollmacht des Vorbesitzers braucht...wäre das denn ein Problem?

Bei der Abmeldung/Ummeldung wird die TÜV-fälligkeit für die nächste Untersuchung vermerkt , auf den Schildern sollte doch der Stempel drauf sein wann das Auto wieder fällig ist , das sollte reichen !

Bei den meisten Zulassungsstellen geht ohne HU- und AU-Bericht nichts mehr. Und das ist auch gut, denn es gab oft genug Fälschungen von Eintragungen in den Abmeldebescheinigungen.

@ Chris :

Wende Dich an den TÜV Nord in Hannover.

Die benötigen den Namen des Halters und das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Abnahme und - nach Möglichkeit - die Angabe der Prüfstelle.

Die Berichtskopie wird dann direkt an die Zulassungsstelle gefaxt.

Andere Berichtskopien werden von den meisten Zulassungsstellen zurückgewiesen !

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 17:05

Danke für eure Hinweise.

@ Convoy: Danke für deine Info.Es war übrigens doch Dekra, nicht TÜV. Und erstaunlicherweise scheinen die mit so einer Materie vertraut zu sein. Ich war heute dort (bei mir in Bremen), habe den KFZ-Schein vorgelegt und bekam für die Zulassung meine Bescheinigung.

Allerdings werde ich sicherheitshalber morgen bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, ob denen das reicht.

Denn hier in Bremen ticken die Uhren in mancher Hinsicht anders.

Von daher würde ich dann deinen wertvollen Hinweis aufgreifen und das gleiche Procedere mir der Dekra durchziehen.

Denn es ist durchaus denkbar, dass die Zulassungsstelle in Bremen auf einer Zweitausfertigung des Berichts besteht.

Andererseits sagte man mir bei der Dekra, das sei durchaus Usus, mit einer solchen Bescheinigung zugelassen zu werden.

Nach gründlicher Recherche kann ich wirklich nur jedem raten, solche TÜV- und ASU-Berichte sorgfältig aufzuheben, da die meisten Bundesländer nur sie für die Zulassung akzeptieren und KEINE STEMPEL IM KFZ-SCHEIN ODER PLAKETTEN !!

Ich halte das für ein fragwürdiges Procedere, da hier unnötig bürokratische Hürden aufgebaut werden. Ein amtlicher Stempel im Schein sollte da eigentlich reichen, Fälscherei hin, Fälscherei her. Es gibt mittlerweise "Dienste", die auch solche Prüfberichte fälschen.

Ich habe in einschlägigen Foren den Eindruck gewonnen, dass der Verlust eines Prüfberichts folgenreicher sein kann als der Verlust des KFZ-Scheins oder Briefes.

Es hat sogar schon Fälle gegeben, in denen Leute einen neuen Tüv machen wollten wegen des Verlustes und dann beim Tüv zu hören bekamen: "wir brauchen Ihren Tüv-Bericht vom letzten Mal" - krank, so etwas. Wenn man so etwas liest, kann man erst einmal Panik bekommen. Aber das sollte kein Grund sein, alles ist lösbar.

Na ja, ich werde sehen und erstatte Bericht, ist vielleicht auch mal hilfreich für andere, die mal in eine ähnliche Situation kommen.

Hi Chris,

das mit der Bescheinigung (egal ob TÜV oder DEKRA oder GTÜ) ist schon i. O. denke ich. Ich hab das auch schonmal damit gemacht. Ging problemlos.

Gruß

Holger

PS: unserer hat heute gerade neuen TÜV bekommen. Mängel: 1. Motor verölt ... Mann, das is'n OPEL, das muß so, solange noch irgendwo ein kleines bisschen Öl rauskommt ist noch was drin... und 2. Abdeckung Batterie-Pluspol fehlt - Hääää???? Da war doch noch nie einer, mein OMEGA hat auch keinen. Aber wäre ja auch nicht der TÜV, wenn ein 18 Jahre alter OPEL KADETT E ohne Mängel durchkäme...

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 18:07

surveyor99

 

Hallo surveyor99,

Warst du das mit dem roten Kadett heute bei der Dekra in Bremen-Habenhausen? (Scherz) Als ich da war, stand dort gerade ein recht gepflegtes Exemplar in der Prüfhalle und zitterte sich der ersehnten Plakette entgegen.

Danke für deine Antwort. In welchem Bundesland hast du die Zulassung gemacht?

Gruß Chris

Hi Chris,

neee, unserer ist Schwarz, aber ein bisschen gezittert hab ich wohl auch, nachdem ich letzte Woche noch ein Loch im Schweller entdeckt habe, ist aber wieder zu und hat ja auch geklappt...

Die Zulassung war in Niedersachsen, Landkreis Harburg (WL). Das sollta aber auch in Bremen gehen, gehört doch auch noch zur Bundesrepublik ;) , obwohl ich aus Bremen auch schon sonderbares gehört und erlebt habe: wir haben einen TECHAU-Trailer mit Sondergenehmigung ohne Seitenmakierungsleuchten und der hiesige TÜV war der Meinung, dass das so nicht konform zur StVO ist unt wollte den Trailer stilllegen, wenn wir die Lampen nicht nachrüsten. Auf den Hinweis mit der Ausnahmegenehmigung hieß es nur lapidar "Das kommt aus Bremen, und wie die das machen weiß ich nicht, hier geht das jedenfalls so nicht!". Naja, eine andere TÜV-Station hat sich dann nur kaputtgelacht und den Trailer abgenommen, so wie er ist.

Schönen Abend noch

Gruß

Holger

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 20:07

Ja, das ist wieder mal sehr aufschlussreich....

Okay, danke noch mal.

Gruß Chris

Themenstarteram 19. Oktober 2005 um 7:51

So, das Problem hat sich erledigt.

Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle reicht eine von der Dekra ausgestellte Ersatz-Bescheinigung über die letzte HU und ASU für die Ummeldung aus.

Da Bremen die ASU/HU-Berichtsvorlage relativ streng handhabt, gehe ich mal davon aus, dass eine solche Vorgehensweise auch in anderen Bundesländern akzeptiert wird.

Fazit: HU- und ASU-Berichte sicher aufbewahren und behandeln wie wichtige Papiere/Ausweisdokumente!!

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 8:18

So , zum Abschluss dieses Threads kann ich euch mitteilen, dass die Ersatzbescheinigung der Dekra (Tüv/ASU-Bericht) für die Ummeldung akzeptiert wurde.

Mein Wunschkennzeichen hat mich mal eben 26 Euro zusätzlich gekostet, weil der Kadett aus einem anderen Bundesland stammt. Tolle Logik, nicht?

Online-Reservierung extra: 2,60 Euro

Kennzeichenkosten: 30 Euro.

sonstige Gebühren: nochmal 28 Euro.

Der ganze Spaß mit Ersatzbescheinigung Dekra (5 Euro) hat mich dann stolze 91 Euro gekostet.

Im Vergleich dazu die Jahressteuer: 108 Euro.

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