Verlust Tüv-Prüfbericht
Guten Tag zusammen,
ich habe einen Gebrauchtwagen erworben (seriöse Quelle), allerdings hat mir der Privatverkäufer irrtümlich einen veralteten TÜV-Bericht mitgegeben, was ich erst später festgestellt habe. Rückmeldung ergab: keine aktuellen Berichte mehr vorhanden, Schwiegervater hat's verlegt/verloren/u.s.w.
Okay, da ich mein Fahrzeug endlich ummelden möchte (in Bremen) - ohne Tüv neu machen zu müssen (Fahrzeug hat noch 7 Monate TÜV) - folgende Frage:
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Zweitausfertigung eines Tüv-Berichts? Wie verhält sich TÜV/Dekra in solchen Fällen? Sind die kulant? Benötige ich die Vollmacht des Vorbesitzers für die Zweitausfertigung? Geht das telefonisch? Zuständige Prüfstelle ist in Hannoversch-Münden, also Niedersachsen, da will ich nicht extra hinfahren müssen.
Das Fahrzeug ist soweit ganz okay, aber ich möchte jetzt nicht den Tüv neu machen lassen, weil dann doch einige Kosten auf mich zukämen. Die möchte ich lieber auf die verbleibenden Monate strecken.
So etwas Blödes, wegen einer simplen Tüv-Bescheinigung bekomme ich Probleme mit der Ummeldung....
Für Hinweise und Erfahrungen bin ich überaus dankbar!!
Es ist wirklich wichtig.
Beste Grüße
ChrisBremen
Beste Antwort im Thema
Nach TÜV-Bescheinigungen (UB) kann man sehr einfach online suchen.
Auf der GTÜ - Startseite (gtue.de) z.B. gibt es direkt eine *UB-Suche online* mit einem weiterführendem Link.
Da landet man dann hier :
http://www.gtue.de/apps2/ubsuche/ubsuche.php
Einfach erforderliche Daten dort eingeben. Danach gibt es auch Infos über die verschiedenen Möglichkeiten zum Erhalt einer Zweitschrift.
MfG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV/HU Bescheinigung verloren, wie bekommt ich eine Neue?' überführt.]
52 Antworten
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 2. April 2022 um 00:33:26 Uhr:
Es besteht in D keine Mitführungspflicht des HU-Untersuchungsberichtes.
Das ist wie mit dem Personalausweis. Da denken auch viele, man müsste ihn mitführen. Es gibt aber nur eine Besitzpflicht, keine Mitführpflicht. Man muss einen Perso besitzen, aber kann ihn sein Leben lang zu Hause liegen lassen, zumindest innerhalb Deutschlands.
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 2. April 2022 um 00:33:26 Uhr:
Diese sind jedoch nicht untereinander vernetzt, haben jedoch eine Datenschnittstelle zu allen Zulassungsstellen
Die Prüforganisationen haben keine Schnittstelle zu den Zulassungsstellen.
Die Prüfungorganisationen übermitteln die HU Protokolle an das KBA und von dort kann die Zulassungsstelle diese bei einem Zulassungsvorgang übernehmen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 29a Datenübermittlung
Die zur Durchführung von Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen nach § 29 berechtigten Personen sind verpflichtet, nach Abschluss einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung die in § 34 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genannten Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister zu übermitteln. Darüber hinaus müssen die zur Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 berechtigten Personen nach Abschluss einer Hauptuntersuchung die in § 34 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genannten Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister übermitteln.
Die jeweilige Übermittlung hat
1.bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen nach Anlage VIII Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 am selben Tag,
2.sonst unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung
zu erfolgen.
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 2. April 2022 um 00:33:26 Uhr:
Mittlerweile hat die Polizei große Einsatzgruppen für genau diese Fälle gebildet, die auch sehr erfolgreich sind.
Auch fast alle Zulassungsstellen haben mittlerweile Zugang zu den originalen Prüfstempel-Abdrücken sowie den Original-Papier-Kopien und sind auch in solchen Sachen geschult und haben eine große Trefferquote bezüglich Fälschungen
Zu diesen beiden Behauptungen hätte ich gerne eine Verlinkung, danke.
Die wird Dir kaum einer hier zuspielen.
Kennst Du denn alle Fälschungserschwerenden Merkmale Deines Siegels oder der anderen Organisationen?
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Wer das nicht ins Handschuhfach werfen kann, muss dann halt nachliefern 🙂.
Faulheit wird kompensiert durch zusätzlichen Aufwand!
Zitat:
@Bulwey schrieb am 2. April 2022 um 05:24:22 Uhr:
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 2. April 2022 um 00:33:26 Uhr:
Es besteht in D keine Mitführungspflicht des HU-Untersuchungsberichtes.Das ist wie mit dem Personalausweis. Da denken auch viele, man müsste ihn mitführen. Es gibt aber nur eine Besitzpflicht, keine Mitführpflicht. Man muss einen Perso besitzen, aber kann ihn sein Leben lang zu Hause liegen lassen, zumindest innerhalb Deutschlands.
Ich dachte immer und jederzeit den Perso am Mann zu haben müssen. Aber ist so wie Du das sagst.
Aber auf das folgende hätte ich keine Lust:
...
zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache genommen zu werden, sofern der Ausweis nicht zur Hand ist!
(Text kopiert aus Internet). Ist bei einer Kontrolle durch Berechtigte dann die Folge.
Wäre mir zu umständlich ... deshalb bleibt der Ausweis im Geldbeutel 🙂.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 2. April 2022 um 12:42:36 Uhr:
...
zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache genommen zu werden, sofern der Ausweis nicht zur Hand ist!
(Text kopiert aus Internet). Ist bei einer Kontrolle durch Berechtigte dann die Folge.Wäre mir zu umständlich ... deshalb bleibt der Ausweis im Geldbeutel 🙂.
Da begnügt sich jeder Polizist auch mit dem Führerschein, auch wenn man gerade kein Auto fährt. Den haben die meissten ja immer dabei. Sogar das Krankenkassenkärtchen reicht denen notfalls.
Auf die Wache zwecks Feststellung nehmen die nur jemanden mit, wenn was gegen ihn vorliegt und er überhaupt nichts dabei hat.
Oder wenn man einen gültigen Haftbefehl vorzeigen kann