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Verlust Tüv-Prüfbericht

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 0:55

Guten Tag zusammen,

ich habe einen Gebrauchtwagen erworben (seriöse Quelle), allerdings hat mir der Privatverkäufer irrtümlich einen veralteten TÜV-Bericht mitgegeben, was ich erst später festgestellt habe. Rückmeldung ergab: keine aktuellen Berichte mehr vorhanden, Schwiegervater hat's verlegt/verloren/u.s.w.

Okay, da ich mein Fahrzeug endlich ummelden möchte (in Bremen) - ohne Tüv neu machen zu müssen (Fahrzeug hat noch 7 Monate TÜV) - folgende Frage:

Hat hier jemand Erfahrungen mit der Zweitausfertigung eines Tüv-Berichts? Wie verhält sich TÜV/Dekra in solchen Fällen? Sind die kulant? Benötige ich die Vollmacht des Vorbesitzers für die Zweitausfertigung? Geht das telefonisch? Zuständige Prüfstelle ist in Hannoversch-Münden, also Niedersachsen, da will ich nicht extra hinfahren müssen.

Das Fahrzeug ist soweit ganz okay, aber ich möchte jetzt nicht den Tüv neu machen lassen, weil dann doch einige Kosten auf mich zukämen. Die möchte ich lieber auf die verbleibenden Monate strecken.

So etwas Blödes, wegen einer simplen Tüv-Bescheinigung bekomme ich Probleme mit der Ummeldung....

Für Hinweise und Erfahrungen bin ich überaus dankbar!!

Es ist wirklich wichtig.

Beste Grüße

ChrisBremen

Beste Antwort im Thema
am 26. März 2012 um 17:05

Nach TÜV-Bescheinigungen (UB) kann man sehr einfach online suchen.

Auf der GTÜ - Startseite (gtue.de) z.B. gibt es direkt eine *UB-Suche online* mit einem weiterführendem Link.

Da landet man dann hier :

http://www.gtue.de/apps2/ubsuche/ubsuche.php

Einfach erforderliche Daten dort eingeben. Danach gibt es auch Infos über die verschiedenen Möglichkeiten zum Erhalt einer Zweitschrift.

MfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV/HU Bescheinigung verloren, wie bekommt ich eine Neue?' überführt.]

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am 18. Oktober 2005 um 3:09

Der soll den Bericht so lange suchen, bis er ihn gefunden hat.

Normalerweise hat man den im Fahrzeug.

Zweitausfertigungen sind möglich, ruf mal an.

Du brauchst eine Vollmacht vom alten Besitzer, ohne bekommst du den Bericht nicht.

Die Zweitanfertigung des Berichtes kannst du nur in der Prüfstelle bekommen in der damals der TÜV gemacht wurde. Bei mir hat die Kopie 2 Euro gekostet.

Prüfbericht

 

Hi,

bei uns - meint die Dekra - bekommst Du den Bericht an jederNiederlassung in Deutschland.

Du benötigst für die Zweitschrift das damalige Kennzeichen bzw. die Fahrgestellnummer. Zur Legitimation (Datenschutz) den Fahrzeugnrief mitnehmen.

Zweitschrift kostet max. 8,90.

Grüße: Markus

Wozu um Himmels willen benötigt man den TÜV - Bericht? Ich schmeiß den immer weg, weil TÜV im Fahrzeugschein per Stempel nachgewiesen ist.

Gruß

Bommel

Nene, der Tüv-bericht muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Damit kontrolliert werden kann ob die Mängel beseitigt wurden. (ok, noch nie erlebt)

Zweitschriften gibt es nach meiner Info auch bei jeder Prüfstelle bei Vorlage des Briefes.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Wozu um Himmels willen benötigt man den TÜV - Bericht?

Um sein Auto um- bzw anmelden zu können. Manche Zulassungsstellen sind zwar kulant, denen reichen die Kennzeichen, aber richtig ist das so nicht.

Zitat:

Wozu um Himmels willen benötigt man den TÜV - Bericht? Ich schmeiß den immer weg, weil TÜV im Fahrzeugschein per Stempel nachgewiesen ist.

Oh oh, das ist aber völlig falsch!

Der HU- und AU- Bericht ist aufzubewahren und auf Verlangen berechtigten Personen (Polizei) vorzulegen.

(Gesetzesänderung vor ein paar Jahren.)

Bei Ummeldung oder Wiederzulassung braucht man die Berichte auch, nicht jedoch bei der nächsten HU, denn die Plakette wird erst nach Mängelbeseitigung erteilt.

o.k. o.k., man lernt ja nie aus. Also statt Müll kommt der Bericht zukünftig in die Akten - bieher ging ja immer alles "ohne Mängel" über die Bühne.

Gruß

Bommel

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 21:30

Vielen Dank für all die Hinweise von euch, vielen Dank.

Ich habe die Angelegenheit gelöst.

Es ist verblüffend einfach. Die Dekra hier in Bremen hat mir für 5 Euro eine neue Bescheinigung ausgestellt.

Ein Hoch auf das EDV-Zeitalter!

Anmeldung meines Wagens war dann kein Problem mehr.

Fazit: ich kann nur jedem empfehlen, beim Autokauf auf gültige Prüfberichte zu achten.

Angesichts der bestehenden Mitführungspflicht sollte man diese wichtigen Dokumente ohnehin behandeln wie seine Ausweispapiere.(Gesetz seit 1999!)

Weitere Recherchen haben gezeigt, dass dies vielen Haltern nicht bekannt ist oder schlicht nicht ernst genommen wird.

Unverständlich bleibt, warum alle großen Überwachungsvereine

in dieser Richtung nicht mal öffentlichkeitswirksam aktiv werden. Damit es auch der letzte begreift. ;)

Edit: Zur Legitimation bei der Dekra reichte übrigens der KFZ-Schein. Der Brief kann zuhause bleiben, wo er immer liegen sollte - außer zu Zulassungszwecken o.ä.

Gruß und Dank an alle Mitwirkende

ChrisBremen

Wer sich den Prüfbericht mal durchlesen würde, der hätte gesehen, dass es auf dem Blatt draufsteht.

Einfach mal den Zettel wenden und voila:

Zitat:

Alle Untersuchungsberichte, Prüfprotokolle und Abgasbescheinigungen müssen Sie bis zur nächsten fälligen Untersuchung aufbewahren um sie ggf. zuständigen Stellen vorlegen zu können, z.B. bei einer Um-/ Anmeldung Ihres Fahrzeuges.

Ist sogar extra in Fettschrift!

Bei der KÜS steht es ebenfalls auf der Rückseite:

Zitat:

Bei prüfpflichtigen Fahrzeugen sind Sie dazu verpflichtet, diesen Bericht/dieses Protokoll dem Prüfbuch an der vorgesehenen Stelle beizufügen. Wenn die amtliche Prüfplakette beschädigt oder verloren geht, können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufgrund dieses Berichtes eine neue Plakette erlangen. Die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

GTÜ Bericht hab ich leider nicht, steht aber unter Garantie auch auf der Rückseite drauf.

am 21. Oktober 2005 um 1:36

Ich geh mal davon aus, daß es dort auch draufsteht.

Zitat:

Angesichts der bestehenden Mitführungspflicht sollte man diese wichtigen Dokumente ohnehin behandeln wie seine Ausweispapiere.(Gesetz seit 1999!)

Very simple, but that's it!

Also schmeißt die ollen Zettel ins Ablagefach und nichts kann passieren.

Zitat:

bisher ging ja immer alles "ohne Mängel" über die Bühne.

Oh, da ist noch was:

Nach neuer Mode werden oft bei leichten Mängeln Plaketten erteilt, wenn die Mängel "sofort beseitigt" werden. So hab ich das bei der Werkstatt-HU erlebt, bei Prüfstationen mag das anders sein.

Zitat:

Original geschrieben von querys

GTÜ Bericht hab ich leider nicht, steht aber unter Garantie auch auf der Rückseite drauf.

Ja, auch der GTÜ-Bericht enthält diesen Hinweis.

Mein Auto hatte beim Kauf auch keinen HU-Bericht mehr, ich habe mir extra eine Zweitschrift besorgt (kostenlos beim TÜV) --- doch bei der Anmeldung brauchte ich den gar nicht, weil der nächste HU-Termin in der Abmeldebescheinigung (wenn ich mich richtig erinnere) eingetragen war.

Ja, es stimmt, HU- und AU-Bericht sind theoretisch immer mitzuführen. Ich belasse es jedoch bei Kopien im Handschuhfach, die Originale habe ich zu Hause.

Meines wissens nach muß ich diese berichte nicht im fahrzeug mitführen, wenn sie jemand sehen will kann man diese dann nachreichen.

Bei meinem auto habe ich eh keine berichte da ich immer neuwagen fahre und die von den motorrädern liegen schön bei den akten zu hause, bisher wollte die noch niemand sehen.

Gruss

Maik

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