Verlust des H-Kennzeichens bei LPG Ausrüstung??
Hallo,
habt ihr Erfahrungen mit LPG und H-Kennzeichenverlust oder Anerkennung eines H-Kennzeichens nach Paragraph 21§ ??
Danke schon mal für die Hilfe.
Lg Muray
30 Antworten
H-Regelung
Da hier einige zu faul sind, um selbst zu suchen, hier der Link zur Dekra, - ist alles deutlich geregelt (siehe ganz unten) - nix H mit LPG !!!!
http://www.dekra.de/.../show.php3?...
Re: H-Regelung
Zitat:
Original geschrieben von EU-tipp
... nix H mit LPG !!!!
Leider schweigt sich der Link darüber aus, auf welcher Rechtsgrundlage die Aussage "kein H-Kennzeichen mit LPG" basiert.
Zumal es ja offensichtlich Fahrzeuge mit H-Kennzeichen UND Autogas-Umrüstung gibt....
Gruß,
Christian
Aus einer Pressemeldung des MVC:
Zitat:
Gasanlagen in Oldtimern mit H-Zulassung möglich
Steter Tropfen höhlt den Stein - ein reges Mitglied des MB Strich Acht Club Deutschland e.V. hat mit viel Fachwissen, Einlesen in die entsprechenden Paragraphen und mit viel Ausdauer den DEUVET und den TÜV Süd von der möglichen Eintragung einer Gasanlage in ein Fahrzueg mit H-Kennzeichen überzeugt.
Im Weiteren lesen Sie die offizielle Pressemitteilung des DEUVET: In der letzten Zeit gab es häufige Anfragen über die Ausrüstung von Oldtimern mit sogenannten "Autogasanlagen" zum Antrieb der Motoren. Diese wurde meist negativ beschieden, da ein nachträglicher Umbau immer einen großen Eingriff in den Antriebsstrang eines Fahrzeugs bedeutete.
Da bereits in den 70er-Jahren eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen nachträglich oder in selteneren Fällen bereits ab Werk mit einer solchen Gasanlage ausgerüstet wurde, stellt ein solcher Umbau quasi eine zeitgenössische Umrüstung dar, welche im Anforderungskatalog zum §21c StVZO ausdrücklich positiv bezüglich des histori-schen Kennzeichens aufgeführt ist.
Da nicht mehr eindeutig nachvollziehbar ist, welche Fahrzeuge damals mit einer Gasanlage ausgerüstet worden sind, und auch vermieden werden soll, daß ein spezieller, aufwändiger Katalog erstellt wird, wird folgende Vorgehensweise bei der Abnahme eines umgebauten Fahrzeugs propagiert.
Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.
Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.
Fahrzeuge ab etwa Mitte der 60er-Jahre haben die Möglichkeit, eine positive Begutachtung bezüglich des H-Kennzeichens zu bekommen, wenn sich der amtlich anerkannte Sachverständige vom zeitgenössischen Charakter des Umbaus überzeugt hat. Genauere Vorgaben sollen nicht gemacht werden.
Nicht tangiert von diesen Aussagen sind natürlich Fahrzeuge mit Holzgas-Generatoren, die es bis ca. 1951 noch gegeben hat. So können Fahrzeuge aus der Zeit bis Anfang der 50er-Jahre auch nachträglich damit ausgerüstet werden, auch wenn dazu aufgrund der Umweltbelastung und des hohen Aufwandes nicht geraten wird.
Fazit
Damit können nun diejenigen Fahrzeuge, für die die meisten Anfragen kommen, in der Regel positiv begutachtet werden und die Halter/innen kommen in den Genuss der Steuererleichterung und einer nicht so stark steuerbelasteten Kraftstoffart. Außerdem tun sie damit in fast allen Fällen etwas für die Umwelt.
Ein Erfolg der ohne die intensive Zusammenarbeit zwischen DEUVET und TÜV Süd nicht möglich gewesen wäre.
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Verstehe ich nicht ganz?!?!!??
Ein W108 Mercedes von 1970 bekommt KEIN H - Kennzeichen wenn er 1990 mit einer Gasanlage ausgerüstet wurde.
Er bekommt aber ein H Kennzeichen, wenn in ihm ein fremder Dieselmotor (eines W123er) eingebaut wird!
Solche "umgebauten" W108er MIT H Kennzeichen wurden schon öfter bei ebay eingestellt...
Was ist denn jetzt der schlimmere Umbau: Gasanlage mit originalem Motor, oder völlig fremder Motor, der NICHTS mit dem Wagen zu tun hat???
Re: H-Regelung
Zitat:
Original geschrieben von EU-tipp
Da hier einige zu faul sind, um selbst zu suchen, hier der Link zur Dekra, - ist alles deutlich geregelt (siehe ganz unten) - nix H mit LPG !!!!
http://www.dekra.de/.../show.php3?...
@EU-tipp
tut mir wahnsinnig leid, dass du dich angesprochen gefühlt hast und du mir einen Tip gegeben hast. Mit Faulheit hat das wenig zu tun, wie du siehst, sind hier Ausnahmen und Unklarheiten gegeben.
Also bitte! Wenn du hilfst, beleidige andere Leute nicht mit Faulheit.
Danke dir.
Lg Muray
Zudem ist die Dekra nicht das BVerfG!
Habe schon viel darüber gelesen, Fakt ist jedoch, dass gerade drei mir bekannte Benzfahrer LPG auf H eingetragen bekommen haben.
Ich bin selber unschlüssig, ob ich das nun gut finden soll oder nicht, aber es geht je nach Kaffeekasse, VitaminB, Hartnäckigkeit etc.
H-Ja
Meines erachtens sollte die Möglichkeit gegeben werde. In der Zukunft wird es immer schwieriger werden unsere Oldies zu bewegen, Fahrverbote (heute in Bozen fahren nur E4 und LPG) drohen am Himmel. Lpg ist auch immer rueckrustbar, umweltschonend und haeuftig schont es auch den Motor.
Ich denke vor allem an die Gebrauchsklassiker und noch Yougtimer, hier ist es noch sinnvoller und ich verstehen den Gesetzgeber hier wirklich nicht!
Mein vorhaben fuer LPG in der naechsten Zeit sind folgende. ein Mercedes mit 3.5 er motor, D-jetronik aufgeruestet mit dem Wurmkat und Zusatzelektronik (Lamdaintergration) mit einer vollsequentiellen LPG Anlage und eine DS mit D-jetronik, Katnachruestung (leider nicht intergirertem Lambdakreis) und vollsequenzielle LPG-Anlage. Ich glaube dann hab ich das Maximum für die Umwelt getan.
In meine Pagode oder einen 300 SL wuerd ich vielleicht kein Gas einbauen, wegen der Seltenheit und den wenigen Km aber in einem GebrauchsKlassiker warum nicht?
Ich denke besonders gut (nicht fuer die H-Zulassung da diese ja nur zeitgenoessisches erlaubt-venturi) aber technisch interessant sind alle Fahrzeuge mit Elektronischer Einspritzung
(Mercedes, Jaguar, Citoen.....) die so ein moderne Gasanlage verwenden koennten (kein backfire und guter Verbrauch bei gleicher Leistung)!
was denkt Ihr?
Pagodino
Hier habt ihr die Antwort:
Zitat:
Gasanlagen in Oldtimern mit H-Zulassung möglich (20.12.2005)
Steter Tropfen höhlt den Stein - ein reges Mitglied des MB Strich Acht Club Deutschland e.V. hat mit viel Fachwissen, Einlesen in die entsprechenden Paragraphen und mit viel Ausdauer den DEUVET und den TÜV Süd von der möglichen Eintragung einer Gasanlage in ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen überzeugt.
Im Weiteren lesen Sie die offizielle Pressemitteilung des DEUVET: In der letzten Zeit gab es häufige Anfragen über die Ausrüstung von Oldtimern mit sogenannten "Autogasanlagen" zum Antrieb der Motoren. Diese wurde meist negativ beschieden, da ein nachträglicher Umbau immer einen großen Eingriff in den Antriebsstrang eines Fahrzeugs bedeutete.
Da bereits in den 70er-Jahren eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen nachträglich oder in selteneren Fällen bereits ab Werk mit einer solchen Gasanlage ausgerüstet wurde, stellt ein solcher Umbau quasi eine zeitgenössische Umrüstung dar, welche im Anforderungskatalog zum §21c StVZO ausdrücklich positiv bezüglich des histori-schen Kennzeichens aufgeführt ist.
Da nicht mehr eindeutig nachvollziehbar ist, welche Fahrzeuge damals mit einer Gasanlage ausgerüstet worden sind, und auch vermieden werden soll, daß ein spezieller, aufwändiger Katalog erstellt wird, wird folgende Vorgehensweise bei der Abnahme eines umgebauten Fahrzeugs propagiert.
Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.
Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.
Fahrzeuge ab etwa Mitte der 60er-Jahre haben die Möglichkeit, eine positive Begutachtung bezüglich des H-Kennzeichens zu bekommen, wenn sich der amtlich anerkannte Sachverständige vom zeitgenössischen Charakter des Umbaus überzeugt hat. Genauere Vorgaben sollen nicht gemacht werden.
Nicht tangiert von diesen Aussagen sind natürlich Fahrzeuge mit Holzgas-Generatoren, die es bis ca. 1951 noch gegeben hat. So können Fahrzeuge aus der Zeit bis Anfang der 50er-Jahre auch nachträglich damit ausgerüstet werden, auch wenn dazu aufgrund der Umweltbelastung und des hohen Aufwandes nicht geraten wird.
Fazit
Damit können nun diejenigen Fahrzeuge, für die die meisten Anfragen kommen, in der Regel positiv begutachtet werden und die Halter/innen kommen in den Genuss der Steuererleichterung und einer nicht so stark steuerbelasteten Kraftstoffart. Außerdem tun sie damit in fast allen Fällen etwas für die Umwelt.
Ein Erfolg der ohne die intensive Zusammenarbeit zwischen DEUVET und TÜV Süd nicht möglich gewesen wäre.Quelle: http://www.mvconline.de/public/inhalt/aktuell/aktuell.php
Also an den Herren vom o.g. Club wenden und dann wirds gehen - warum auch nicht.
GENAU SO UND NICHT ANDERS !!!
Zitat:
Original geschrieben von petersp
Erst das "H", dann die LPG-Anlage
GENAU SO UND NICHT ANDERS WIRD ES GEMACHT !!!
MfG de Jonnesen
Re: GENAU SO UND NICHT ANDERS !!!
Zitat:
Original geschrieben von Jonnesen
GENAU SO UND NICHT ANDERS WIRD ES GEMACHT !!!
MfG de Jonnesen
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Zitat vom TÜVler aus München: Wenn eine LPG Anlage an einem Fahrzeug nachträglich eingebaut wird, müssen wir das H Kennzeichen entziehen. Hmmmm toll.
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Re: Re: GENAU SO UND NICHT ANDERS !!!
Zitat:
Original geschrieben von Muray
Zitat vom TÜVler aus München: Wenn eine LPG Anlage an einem Fahrzeug nachträglich eingebaut wird, müssen wir das H Kennzeichen entziehen.
Sinnvoller wäre es von dem Prüfer gewesen, wenn er diese Aussage mit einer Rechtsgrundlage unterlegt hätte.
???Ja was denn nun???
Hat der Prüfer jetzt recht oder nicht? Weiß er überhaupt wovon er redet? Es kann ja auch sein, daß er sich geirrt hat!