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Verkehrszeichen

Hallo,

Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.

Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.

Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?

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Beste Antwort im Thema

Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...

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Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 27. Dezember 2016 um 17:32:13 Uhr:


[...] Das ist genau so ein Stiefmütterlich behandeltes Thema , wie das Parken von Lastkraftwagen über 3,5t oder
Anhänger innerhalb von Ortschaften unter der Laternengarage ohne Parkwarntafel oder eingeschaltetem Standlicht .
Wer weiss das schon , wer kümmert sich darum ?
Giovanni.

Wegen eines unbeleuchtet abgestellten PKW-Anhängers (innerorts mit Straßenbeleuchtung) mußte ich schon mal 10 oder 20DM Verwarnungsgeld zahlen. Da hatte wohl nachts jemand Langeweile. Damals war ich völlig überrascht und ahnungslos, was die Beleuchtungspflicht anbelangt.

Mischkolino, du brauchst dich doch nicht zu entschuldigen , wer hat denn schon solchen umfassenden Überblick . Ich habe doch mein lebenlang nichts anderes getan . Du hast doch sicher eine anderen Beruf , indem du mehr Kompetenz hast als ich .
Ja , was den meisten Leuten nicht bekannt ist , ein Bully mit 2,7t zGw + einem kleinem Anhänger von ca. 900 kg zGw darf dort nicht fahren und selbst dann nicht , wenn er leer ist .

Giovanni.

Mischkolino, jetzt muss ich noch einmal darauf zurück kommen .
Nein, es ist das zulässige Gesamtgewicht zuständig .
Dass ,was unter -- Nr. 5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse-- steht , Transporter , Van , oder LLkw und unter F2 im Doc 1
--im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg -- oder unter Zulässige Gesamtmasse im alten Fahrzeugschein .
Da spielt es keine Rolle was du da rauswirfst .
Nur der Fahrzeugschein ist wichtig , nicht was man glaubt oder ein Polizeibeamter meint .
Da kann es mal Differenzen gaben . Kein Theater machen , seine Meinung akzeptieren , die Jungs können auch nicht alles wissen , dann Einspruch einlegen mit Beweisen .
Giovanni.

Zitat:

@darkvader schrieb am 27. Dezember 2016 um 15:05:32 Uhr:


Okay, dann sollte an den Jungs mal eine Nette Mail schreiben mit der Frage, ob das Schild vielleicht falsch steht :-) Irgendeiner eine Idee, wo man sich da hinwenden kann?

Welche Beschilderung soll denn falsch sein?

Definiere zunächst das "kurz vorher" aus deinem Ausgangs-Thread.

Ansonsten gilt halt in Bezug auf den Standort der von dir geposteten Schilderkombi (Bild Ausgangsthread).

DAVOR gilt:
- 120 für alle (die dürfen und können) zwischen 22 und 6

DAHINTER gilt:
- 100 für alle, die dürfen und können
- 60 für die Fahrzeuge, die mit dem Zusatzschild gemeint sind

Da ist erstmal nix falsch dran - es ist maximal nur sinnbefreit, je kürzer der Abstand zwischen den Schildern ist 😉

Wahrscheinlich ist schon gemeint, dass die 100 nur von 22 bis 6 Uhr gelten. Und vermutlich hätte man auch ganz gute Karten, wenn man als Pkw-Fahrer, der tagsüber mit >100 geblitzt wurde, auf dieser Basis Einspruch gegen den Bescheid erheben würde. Bei komplizierten Zusatzschildkonstellationen wird ja vor Gericht oft im Sinne des angeklagten VT entschieden.

Wobei die relevanten Entscheidungen allerdings meist mit Park- bzw Parkverbotsregelungen zu tun haben und nicht mit Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Das einfach mal auszuprobieren, kann ich insofern nicht unbedingt empfehlen... einfach an die 100 halten erspart im Zweifelsfall zumindest viel Ärger.

Für mich ist es eine eindeutige Beschilderung
Generell 100 km/h
60 für LKW in der Zeit von 22 - 6

Da Fragen nichts kostet, kann man doch nachfragen, ob das Schild so wie es aufgestellt ist, auch den tatsächlichen Wunsch der Behörde ausdrückt: Generell 100 km/h und eben nicht nur nachts.

Mir persönlich gefällt es auch so ganz gut, schneller als Tacho 110 fahre ich selten bis nie, aber wenn man dort jeden Tag langfährt und zur schnelleren Fraktion gehört... warum nicht, da habe ich auch nichts dagegen.

Somit sind die Fragen doch beantwortet... der TE weiß wie es gemeint ist und an wen er sich wenden muss. Ist doch alles gut.

Mal zwei blöde Fragen an die Runde....

Eins:
1. Standardsituation: z.B Begrenzung auf 120 km/h.
2. Dann plötzlich: 80 bei Nässe oder egal welches Zusatzschild.
3. Weiter hinten: Aufhebung der 80 (evtl. mit Zusatzschild "bei Nässe" - oder egal welches Zusatzschild)
4. Noch ein Stück weiter: wieder ein Schild 120 km/h

So plötzlich kommt mir der Gedanke: an Position 2 kann ich bei Trockenheit Vollgas geben. Eine Verschachtelung der Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es schließlich nicht.
Auch kann ich bei Nässe an Position 3 Vollgas geben.
Auf der A3 sind das erhebliche Strecken...

Korrekt wäre: 120 oben, darunter 80, darunter das Zusatzzeichen "bei Nässe". Eine Aufhebung ist nicht notwendig. Das nächste Schild wäre einfach wieder 120.

Zwei:
Tempo 60 mit Zusatzschild beschildert: 1000-11 Richtung der Gefahrstelle, linksweisend.
Blöd ist nur, dass die Gefahrstelle rechtsweisend ist. Der findige Bauarbeiter hängt das Schild also verkehrtherum auf. Gültig? Oder darf ich mit 180 durch die Gefahrstelle rechts? Immerhin gilt auch ein Stopp-Schild, als Stopp-Schild, wenn es kopfüber hängt, oder? Dann sollte Linksweisend auch linksweisend sein, wenn es kopfüber hängt...

Zitat:

@azrazr schrieb am 31. Dezember 2016 um 08:45:23 Uhr:


Mal zwei blöde Fragen an die Runde....

Eins:
1. Standardsituation: z.B Begrenzung auf 120 km/h.
2. Dann plötzlich: 80 bei Nässe oder egal welches Zusatzschild.
3. Weiter hinten: Aufhebung der 80 (evtl. mit Zusatzschild "bei Nässe" - oder egal welches Zusatzschild)
4. Noch ein Stück weiter: wieder ein Schild 120 km/h

So plötzlich kommt mir der Gedanke: an Position 2 kann ich bei Trockenheit Vollgas geben.

Hallo,

nein, denn die Ankündigung 80 km/h bei Nässe löst bei Trockenheit die vorher geltenden 120 km/h ja nicht auf. Das Schild ist bei Trockenheit so zu behandeln, als wenn es nicht existent wäre.

Nach der Aufhebung der 80 km/h bei Nässe kommt ja korrekterweise ein Stück weiter wieder 120 km/h. Kommt halt darauf an, wie weit "ein Stück weiter" ist. Zwei Kilometer wäre schlecht, 200 m voll in Ordnung.

Grüße,

diezge

Sollten die Schilder und deren Bedeutung nicht zum Grundwissen eines jeden Fuehrerscheininhabers gehoeren? Sicherlich gibts hier und da einen Schilderwald. Aber die vom TE geschilderte Aufstellung und Bedeutung der Schilder sollte jeder hier kennen und deuten koennen. Und zwar ohne jeden Zweifel.

Des Problem iss das sich die meisten sich auf des Hightec Auto mit eingebautem Navy verlassen des dennen ned sagt das da eine Gefahrenstelle /Baustelle oder Langsamfahrstelle iss und da macht des schon Sinn wenn man nachfragt was für eine Genaue Bedeutung die Schilder haben 😉

Zitat:

@diezge schrieb am 31. Dezember 2016 um 09:16:22 Uhr:


[...] nein, denn die Ankündigung 80 km/h bei Nässe löst bei Trockenheit die vorher geltenden 120 km/h ja nicht auf. Das Schild ist bei Trockenheit so zu behandeln, als wenn es nicht existent wäre. [...]

Wenn man das überträgt, dürfte ich doch

hier

auch am Tage von 6-20Uhr nur mit 30km/h weiterfahren, weil

vorher

ja auch Streckenverbot 30km/h gilt, oder?

Denn das Schild ist am Tage so zu behandeln, als wenn es nicht existent wäre???

(Die Beschilderung in dieser Straße wurde mittlerweile geändert, es gibt jedoch woanders noch ähnliche Situationen)

Ich finde die Frage von atzeratze oder wie er heißt🙂, durchaus gerechtfertigt. Totschlagargumente wie "das muß man doch als Führerscheininhaber sofort erkennen" helfen hier auch nicht weiter...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 31. Dezember 2016 um 10:56:16 Uhr:


Wenn man das überträgt, dürfte ich doch hier auch am Tage von 6-20Uhr nur mit 30km/h weiterfahren, weil vorher ja auch Streckenverbot 30km/h gilt, oder?
Denn das Schild ist am Tage so zu behandeln, als wenn es nicht existent wäre???
(Die Beschilderung in dieser Straße wurde mittlerweile geändert, es gibt jedoch woanders noch ähnliche Situationen)

Ich finde die Frage von atzeratze oder wie er heißt🙂, durchaus gerechtfertigt. Totschlagargumente wie "das muß man doch als Führerscheininhaber sofort erkennen" helfen hier auch nicht weiter...

Hallo,

genau richtig! Auch von 6 - 20 Uhr sind hier 30 km/h angesagt. Das Zusatzschild 20 - 6 Uhr macht allerdings hier keinen Sinn. Aber es wurde ja, wie Du schon geschrieben hast, inzwischen berichtigt.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 31. Dezember 2016 um 09:16:22 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 31. Dezember 2016 um 08:45:23 Uhr:


Mal zwei blöde Fragen an die Runde....

Eins:
1. Standardsituation: z.B Begrenzung auf 120 km/h.
2. Dann plötzlich: 80 bei Nässe oder egal welches Zusatzschild.
3. Weiter hinten: Aufhebung der 80 (evtl. mit Zusatzschild "bei Nässe" - oder egal welches Zusatzschild)
4. Noch ein Stück weiter: wieder ein Schild 120 km/h

So plötzlich kommt mir der Gedanke: an Position 2 kann ich bei Trockenheit Vollgas geben.

Hallo,

nein, denn die Ankündigung 80 km/h bei Nässe löst bei Trockenheit die vorher geltenden 120 km/h ja nicht auf. Das Schild ist bei Trockenheit so zu behandeln, als wenn es nicht existent wäre.

Nach der Aufhebung der 80 km/h bei Nässe kommt ja korrekterweise ein Stück weiter wieder 120 km/h. Kommt halt darauf an, wie weit "ein Stück weiter" ist. Zwei Kilometer wäre schlecht, 200 m voll in Ordnung.

Grüße,

diezge

Belege Deine Bahuptung bitte mit geltenden Rechtsnormen.

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