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Verkehrsverstöße vor den Augen der Polizei - zwangshaftes Verhalten?

Themenstarteram 23. Mai 2008 um 17:57

Hi,

folgende Situation mußte ich heute mal wieder beobachten:

Ein Fahrzeug steht an einer Seitenstraßeneinmündung und signalisiert mit dem Blinker, daß es nach links in die Hauptstraße abbiegen möchte, obwohl ein blauer Richtungspfeil sowie eine durchgezogene Linie signalisieren, daß nur Rechtsabbiegen gestattet ist.

Von rechts kommt eine Motorradstreife, erkennt den auf links gesetzten Blinker und signaliert dem Fahrzeugführer, daß er nur nach rechts abbiegen darf. Nachdem die Streife vorbeigefahren ist, zieht der Wagen nach links in die Hauptstraße und überfährt dabei die durchgezogene Linie (ca. 20 m hinter der Motorradstreife).

Der Streifenbeamte hat natürlich nach dem Passieren der Seitenstraße in den Rückspiegel geschaut und den Verkehrsverstoß live mitbekommen. Die Folge: Fahrzeug wird gestoppt und eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen.

Da ich derartige Situationen, nur in anderen Konstellationen, nicht zum ersten Mal erlebt habe frage ich mich, welche Motive solche Fahrzeugführer für ihr Treiben unter den Augen der Polizei haben. Da ich keine logische Erklärung dafür gefunden habe, gehe ich mittlerweile davon aus, daß es sich hierbei um ein zwangshaftes Verhalten handelt, zumal derartige Fahrzeugführer keinerlei Vorteile aus ihrem Handeln ziehen.

Welche Erfahrung habt ihr diesbezüglich gemacht bzw. habt ihr eine Erklärung dafür, welcher Sinn dahinter steckt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AstraG08

Zitat:

Dass er vorsätzlich eine OWi, vor den Augen einer Motorradstreife, begangen hat.

naja, so schlimm ist das auch nciht

schlimm nicht, aber dumm :D

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Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wir wollen mal nicht übertreiben ;) Die Werte, mit denen dort gerechnet wird, gelten für Ford T o.ä. aber nicht für moderne Autos.

Aber Hallo ... die Ausgangswerte lassen sich sehr wohl frei bestimmen. Allerdings bedarf es hierfür einer PC-Tastatur (... Du besitzt eine, ToniX20SE?)

Zudem: Können wir uns darauf verständigen, dass (nur als Beispiel) ein Bremsweg von 35 Metern aus Tempo 100 ein exzellenter Wert für moderne PKW ist, der auch eine Sportwagenikone wie den Porsche 911 schmeichelte? Dieser Bremsweg entspricht nämlich einer mittleren Verzögerung von 11 m/s².

Fahrzeug 1

Ausgangsgeschwindigkeit: 50 km/h, Reaktionszeit 0.5 Sekunden, Bremsverzögerung: 11 m/s², Entfernung zum Hindernis: 15,8 m

Fahrzeug 2

Ausgangsgeschwindigkeit: 60 km/h, alle anderen Parameter werden von Fahrzeug 1 übernommen.

Frage: Mit welcher Geschwindigkeit trifft Fahrzeug 1 auf das Hindernis, mit welcher Fahrzeug 2?

Antwort: Fahrzeug 1 kommt vor dem Hindernis zum Stillstand, Fahrzeug 2 prallt mit rund 40 km/h auf das Hindernis auf.

Es ging lediglich um die Darstellung, dass die bei PKW-Lenkern beliebten 10 km/h mehr im Ortsgebiet rund ein Drittel mehr Anhalteweg bei einer Notbremsung einfordern.

Konstruktive Kritik an meiner Einlassung ist mir willkommen ... nicht aber solche, die von Ignoranz befehligt wird. ;)

Zitat:

Original geschrieben von wandschrank

20% abziehen?

Das erklärt, warum der Streifenwagen vor mir gestern mit ~70 laut Tacho fuhr, wo 50 erlaubt waren.. Ich bin ihm mit etwas Abstand, aber der selben Geschwindigkeit hinterher, immerhin hatte er gerade kein Blaulicht an.. und ihn hat es wohl nicht im geringsten gestört. :D

Ziehe ich nun von den 70 laut Tacho 20% ab, wären es ja nurnoch 56 km/h, wo 50 erlaubt sind, es lohnt sich ja wirklich nicht, deshalb jemanden zum Anhalten zu zwingen.. ;)

Ist aber so.

Ungeeichte Tachos 20% der abgelesenen Geschwindigkeit abziehen.

Geeichte Tachos nur 10%

Im Zweifel für den Angeklagten, und das ist auch gut so.

am 27. Mai 2008 um 15:12

Ich finds ja auch gut, denn diese Situation - Streifenwagen vor einem - hat man ab und an mal, und ich finde es furchtbar scheinheilig, dann vorbildlich seine 50 zu fahren, wenn man ansonsten viel schneller fährt.. Deshalb passe ich mich meist der Geschwindigkeit der Polizei an, wenn sie kein Blaulicht anhat. :D

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wir wollen mal nicht übertreiben ;) Die Werte, mit denen dort gerechnet wird, gelten für Ford T o.ä. aber nicht für moderne Autos.

Aber Hallo ... die Ausgangswerte lassen sich sehr wohl frei bestimmen. Allerdings bedarf es hierfür einer PC-Tastatur (... Du besitzt eine, ToniX20SE?)

Zudem: Können wir uns darauf verständigen, dass (nur als Beispiel) ein Bremsweg von 35 Metern aus Tempo 100 ein exzellenter Wert für moderne PKW ist, der auch eine Sportwagenikone wie den Porsche 911 schmeichelte? Dieser Bremsweg entspricht nämlich einer mittleren Verzögerung von 11 m/s².

Fahrzeug 1

Ausgangsgeschwindigkeit: 50 km/h, Reaktionszeit 0.5 Sekunden, Bremsverzögerung: 11 m/s², Entfernung zum Hindernis: 15,8 m

Fahrzeug 2

Ausgangsgeschwindigkeit: 60 km/h, alle anderen Parameter werden von Fahrzeug 1 übernommen.

Frage: Mit welcher Geschwindigkeit trifft Fahrzeug 1 auf das Hindernis, mit welcher Fahrzeug 2?

Antwort: Fahrzeug 1 kommt vor dem Hindernis zum Stillstand, Fahrzeug 2 prallt mit rund 40 km/h auf das Hindernis auf.

Es ging lediglich um die Darstellung, dass die bei PKW-Lenkern beliebten 10 km/h mehr im Ortsgebiet rund ein Drittel mehr Anhalteweg bei einer Notbremsung einfordern.

Konstruktive Kritik an meiner Einlassung ist mir willkommen ... nicht aber solche, die von Ignoranz befehligt wird. ;)

Keine Sorge, so übertrieben habe ch es nicht ;)

Habe mit 9 m/s² gerechnet, was einem Bremsweg von 42m entspricht selbe Reaktionszeit.

Natürlich ist dein Beispiel erschreckend. Aber basieren wir uns doch bitte auf Tatsachen. Das sind alles utopische Fälle, die bei aufmerksamer Fahrweise niemals auftreten werden. Ansonsten könnten wir die Argumentation soweit fortsetzen, dass wir nur noch im Schritttempo herumfahren.

am 27. Mai 2008 um 15:24

Naja, angenommen ein Hubschrauber würde vor dir auf die Straße stürzen, mit 50 km/h würdest du vielleicht nicht dranfahren, mit 60 km/h schon..! :D

am 27. Mai 2008 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Wenn also jemand 60 fährt, dann mag er vielleicht seine 55 km/h fahren und wenn juckt das?

Wer aus 55 km/h eine Notbremsung macht, ist an einem fiktiven Anhaltepunkt, an dem er mit Ausgangstempo 50 exakt zum Stillstand gekommen wäre, noch 27 km/h schnell - identische Reaktionszeit und Bremsverzögerung (m/s²) vorausgesetzt.

Und wer aus Tempo 60 notbremst, kollidiert mit nicht weniger als 40 km/h mit einem Hindernis, vor dem er mit Ausgangsgeschwindigkeit 50 km/h noch rechtzeitig stoppen hätte können.

Rechne(t) es einfach mal durch: http://2cu.at/anhalteweg/

... aber Benz-Fan, sowas langweilt Dich bloß, hm? ;)

Wenn ich von einer roten Ampel zur nächsten juckel, töte ich mit dem mehr an CO2 das Klima, definitiv. Mir ist aber nicht mal beinahe ein Lebewesen in unschöne Nähe zu meinem Fahrzeug gekommen.

am 27. Mai 2008 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von wandschrank

20% abziehen?

Das erklärt, warum der Streifenwagen vor mir gestern mit ~70 laut Tacho fuhr, wo 50 erlaubt waren.. Ich bin ihm mit etwas Abstand, aber der selben Geschwindigkeit hinterher, immerhin hatte er gerade kein Blaulicht an.. und ihn hat es wohl nicht im geringsten gestört. :D

Ziehe ich nun von den 70 laut Tacho 20% ab, wären es ja nurnoch 56 km/h, wo 50 erlaubt sind, es lohnt sich ja wirklich nicht, deshalb jemanden zum Anhalten zu zwingen.. ;)

Ist aber so.

Ungeeichte Tachos 20% der abgelesenen Geschwindigkeit abziehen.

Geeichte Tachos nur 10%

Im Zweifel für den Angeklagten, und das ist auch gut so.

Pauschal wird aber wohl nicht abgezogen. Es ist einmal ein fester Prozentsatz von der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen und dann noch ein fester von der Tachoendgeschwindigkeit des messenden Fahrzeugs. Bei einem Bulli wird demnach etwas weniger abgezogen (weil Tachoendwert evtl bei 160 km/h liegt) als beim 5er BMW (Tachoendwert auf 260 km/h geschätzt).

EDIT:

Ich hab eben mal in meiner alten Quelle gesucht:

Zitat:

Ihr habt´s gut. Kann man bei uns in BB zwar auch machen, aber wir haben mal wieder ´nen tollen Erlass, da reichlich Widersprüche eingegangen sind. Und er sieht folgendermaßen aus:

1. Abzug 7 % vom Tachoendwert des Einsatzmittels

2. Abzug 15 % der gemessenen Geschwindigkeit

Fahrstrecke sollte nicht unter 500 m liegen.

Da bei uns so viele fliegende Kleintransporter mit Anhänger unterwegs sind, lohnt sich die Rechnung erst, wenn die mindestens 130 km/h fahren. 20 % waren früher mal angesagt. Aber wie gesagt, gab viele böse Beschwerden und das IM zog den Schwanz ein. :(:(

Soweit ich das herausgelesen hatte, ist das aber abhängig vom Bundesland. In Berlin, NRW und Bayern scheint die 20%/10%-Abzugstaktik angewendet zu werden.

am 27. Mai 2008 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Konstruktive Kritik an meiner Einlassung ist mir willkommen ... nicht aber solche, die von Ignoranz befehligt wird. ;)

Mit deiner Einlassung lässt sich zeigen:

Bei schlechten Bremsen ist es weniger schlimm, schneller zu fahren.

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