Verkehrsunfall - wer hat schuld?

Hallo,

mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.

Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.

Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.

Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.

Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.

Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.

Wer hat hier schuld?

Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?

Vielen Dank im Voraus.

214 Antworten

Die hat er doch auch bekommen. Die Verteilung war doch 1/3 wartender PKW und 2/3 Motorradfahrer.

Zitat:

@ktown schrieb am 2. Juli 2022 um 10:25:33 Uhr:


Die hat er doch auch bekommen. Die Verteilung war doch 1/3 wartender PKW und 2/3 Motorradfahrer.

Stop: Du schmeißt hier die beiden verschiedenen Unfälle durcheinander.
Du beziehst Dich auf den verlinkten Fall von mattalf, aber Geisslein fragt nach dem Fall des Bruders des TE.

Seite 8.

Das der TE seit Seite 1 raus ist und zum Fall nichts, wirklich gar nichts belastbares bekannt ist spielt keine Rolle.

Hauptsache is ja, das irgend jemand recht hat.

😛

Ich hoffe nach dem Ausgang meldet er sich nichtmal.
Bin mal gespannt…..

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Da geh ich von aus,dass er sich nichtmal meldet.

In den wenigsten Threads dieser Art gibt's eine Rückmeldung

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 2. Juli 2022 um 16:14:31 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 2. Juli 2022 um 10:25:33 Uhr:


Die hat er doch auch bekommen. Die Verteilung war doch 1/3 wartender PKW und 2/3 Motorradfahrer.

Stop: Du schmeißt hier die beiden verschiedenen Unfälle durcheinander.
Du beziehst Dich auf den verlinkten Fall von mattalf, aber Geisslein fragt nach dem Fall des Bruders des TE.

Wenn du

diesen Beitrag

anschaust, dann bezieht sich Geisslein auf das Urteil.

Das Geisslein noch einen Beitrag geschrieben hatte, habe ich nicht mitbekommen. Siehe unsere Zeitstempel.

Hier geht's ja richtig ab 😁

Mein Bruder war gestern bei der Polizei und hat eine Aussage gemacht.

Mehr weiß ich auch nicht.

Ich weiß nur, dass mein Bruder ganz langsam nach vorne auf die Straße gefahren ist, da er das tun müsste, um um ein parkendes Auto in einer Parklücke vorbeizuschauen. Und dann war der Motorradfahrer schon in seinem Auto drin.

Ich berichte..

Soweit ich weiß, hat der Motorradfahrer sogar zu meinem Bruder gesagt, dass er schuld sei, aber naja, wir werden sehen

Erstmal danke, dass du dich nochmal gemeldet hast.
Nur „ganz langsam“ einfahren reicht aber im Notfall nicht. Bei eingeschränkter Sicht hätte er sich notfalls wiederholt zentimeterweise mit mehrfachen vollständigen Anhalten vortasten müssen, sodass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Situation frühzeitig erkennen und rechtzeitig reagieren kann.

(Siehe die Beschreibung in einem der von mir weiter oben bereits verlinkten Urteile)

Die Einlassung des Motorradfahrers könnte (muss aber nicht unbedingt zwingend so sein) diesem zwar Schwierigkeiten bei seiner Haftpflichtversicherung einbringen (Verstoß gegen Obliegenheitsverpflichtungen: Man darf im Regelfall kein Schuldanerkenntnis abgeben). Allerdings ist die Versicherung dadurch allein noch nicht an ihrer eigenen Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie entsprechender Regulierungsentscheidung gehindert.

Ein Eingeständnis der Schuld ohne Zeugen dürfte ein Beweiswert von 0% haben.

Ein spontanes, zur Beschwichtigung des Unfallgegners und zur Deeskalation ganz allgemein gehaltenes und mündlich im Affekt geäußertes „Ich war wohl Schuld“ entfaltet wahrscheinlich keine Rechtswirkung. Dennoch muss man damit vorsichtig sein. Gerade mit Zeugen belegbar könnte es im schlimmsten Fall doch gegen einen ausgelegt werden, spätestens natürlich wenn es schriftlich abgegeben wird, weil man sich z.B. unter Schock stehend zu einer Unterschrift überreden lässt und irrtümlich glaubt nur einen Unfallbericht für die Versicherung zu unterschreiben.

Folglich sollte so etwas zumindest auch hier zumindest mal erwähnt werden. Da es in diesen Fall nur mündlich geäußert wurde, habe ich auch nur von „könnte“ gesprochen und habe jetzt erst weitere Details dazu ergänzt.

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Juli 2022 um 12:21:18 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 2. Juli 2022 um 16:14:31 Uhr:


Stop: Du schmeißt hier die beiden verschiedenen Unfälle durcheinander.
Du beziehst Dich auf den verlinkten Fall von mattalf, aber Geisslein fragt nach dem Fall des Bruders des TE.



Wenn du diesen Beitrag anschaust, dann bezieht sich Geisslein auf das Urteil.

Du hattest aber nicht direkt nach dem hier zitierten Beitrag von Geisslein geantwortet, sondern nach diesem:

https://www.motor-talk.de/.../...fall-wer-hat-schuld-t7306426.html?...

Daher nimmt jeder an, daß Du auf diesen Beitrag geantwortet hättest und nicht auf den davor.

Zitat:

Das Geisslein noch einen Beitrag geschrieben hatte, habe ich nicht mitbekommen.

Ja, offensichtlich. Daher ist es im Zweifelsfall immer sicherer, den Beitrag zu zitieren, auf den man sich bezieht.
Ist ja kein Drama, aber so können Mißverständnisse vermieden werden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Juli 2022 um 18:01:51 Uhr:


Ein Eingeständnis der Schuld ohne Zeugen dürfte ein Beweiswert von 0% haben.

Das denke ich auch.
Anders schaut’s bei einem schriftlichen Schuldeingeständnis aus.

Kommt darauf an.
Wenn ich z.B. schreibe, dass ich aus Unaufmerksamkeit aufgefahren bin, ist es unschädlich.
Wenn ich pauschal schreibe, ich habe Schuld und komme für den Schaden auf, kann mich die Versicherung in Regress nehmen.

Zitat:

@ackerpower schrieb am 3. Juli 2022 um 17:32:27 Uhr:


Bei eingeschränkter Sicht hätte er sich notfalls wiederholt zentimeterweise mit mehrfachen vollständigen Anhalten vortasten müssen, sodass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Situation frühzeitig erkennen und rechtzeitig reagieren kann.

Und trotzdem wäre er bei einem Unfall Schuld gewesen. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Juli 2022 um 08:07:35 Uhr:



Und trotzdem wäre er bei einem Unfall Schuld gewesen. 😉

Gruß Metalhead

Bist Du dir da so sicher ?!

Ich glaube nicht, daß der Bruder des TS hier bei einem Unfall Schuld gewesen wäre, bzw. ist, wenn der sich langsam und mit Stops in die vorfahrtberechtigte Straße einordnet, aber der Motorradfahrer das Fahrzeug sieht und trotzdem drauf hält.
Ich hab das ja schon angesprochen... "erzwungene Vorfahrt"

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