Verkehrsunfall - wer hat schuld?

Hallo,

mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.

Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.

Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.

Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.

Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.

Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.

Wer hat hier schuld?

Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?

Vielen Dank im Voraus.

214 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 04. Juli 2022 um 09:55:12 Uhr:


, aber der Motorradfahrer das Fahrzeug sieht und trotzdem drauf hält.

Den Biker will ich sehen, der mutwillig drauf hält. 🙄

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juli 2022 um 09:55:12 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Juli 2022 um 08:07:35 Uhr:



Und trotzdem wäre er bei einem Unfall Schuld gewesen. 😉

Gruß Metalhead


Bist Du dir da so sicher ?!

Nach StVO hätte er Vorfahrt, also ja. Da gibt's ja das vielzitierte "notfalls muß man sich einweisen lassen".

Das ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Was da dann vor Gericht rauskommt wissen die Götter.

Zitat:

Ich glaube nicht, daß der Bruder des TS hier bei einem Unfall Schuld gewesen wäre, bzw. ist, wenn der sich langsam und mit Stops in die vorfahrtberechtigte Straße einordnet, aber der Motorradfahrer das Fahrzeug sieht und trotzdem drauf hält.
Ich hab das ja schon angesprochen... "erzwungene Vorfahrt"

Teilschuld wäre ihm IMHO trotzdem sicher.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 4. Juli 2022 um 10:10:13 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 04. Juli 2022 um 09:55:12 Uhr:


, aber der Motorradfahrer das Fahrzeug sieht und trotzdem drauf hält.

Den Biker will ich sehen, der mutwillig drauf hält. 🙄
Klick

😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 4. Juli 2022 um 10:10:13 Uhr:



Den Biker will ich sehen, der mutwillig drauf hält. 🙄

Ok, was möchtest Du uns nun damit sagen ?!

Um in einer unklaren Verkehrslage zum Überholen anzusetzen reichts ja schließlich auch.
Das kann man in etwa mit dem gleichsetzen wie "mutwillig draufhalten"

Ansonsten sollte man als Motorradfahrer grundlegend sein Fahrverhalten nochmals überdenken.

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Er will damit sagen,dass es Unfug ist,dass ein Biker sich die Vorfahrt erzwingen wird. In jedem Fall zieht er den größeren Schaden davon.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juli 2022 um 11:36:29 Uhr:


Er will damit sagen,dass es Unfug ist,dass ein Biker sich die Vorfahrt erzwingen wird. In jedem Fall zieht er den größeren Schaden davon.

Und Ich wollte damit sagen, daß der Biker dann von solchen Überholvorgängen Abstand nehmen sollte, denn dann kommt es nicht zu solchen Situationen.
Und wenn die Biker doch, so wie Du sagst, höher sitzen als die Autofahrer und einen besseren Überblick haben, wie kann es dann zum Unfall kommen ?
Sowieso wenn die Biker kein Interesse am mutwilligen draufhalten haben.

Nach der Argumentation spricht leider alles dafür, daß der Biker eben in einer unklaren Verkehrslage überholt hat und somit Unfallverursacher ist.

Also sollen Biker Deiner Ansicht nie überholen, weil es immer sein kann, dass man übersehen wird?

Bei Radfahrern wird doch immer geschrieben,dass man als PKW Fahrer für den schwächeren Mitdenken soll.
Aber dem verhassten Biker zieht man vor die Karre?
Soll er besser gucken?

Also ich lese hier, dass ein gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern Wartepflichtiger, der auf eine Straße fahren will, sieht, dass vier andere Verkehrsteilnehmer vermutlich auf ihre Vorfahrt verzichten, aber dass ein fünfter ebenfalls Vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer weiterhin auf ihn zufährt.

Diese für ihn klare Verkehrslage nimmt der Wartepflichtige aber nicht zum Anlass stehenzubleiben, sondern fährt ungerüht los.

Übrigens gilt die Vorfahrtsberechtigung für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße, in die er einzubiegen gedenkt, über beide Fahrbahnen, also sowohl für die Richtungsfahrbahn, als auch für die Gegenfahrbahn. Scheint hier einigen ebenfalls nicht klar zu sein.

Fahrt mal ins Ausland, da seht ihr wie mit Motorrädern/Zweirädern gefahren wird. Da benehmen sich die „Bilder“ hier zu Lande wie Musterknaben.

Ich fasse die neuen Erkenntnisse mal zusammen:

§ 1 StVO neu:
Alle VT haben hinter dem Vorausfahrenden zu bleiben, egal wie, wo und wohin der rumgurkt.

§ 2 StVO neu
Alle haben Vorfahrt und verzichten auf diese und zwar mit Wirkung für und gegen alle.

§ 3 StVO neu
Wer losfahren will macht das einfach. Alle anderen haben sich daran zu orientieren.

§ 4 StVO neu
Im Falle eines Unfalls trägt jeder seinen eigenen Schaden selbst.

Klingt eigentlich nur nach bissl Berufsverkehr mit anfassen. 😁

Tippe mal darauf, dass deine Autokorrektur aus "Biker" "Bilder" gemacht.

Bisher kennen wir nur die "Aussage" vom Unfallverursacher und die auch nur aus zweiter Hand. Ob der Motorrad nicht längst am Überholen war, als der PKW-Fahrer auf seine Vorfahrt verzichtet hat, ob der PKW-Fahrer tatsächlich beim Bllick nach rechts "etwas weiter weg" einen Motorradfahrer sah, ob ihm das Blickfeld nach rechts beim Herausfahren durch den geparkten PKW verdeckt war, ob er sich hineintastete, alle (widersprüchlichen) Angaben sind für den Unfallverursacher vermutlich nicht beweisbar.

Zitat:

@HeinzHeM schrieb am 4. Juli 2022 um 12:53:04 Uhr:


Also ich lese hier, dass ein gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern Wartepflichtiger, der auf eine Straße fahren will, sieht, dass vier andere Verkehrsteilnehmer vermutlich auf ihre Vorfahrt verzichten, aber dass ein fünfter ebenfalls Vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer weiterhin auf ihn zufährt.

Diese für ihn klare Verkehrslage nimmt der Wartepflichtige aber nicht zum Anlass stehenzubleiben, sondern fährt ungerüht los.

Übrigens gilt die Vorfahrtsberechtigung für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße, in die er einzubiegen gedenkt, über beide Fahrbahnen, also sowohl für die Richtungsfahrbahn, als auch für die Gegenfahrbahn. Scheint hier einigen ebenfalls nicht klar zu sein.

Was ihr hier alle immer wieder aufs Neue reininterpretiert, obwohl die Sache hier - in der Medizin würde man sagen - lange „austherapiert“ ist. Der eine beharrt auf das 100%-tige „Überholen bei unklarer Verkehrslage“ und reitet das x-te Mal darauf herum, der andere ist genauso stur und will unbedingt ein rücksichtsloses Herausziehen unterstellen. Und niemand ist auch nur im Ansatz gewillt irgendetwas dazwischen zuzulassen.

Beide Extrempositionen sind zwar denkbar, können aus der Schilderung heraus aber nicht einwandfrei unterstellt bzw. bewiesen werden. Der Autofahrer hat zwar ein Motorrad bemerkt, das beweist aber nicht, dass er auch die Überholabsicht erkannt und ungerührt ignoriert hat. Der Motorradfahrer hat möglicherweise die Situation im guten Glauben für sich als „Safe“ eingeschätzt und deshalb überholt, obwohl er es hätte besser wissen können.

Die Hauptschuld wird beim Autofahrer liegen, der vorsichtig, aber nicht vorsichtig genug angefahren ist und der Motorradfahrer könnte eine Teilschuld bekommen, weil der Unfall für ihn wahrscheinlich nicht unabwendbar war.

Und für alle möglichen Konstellationen der Schuldverteilung finden sich Urteile, sodass hier eine absolute Festlegung a la „so und nicht anders“ schlicht unseriös ist.

@ackerpower: Ich habe Fakten aufgelistet, Du hast gleich wieder Mutmaßungen miteinfließen lassen. 😉

Zitat:

@HeinzHeM schrieb am 4. Juli 2022 um 15:04:39 Uhr:


@ackerpower: Ich habe Fakten aufgelistet, Du hast gleich wieder Mutmaßungen miteinfließen lassen. 😉

Ja klar. So was von Fakten .. da kann ich mir nur an den Kopf fassen: Du unterstellst dem Bruder des TE, er sei "ungerührt" im Bewusstsein der Tatsache losgefahren, dass der Motorradfahrer direkt auf ihn zufährt. Voll der Fakt - NICHT!

Der Bruder des TE sagte, er habe beim prüfenden Blick, ob wirklich frei ist bemerkt, dass sich dem Ende der Schlange (zuerst 10, später auf 4 Autos reduziert) ein Motorrad näherte ("er sah etwas weiter weg einen Motorradfahrer"😉.

Du unterstellst auch, dass der Autofahrer voll umgänglich den Sachverhalt zutreffend erfasst habe (also, dass der Motorradfahrer durchzieht), der Autofahrer trotzdem vorsätzlich draufgehalten hat. Das grenzt schon an Unverschämtheit und Ignoranz allen tatsächlichen Beschreibungen gegenüber.

Der Autofahrer hat die Situation nämlich sehr wohl geprüft, aber nicht sorgfältig genug und ist daher zu einer Fehleinschätzung gekommen. Dieser Annahmeirrtum hat dann zum Losfahren geführt. Für diesen Irrtum wird ihn natürlich die Hauptschuld treffen, das streitet ja kaum einer ab.

Aber du hast nur Fakten aufgelistet und ich stelle Mutmaßungen an. Ehrlich jetzt?!

PS: Das die Vorfahrt auch bei Nutzung der Gegenfahrbahn gilt (sogar bei unterstellter widerrechtlicher Nutzung), wissen wir auch schon. Ist kein neuer Fakt.

Er hat den Motorradfahrer laut TE kommen sehen, ist trotzdem losgefahren und der Motorradfahrer ist ihm in die Seite gefahren. Was ist daran nicht Fakt?

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