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Verkehrsunfall - wer hat schuld?

Themenstarteram 30. Juni 2022 um 12:39

Hallo,

mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.

Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.

Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.

Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.

Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.

Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.

Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.

Wer hat hier schuld?

Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.

Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?

Vielen Dank im Voraus.

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214 Antworten

Wo steht denn das ABUS-Sparschweinchen für die Spenden? :)

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Juli 2022 um 12:23:39 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juli 2022 um 11:35:37 Uhr:

...

:D Ich hatte da mal ein Urteil in den Fingern, das ich für eine der krassesten Fehlentscheidungen im Verkehrszivilrecht überhaupt halte.

Verkürzt gesagt, näherte sich ein PKW mit noch zulässiger Geschwindigkeit auf einer Hauptstraße außerorts der Einmündung einer wartepflichtigen Straße, wo sich für ihn erkennbar mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit ein Fahrzeug der Einmündung in die Hauptstraße annäherte. Der PKW auf der Hauptstraße fuhr weiter, da er zweifelsfrei und vom Gegner auch unbestritten die Vorfahrt hatte. Leider fuhr auch der wartepflichtige Gegner in die Hauptstraße ein, ohne Vorfahrt zu gewähren. Es kam zum Zusammenstoß.

Urteil: Der Vorfahrtsberechtigte haftet zu 100%. Begründung: Er hat ja gesehen, dass der andere, wartepflichtige sich nicht an die Vorfahrtsregel halten will.

:rolleyes:

...das kann man ja garnicht glauben.

Für welche die das öfters praktizieren, ist ja damit Tür und Tor geöffnet wurden.

Auch nach dem Motto, selber Schuld wenn du zum Zeitpunkt vor Ort warst, wärste mal schön zu Hause geblieben.

MfG C

Zitat:

@chalcedon_ schrieb am 6. Juli 2022 um 15:02:22 Uhr:

...

Auch nach dem Motto, selber Schuld wenn du zum Zeitpunkt vor Ort warst, wärste mal schön zu Hause geblieben.

MfG C

Nee, eher so: Hast ja Augen im Kopf, also geh aus dem Weg, wenn ein Vollhonk ankommt. Wenn du das nicht machst: Selber schuld.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Juli 2022 um 12:23:39 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juli 2022 um 11:35:37 Uhr:

 

Also wenn ich jemanden die Vorfahrt nehme, hatte der andere eigentlich keine Vorfahrt, da ich sie ihm nicht gegeben hab?

Interessanter Ansatz. Sollte man vielleicht mal probieren, wie das Argument tatsächlich zieht.

Ich für meinen Teil werde das lieber lassen, denn die Vorfahrtsregeln sind ziemlich,sehr genau in der StVO geregelt.

:D Ich hatte da mal ein Urteil in den Fingern, das ich für eine der krassesten Fehlentscheidungen im Verkehrszivilrecht überhaupt halte.

Verkürzt gesagt, näherte sich ein PKW mit noch zulässiger Geschwindigkeit auf einer Hauptstraße außerorts der Einmündung einer wartepflichtigen Straße, wo sich für ihn erkennbar mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit ein Fahrzeug der Einmündung in die Hauptstraße annäherte. Der PKW auf der Hauptstraße fuhr weiter, da er zweifelsfrei und vom Gegner auch unbestritten die Vorfahrt hatte. Leider fuhr auch der wartepflichtige Gegner in die Hauptstraße ein, ohne Vorfahrt zu gewähren. Es kam zum Zusammenstoß.

Urteil: Der Vorfahrtsberechtigte haftet zu 100%. Begründung: Er hat ja gesehen, dass der andere, wartepflichtige sich nicht an die Vorfahrtsregel halten will.

:rolleyes:

Es wäre in dem Zusammenhang interessant zu erfahren, wer hier wem "reingefahren" ist. So ein Urteil kann eigentlich nur erfolgen, wenn der Vorfahrtsberechtigte dem "Vorfahrtklauenden" in die Seite gefahren ist. Er ihn somit "abgeschossen" hat. Und dies im Gericht so rüberkommt, als wenn der Vorfahrberechtigte es billigend in Kauf genommen hatte, dem anderen auf diese Weise Schaden zufügen zu wollen. Einige in diesem Zusammenhang eher unheilvolle Aussagen im Gerichtssaal können so einen Eindruck noch verstärkt haben.

Ich würde daher gerne mal die Begründung lesen, die das Gericht zu diesem Urteil gegeben hat.

Ich denke eher das er ihn hinten erwischen muss um 100% Schuld zu bekommen.

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