Verkehrsunfall - wer hat schuld?
Hallo,
mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.
Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.
Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.
Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.
Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.
Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.
Wer hat hier schuld?
Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?
Vielen Dank im Voraus.
214 Antworten
Die Vorfahrtsverrletzung des Bruders wiegt auch in jedem Fall schwerer ls das Überholen bei unklarer Verkehrslage. Daher wird der Haftungsanteil überwiegen.
Für mich war das wieder ein „Dumme Leute Unfall“, dieses ungeduldige überholen aus den billigen letzten Reihen sollte verboten werden, Vorfahrt hin, Vorfahrt her, was man da so täglich sieht…
Ähhh ich hoffe ich habe die Situation richtig verstanden.
Hast Du nicht.
Dem Motorradfahrer wurde die Vorfahrt genommen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Juni 2022 um 21:45:51 Uhr:
Hast Du nicht.
Dem Motorradfahrer wurde die Vorfahrt genommen
Ein erfahrener, geduldiger VT würde in dieser Situation erst gar nicht überholen, der weiß ganz genau wo hier die Gefahren liegen. „Ich habe Vorfahrt“ gilt schon lange nicht mehr.
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Woher weißt Du, dass der Motorradfahrer ungeduldig war?
In selbiger Situation brechen sich ungeduldige Mopedfahrer auch schon mal das Genick.
Da der TE vom unverletzten Mopedfahrer sprach, kann er nicht schnell gewesen sein.
Zitat:
@Manuel1695 schrieb am 30. Juni 2022 um 12:39:38 Uhr:
Hallo,mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.
Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.
Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.
Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.
Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.
Wer hat hier schuld?
Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?Vielen Dank im Voraus.
Natürlich hat dein Bruder schuld.
Nur weil ihn jmd reinwinkt, verlieren dadurch die anderen nicht ihr Vorfahrtsrecht.
was übrigens auch die von links kommenden Autos haben.
Die Lebenserfahrung lehrt einen irgendwie schon, dass ein Maß an Ungeduld vorgelegen haben könnte:
„Was stehen die da vorne einfach rum? Wenn die nicht fahren, na, ich bin mit meinem Motorrad ja schnell vorbei.“
Keine böse Absicht, der Motorradfahrer ist deswegen nicht automatisch ein rücksichtsloser Idiot, aber ist halt schief gegangen.
Die stehende Kolonne hätte ihm Grund zur erhöhten Vorsicht sein sollen, schließlich kann er von hinten kommend nicht abschließend einschätzen, was ganz vorne die Ursache für den vorübergehenden Stillstand ist. Somit könnte ein Überholen bei unklarer Verkehrslage in Frage kommen.
Die Lebenserfahrung lehrt einen irgendwie schon, dass ein Maß an blindem Vertrauen vorgelegen haben könnte:
„Der lässt mich rein. Das ist ja super. Habe ich dadurch aber überhaupt das Recht zu fahren? Ach, bevor ein anderer kommt, der davon betroffen sein könnte, bin ich ja schon weg.“
Keine böse Absicht, der Autofahrer ist deswegen nicht automatisch ein rücksichtsloser Idiot, aber ist halt schief gegangen.
Die hinter dem winkenden Autofahrer stehenden Fahrzeuge hätten ihm Grund zur erhöhten Vorsicht sein müssen. Er konnte sich nicht darauf verlassen, dass andere VT die Absprache zwischen ihm und dem ersten Autofahrer verstehen würden. Als vom ruhenden in den fließenden Verkehr einfahrender VT hat er zudem gemäß § 10 StVO eine gesteigerte Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Behinderungen/Gefährdungen.
Der Unfall war jedenfalls für keine der beiden Seiten unabwendbar, somit kommt eine Haftungsverteilung in Frage, wahrscheinlich mit dem Schwerpunkt zulasten des Autofahrers. So, alles weitere fällt mangels zusätzlicher Fakten (die an den grundsätzlichen Erwägungen nur noch wenig ändern dürften) wohl mehr in die Kategorie wilde Spekulation.
Jeder kann natürlich jetzt irgendein persönliches Detail hinzudichten oder weglassen, was es ihm erlaubt, DIE eine absolute Wahrheit anzubringen, die auf seine ganz persönlich konstruierte Konstellation dann sogar vielleicht passen könnte. 🙂
Leider:
OLG Rostock:
"Wer eine wartende Fahrzeugreihe links überholt, muss an einer Kolonnenlücke vor einer Grundstücksausfahrt nicht mit Querverkehr durch die Lücke rechnen. Kommt es zwischen dem Überholenden und dem auf die Fahrbahn Einfahrenden zu einem Unfall, so kommt keine Mithaftung des Bevorrechtigten zum Zuge. Insbesondere findet der Grundsatz, dass derjenige, der eine wartende Fahrzeugsschlange überholt, für den Querverkehr freigelassene Lücken an Kreuzungen und Einmündungen beachten und dort mit Querverkehr rechnen muss, an Grundstücksausfahrten keine Anwendung."
Warum leider?
Magst keine Motorradfahrer?
Zitat:
@manvo schrieb am 30. Juni 2022 um 23:17:43 Uhr:
Leider:
OLG Rostock:
Wer es genau lesen will:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Juni 2022 um 22:12:14 Uhr:
Woher weißt Du, dass der Motorradfahrer ungeduldig war?In selbiger Situation brechen sich ungeduldige Mopedfahrer auch schon mal das Genick.
Da der TE vom unverletzten Mopedfahrer sprach, kann er nicht schnell gewesen sein.
Praxiserfahrung, Kopfkino, kann sein, muss nicht sein.
Ansonsten muss man beim Sturz mit einem Bike auch Glück haben, da können auch 100 Kmh kein Problem sein wenn man genug "Auslaufzone" für den Körper hat und gut ausgerüstet ist. Knallt man mit 30 Kmh in kurzen Hosen, T-Shirt und Badelatschen irgendwo ungünstig gegen, kann Feierabend sein. Also ich würde jetzt nicht vom Verletzungsgrad auf die Geschwindigkeit schließen.
Ein Indiz für eine zu hohe Geschwindigkeit ist wohl eher das der Biker in das Auto geknallt ist.
Zitat:
Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.
Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.
Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.
Das ist die Aussage des Unfallverursachers.
Der hat auch erst 10 Fahrzeuge in der Schlange gesehen,nachher waren es nur noch 4.
Und wenn einem die Vorfahrt genommen wird, spielt es eher eine Rolle wann der Vorfahrtmissachtende raus zieht und danach erst die Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. Juni 2022 um 23:17:43 Uhr:
Leider: OLG Rostock: "Wer eine wartende Fahrzeugreihe links überholt, muss an einer Kolonnenlücke vor einer Grundstücksausfahrt nicht mit Querverkehr durch die Lücke rechnen.
Warum leider ?
Die Konsequenzen eines gegenteiligen Urteils möchtest du im Alltag auf der Straße nicht haben.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Juni 2022 um 21:52:35 Uhr:
Ein erfahrener, geduldiger VT würde in dieser Situation erst gar nicht überholen
Ich bin bei dir wenn du sagst, das der erfahrene und eher ruhige Fahrer an der Kolonne nicht oder wenn dann nur äußerst vorsichtig vorbei fährt.
Eine lebensverlängernde und gesundheitsfördernde Einstellung ist das allemal.
Aber kein Maßstab für die Zumessung einer Mithaftung.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juli 2022 um 08:02:33 Uhr:
Ein Indiz für eine zu hohe Geschwindigkeit ist wohl eher das der Biker in das Auto geknallt ist.
Ja, SpyderRyder hat
hier72 km/h. Halt, hat der TE danach die 10 Fahrzeuge nicht auf nur 4 revidiert?
Dann allerdings ergibt seine Berechnung nur 29 km/h.Im Übrigen kann auch sein, dass der Bruder des TEs erst nach rechts, geschaut hat (frei), dann nach links (auch frei) und dann gefahren ist. Während der des Schauens nach links, hat der Motorradfahrer zum Überholen angesetzt, das hat der TE nicht mitbekommen und ist ihm dann vor die Nase gefahren. Das ist das Szenario, dass ich für am wahrscheinlichsten halte. Denn hätte zuletzt nach rechts geschaut, hätte im Falle einer zu hohen Geschwindigkeit des Bikers, dies auch gesehen und wäre nicht einfach gefahren.
Also, dass der Biker in das Auto geknallt ist, ist also kein Indiz dafür, dass der Bilker zu schnell war, denn es gibt, weil es noch andere Szenarien gibt.
Außerdem muss dem Biker nachgewiesen werden, dass er zu schnell war, ansonsten wird zu seinen Gunsten davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall war.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Biker mit normaler Geschwindigkeit fahren, so dass man nicht pauschal von ausgehen sollte, dass die fast immer zu schnell unterwegs sind.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 1. Juli 2022 um 09:32:53 Uhr:
Außerdem muss dem Biker nachgewiesen werden, dass er zu schnell war, ansonsten wird zu seinen Gunsten davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall war.
Ich unterstreich das mal. Das gemeine ist: Nachweisen ist ungleich behaupten.