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Verkehrsunfall - wer hat schuld?
Hallo,
mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.
Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.
Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.
Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.
Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.
Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.
Wer hat hier schuld?
Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?
Vielen Dank im Voraus.
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214 Antworten
Du hast die alleinige Schuld ... sagt der Bruder eines Freundes :)
Wenn der Biker unverletzt geblieben ist, dann kann die Aufprallgeschwindigkeit so dolle nicht gewesen sein. Dann war er auch nicht im Tiefflug unterwegs. 4-5 Autos sind nicht grade ein Blaulichtkonvoi. Der wird beim Überholansatz in die Eisen gegangen sein, als er realisierte, dass ihn ein 100% wartepflichtiges Auto beim Anfahren vom gegenüberliegenden Fahrbahnrand abräumen wird.
Unklar ist hier nicht die Verkehrslage. Das Wissen aus der Fahrschulzeit scheint schon eher unklare Wege genommen zu haben....
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Juni 2022 um 14:39:31 Uhr:
Unklar ist hier nicht die Verkehrslage.
Hmm, naja, hätte der vorderste in der Schlange links abbiegen wollen und hätte die vorangberechtigten Fußgänger auf dem Bürgersteig durchgelassen wäre das selbe raus gekommen wenn der dann angefahren wäre. Das hätte der von hinten auch nicht gesehen und trotzdem heißt es ja "wer links blinkt und sich links einordnet ist rechts zu überholen". --> Also ohne Anteil kommt der Mopedfahrer da meiner Ansicht nach nicht raus.
Zitat:
Das Wissen aus der Fahrschulzeit scheint schon eher unklare Wege genommen zu haben....
Damit hast du trotzdem recht (manchmal wundere ich mich echt über Aussagen und frage dann schon mal ob derjenige einen Führerschein besitzt. :D).
Gruß Metalhead
Der vorderste Pkw hat hier halt nicht links geblinkt und war auch nicht links eingeordnet und den imaginären Fußgänger (gerne die schwäbische Hausfrau / kranke Schwester oder ein Kind) gabs auch nicht. Wenn man aus dem Fließverkehr ins Grundstück abbiegt, hat man die gleiche Unfallverhinderungspflicht mit doppelter Rückschaupflicht. Da gibts auch eher die Alleinhaftung des Abbiegers, weil sein Verstoß sehr viel schwerer wiegt.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 30. Juni 2022 um 14:19:58 Uhr:
Grundsätzlich darf er natürlich überholen. Selbstverständlich unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Aber eine Fahrzeugkolonne von 4 Fahrzeugen, die innerorts anhält oder fast anhält, mit unvermindertem Tempo oder sogar beschleunigend zu überholen, ist schon eine Hausnummer. Dass die nicht zum Spaß bremsen oder anhalten, ist doch klar.
Da sehe ich schon den Tatbestand des Überholens bei unklarer Verkehrslage erfüllt.
Beides steht doch nicht fest. 4 stehende PKW sind 25 -30 m. Da fährt man halt vorbei.
Aber allein,dass es ein Motorrad Fahrer war, liefert schon die Begründung,dass er zu schnell, unachtsam den Unfall verursacht haben muss.
Als Moped Fahrer passt man schon mehr auf, weil man im Regelfall, immer den Kürzeren zieht.
Ich hoffe der TE berichtet über den Ausgang.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, mit welcher Leichtigkeit hier Rechtsberatung durchgeführt wird und das, obwohl man nur eine Aussage des Sachverhaltes kennt.
Jeder Anwalt würde sich hier mit einem Statement zurück halten und erst nach Sichtung aller Unterlagen was sagen.
Hier wurden doch nur zwei gegensätzliche Meinungen gepostet.
Die einen sehen die Schuld beim Mopedfahrer, die anderen beim Vorfahrtmissachtenden Bruder des TE.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Juni 2022 um 16:17:14 Uhr:
Hier wurden doch nur zwei gegensätzliche Meinungen gepostet.
Die einen sehen die Schuld beim Mopedfahrer, die anderen beim Vorfahrtmissachtenden Bruder des TE.
*
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Juni 2022 um 15:39:50 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 30. Juni 2022 um 14:19:58 Uhr:
Grundsätzlich darf er natürlich überholen. Selbstverständlich unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Aber eine Fahrzeugkolonne von 4 Fahrzeugen, die innerorts anhält oder fast anhält, mit unvermindertem Tempo oder sogar beschleunigend zu überholen, ist schon eine Hausnummer. Dass die nicht zum Spaß bremsen oder anhalten, ist doch klar.
Da sehe ich schon den Tatbestand des Überholens bei unklarer Verkehrslage erfüllt.
Beides steht doch nicht fest. 4 stehende PKW sind 25 -30 m. Da fährt man halt vorbei.
Aber allein,dass es ein Motorrad Fahrer war, liefert schon die Begründung,dass er zu schnell, unachtsam den Unfall verursacht haben muss.
Als Moped Fahrer passt man schon mehr auf, weil man im Regelfall, immer den Kürzeren zieht.
Ich hoffe der TE berichtet über den Ausgang.
Naja, die Angaben sind etwas dürftig. Zuerst waren es 10 Autos, an denen der Motorradfahrer vorbeigefahren ist, um eine grüne Ampel zu erwischen. Da hatte dann jemand ausgerechnet, wie schnell er in etwa gewesen sein muß und kam auf 72km/h. Darauf bezog ich die überhöhte Geschwindigkeit und Beschleunigen. Dass es später nur noch 4 Autos waren, läßt die Sache wieder anders wirken.
Die Aussage "an 10 Autos vorbei um eine grüne Ampel zu erwischen", suggiert nunmal schon, dass man etwas Gas gegeben hat.
Zitat:
@ktown schrieb am 30. Juni 2022 um 16:00:01 Uhr:
Ich finde es immer wieder erstaunlich, mit welcher Leichtigkeit hier Rechtsberatung durchgeführt wird und das, obwohl man nur eine Aussage des Sachverhaltes kennt.
Jeder Anwalt würde sich hier mit einem Statement zurück halten und erst nach Sichtung aller Unterlagen was sagen.
Wir kriegen hier aber nunmal nur eine Aussage und Unterlagen werden auch nicht vorgelegt.
Die Beurteilung erfolgt dann eben nach der Schilderung des Fragestellers.
Je genauer die Angaben, desto eher kann man sich ein Bild machen. Wenn etwas hinzugefügt oder weggelassen wird, ist es Schuld des Fragestellers und im Ergebnis kriegt er eben Einschätzungen, die auf dem falsch geschilderten Sachverhalt begründet sind.
Auch ist die Schilderung eines Unfallhergangs und die Frage an die Leser, wie sie den Fall beurteilen, keine Rechtsberatung. Er wird ja gar nicht beraten und fragt auch nicht nach einem Rat, sondern nach der Meinung anderer zu einem Sachverhalt.
Ich hatte auch mal einen Motorradunfall und obwohl es keine Zeugen oder Beteiligte gab, hat der Rennleiter bei der Unfallaufnahme mal festgelegt " unangepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge", was mir dann paar Punkte und Geldbuße eingebracht hat.
Jahre später hab ich jemanden kennengelernt, der mich paar Meter vor dem Unfall gesehen hat und fest der Meinung war, dass ich nicht zu schnell oder im Wheely unterwegs war.
Wer Schuld hat wird das Gericht in letzter Instanz zu entscheiden haben.
Allein die Unfallschilderung
"Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer."
"Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt."
"Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein."
lässt mich vermuten, dass hier der Bruder ziemlich unaufmerksam war.
Erinnert mich an die üblichen Aussagen des Abbiegers, der natürlich seiner doppelten Umschaupflicht nachgekommen sein will und der Unfallgegner quasi aus dem Himmel fiel.
Zitat:
@ktown schrieb am 30. Juni 2022 um 16:00:01 Uhr:
Ich finde es immer wieder erstaunlich, mit welcher Leichtigkeit hier Rechtsberatung durchgeführt wird und das, obwohl man nur eine Aussage des Sachverhaltes kennt.
Selbst diese Aussage ist von jemandem der das Geschehen nicht aus eigener Beobachtung kennt.
Es gibt keine Skizze, kein Bild der Örtlichkeit, nichts.
Hindert aber hier keinen dran lustig Haftungsanteile und unklare Verkehrslagen zu erraten.
:p
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 30. Juni 2022 um 16:53:05 Uhr:
Er wird ja gar nicht beraten und fragt auch nicht nach einem Rat, sondern nach der Meinung anderer zu einem Sachverhalt.
An einer objektiven Einschätzung hat der TE doch gar kein Interesse. Sonst würde er nicht "wissen" was der Motorradfahrer dachte oder wollte und das er zu schnell war. Anstelle dessen gäbe es Fakten.
Hier möchte jemand lesen was er gern lesen möchte, ich denke das ist alles.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. Juni 2022 um 17:45:13 Uhr:
Wer Schuld hat wird das Gericht in letzter Instanz zu entscheiden haben.
Allein die Unfallschilderung
"Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer."
"Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt."
"Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein."
lässt mich vermuten, dass hier der Bruder ziemlich unaufmerksam war.
Erinnert mich an die üblichen Aussagen des Abbiegers, der natürlich seiner doppelten Umschaupflicht nachgekommen sein will und der Unfallgegner quasi aus dem Himmel fiel.
Der TE hat etwas später seine Aussage korrigiert. Er postete, dass es nur 4 Autos waren. :)
Das hab ich mitbekommen und wenn aus 10 Autos 4 wurden, dürfte der Bruder nicht sonderlich aufmerksam gewesen sein. Alternative wäre natürlich, dass der TE hier übertrieben hat.
Kann sein, dass der TE das so hören will. Aber egal wie man es dreht und wendet, ob der Motrradfahrer zu schnell war oder die Verkehrslage unklar oder nicht, es wird sicher niemals so ausgehen, dass der Bruder keine Schuld und der Motrorradfahrer Alleinschuld bekommt.