Verkehrsunfall - wer hat schuld?

Hallo,

mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.

Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.

Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.

Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.

Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.

Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.

Wer hat hier schuld?

Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?

Vielen Dank im Voraus.

214 Antworten

Die Geschwindigkeit des Biker's kennst Du auch? Oder woher weißt Du,dass er angerauscht kam?

Wenn Du das alles gesehen hast,solltest Dich als Zeuge für den Bruder des TE zur Verfügung stellen, um den Biker,dem die Vorfahrt genommen wurde,zu Verknacken

Ooooch.... immerhin taugt das ganze hier mittlerweile für eine nette Zivilrechtsklausur zum Verkehrszivilrecht.... mit vielen netten Sachverhaltsabwandlungen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juli 2022 um 09:23:35 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juli 2022 um 09:03:43 Uhr:


Woher weißt Du,dass der Moped fahrer den Bruder des TE nicht gesehen hat?
Selbst wenn da einer auf einer Einfahrt steht, hat der Motorrad Fahrer gegenüber diesen Vorfahrt und muss nicht davon ausgehen,dass dieser ihm vor die Karre fährt.

1. Interessante Auslegung von Dir... Hut ab !

2. Der TS hat doch berichtet, daß sich sein Bruder langsam und vorsichtig auf die Fahrbahn getastet hat.

3. Somit stand der ja nicht mehr in der Einfahrt und hat den Einbiegevorgang bereits eingeleitet.

4. Der Motorradfahrer, wenn der das Fahrzeug gesehen hätte, hätte hier eben auch den Überholvorgang abbrechen müssen.

5. In dem Fall bleibt es dabei, daß der Motorradfahrer seine Vorfahrt "erzwungen" hat.

6. Gleiches gilt für den Motorradfahrer wenn Er die Situation nicht überblicken kann. Keine Sicht nach vorne... kein Überholen.

1. ich finde Deine Ausführungen mindestens genauso interessant ...

2. was im Nachhinein so berichtet wird ... im ersten Post ist davon nichts zu lesen. Außerdem generiert das noch keine Vorfahrt vor dem querenden Verkehr

3. über den zeitlichen Ablauf wissen wir wenig bis nichts verlässliches. Wir wissen nicht, wo der Motorradfahrer war als der PKW ausfuhr, wir wissen nicht wo der Motorradfahrer war als der ausfahrende PKW-Fahrer nach links und rechts geschaut hat. Allerdings impliziert der Ausgang der Kollision (= Motorradfahrer unverletzt) dass der Motorradfahrer wohl vom ausfahrenden PKW-Lenker in der Entfernung deutlich falsch eingeschätzt wurde.

4. wenn er es WANN gesehen hätte? Stehend mit Blinker? Auf den Gehweg rollend? Bereits auf der Straße? Also ich gehe von einer gewissen Kontinuität der Ereignisse aus. Die wäre: auf der Straße ist Vorfahrt, ein Ausfahrender aus einem Grundstück muss mich vorbei lassen und stehen bleiben, in den allermeisten Fällen ist das auch so. Sonst müsste die Regel ja lauten: wenn einer aus einem Grundstück rausfahren will, in jedem Fall alles abbrechen und anhalten weil der raus fahren will?

5. hat er nicht, er hat sie ja nicht bekommen. Ich könnte auch sagen: der ausfahrende PKW wollte sich seinerseits die Vorfahrt erzwingen, nach dem Motto "der Motorradfahrer bleibt schon stehen, dem tut das weh, weil ich Blech drumrum habe". Der Motorradfahrer hatte grundsätzlich wenigstens Vorfahrt, der ausfahrende PKW dagegen nie

6. und ich bleibe dabei: weder der Ausfahrende noch der Rauswinkende hat sich vor seiner Aktion einen Überblick verschafft. Wenn ich als erster in der Schlange den rückwärtigen Verkehr nicht überblicke - darf ich keinen raus winken und zum Fahren auffordern. Wenn ich aus einer Ausfahrt heraus fahre, muss ich besondere Vorsicht walten lassen und kann mich nicht drauf verlassen "wenn einer steht und winkt gilt das für alle". Ist wie im Supermarkt: wenn da einer die Nr 2 an der Kassenschlange fragt kann der nicht für die Plätze 3-6 davon ausgehen, dass die einverstanden sind.

Es ist immer erstaunlich wie bei unterschiedlichen Scenarien die Meinungen auseinander driften.
Nehmen wir den Radler der an einer Kreuzung gerade aus möchte, der dann aber vom Rechts abbiegenden Kraftfahrzeug umgenietet wird. Mit sicherer Regelmäßigkeit wird dem Radler hier unterstellt er hätte seine Vorfahrt erzwungen und hätte sich vorher ausführlich informieren müssen ob gerade jemand abbiegen möchte und beim kleinsten Zweifel hätte er stoppen müssen, er ist ja der Schwächere.

Irgendwie genau das Gegenteil von diesem Fall hier, der Biker hat Vorfahrt, Basta, ist so, nur Rechte, keine Pflichten, keine Diskussion!

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juli 2022 um 09:35:17 Uhr:


1. Schon mal drüber nachgedacht, daß es im Straßenverkehr oft Situationen gibt, wo es gar nicht anders möglich ist. Ein Abbiegen in eine Seitenstraße geht oft nur dann erst, wenn man das Fahrzeug aus der Seitenstraße rauswinkt.

2. Das hat den Nebeneffekt, daß der nachfolgende Verkehr bremsen muß. Das wird aber durch einen Blick in den Rückspiegel wahrgenommen. Die hinter einem halten an und das Auto aus der Seitenstraße beginnt mit der Einfahrt in die Vorfahrtstraße.

3. Jetzt kommt von hinten ein Motorradfahrer angerauscht, der 4, 5 oder noch mehr Fahrzeuge weiter hinten war und dem es nicht in den Kram passt kurz zu warten weil der nicht weiß warum vorne angehalten wird.

1. Du, ich fahre schon ein paar Jahrzehnte Auto, ich kenne das. Sollen wir jetzt für alle Einfahrten Vorfahrtsregeln anpassen? Ein Abbiegen in eine Straße geht dann, wenn man genug Platz dafür hat und keinen gefährdet. Der Ausfahrende kann nicht erwarten, dass jeder willfährig ihn einfahren lässt. Ist viel Verkehr, dann muss man eben auf die geeignete Lücke warten.

2. es muss mehr wahrgenommen werden. Nämlich dass keiner von hinten kommt.

3. Du hast etwas gegen Motorradfahrer? Den Gedanken könnte man haben so wie hier etwas konstruiert wird. Verändern wir die Situation: Wagen 1 hält an, Wagen 2 sieht es kommt nix von vorne und überholt, fährt dem dann Ausfahrenden in die Seite. Und siehe da es ändert sich nix. Der 2. PKW darf grundsätzlich das stehende Hindernis überholen und hat Vorfahrt vor dem Ausfahrenden, auch auf der Gegenfahrbahn.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Juli 2022 um 09:49:28 Uhr:


Es ist immer erstaunlich wie bei unterschiedlichen Scenarien die Meinungen auseinander driften.
Nehmen wir den Radler der an einer Kreuzung gerade aus möchte, der dann aber vom Rechts abbiegenden Kraftfahrzeug umgenietet wird. Mit sicherer Regelmäßigkeit wird dem Radler hier unterstellt er hätte seine Vorfahrt erzwungen und hätte sich vorher ausführlich informieren müssen ob gerade jemand abbiegen möchte und beim kleinsten Zweifel hätte er stoppen müssen, er ist ja der Schwächere.

Irgendwie genau das Gegenteil von diesem Fall hier, der Biker hat Vorfahrt, Basta, ist so, nur Rechte, keine Pflichten, keine Diskussion!

😁 Ja, das siehst du völlig richtig. Wer dauernd unterwegs ist im Namen der Weltenrettung ((C) Dieter Nuhr), der hat nunmal die allumfassende Vorfahrt und jedes nur erdenkliche Vorrecht. Jedenfalls in V&S. 😁

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juli 2022 um 08:57:55 Uhr:



...
Nur weil auf der Gegenfahrbahn keiner kommt bedeutet das automatisch, daß man zum Überholen ausscheren darf, ... ?

Ja, genau das. Und der der evtl. abbiegen will, den trifft eine Gefährdungsverhinderungspflicht für den der von hinten kommt. Ob das für die eigenen Knochen optimal ist, das ist eine andere Frage. Dran halten muss man sich trotzdem.

Wenn man alle 5 Jahre die FS-Prüfung in der Theorie und mit einer Fahrprobe erneuern müsste .... ach, das wärs doch 🙂

Geisslein, du praktizierst dir deine eigene StVO zusammen und erwartest, dass sich alle an deine Ansicht von gutem Fahren halten. Es gilt aber die StVO die für alle gilt und das ist eben keine individuelle. Wenn einer auf seine Vorfahrt verzichtet, entbindet das den "Bevorzugten" nicht von der Gewährung der Vorfahrt anderen gegenüber durch den "Bevorzugten". Dieses Abweichen von der StVO führt hier sogar zur Gefahrerhöhung und eine Mithaftung des Vorfahrtsverzichters wird einen Gedanken wert sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Juli 2022 um 09:59:04 Uhr:


... Wenn einer auf seine Vorfahrt verzichtet, entbindet das den "Bevorzugten" nicht von der Gewährung der Vorfahrt anderen gegenüber durch den "Bevorzugten". Dieses Abweichen von der StVO führt hier sogar zur Gefahrerhöhung und eine Mithaftung des Vorfahrtsverzichters wird einen Gedanken wert sein.

😁 au weia, da machst du nun aber ein Fass auf ... 😁

... es hat lange gelagert und wollte aus dem Weinkeller gerollt werden. 🙂

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juli 2022 um 20:09:09 Uhr:


Mach doch einen Block. Da kannst dann ordentlich das Ergebnis auswerten.

Coole Idee.

Und diese Auswertungen zukünftigen/angehenden Verkehrsrichter*innen kostenpflichtig anbieten.

Warum bin ich nicht auf diese Idee gekommen?
😉

@Geisslein Wir können deine Sichtweise durchaus nachvollziehen. Einige sind auch mit deinen Argumenten einverstanden, diejenigen brauchst du nicht mehr überzeugen. Andere sind halt nicht deiner Meinung, egal wie oft du deine Argumente noch wiederholst. Also bitte hör auf, für deine Position weiter zu missionieren. Du kämpfst hier auf verlorenen Posten.

Du reitest so sehr darauf herum, dass es unbedingt ein Überholen bei unklarer Verkehrslage gewesen sein MUSS. Du lässt kein Argument links und rechts gelten. Jeden Hinweis, dass es anders gewesen sein kann, bzw. deine Einschätzung nicht die absolute Wahrheit sein muss, versuchst du umzuinterpretieren.

Dein missionarischer Eifer für deine Position macht dich nicht sympathischer. Egal, wie viele Seiten du noch weiter versuchst deine Sichtweise durchzusetzen, du wirst nicht alle überzeugen können. Deine Meinung darfst du genauso haben, wie andere ihre haben. Das müssen wir uns gegenseitig zugestehen und anerkennen, auch wenn wir nicht in jeder Position einig sind. Es verlangt ja auch niemand von dir, dass du deine Meinung widerrufst.

Es ist doch keine persönliche Niederlage, wenn man mal Vertreter einer Minderheitenmeinung ist. Und mal angenommen, du würdest uns alle zu deiner Sichtweise bekehren, was würde das dem Bruder des TE bringen? Glaubst du, bei einem Rechtsstreit wäre das ein zulässiges Beweismittel? „Herr Richter, ich beantrage die Zulassung des Beweismittel M. Hier ist eine Teilnehmerumfrage bei MotorTalk. 100% der sachverständigen User sind aufgrund meines Vortrags dort zu der Einschätzung gelangt, dass ein Überholen bei unklarer Verkehrslage vorlag.“ Der Richter dann: „Ok, dann ist die Sache klar. Im Namen des Volkes, äh, ich meine natürlich im Namen von MotorTalk ergeht folgendes Urteil…“

...nach dem Urteil fehlt noch das Amen. 😁

MfG C

Genau das ist mein Problem. Ich habe habe überhaupt nichts gegen Geissleins Meinung, auch wenn er mir das unterstellt. Die Dicke läuft ja mit ihm weitgehend konform, warum auch nicht?
Man muss es ja nur nicht fünfmal pro Seite von vorne runterleiern, das ist es, was mich stört. Irgendwann können es dann auch mal alle Threadbeteiligten singen.

@ackerpower

Mir geht halt nunmal die Hutschnur hoch wenn man Beiträge liest wie z.B.
"Ich habe das Recht zu überholen", "Wenn kein Gegenverkehr kommt, dann überhole Ich", oder "Selbst wenn da einer auf einer Einfahrt steht, hat der Motorrad Fahrer gegenüber diesen Vorfahrt und muss nicht davon ausgehen,dass dieser ihm vor die Karre fährt"

Diese Aussagen haben für mich nur eine Bedeutung "Weg da, Platz da... jetzt komm Ich !"

Es ist nicht so, daß Ich meine "eigene" STVO praktiziere, sondern auf "die" STVO verweise, wo alles klar und unmissverständlich niedergeschrieben ist.
Viele aber haben damit gewisse Probleme.

Auch das verstehen wohl die meisten. Aber so verbissen, wie du darum kämpfst, verlierst du die unentschiedenen User, die sich vielleicht noch auf deine Sicht einlassen würden, viel eher statt sie für dich zu gewinnen.

Die StVO ist eben nicht immer so ganz eindeutig, wie du meinst. Die Gerichtsurteile, aufgrund von kleinen Nuancen im Einzelfall sogar sehr abweichend voneinander, obwohl sich die Ausgangssituation auf den ersten Blick sehr ähnlich anhört, belegen das im Alltag sehr deutlich. Da treffen mehrere Grundsätze und Regeln aufeinander, wie z.B. gegenseitige Rücksichtnahme, Vorfahrtsregelungen, indirekte Überholverbote, etc. Diese widerstreitenden Prinzipien müssen im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden. Das führt dann ja auch zu Urteilen mit der Zuweisung einer Hauptschuld und oft auch der Zuweisung einer Teilschuld. Aber das passiert dann nicht aufgrund der Schilderung von nur einer Partei (hier in unserem Fall sogar nur über Dritte) oder in einem Forum.

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