Verkehrsunfall - wer hat schuld?
Hallo,
mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.
Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.
Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.
Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.
Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.
Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.
Wer hat hier schuld?
Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?
Vielen Dank im Voraus.
214 Antworten
Zitat:
@ackerpower schrieb am 6. Juli 2022 um 11:00:15 Uhr:
Auch das verstehen wohl die meisten. Aber so verbissen, wie du darum kämpfst, verlierst du die unentschiedenen User, die sich vielleicht noch auf deine Sicht einlassen würden, viel eher statt sie für dich zu gewinnen.Die StVO ist eben nicht immer so ganz eindeutig, wie du meinst. Die Gerichtsurteile, aufgrund von kleinen Nuancen im Einzelfall sogar sehr abweichend voneinander, obwohl sich die Ausgangssituation auf den ersten Blick sehr ähnlich anhört, belegen das im Alltag sehr deutlich. Da treffen mehrere Grundsätze und Regeln aufeinander, wie z.B. gegenseitige Rücksichtnahme, Vorfahrtsregelungen, indirekte Überholverbote, etc. Diese widerstreitenden Prinzipien müssen im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden. Das führt dann ja auch zu Urteilen mit der Zuweisung einer Hauptschuld und oft auch der Zuweisung einer Teilschuld. Aber das passiert dann nicht aufgrund der Schilderung von nur einer Partei (hier in unserem Fall sogar nur über Dritte) oder in einem Forum.
Wie die Gerichte entscheiden ist für mich auch nicht immer ganz nachvollziehbar.
Es ist aber in der STVO klar geregelt, daß bei einer unklaren Verkehrslage nicht überholt werden darf.
Und dazu zählt eben nicht nur, daß hierfür die Gegenfahrbahn frei ist, sondern auch die notwendige Sicht vorhanden sein muß.
Es sind aber auch User hier vertreten, die ebenfalls nur Ihre Sichtweiße vehement vertreten.
Ein Richter sagte mal zu einem Feuerwehrkameraden von mir "Sie haben Vorfahrt, wenn Ihnen die Vorfahrt auch gegeben wird"
Denn der kamerad war auch der Meinung er hat Vorfahrt, nur weil Er auf einer vorfahrtberechtigten Straße unterwegs war und ein Fahrzeug aus der Seitenstraße einbog.
Problem für Ihn... Er beharrte auf seine Vorfahrt, obwohl der Unfall nur durch ein kurzes Anheben des Gaspedals eindeutig vermeidbar gewesen wäre.
Schwirig, tippe auf 75% Bruder 25% Krad
Tom
Zitat:
@Manuel1695 schrieb am 30. Juni 2022 um 12:39:38 Uhr:
Hallo,mein Bruder hat einen Unfall gebaut und mich interessiert, wer hier schuld hat.
Mein Bruder fährt aus einer Hauseinfahrt raus, und wartet, weil er nach links abbiegen möchte.
Auf der rechten Straßenseite sind ca. 10 Autos, das vorderste Auto bleibt stehen und winkt meinen Bruder rein, sodass er fahren kann.
Als er los fährt, schaut er nach rechts und links ob alles frei ist. Als er nach rechts blickte, sah er noch etwas weiter weg einen Motorradfahrer.Er fuhr los, und wollte vor das vorderste Auto, das ihn rein gewunken hat, fahren.
Als er in der Mitte der Straße war, fuhr der Motorradfahrer, der zu dem Zeitpunkt noch etwas weiter weg war, ihm vorne rechts rein.
Der Motorradfahrer hatte die 10 Autos, die warteten, links überholt.
Wer hat hier schuld?
Dadurch, dass mein Bruder aus einer Hauseinfahrt raus fahren wollte, hat die rechte Straßenseite Vorfahrt.
Aber das vorderste Auto hat meinen Bruder ja rein gewunken?Vielen Dank im Voraus.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juli 2022 um 10:49:08 Uhr:
@ackerpowerMir geht halt nunmal die Hutschnur hoch wenn man Beiträge liest wie z.B.
"Ich habe das Recht zu überholen", "Wenn kein Gegenverkehr kommt, dann überhole Ich", oder "Selbst wenn da einer auf einer Einfahrt steht, hat der Motorrad Fahrer gegenüber diesen Vorfahrt und muss nicht davon ausgehen,dass dieser ihm vor die Karre fährt"Diese Aussagen haben für mich nur eine Bedeutung "Weg da, Platz da... jetzt komm Ich !"
Das soll jetzt also nicht für den VT auf der Vorfahrtstraße gelten, sondern für den VT der aus dem Hof raus kommt = "alle Anhalten, ich fahr Euch sonst über den Haufen"?
MeinungenZitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. Juli 2022 um 10:46:18 Uhr:
Genau das ist mein Problem. Ich habe habe überhaupt nichts gegen Geissleins Meinung, auch wenn er mir das unterstellt. Die Dicke läuft ja mit ihm weitgehend konform, warum auch nicht?
Man muss es ja nur nicht fünfmal pro Seite von vorne runterleiern, das ist es, was mich stört. Irgendwann können es dann auch mal alle Threadbeteiligten singen.
sind unproblematisch.
Wenn aber aus, möglicherweise subjektiv gefärbten, Unfallberichten aus 2. Hand(
der Bruder des Nachbarn meines Freundes...) "Diskussions-Basis-
Fakten" ala "unklare Verkehrslage" generiert werden, dann...
*Wir können aber natürlich nicht ausschließen, dass @Geisslein als Unfallermittler tätig ist und den Vorgang mit sämtlichen Aussagen aller Beteiligten längst auf seinem Tisch hat.
Mopedfahrer:
"Da stand zwar ein Auto an der Ausfahrt/Einmündung, aber ich konnte nicht erkennen, dass der jetzt raus fahren will. Dann fuhr der doch los, da dachte ich dann, dass ich da locker noch vorbei/durch passe."
Autofahrer:
"Ich habe vorher lange und gründlich über meinen Rückspiegel ermittelt, dass sich alle aus dem nachfolgenden Verkehr meiner Verzicht-Entscheidung anschließen werden."
Dann würden wir @Geisslein natürlich Unrecht tun.
😉
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juli 2022 um 10:49:08 Uhr:
Diese Aussagen haben für mich nur eine Bedeutung "Weg da, Platz da... jetzt komm Ich !"
Und das wird kein Biker so praktizieren. Und ich weiß das aus Erfahrung sehr gut.
Aber grundsätzlich dem Biker hier Raserei, Vorfahrt erzwingen, Blindheit unterstellen, ist einfach Unfug.
Persönlich denke ich,dass dem Biker ein paar Prozente übergeholfen werden. Dass ihn die Hauptschuld, wie von Dir gefordert trifft, kann ich mir nicht vorstellen,da er Vorfahrt hatte.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juli 2022 um 11:16:19 Uhr:
mir "Sie haben Vorfahrt, wenn Ihnen die Vorfahrt auch gegeben wird"
Also wenn ich jemanden die Vorfahrt nehme, hatte der andere eigentlich keine Vorfahrt, da ich sie ihm nicht gegeben hab?
Interessanter Ansatz. Sollte man vielleicht mal probieren, wie das Argument tatsächlich zieht.
Ich für meinen Teil werde das lieber lassen, denn die Vorfahrtsregeln sind ziemlich,sehr genau in der StVO geregelt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Juli 2022 um 11:35:37 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juli 2022 um 11:16:19 Uhr:
mir "Sie haben Vorfahrt, wenn Ihnen die Vorfahrt auch gegeben wird"Also wenn ich jemanden die Vorfahrt nehme, hatte der andere eigentlich keine Vorfahrt, da ich sie ihm nicht gegeben hab?
Interessanter Ansatz. Sollte man vielleicht mal probieren, wie das Argument tatsächlich zieht.
Ich für meinen Teil werde das lieber lassen, denn die Vorfahrtsregeln sind ziemlich,sehr genau in der StVO geregelt.
😁 Ich hatte da mal ein Urteil in den Fingern, das ich für eine der krassesten Fehlentscheidungen im Verkehrszivilrecht überhaupt halte.
Verkürzt gesagt, näherte sich ein PKW mit noch zulässiger Geschwindigkeit auf einer Hauptstraße außerorts der Einmündung einer wartepflichtigen Straße, wo sich für ihn erkennbar mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit ein Fahrzeug der Einmündung in die Hauptstraße annäherte. Der PKW auf der Hauptstraße fuhr weiter, da er zweifelsfrei und vom Gegner auch unbestritten die Vorfahrt hatte. Leider fuhr auch der wartepflichtige Gegner in die Hauptstraße ein, ohne Vorfahrt zu gewähren. Es kam zum Zusammenstoß.
Urteil: Der Vorfahrtsberechtigte haftet zu 100%. Begründung: Er hat ja gesehen, dass der andere, wartepflichtige sich nicht an die Vorfahrtsregel halten will.
🙄
Mit dem Urteil könnte man die Vorfahrtsregeln abschaffen.
Hätte der auf der Hauptstraße mal lieber gesagt, erihat keinen gesehen.
Obwohl dann kommt bestimmt einer um die Ecke und wirft unklare Verkehrslage in den Raum.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Juli 2022 um 12:52:34 Uhr:
Mit dem Urteil könnte man die Vorfahrtsregeln abschaffen.Hätte der auf der Hauptstraße mal lieber gesagt, erihat keinen gesehen.
Obwohl dann kommt bestimmt einer um die Ecke und wirft unklare Verkehrslage in den Raum.
Genau, oder Jemand der der Meinung ist man hat ein Recht auf Vorfahrt und Überholen bei freier Gegenfahrbahn.
Warum sollte man die Vorfahrtsregeln allgemein abschaffen ?
Es gibt da auch noch den §1 der STVO.
Bemühe doch einfach mal die Google-Suche "Erzwungene Vorfahrt" da findest Du alles von Teilschuld bis 100% Schuld beim vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer.
Du willst es nicht verstehen.
Ein Biker wird nie versuchen durch draufhalten die Vorfahrt zu erzwingen, denn er wird bei Kontakt absteigen, mit ungewissem Folgen.
Wenn er sieht,dass ihm die Vorfahrt genommen wird, dann wirft er den Anker. Mit Pech liegt er lang ohne Kontakt und der Vorfahrgewährende zieht davon.
Aber in Deiner Sicht wäre dies sicherlich in Ordnung. Was muss auch ein Biker Deinen Weg kreuzen
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Was hier fehlt sind die Aussagen der 10 Zeugen, die der Krad-Fahrer überholt hat.
Tom
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Juli 2022 um 12:23:39 Uhr:
Urteil: Der Vorfahrtsberechtigte haftet zu 100%. Begründung: Er hat ja gesehen, dass der andere, wartepflichtige sich nicht an die Vorfahrtsregel halten will.
🙄
Da hast du nicht zufällig ein Aktenzeichen zu?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Juli 2022 um 13:13:58 Uhr:
...
Da hast du nicht zufällig ein Aktenzeichen zu?Gruß Metalhead
Leider nicht. Ich habe mir das damals in Papierform archiviert und es bislang nicht wiedergefunden (4 Kanzleiumzüge...). Ich ärgere mich selber maßlos darüber, eben weil es so köstlich daneben ist und als abschreckendes Beispiel dienen kann. Wenn ich es wiederfinde, digitalisiere ich es und stelle es online.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 6. Juli 2022 um 13:13:37 Uhr:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.Was hier fehlt sind die Aussagen der 10 Zeugen, die der Krad-Fahrer überholt hat.
Tom
Wurde ja schon auf 4 reduziert.