Verkehrsunfall - Was bedeutet außergerichtliche Interessenvertretung?

Entweder bin ich zu blöd oder ich verstehe meinen Anwalt + die RSV (Rechtsschutzversicherung) nicht.

Unfall ist passiert, der Verursacher lügt, aussage gegen aussage.
Gegnerische Versicherung bietet mir eine deutlich geringere Summe als mein Gutachten an + 50/50.

Sehe ich aber nicht ein und möchte deswegen die Klage einreichen? Also den Richter entscheiden lassen.

Nun aber steht im Schreiben von der RSV an mein Anwalt das die außergerichtliche Interessenvertretung nicht übernommen wird?
Was bedeutet das?
Muss ich die Gerichtskosten bezahlen?

"In obiger Angelegenheit bestätigen wir gerne den Versicherungsschutz für die

I. Instanz.

Wir weisen darauf hin, dass die außergerichtliche Interessenvertretung im betrof-fenem Bereich nach dem vom Versicherungsnehmer gewähltem Tarif nicht vom Kostenschutz erfasst ist."

Beste Antwort im Thema

Für eine zivilrechtliche Verkehrsunfallsache ist der Sachverhalt des Eröffnungspostings aber schon sehr selten 😉

Übersetzt bedeutet das Schreiben der Versicherung folgendes:

Die vor dem gerichtlichen Verfahren bereits entstandene Geschäftsgebühr des Anwalts ist nicht versichert. Die zahlst Du selbst, soweit sie nicht von der Gegenseite bezahlt wurde (wird). Die danach für das gerichtliche Verfahren entstehenden Gerichtskosten und Anwaltskosten (beim Unterliegen auch die der Gegenseite) trägt die RSV. Für die 1. Instanz hat die RSV das schon mal bestätigt. Für die 2. Instanz müsste dann eine neue Deckungsanfrage gestellt werden (und wahrscheinlich würde die auch erteilt werden, weil es ja versichert ist). Letzteres ist nicht ungewöhnlich sondern Standard.

Die Sache ist mit Einreichung der Klage nicht mehr im außergerichtlichen Stadium sondern im gerichtlichen solchen. Ab da ist die Kostendeckung der RSV auch für die Kosten einer Einigung (Vergleich) gegeben. Es spielt keine Rolle, ob ein Gericht bzw. ein Richter bei der Einigung mitgewirkt hat oder nicht.

Darf man Fragen, welchen Tarif Du bei welcher Versicherung abgeschlossen hast?

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Am sichersten würde dies natürlich ein Anruf bei der Rechtsschutzversicherung klären.

Nach meinem bescheidenen Textverständnis würde ich das aber so interpretieren, dass Anwaltskosten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfallen, übernommen werden, solche die außergerichtlich anfallen (Schreiben des Anwalts führt zu gütlicher Einigung z.B.) aber nicht. Im Erfolgsfall kannst Du Dir diese Kosten aber ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

Vielleicht wäre Deine Frage aber auch im Versicherungsforum besser aufgehoben.

Also ich verstehe es so, dass die RSV nicht deine Anwaltskosten übernimmt, wenn du dich auf den außergerichtlichen 50/50 Deal einlässt. Im Fall eines Prozesses macht sie es.

Die RSV übernimmt vertragsgemäss die Kosten des Rechtstreits in der 1. Instanz , auch die Kostennote deines Rechtsbeistandes .

Desweiteren übernehmen sie keinerlei Kosten die entstehen würden , wenn ihr euch aussergerichtlich einigt .

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 14. Juli 2016 um 16:54:22 Uhr:


Die RSV übernimmt vertragsgemäss die Kosten des Rechtstreits in der 1. Instanz , auch die Kostennote deines Rechtsbeistandes .

Desweiteren übernehmen sie keinerlei Kosten die entstehen würden , wenn ihr euch aussergerichtlich einigt .

Also alles was bis zum ersten Gerichtstermin passiert, wird übernommen & was danach läuft, nicht mehr?
Oder was meinst du mit "außergerichtlich einigen"

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Zitat:

@Bressco schrieb am 14. Juli 2016 um 16:56:53 Uhr:


Oder was meinst du mit "außergerichtlich einigen"

Anwalt schreibt "bösen Brief" an die Versicherung, Versicherung merkt, dass man sich merkt und zahlt: außergerichtlich geeinigt, aber der Anwalt möchte seinen Brief bezahlt haben. Aber wie gesagt: das sollte dann auch die gegnerische Versicherung übernehmen.

Außergerichtliche Interessenvertretung beinhaltet die Vertretung der Interessen des Mandanten gegenüber Dritten außerhalb von Gerichtsverfahren.
Also: Beratung, Akteneinsicht, Schriftverkehr mit Dritten, Wahrnehmung von Ortsterminen, etc.

O.

Du erhälst alle Kosten erstattet die zur Fällung eines richterlichen Urteils führen und das einmal , nämlich bis zur 1.Instanz .
Solltest du dagegen in Berufung gehen wollen, trägst du ab dem Zeitpunkt das Prozessrisiko d.h. das Risiko die dann anfallenden Prozesskosten tragen zu müssen.

Aussergerichtliche Einigung meint alles was zu einer Einigung führt OHNE richterliche Hilfe . D.h. treffen sich eure Anwälte um einen Kompromiss auszuhandeln werden die anfallenden Anwaltkosten nicht von der RSV getragen.

Für eine zivilrechtliche Verkehrsunfallsache ist der Sachverhalt des Eröffnungspostings aber schon sehr selten 😉

Übersetzt bedeutet das Schreiben der Versicherung folgendes:

Die vor dem gerichtlichen Verfahren bereits entstandene Geschäftsgebühr des Anwalts ist nicht versichert. Die zahlst Du selbst, soweit sie nicht von der Gegenseite bezahlt wurde (wird). Die danach für das gerichtliche Verfahren entstehenden Gerichtskosten und Anwaltskosten (beim Unterliegen auch die der Gegenseite) trägt die RSV. Für die 1. Instanz hat die RSV das schon mal bestätigt. Für die 2. Instanz müsste dann eine neue Deckungsanfrage gestellt werden (und wahrscheinlich würde die auch erteilt werden, weil es ja versichert ist). Letzteres ist nicht ungewöhnlich sondern Standard.

Die Sache ist mit Einreichung der Klage nicht mehr im außergerichtlichen Stadium sondern im gerichtlichen solchen. Ab da ist die Kostendeckung der RSV auch für die Kosten einer Einigung (Vergleich) gegeben. Es spielt keine Rolle, ob ein Gericht bzw. ein Richter bei der Einigung mitgewirkt hat oder nicht.

Darf man Fragen, welchen Tarif Du bei welcher Versicherung abgeschlossen hast?

Also wird von mein Anwalt die ganzen Papiere.. die Arbeit etc von der RSV versichert bis der 1. Richter Schuld oder nicht Schuldig entscheidet.
Alles was danach passiert, müsste ich selber übernehmen?

Wenn Du gegen das Urteil aus der 1. Instanz in Berufung gehen wolltest, dann wird dein Anwalt bei deiner RSV die Deckungszusage für die 2 Instanz anfordern und die wird voraussichtlich auch erteilt werden. Wenn die Gegenseite Berufung einlegt, dann läuft das genauso.

Bei welcher RSV bist Du denn und welcher Tarif ist das denn nun?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 10:16:38 Uhr:


Bei welcher RSV bist Du denn und welcher Tarif ist das denn nun?

Gewählter Tarif
Deurag - Mediationstarif

Was ich aber schon seit Jahren habe und dann gekündigt hatte, davor nie Probleme gehabt auch via Gericht nicht.
Nun den Vertrag erneut abgeschlossen vor 1 Jahr, direkt so ein Brief hat mich stark irritiert.

In dem Tarif lässt Du dir die freie Anwaltswahl im außergerichtlichen Bereich durch einen günstigeren Beitrag abkaufen und musst außergerichtlich entweder selbst zahlen oder den Mediator des Versicherers beauftragen. Das würde ich an deiner Stelle für die Zukunft ändern und lieber einen etwas höheren Beitrag hinnehmen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 10:37:23 Uhr:


In dem Tarif lässt Du dir die freie Anwaltswahl im außergerichtlichen Bereich durch einen günstigeren Beitrag abkaufen und musst außergerichtlich entweder selbst zahlen oder den Mediator des Versicherers beauftragen. Das würde ich an deiner Stelle für die Zukunft ändern und lieber einen etwas höheren Beitrag hinnehmen.

Das ich mir den Anwalt selber aussuchen kann ist doch gut?
Bin bei einem Top Anwalt wenn es um Verkehr geht, wenn das irgendwie irgendwann mit ihm nicht klappen sollte, habe ich noch nen langjährigen Freund der auch im Verkehr zuständig ist.

Und wenn der Richter einmal entscheidet, dann ist das auch so, werde nicht dagegen noch klagen somit gibt es für mich kein außergerichtliches Interesse-verfahren mehr, oder sehe ich es immer noch falsch?

Da verstehst du was falsch. In einer normalen RSV ist der außergerichtliche Bereich und der gerichtliche Bereich versichert und Du kannst den Anwalt selbst aussuchen. Bei deinem Tarif musst Du außergerichtlich entweder den Mediator der Versicherung nehmen oder einen von Dir zu selbst bezahlenden Anwalt nehmen. Damit ist der von Dir gewählte Tarif für Dich im Schadensfall unterm Strich teurer als ein normaler Tarif.

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