Verkehrsunfall - Was bedeutet außergerichtliche Interessenvertretung?

Entweder bin ich zu blöd oder ich verstehe meinen Anwalt + die RSV (Rechtsschutzversicherung) nicht.

Unfall ist passiert, der Verursacher lügt, aussage gegen aussage.
Gegnerische Versicherung bietet mir eine deutlich geringere Summe als mein Gutachten an + 50/50.

Sehe ich aber nicht ein und möchte deswegen die Klage einreichen? Also den Richter entscheiden lassen.

Nun aber steht im Schreiben von der RSV an mein Anwalt das die außergerichtliche Interessenvertretung nicht übernommen wird?
Was bedeutet das?
Muss ich die Gerichtskosten bezahlen?

"In obiger Angelegenheit bestätigen wir gerne den Versicherungsschutz für die

I. Instanz.

Wir weisen darauf hin, dass die außergerichtliche Interessenvertretung im betrof-fenem Bereich nach dem vom Versicherungsnehmer gewähltem Tarif nicht vom Kostenschutz erfasst ist."

Beste Antwort im Thema

Für eine zivilrechtliche Verkehrsunfallsache ist der Sachverhalt des Eröffnungspostings aber schon sehr selten 😉

Übersetzt bedeutet das Schreiben der Versicherung folgendes:

Die vor dem gerichtlichen Verfahren bereits entstandene Geschäftsgebühr des Anwalts ist nicht versichert. Die zahlst Du selbst, soweit sie nicht von der Gegenseite bezahlt wurde (wird). Die danach für das gerichtliche Verfahren entstehenden Gerichtskosten und Anwaltskosten (beim Unterliegen auch die der Gegenseite) trägt die RSV. Für die 1. Instanz hat die RSV das schon mal bestätigt. Für die 2. Instanz müsste dann eine neue Deckungsanfrage gestellt werden (und wahrscheinlich würde die auch erteilt werden, weil es ja versichert ist). Letzteres ist nicht ungewöhnlich sondern Standard.

Die Sache ist mit Einreichung der Klage nicht mehr im außergerichtlichen Stadium sondern im gerichtlichen solchen. Ab da ist die Kostendeckung der RSV auch für die Kosten einer Einigung (Vergleich) gegeben. Es spielt keine Rolle, ob ein Gericht bzw. ein Richter bei der Einigung mitgewirkt hat oder nicht.

Darf man Fragen, welchen Tarif Du bei welcher Versicherung abgeschlossen hast?

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 10:48:30 Uhr:


Damit ist der von Dir gewählte Tarif für Dich im Schadensfall unterm Strich teurer als ein normaler Tarif.

Muss nicht. Meine RV musste mir in den letzten 20 Jahren genau 2x beistehen. Beide male gab es nur "Formulierungshilfe" für ein Schreiben, das ich dann selbst verfasst und abgeschickt habe (und womit beide male der Fall dann in meinem Sinne erledigt war). Dafür habe ich mittlerweile ungefähr 4500 - 5000 € Beiträge überwiesen...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 10:48:30 Uhr:


Da verstehst du was falsch. In einer normalen RSV ist der außergerichtliche Bereich und der gerichtliche Bereich versichert und Du kannst den Anwalt selbst aussuchen. Bei deinem Tarif musst Du außergerichtlich entweder den Mediator der Versicherung nehmen oder einen von Dir zu selbst bezahlenden Anwalt nehmen. Damit ist der von Dir gewählte Tarif für Dich im Schadensfall unterm Strich teurer als ein normaler Tarif.

Anwalt schreibt aber das hier:

"Für die Klage hat Ihre RSV bereits eine Deckungszusage erteilt, das bedeutet, dass Sie die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht tragen müssen, falls die Klage abgewiesen wird."

Was ist wenn die Klage nicht abgewiesen wird?
Dann geht man vor Gericht und ich zahle selber?

@Hannes1971
Du ahnst schooon, was man da jetzt ablästern könnte 😁

Zitat:

@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 10:57:12 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 10:48:30 Uhr:


Da verstehst du was falsch. In einer normalen RSV ist der außergerichtliche Bereich und der gerichtliche Bereich versichert und Du kannst den Anwalt selbst aussuchen. Bei deinem Tarif musst Du außergerichtlich entweder den Mediator der Versicherung nehmen oder einen von Dir zu selbst bezahlenden Anwalt nehmen. Damit ist der von Dir gewählte Tarif für Dich im Schadensfall unterm Strich teurer als ein normaler Tarif.

Anwalt schreibt aber das hier:

"Für die Klage hat Ihre RSV bereits eine Deckungszusage erteilt, das bedeutet, dass Sie die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht tragen müssen, falls die Klage abgewiesen wird."

Was ist wenn die Klage nicht abgewiesen wird?
Dann geht man vor Gericht und ich zahle selber?

ähm ... da komme ich mir langsam etwas veralbert vor. Aber gut. Bitte laaangsam lesen: Wenn die Klage nicht abgewiesen wird, dann gewinnst Du doch. Dann hat die Gegenseite die Kosten an der Backe. 😎

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 11:01:57 Uhr:



ähm ... da komme ich mir langsam etwas veralbert vor. Aber gut. Bitte laaangsam lesen: Wenn die Klage nicht abgewiesen wird, dann gewinnst Du doch. Dann hat die Gegenseite die Kosten an der Backe. 😎

Jetzt sei nicht so streng Paul. 😁
Nicht jeder blickt bei dem Juristendeutsch durch.

Gruß Frank,
Geduld kann man lernen, muss man aber nicht. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 10:58:11 Uhr:


@Hannes1971
Du ahnst schooon, was man da jetzt ablästern könnte 😁

Was denn? Dass ich zu friedfertig bin?

Aber stimmt: ich sollte viiieeel mehr Leute verklagen, damit sich die Versicherung mal lohnt 😛

ohmmmmmmmm 🙂

Dann verstehe ich das ganze bzgl Klage / Richter etc ganz falsch...

Dachte der Ablauf ist so:

Anwalt und ich Klagen ein das wir mit dem Angebot der gegnerischen Versicherung nicht zufrieden sind > Gerichtstermin kommt > Richter entscheidet > Man akzeptiert und geht, oder man Klagt erneut dagegen.

Wenn man es akzeptiert, wird es erstattet.
Wenn man es nicht akzeptiert, zahlt die RSV die weiteren Schritte nicht mehr.

So ging ich immer davon aus - Das Wort Klage habe ich dann falsch verstanden denke ich mal... "Wenn die Klage nicht abgewiesen wird, dann gewinnst Du doch." Dachte Klage ist erstmal nur Papierkram und nicht schon der Gerichtstermin/Tag.

Zitat:

@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 11:13:55 Uhr:


Wenn man es akzeptiert, wird es erstattet.
Wenn man es nicht akzeptiert, zahlt die RSV die weiteren Schritte nicht mehr.

Wenn man es nicht akzeptiert, muss man sich vor dem Einleiten weiterer Schritte eine erneute Deckungszusage der Versicherung holen.

Nicht bezahlt werden allerdings anwaltliche Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit einer Klage stehen. Wenn also bereits Schriftverkehr zwischen Anwalt und Versicherung zum Erfolg führen, ist die RSV raus.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 11:21:16 Uhr:



Zitat:

@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 11:13:55 Uhr:


Wenn man es akzeptiert, wird es erstattet.
Wenn man es nicht akzeptiert, zahlt die RSV die weiteren Schritte nicht mehr.

Wenn man es nicht akzeptiert, muss man sich vor dem Einleiten weiterer Schritte eine erneute Deckungszusage der Versicherung holen.

Nicht bezahlt werden allerdings anwaltliche Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit einer Klage stehen. Wenn also bereits Schriftverkehr zwischen Anwalt und Versicherung zum Erfolg führen, ist die RSV raus.

Und wenn ich das Ergebnis akzeptiere? Sagen wir mal Richter entscheidet 50 / 50?

http://www.motor-talk.de/.../...interessenvertretung-t5752336.html?...

Zitat:

@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 11:23:37 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 11:21:16 Uhr:


Wenn man es nicht akzeptiert, muss man sich vor dem Einleiten weiterer Schritte eine erneute Deckungszusage der Versicherung holen.

Nicht bezahlt werden allerdings anwaltliche Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit einer Klage stehen. Wenn also bereits Schriftverkehr zwischen Anwalt und Versicherung zum Erfolg führen, ist die RSV raus.

Und wenn ich das Ergebnis akzeptiere? Sagen wir mal Richter entscheidet 50 / 50?

Dann zahlt die RSV die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren entstanden sind. Wenn Du 100 % Recht bekommst, holt sie sich die Kosten anschließend beim Gegner wieder. Aber das kann Dir dann auch egal sein.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 11:28:38 Uhr:



Zitat:

@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 11:23:37 Uhr:


Und wenn ich das Ergebnis akzeptiere? Sagen wir mal Richter entscheidet 50 / 50?

Dann zahlt die RSV die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren entstanden sind. Wenn Du 100 % Recht bekommst, holt sie sich die Kosten anschließend beim Gegner wieder. Aber das kann Dir dann auch egal sein.

Bei 100% ist klar, zahlt die gegnerische Seite alles.
Aber was ist wenn es 50 / 50 wird?
Zahlt meine RSV trotzdem bis Dato alles?

JAAAAAAAA

Zitat:

@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 11:31:23 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 11:28:38 Uhr:


Dann zahlt die RSV die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren entstanden sind. Wenn Du 100 % Recht bekommst, holt sie sich die Kosten anschließend beim Gegner wieder. Aber das kann Dir dann auch egal sein.

Bei 100% ist klar, zahlt die gegnerische Seite alles.
Aber was ist wenn es 50 / 50 wird?
Zahlt meine RSV trotzdem bis Dato alles?

Mein Gott...

Ja!

Die Deckungszusage für die 1. Instanz hast Du doch. Ansonsten bräuchtest Du keine Rechtsschutz!

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