Verkehrsunfall - Was bedeutet außergerichtliche Interessenvertretung?
Entweder bin ich zu blöd oder ich verstehe meinen Anwalt + die RSV (Rechtsschutzversicherung) nicht.
Unfall ist passiert, der Verursacher lügt, aussage gegen aussage.
Gegnerische Versicherung bietet mir eine deutlich geringere Summe als mein Gutachten an + 50/50.
Sehe ich aber nicht ein und möchte deswegen die Klage einreichen? Also den Richter entscheiden lassen.
Nun aber steht im Schreiben von der RSV an mein Anwalt das die außergerichtliche Interessenvertretung nicht übernommen wird?
Was bedeutet das?
Muss ich die Gerichtskosten bezahlen?
"In obiger Angelegenheit bestätigen wir gerne den Versicherungsschutz für die
I. Instanz.
Wir weisen darauf hin, dass die außergerichtliche Interessenvertretung im betrof-fenem Bereich nach dem vom Versicherungsnehmer gewähltem Tarif nicht vom Kostenschutz erfasst ist."
Beste Antwort im Thema
Für eine zivilrechtliche Verkehrsunfallsache ist der Sachverhalt des Eröffnungspostings aber schon sehr selten 😉
Übersetzt bedeutet das Schreiben der Versicherung folgendes:
Die vor dem gerichtlichen Verfahren bereits entstandene Geschäftsgebühr des Anwalts ist nicht versichert. Die zahlst Du selbst, soweit sie nicht von der Gegenseite bezahlt wurde (wird). Die danach für das gerichtliche Verfahren entstehenden Gerichtskosten und Anwaltskosten (beim Unterliegen auch die der Gegenseite) trägt die RSV. Für die 1. Instanz hat die RSV das schon mal bestätigt. Für die 2. Instanz müsste dann eine neue Deckungsanfrage gestellt werden (und wahrscheinlich würde die auch erteilt werden, weil es ja versichert ist). Letzteres ist nicht ungewöhnlich sondern Standard.
Die Sache ist mit Einreichung der Klage nicht mehr im außergerichtlichen Stadium sondern im gerichtlichen solchen. Ab da ist die Kostendeckung der RSV auch für die Kosten einer Einigung (Vergleich) gegeben. Es spielt keine Rolle, ob ein Gericht bzw. ein Richter bei der Einigung mitgewirkt hat oder nicht.
Darf man Fragen, welchen Tarif Du bei welcher Versicherung abgeschlossen hast?
42 Antworten
Das ist doch das was ich die ganze zeit Wissen wollte..
Ich komm auf diese Juristensprache voll nicht klar.. Sowas wie
"Dein Tarif: Darfst selber Anwalt aussuchen, bis zum ersten Gerichtstermin wird alles bezahlt - Alles was nach dem Gericht passiert, wird nicht bezahlt." hätte als eine Antwort gereicht >.>
Und jetzt sagt mir nicht das ich selbst damit wieder falsch liege -.-
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 11:41:24 Uhr:
Dein Anwalt wird unter anderem dafür bezahlt, dass er sich Dir gegenüber verständlich ausdrückt.
...aber nicht von der Rechtsschutz, da der TE den Anwalt ja nicht vor Gericht zu verständlicher Sprache zwingen kann. Damit wäre das außergerichtlich und nicht gedeckt!
Hannes ... bis eben hielt ich Dich für ein kluges Köpfchen 😉
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 11:42:34 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 11:41:24 Uhr:
Dein Anwalt wird unter anderem dafür bezahlt, dass er sich Dir gegenüber verständlich ausdrückt....aber nicht von der Rechtsschutz, da der TE den Anwalt ja nicht vor Gericht zu verständlicher Sprache zwingen kann. Damit wäre das außergerichtlich und nicht gedeckt!
ich weiß so langsam nerve ich, aber ab wann ist etwas außergerichtlich? was müsste nun bei mir passieren damit es außergerichtlich wird? Wenn es geht, in einer für mich "normalen" deutschen Sprache bitte...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 11:44:07 Uhr:
Hannes ... bis eben hielt ich Dich für ein kluges Köpfchen 😉
Wäre doch schade, wenn es schon zu Ende ist...
Zitat:
@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 11:52:20 Uhr:
ich weiß so langsam nerve ich, aber ab wann ist etwas außergerichtlich? was müsste nun bei mir passieren damit es außergerichtlich wird? Wenn es geht, in einer für mich "normalen" deutschen Sprache bitte...
Wenn Dein Anwalt 10 Briefe an die Versicherung schreibt und diese dann einknickt und Dir Recht gibt, ohne dass dafür ein Gericht bemüht wurde, ist das außergerichtlich. Ebenso wenn Dein Anwalt nach den 10 Briefen zu dem Schluss kommt, dass eine Klage sinnlos wäre weil die Versicherung mit aller größter Wahrscheinlichkeit Recht bekommen würde.
Im ersten Fall würde der Anwalt sein Honorar von der gegnerischen Versicherung bekommen, im zweiten Fall von Dir, da dann eben kein Gericht bemüht wurde.
@Berlin-Paul:
siehste 😁
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 11:59:08 Uhr:
Zitat:
@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 11:52:20 Uhr:
ich weiß so langsam nerve ich, aber ab wann ist etwas außergerichtlich? was müsste nun bei mir passieren damit es außergerichtlich wird? Wenn es geht, in einer für mich "normalen" deutschen Sprache bitte...Wenn Dein Anwalt 10 Briefe an die Versicherung schreibt und diese dann einknickt und Dir Recht gibt, ohne dass dafür ein Gericht bemüht wurde, ist das außergerichtlich. Ebenso wenn Dein Anwalt nach den 10 Briefen zu dem Schluss kommt, dass eine Klage sinnlos wäre weil die Versicherung mit aller größter Wahrscheinlichkeit Recht bekommen würde.
Im ersten Fall würde der Anwalt sein Honorar von der gegnerischen Versicherung bekommen, im zweiten Fall von Dir, da dann eben kein Gericht bemüht wurde.
@Berlin-Paul:
siehste 😁
Soweit verstanden, das aber dann erst wenn die erste Instanz abgeschlossen ist und es in Richtung zweite Instanz geht, richtig?
Zitat:
@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 12:03:49 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 11:59:08 Uhr:
Wenn Dein Anwalt 10 Briefe an die Versicherung schreibt und diese dann einknickt und Dir Recht gibt, ohne dass dafür ein Gericht bemüht wurde, ist das außergerichtlich. Ebenso wenn Dein Anwalt nach den 10 Briefen zu dem Schluss kommt, dass eine Klage sinnlos wäre weil die Versicherung mit aller größter Wahrscheinlichkeit Recht bekommen würde.
Im ersten Fall würde der Anwalt sein Honorar von der gegnerischen Versicherung bekommen, im zweiten Fall von Dir, da dann eben kein Gericht bemüht wurde.
@Berlin-Paul:
siehste 😁Soweit verstanden, das aber dann erst wenn die erste Instanz abgeschlossen ist und es in Richtung zweite Instanz geht, richtig?
Nein, meist vorher. Wenn der Anwalt es erst einmal "im Guten" versucht und ein paar Schreiben an den Gegner schickt. Das hat bei mir, z.B. im Fall ungerechtfertigter Abbuchungen durch eine Kabelgesellschaft, schon geholfen. Einfach durch "Flagge zeigen", dass man den Vorgang nicht einfach schluckt sondern sich fachkundige Hilfe holt habe ich erreicht, dass mir die Abbuchungen zurück erstattet wurden. Meine RSV hat es bezahlt, Deine hätte es nicht.
Nach Abschluss der 1. Instanz dürfte die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung vermutlich (zumindest auf einer der beiden Seiten) nicht mehr vorhanden sein...
Also wenn das ganze ohne Gericht erledigt werden kann, kann es sein das Anwalt sagt "so Kollege, zahl mal die Summe weil deine RSV das nicht zahlt da außergerichtlich" right?
Wenn man aber sich sicher ist das die Gegnerische Versicherung das nicht annimmt, und das ganze vor Gericht landen wird, erstattet meine RSV das ganze.
Ich schrobte doch schon auf Seite 1:
"Die Sache ist mit Einreichung der Klage nicht mehr im außergerichtlichen Stadium sondern im gerichtlichen solchen. Ab da ist die Kostendeckung der RSV auch für die Kosten einer Einigung (Vergleich) gegeben. Es spielt keine Rolle, ob ein Gericht bzw. ein Richter bei der Einigung mitgewirkt hat oder nicht."
Hannes ... es war schön mit Dir 😁😁😁 ... Hättest Du damals eine Klage eingereicht (z.B. negativer Feststellungsantrag, dass die Forderung unberechtigt ist), dann wäre das auch ab der Klageeinreichung schon im gerichtlichen Stadium gewesen. Wo nun örtlich was konkret stattfindet ist dabei egaaaaaal. Nur das WANN ist gebühren- und versicherungsrechtlich relevant.
So, nun muss es aber auch mal gut sein 🙂.
Zitat:
@Bressco schrieb am 15. Juli 2016 um 12:21:28 Uhr:
Also wenn das ganze ohne Gericht erledigt werden kann, kann es sein das Anwalt sagt "so Kollege, zahl mal die Summe weil deine RSV das nicht zahlt da außergerichtlich" right?
Richtig. Bzw., wenn die Versicherung nachgibt, zur Versicherung sagt: zahl mal die Summe...
Zitat:
Wenn man aber sich sicher ist das die Gegnerische Versicherung das nicht annimmt, und das ganze vor Gericht landen wird, erstattet meine RSV das ganze.
In aller Regel geht der Klageerhebung aber ein "Vorspiel" mit Schriftwechseln voraus. Inwieweit das dann bezahlt wird, wenn es nach dem außergerichtlichen Vorspiel zur Klage kommt, müsstest Du noch mal mit Deiner Versicherung klären. Entweder wird das schon in Zusammenhang mit der späteren Klage gesehen, oder eben völlig unabhängig davon. Dann zahlt die Versicherung erst ab dem Verfassen der Klage durch den Anwalt.
Aber wie gesagt: Das kann Dir nur die Versicherung sagen.