Verkehrsunfall von anderen, mein Auto ist verwickelt..

Hallo Leute,

ich habe heute staunen müssen das die Außenspiegel meines Autos beschädigt ist, die Polizei hat ein Zettel auf meine Scheibe geklebt "Ihr Auto wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt".

1) Kann es sein, das Fahrerflucht begangen wurde?
2) Ich würde, falls ich die Daten vom Verursache erhalte, das gerne privat regeln, da ich Student bin und keine Wochen/Monate auf das Geld warten kann. Ist das möglich?

Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@capri one schrieb am 11. September 2019 um 11:49:04 Uhr:


Wenn du widerlegt wurdest kommt nur noch unsachliches von dir. Das bringt nichts. Mit Herren wie dir (alte weiße Männer?) kann man nicht sachlich diskutieren.

Der Dellenzähler wurde nicht widerlegt. Der BGH steht nun mal über dem Amts- bzw. Landgericht. Mitunter kommt es in den unteren Instanzen zu exotischen (Fehl-)Urteilen und mitunter fehlt den davon Betroffenen das Geld für die nächste Instanz. Dass sich die Schadenabteilungen der Versicherer dann selbstredend auf sowas stürzen - ob es in der Sache passt oder nicht - ist nichts Neues. Auch nicht die etappenweise Multiac(k)erei ....

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Ich weiß was du meinst Gummikuh. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass sich die (nicht starre) Grenze von ca. 800 Euro bereits vor vielen Jahren gebildet hat. Man sollte m. E. nicht blind darauf vertrauen, dass diese sich im Zuge der allgemeinen Teuerungsrate nicht ändert, auch wenn einige Sachverständige aus eigenem Interesse sicherlich eine andere Auffassung vertreten. Es wird nun mal auch von vielen Leuten auf die Spitze getrieben. Man braucht bspw. nicht bei einem gewöhnlichen abgefahrenen Außenspiegel ein Gutachten.

Ich kann nur sagen, das wir uns bei der Regulierung in der Praxis zukünftig an der Auffassung des LG Köln orientieren werden:

"Bei Bagatellschäden sind Gutachterkosten nicht zu ersetzen. Die Bagatellschwelle wird schon durch die Höhe der Reparaturkosten bestimmt. Diese Bagatellgrenze liegt bei Reparaturkosten in Höhe von 1.200, 00 EUR - 1.400,00 EUR (vgl. LG Düsseldorf SP 2009, 257; AG Aachen SP 2009, 340; AG Freiburg SP 2006, 222; AG Hannover SP 2009. 293; AG München SP 2006, 222; BHHJ/Jahnke, 25. Aufl. 2018, BGB § 249 Rn. 162)."

Mehr werde ich dazu nicht mehr sagen.

@capri one

Mehr werde ich dazu nicht mehr sagen.

ist dann wohl auch besser so........

Es gibt nämlich keine starre Bagatelschadengrenze.

Die ist regelmäiß von den Umständen im Einzefall abhängig.

Das war so und das wird auch in Zukukunft so bleiben.

Maßgeblich ist nämlich der Umstand, ob es für den Laien erkennbar ist, dass ein Bagaltellschaden vorliegt.

Das ein solche "Orientierung an den Reparaturkosten" völlig absurd ist, liegt auf der Hand.

Und was mach der Kunde mit seinem Opel Corsa B dessen WBW vieleicht noch 500 € am Markt beträgt?

Soll der sich einen KVA aus der Werkstatt holen, oder geht der eventuell leer aus, weil er unter "Bagatelschadengrenze" ist?......🙄

Dellenzähler, um auch deinen Sachverstand zu schärfen:

Wo habe ich eine starre Bagatellschadengrenze (bitte auch korrekt schreiben, wenn du schon darüber philosophierst) erwähnt? Ich habe lediglich die vom LG Köln erwähnte Spanne zitiert. Bitte demnächst erst zwei mal lesen und dann erst posten.

Es sollte sich für jemanden mit deinem "Sachverstand" von selbst verstehen, dass sich eine Bagatellgrenze bei Reparaturkosten nicht automatisch auf den Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschäden bezieht. Das einzige was hier absurd ist, ist dein wirrer Post 🙄

Ob DIR diese Rechtsprechung (als betroffener SV / Rechtsgelehrter) gefällt ist hier nicht relevant.

Zitat:

@capri one schrieb am 11. September 2019 um 10:50:14 Uhr:

Dellenzähler, um auch deinen Sachverstand zu schärfen:

Wo habe ich eine starre Bagatellschadengrenze (bitte auch korrekt schreiben, wenn du schon darüber philosophierst) erwähnt? Ich habe lediglich die vom LG Köln erwähnte Spanne zitiert. Bitte demnächst erst zwei mal lesen und dann erst posten.

Es sollte sich für jemanden mit deinem "Sachverstand" von selbst verstehen, dass sich eine Bagatellgrenze bei Reparaturkosten nicht automatisch auf den Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschäden bezieht. Das einzige was hier absurd ist, ist dein wirrer Post 🙄

Ob DIR diese Rechtsprechung (als betroffener SV / Rechtsgelehrter) gefällt ist hier nicht relevant.

vielen Dank Herr Klugscheißer, auch für deine Nachhilfe in Sachen Rechtsschreibung.

Ich pilosophiere auch nicht, sondern habe hier mitgeteilt, dass du hier Käse schreibt, auch wenn du das nicht so gerne liest.

Deine arroganten Postings ändern auch nichts daran, das es keine starre Bagatellschadengrenze gibt und vor allen Dingen das dein Vorgehen ohne Belang ist.

Ob dir wiederum dass nun gefällt, oder im Keller fällt eine Schaufel um.

Gern kannst du , oder wer auch immer, dich daran orientieren, das ist wirklich nicht von Bedeutung.

ps: du musst auch nicht versuchen, bei mir"etwas zu schärfen" da müsen aber doch andere kommen...🙂

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Ich habe nur das Urteil zitiert und Dir scheint es sehr deutlich (evtl. aus wirtschaftlichen Interessen) zu missfallen. Das sehen alle.

Ich bin ein Klugscheißer, weil ich sachlich ein Urteil zitiert habe? Ahja, für dich wird das bestimmt einen Sinn ergeben.

Wende dich meinetwegen ans Landgericht wenn du ein Problem damit hast, aber lasse deinen Unmut nicht am Überbringer der Botschaft aus!

ich frage mich gerade, wessen wirtschatliche Interessen du hier gerade vertreten möchtest.

Bestimmt nicht die eines Anspruchstellers, ganz bestimmt nicht.

Ich vertrete hier gar keine Interessen. Ich erwähnte nur ein aktuelles Urteil aus dem hiesigen Gerichtsbezirk. Das BGH-Urteil von 2004 ist bekannt. Denkst du der BGH wird heute, also 15 Jahre später, genauso entscheiden, Stichwort 715 Euro?

Wessen Interessen vertritt nochmal der BVSK?

@capri one
Wessen Interessen vertritt nochmal der BVSK?

Schön, dass du so süffisant nachfragst, obwohl du es sicher Weißt......

Die des Geschädigten

Auch und insbesondere gegenüber den Wasserträgern der Versicherungswirtschaft 🙂

Das ist im übrigen auch kein Geheimnis.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 11. September 2019 um 11:29:01 Uhr:



Die des Geschädigten

Auch und insbesondere gegenüber den Wasserträgern der Versicherungswirtschaft 🙂

Das ist im übrigen auch kein Geheimnis.

Hmm auch hier scheinst du wieder Unfug zu erzählen:

Zitat:

Als größter Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland versteht sich der Verband heute als moderner Dienstleister nicht nur für freiberufliche Kfz-Sachverständige. Justiz, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft, Verbraucherschutzverbände und das Kfz-Gewerbe selbst finden bei unseren Mitgliedern unabhängigen Sachverstand. Der jährlich stattfindende Sachverständigentag ist eine herausragende Fachveranstaltung im Kfz-Sachverständigenwesen.

Scheinen wohl auch Wasserträger der Versicherungswirtschaft zu sein 😁

aber so hatte ich den Delle doch verstanden...

Wer hier Unfug schreibt, die Bewertung überlassen wir mal der geneigten Leserschaft.

Außer heißer Luft kommt hier wohl nichts mehr von Herrn Fred Wichtig.

Wenn du widerlegt wurdest kommt nur noch unsachliches von dir. Das bringt nichts. Mit Herren wie dir (alte weiße Männer?) kann man nicht sachlich diskutieren.

Zitat:

@capri one schrieb am 11. September 2019 um 11:49:04 Uhr:

Wenn du widerlegt wurdest kommt nur noch unsachliches von dir. Das bringt nichts. Mit Herren wie dir (alte weiße Männer?) kann man nicht sachlich diskutieren.

doch doch, mit mir kann man schon diskutieren.

Aber mit einem Brunnenfrosch über den Ozean zu sprechen, führt leider zu keinem Ergebnis.

War schon immer so...........😁

Zitat:

@capri one schrieb am 11. September 2019 um 11:49:04 Uhr:


Wenn du widerlegt wurdest kommt nur noch unsachliches von dir. Das bringt nichts. Mit Herren wie dir (alte weiße Männer?) kann man nicht sachlich diskutieren.

Der Dellenzähler wurde nicht widerlegt. Der BGH steht nun mal über dem Amts- bzw. Landgericht. Mitunter kommt es in den unteren Instanzen zu exotischen (Fehl-)Urteilen und mitunter fehlt den davon Betroffenen das Geld für die nächste Instanz. Dass sich die Schadenabteilungen der Versicherer dann selbstredend auf sowas stürzen - ob es in der Sache passt oder nicht - ist nichts Neues. Auch nicht die etappenweise Multiac(k)erei ....

Locker bleiben.

TE: Ruf bei der Polizei an und frage, ob es einen Verursacher gibt. Oder zumindest ein Kennzeichen. Falls ja, gehe zum nächstbesten Anwalt, der dich beraten kann. Auch hinsichtlich einer für dich wirtschaftlich interessanten Abwicklung.

Als ich zuletzt so einen Zettel von der Polizei unter dem Scheibenwischer hatte, hatte mir ein LKW den Spiegel fahrerseitig abgefahren. Der SV hat mir ein Kurzgutachten geschrieben, ich habe fiktiv abgerechnet und kurz nach dem Unfall für 20€ einen gebrauchten Spiegel gekauft und zur Reparatur verarbeitet.

Alles easy, bis auf den Umstand, dass man natürlich nochmal bei der Versicherung zwei Mal nachfassen musste, damit auch die Kosten der Lackierung der Spiegelkappe übernommen werden.

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