ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Verkehrsunfall von anderen, mein Auto ist verwickelt..

Verkehrsunfall von anderen, mein Auto ist verwickelt..

Themenstarteram 8. September 2019 um 18:27

Hallo Leute,

ich habe heute staunen müssen das die Außenspiegel meines Autos beschädigt ist, die Polizei hat ein Zettel auf meine Scheibe geklebt "Ihr Auto wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt".

1) Kann es sein, das Fahrerflucht begangen wurde?

2) Ich würde, falls ich die Daten vom Verursache erhalte, das gerne privat regeln, da ich Student bin und keine Wochen/Monate auf das Geld warten kann. Ist das möglich?

Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@capri one schrieb am 11. September 2019 um 11:49:04 Uhr:

Wenn du widerlegt wurdest kommt nur noch unsachliches von dir. Das bringt nichts. Mit Herren wie dir (alte weiße Männer?) kann man nicht sachlich diskutieren.

Der Dellenzähler wurde nicht widerlegt. Der BGH steht nun mal über dem Amts- bzw. Landgericht. Mitunter kommt es in den unteren Instanzen zu exotischen (Fehl-)Urteilen und mitunter fehlt den davon Betroffenen das Geld für die nächste Instanz. Dass sich die Schadenabteilungen der Versicherer dann selbstredend auf sowas stürzen - ob es in der Sache passt oder nicht - ist nichts Neues. Auch nicht die etappenweise Multiac(k)erei ....

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Zitat:

 

wegen beschädigter Aussenspiegel ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig.... aber nur, wenn man vorher ordentlich gekifft hat... Sorry... iiest man vorher bevor man auf "Senden" drückt?

Und Ironie soll man kennzeichnen... ;)

wenn der fahrerspiegel ab ist, darf das fahrzeug nicht mehr bewegt werden auf öffentlichen straßen. punkt aus ende! der beifahrerspiegel ist latte, solange man noch den innenspiegel hat (und hintenraus was sieht).

ob nun ein täter/verursacher bekannt ist, kann dir die polizei auf jeden fall am besten beantworten. immerhin haben sie dir nen zettel hinterlassen.

pkw unfall: gegnerische versicherung zahlt den spaß, außer du hast im halteverbot geparkt. dann gibts ggf. 25% mitschuld.

vandalismus und täter bekannt: klage und am ende auch kein geld, da der täter natürlich kein geld hat

vandalismus und kein täter bekannt: eigene kasko melden oder gleich selber reparieren

willst du einfach nur paar euro vom verursacher und vom schrotti nen neuen spiegel holen, solltest du den verursacher über die polizei erfragen bei ihn anrufen. wenn du mit einer realistischen summe kommst, wird jeder vernünftige verursacher einschlagen, um seine prozente zu sichern.

ich bin mal so frei... ;)

Zitat:

willst du einfach nur ein paar euro mehr vom verursacher und vom schrotti nen neuen spiegel holen, solltest du den verursacher über die polizei erfragen bei ihn anrufen und dessen Versicherung den Schaden melden. wenn du mit einer realistischen, durch ein Gutachten oder KVA belegten, summe und ggf. einem Anwalt im Schlepptau kommst, wird jede r vernünftige verursacher einschlagen Assekuranz den Schaden regulieren. Der Verursacher kann den Schaden dann zurückkaufen, um seine prozente zu sichern.

Gutachten beim Außenspiegel? In unserm Gerichtsbezirk (Großstadt) liegt die Bagatellgrenze bei 1200 - 1400 Euro. Könnte eine teure Maßnahme werden um den Schaden festzustellen.

Zitat:

@capri one schrieb am 10. September 2019 um 21:06:41 Uhr:

Gutachten beim Außenspiegel? In unserm Gerichtsbezirk (Großstadt) liegt die Bagatellgrenze bei 1200 - 1400 Euro. Könnte eine teure Maßnahme werden um den Schaden festzustellen.

Welche Stadt soll das denn sein? :):confused:

Köln.

Zitat:

@capri one schrieb am 10. September 2019 um 21:06:41 Uhr:

Gutachten beim Außenspiegel? In unserm Gerichtsbezirk (Großstadt) liegt die Bagatellgrenze bei 1200 - 1400 Euro. Könnte eine teure Maßnahme werden um den Schaden festzustellen.

Bagatellgrenzen werden regional festgelegt?

Interessant

Für sein fundiertes Wissen wird er doch, hinsichtlich der Bagatellgrenze, eine Quelle veröffentlichen können. :)

Ich warte noch ab ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werden :) davon ab muss ich hier gar nichts belegen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. September 2019 um 21:22:27 Uhr:

Zitat:

@capri one schrieb am 10. September 2019 um 21:06:41 Uhr:

Gutachten beim Außenspiegel? In unserm Gerichtsbezirk (Großstadt) liegt die Bagatellgrenze bei 1200 - 1400 Euro. Könnte eine teure Maßnahme werden um den Schaden festzustellen.

Bagatellgrenzen werden regional festgelegt?

Interessant

Wie werden die deiner Meinung nach festgelegt wenn nicht durch Rechtsprechung? Sind die Stundensätze auch überall gleich im Lande?

Vielleicht kann ich von Dir ja noch was lernen :)

Zitat:

@capri one schrieb am 10. September 2019 um 21:44:48 Uhr:

Ich warte noch ab ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werden :) davon ab muss ich hier gar nichts belegen.

Nein, musst Du nicht.

Aber einfach etwas behaupten, das nicht belegt ist, ist auch keine Argumentation.

Die Berufungsfrist beträgt übrigens 1 Monat, ab Zugang des Urteils.

Die Aussage, dass du hier gar nicht belegen musst, ist schon bezeichnend.

Zitat:

@capri one schrieb am 10. September 2019 um 21:52:12 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. September 2019 um 21:22:27 Uhr:

 

Bagatellgrenzen werden regional festgelegt?

Interessant

Wie werden die deiner Meinung nach festgelegt wenn nicht durch Rechtsprechung? Sind die Stundensätze auch überall gleich im Lande?

Vielleicht kann ich von Dir ja noch was lernen :)

Man verzeihe mir meine laienhafte Auffassung

Dann lass es mich halt anders formulieren:

M.W. liegt die Bagatellgrenze üblicherweise so im Bereich 700/800€, was anscheinend auch vom BGH so gesehen wird.

Für mich als Laie ist es somit verwunderlich und interessant, dass ein Gericht in Köln diese Grenze auf 1200-1400€ festlegt bzw. heraufsetzt und davon ausgeht, dass dieser Wert auch Bestand hat.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Verkehrsunfall von anderen, mein Auto ist verwickelt..