Verkehrsunfall und Keine Rechtsschutzversicherung, Skizze vom Unfallhergang

Moin,

meine Frau hat letzte Woche quasi vor der Haustür einen Unfall gehabt.

Erstmal zum Tathergang:

Meine Frau ist Rückwärts rausgefahren, dabei hat sie ein kleines Kind gesehen, sie hielt an und die Mutter ging zu ihrem Kind, als das Kind sicher war, fuhr meie Frau weiter raus, als ungefähr aus der Mitte des Wendekreises war fuhr ihr der gegener hinten ins Fahrzeug.

Der Unfallgegner, streitet jede schuld ab, er meinte hat bevor der Unfall passierte gehupt und er stand, also ist nicht gefahren.

Jedoch hat eine Zeugin alles gesehen, sie hat gegenüber der Polizei ausgesagt das der Herr auch gefahren ist und erst nach dem der Unfall passiert ist angefangen hat zu hupen.

Dies geschah letzte vor ein Paar Tagen, nun sagt er das seine Tochter schwerverletzt ist, was gar nicht stimmt, denn sie war bei der Schule, und auch nach dem Unfall hatte sie nicht, sie hat nach dem Unfall noch nach dem Haustürschlüssel gefragt und ist dann nachhause weider rein.
Meiner Tochter hat sie in der Schule noch gesagt das ihr Vater schuld ist an dem Unfall.

Also meiner Meinung nach versucht der Gegener soviel Geld wie möglich für sich rauszuschlagen.

Das Problem an der ganzen Sache ist, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Jetzt überlege ich seit Tagen darüber nach meinen Anwalt zu nehmen und habe aber immer Im Kopf was am ende für Rechnungen auf mich zukommen würden.

Mein Auto ist ein Passat 3c 2008, seiner war ein alter citroen warscheinlich 99 0der 98 kleinwagen in etwas so groß wie ein clio.
Bei mir ist die Heckstoßstange etwas zerkratzt und eingedrückt gewesen, also nichts großes, bei ihm ist das Kenzeichen leicht eingedrückt.

Laut gutachter liegt mein Schaden bei ca. 1500 Euro netto.

Die Polizei hat gegenüber der Zeugin geäußert das meine Frau wohl eine Teilschuld trägt, aber die überwiegende Schuld wohl beim Gegner liegt.

Eine Skizze des Unfallhergangs habe ich dem Anhang zugefügt.

Was meint ihr was ich machen soll, auf Risiko spielen oder einfach der Versicherung sagen das sie den Schaden bezahlen sollen.
Der Gegner hat sich schon einen Anwalt geholt, das weis ich.

Villleicht könnt ihr mir einen Rat geben, denn ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Weil wir hier bei MT sind, der größten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Advokaten 🙄

An dieser Stelle einen Anwalt nehmen ist Unsinn... die Versicherung wehrt ganz alleine unberechtigte Ansprüche ab.
Zumal ja scheinbar noch nichtmal die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Juni 2017 um 10:01:39 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 09:12:56 Uhr:


Noch hat doch gar niemand Forderungen gestellt, warum soll der TE denn zum Anwalt?

vielleicht um eigene Ansprüche durchzusetzen? Die gegnerischen Ansprüche kann er sowieso seiner Versicherung überlassen.

Um die eigenen Ansprüche durchzusetzen, muss der TE diese erst mal bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und diese muss sie abgelehnt haben. Das ist aber alles noch nicht passiert …

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Juni 2017 um 10:01:39 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 09:12:56 Uhr:


Noch hat doch gar niemand Forderungen gestellt, warum soll der TE denn zum Anwalt?

vielleicht um eigene Ansprüche durchzusetzen? Die gegnerischen Ansprüche kann er sowieso seiner Versicherung überlassen.

Um die eigenen Ansprüche durchzusetzen, muss der TE diese erst mal bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und diese muss sie abgelehnt haben. Das ist aber alles noch nicht passiert …

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 10:20:09 Uhr:


Welche Fragen denn? Wie schon gesagt, noch hat niemand irgendwelche Forderungen gestellt, welche Fragen soll der Anwalt denn dann beantworten? Der kann auch nicht in die Glaskugel schauen und sehen, wie die Versicherungen die Schuldfrage und die resultierende Schadenregulierung sehen.

Der TE hat in seinem Eingangspost jede Menge Fragen gestellt. Er macht garantiert kein Thema aus Langeweile auf 🙄

Da Rechtsberatung nur durch die Entsprechende Berufsgruppe erfolgen darf, kann der Tipp nur lauten, seine Fragen einem Anwalt zu stellen.

Spätestens wenn der Tatvorwurf der Körperverletzung im Raum steht (Straftat!) ist die Frage nach einem Anwalt ohnehin überflüssig. Dabei ist es auch egal was die Haftpflicht macht, denn die Strafanzeige hat man persönlich am Hals, das interessiert die Haftpflicht einen feuchten Furz.

Nur damit das klar ist:
Ich bin bei leibe kein Freund davon, für jede Kleinigkeit einen Anwalt zu konsultieren. Habe aber leider schon genug Lehrgeld bezahlt, weil Versicherungen eigenmächtig Leistungen gekürzt haben bzw. Unfallgegner angefangen haben Märchen zu erzählen. Der letzte Fall ging bis vor das Landgericht. Immerhin wurden so aus 100% meine Schuld nur noch 50%. Den weiteren Rechtsweg hat die RSV leider nicht mehr gedeckt, obwohl die Urteilsbegründung doch sehr Schwammig war. Insbesondere die Tatsache das der Gegner lt. Gutachter zu schnell unterwegs war, hat der Richter komplett unter den Tisch fallen lassen. Aber egal.

Der TE hat in seinem Eingangspost genau 1 Frage gestellt:

Zitat:

Was meint ihr was ich machen soll, auf Risiko spielen oder einfach der Versicherung sagen das sie den Schaden bezahlen sollen.

Ob der TE seiner Versicherung jetzt sagt, dass sie den Schaden zahlen soll oder nicht, ist völlig unerheblich, das entscheidet die Versicherung nämlich ganz allein. Was soll da ein Anwalt beantworten?

Andere Fragen wurden nicht gestellt, insbesondere keine, die nur ein Anwalt beantworten kann oder für deren Beantwortung eine Rechtsberatung erfolgen müsste. Da, wie gesagt, noch gar keine Forderungen an den TE herangetragen wurden.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 10:32:05 Uhr:


Da, wie gesagt, noch gar keine Forderungen an den TE herangetragen wurden.

Meistens folgt auf eine Frage noch weitere. Aktuell muss er gar nichts machen, aber wenn es stimmt das der Gegner einen Anwalt eingeschaltet hat, kann er sich schon mal auf Post einstellen. Insbesondere wenn die Körperverletzung im Raum steht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 10:21:45 Uhr:


Um die eigenen Ansprüche durchzusetzen, muss der TE diese erst mal bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und diese muss sie abgelehnt haben. Das ist aber alles noch nicht passiert …

sicher nicht. Gerade in so einem Fall kann es schwer nach hinten losgehen, wenn man erst einmal laienhaft eigene Ansprüche vorträgt und dann einen Anwalt damit konfrontiert, dass die Versicherung abgelehnt hat oder - noch schlimmer - nur Teile bezahlt. Das reduziert nämlich den Streitwert und dann hat kein Anwalt mehr Spaß daran.

Mein Tipp, analog Uhu: kläre alles mit der Versicherung. Meine Erfahrung mit Allsecur (Unfallgegnerin): der Anwalt war sich nicht zu schade, das Blaue vom Himmel zu lügen, um die 50% seiner Klientin zu "retten" - und er hat es Dank zweier Dummrichter, die auf seine Lügen eingegangen sind, obwohl sich die Unfallgegnerin mehrfach widersprochen hat (also klar vor Gericht gelogen hat), auch geschafft.

Wenn Du eine redliche Versicherung hast, die nur halb so viel Einsatz zeigt, hast Du maximal den halben Schaden (gute Zeugenlage!): 750 EUR. Die zahlst Du der Versicherung binnen X Monaten zurück - Sache abgehakt.

Dem stehen die Anwaltskosten gegenüber: wenn Du 50% Teilschuld kriegst, zahlst Du 50% der Anwaltskosten. Die kommen zu den 50% Schadenssumme dazu. Ergo: sinnlos.

Wenn Du 100% Schuld kriegst (bzw. Deine Frau), DANN könnte sich der Anwalt auf plusminus 0 EUR "Gewinn" am Ende lohnen (Rechnung: anteilige Anwaltskosten PLUS reduzierte_Schadenssumme MINUS 100%_der_Schadenshöhe == eigene Kosten < 100%-Schadenshöhe [VIELLEICHT]).... Also: erst einmal abwarten, und die Versicherung machen lassen. Was die Tochter angeht: der Versicherung melden, was Sache ist - und abwarten. Das kann lustig werden (wie Uhu schrieb).

Ansonsten: die Verkehrsrechtschutzversicherung ist nicht verkehrt (oder eine Familien-Rechtschutzversicherung insgesamt).

Gesetzliche Anwaltskosten bei einem Wert von 1.500,- € und normaler außergerichtlicher Erledigung sind 201,71 € brutto. Davon geht sich der Anwalt mal gleich einen neuen Bentley kaufen (reicht leider nur knapp für eine matchbox-Version).

Der Streitwert ist möglicherweise insgesamt höher. 1500 EUR ist nur der vermutete Materialschaden. Fahrzeugausfall, eigene und gegnerische Anwaltskosten, Pauschalen usw - es kann auf 3000-4000 gehen, wenn man sich ungeschickt anstellt. Worst Case.

Wenn die eigene Versicherung gut ist, kann der Gegner keinen Fahrzeugbedarf anmelden, kriegt nur ca. 30% und man kann hoffen, dass er sich keinen Anwalt nimmt bzw. das Zusätzliche, was er haben will, komplett verliert und so allein auf den Kosten sitzen bleibt, keine Reparatur nachweist (19% USt.). Dann ist der Schaden ~400 EUR und verkraftbar. Best Case.

Mal wieder interessant was die Leute alles meinen zu wissen. Was steht denn im Polizeibericht? Schwerverletzt kann irgendwie nicht wenn bei der polizeilichen Aufnahme rein gar nichts davon vermerkt wurde.

Von daher würde ich hier erstmal abwarten was kommt, sobald ein Schreiben der Polizei/Staatsanwaltschaft kommt wegen Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung dann ohne Frage sofort zum Anwalt. Bisher wissen wir aber nicht ob das nur gerede war oder nicht.

Auch bezüglich des Schadens würde ich abwarten und die eigene Versicherung informieren. Lt. Eingangspost sind beide gefahren, da ist es nunmal so dass der rückwärts aus einer Einfahrt fahrende die erhöhte Sorgfaltspflicht hat. An der Stelle würde ich vorab mal von der Haftpflicht ausrechnen lassen wie hoch der eigene Höherstufungsschaden ist und was ein Anwalt kostet. Auch bei Teilschuld muss die eigene Versicherung zahlen was i.d.R. in einer Höherstufung endet. In der Situation sehe ich es als ausgeschlossen an dass bei einem Prozess 100% Schuld beim Unfallgegner landet.

Hier würde ich maximal vorab in eine anwaltliche Beratung investieren dass der mal eine Einschätzung gibt wie die Schuldfrage nach dem Polizeibericht ausgehen wird. Da was von polizeilicher Aufnahme stand wird es den ja geben.

Wenn ich schon keinen Anwalt nehmen würde, dann würde ich doch wenigstens mit der Augenzeugin (und allen weiteren Zeugenaussagen) bei meiner Versicherung einen ordentlichen (!) Unfallbericht einreichen (nicht das Geschreibsel und Gekritzel hier).

Eine Teilschuld/Haftung ist durch das Rückwärtsfahren zwar wahrscheinlich, aber vielleicht kann man dem Gegner so den Tag doch noch "versauen" und er bleibt zumindest zum Teil auf seinem Schaden sitzen und kassiert zumindest nicht das x-fache von dem ab, was ihm eigentlich zusteht.

Deine Versicherung muss nämlich unberechtigte Forderungen abwehren, sollte zumindest so im Vertrag stehen.

Wenn du natürlich keinen ordentlichen Unfallbericht inkl. Zeugen (auch zum Schadensbild) heranziehst, wird der wohl eine riesige Summe geltend machen... wenn du jedoch belegen kannst, dass seine Tochter nicht im Wagen war, somit nicht verletzt sein kann, dass sein Auto nicht eine verzogene Spur hat und eine Quetschung der A-Säule etc. (was dem eben so einfällt), dann kann vielleicht sogar ein realistischer Schaden geschätzt werden.

Und wenn´s dann nur noch 1.000 € sind, könntest du dich vom Schaden freikaufen, würdest nicht hochgestuft.

Ist aber nur meine Meinung und wenn er dermaßen lügt und entsprechende Geschütze auffährt (einen riesigen Schaden geltend macht, der eher einem Unfall mit 30 km/h entspricht und schwere Verletzungen), sollte deine Frau sich überlegen, ob sie nicht auch was abbekommen hat (vielleicht seit dem Unfall ein verspannter Nacken?) - das geht sehr schnell insb. wenn einem jemand hinten reinfährt.

Alles muss man sich nicht gefallen lassen, auch ohne Anwalt kann man einen Bericht schreiben und Zeugenaussagen sammeln. Dann merkt nämlich auch deine Versicherung, dass der abkassieren möchte und wird hoffentlich ihre Aufgabe erfüllen.

Ein Anwalt hat natürlich verbindlichere Tipps und Ratschläge auf Lager (als persönliche und unverbindliche Laienmeinungen wie die meine) und wenn du in einem Automobilclub bist, ist doch auch die Erstberatung kostenlos. Also ruhig nochmal in sich gehen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. Juni 2017 um 17:53:34 Uhr:


Wenn ich schon keinen Anwalt nehmen würde, dann würde ich doch wenigstens mit der Augenzeugin (und allen weiteren Zeugenaussagen) bei meiner Versicherung einen ordentlichen (!) Unfallbericht einreichen (nicht das Geschreibsel und Gekritzel hier).

Eine Teilschuld/Haftung ist durch das Rückwärtsfahren zwar wahrscheinlich, aber vielleicht kann man dem Gegner so den Tag doch noch "versauen" und er bleibt zumindest zum Teil auf seinem Schaden sitzen und kassiert zumindest nicht das x-fache von dem ab, was ihm eigentlich zusteht.

Deine Versicherung muss nämlich unberechtigte Forderungen abwehren, sollte zumindest so im Vertrag stehen.

Wenn du natürlich keinen ordentlichen Unfallbericht inkl. Zeugen (auch zum Schadensbild) heranziehst, wird der wohl eine riesige Summe geltend machen... wenn du jedoch belegen kannst, dass seine Tochter nicht im Wagen war, somit nicht verletzt sein kann, dass sein Auto nicht eine verzogene Spur hat und eine Quetschung der A-Säule etc. (was dem eben so einfällt), dann kann vielleicht sogar ein realistischer Schaden geschätzt werden.

Und wenn´s dann nur noch 1.000 € sind, könntest du dich vom Schaden freikaufen, würdest nicht hochgestuft.

Ist aber nur meine Meinung und wenn er dermaßen lügt und entsprechende Geschütze auffährt (einen riesigen Schaden geltend macht, der eher einem Unfall mit 30 km/h entspricht und schwere Verletzungen), sollte deine Frau sich überlegen, ob sie nicht auch was abbekommen hat (vielleicht seit dem Unfall ein verspannter Nacken?) - das geht sehr schnell insb. wenn einem jemand hinten reinfährt.

Alles muss man sich nicht gefallen lassen, auch ohne Anwalt kann man einen Bericht schreiben und Zeugenaussagen sammeln. Dann merkt nämlich auch deine Versicherung, dass der abkassieren möchte und wird hoffentlich ihre Aufgabe erfüllen.

Also da würde ich ihm wircklich gerne einen Strich durch die Rechnung machen, das der wircklich nicht mal den Schatten eines Euros sieht, zumal er sich auch so unprofessionel nach dem Unfall verhalten hat, laut meiner Frau und der Zeugin, der war er so agressiv das meine Tochter geweint hat.
Gut das ich nicht dabei war und auf der Arbeit war, sonst hätte der einen anderen Schaden geltend machen können.

Nochmal zurück zum eigentlichen Thema:

Ich habe bei meiner Versicherung angerufen und ihm gesagt das ich nicht dagegen angehen werde, da mir am Ende eh nur Kosten entstehen würden.

Mein Berater will das nicht auf sich sitzen lassen und meinte das deren Rechtsberatung das alles ganz genau unter die Lupe nehemen wird und warscheinlich jetzt selbst dagegen angehen wird.

Ich habe heute einen Bogen bekommen, denn füll ich aus, werde die Zeugin darin erwähnen und ab zur Versicherung.

Habe ihm das mit der Körperverletzung erzählt und ihm auch gesagt, das meine Frau unter 10 Km/h schnell war bervor es zum Unfall kam und Kind nach dem Unfall keinerlei verletzung hatte und auf die Frage der Polizei ob es verletzte gebe mit nein geantwortet hat.

Mal sehen was dabei rauskommt am ende.

Grüße

Was ich etwas merkwürdig finde ist das der Unfallgegner vorher geparkt hat und dann angefahren ist und einen Viertelkreis gefahren ist ein paar Meter nachher der Unfall passiert ist. Also hat er Das Fahrzeug Deiner Frau sehr gut im Blickfeld gehabt und der Unfall ist auch bei nicht sehr hoher Geschwindigkeit passiert.
Deine Zeugin sagt das er nicht gestanden hat sondern gefahren ist und erst nach dem Unfall gehupt hat.
Normalerweise ist der Rückwärts aus einer Ausfahrt fahrende dem Anscheinsbeweis nach zu 100 % Schuld.
Nach Deiner Darstellung gibt es aber eine Zeugin und der Unfallgegner hätte sehr wohl die Möglichkeit gehabt den Unfall zu vermeide, da er grade angefahren ist und er das Fahrzeug Deiner Frau sehr wohl gesehen haben muss.
Teil das so Deiner Versicherung mit und hoffe das Deine Versicherung nur 50 % zahlt.
Der nachfolgende Rechtsstreit ist dann so das der Unfallgegner gegen Deine Versicherung klagen muss.

Um den Personenschaden der ja noch nicht amtlich ist, würde ich mich erst dann kümmern und diesen Nachmelden wenn eine Anzeige erfolgt ist bzw Forderungen diesbezüglich kommen.

Zur Schadenhöhe die Dein Gegner geltend machen kann: Bei einem 17 Jahre oder älter Kleinwagen wird das wohl ein Totalschaden sein wenn die Reparaturkosten dort auch bei 1500 € liegen.
Totalschaden abzüglich Restwert wird nicht grad viel sein und er kann sich dann einen gleichwertigen Kleinwagen kaufen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 20. Juni 2017 um 13:02:55 Uhr:


Mal wieder interessant was die Leute alles meinen zu wissen. Was steht denn im Polizeibericht? Schwerverletzt kann irgendwie nicht wenn bei der polizeilichen Aufnahme rein gar nichts davon vermerkt wurde.

Von daher würde ich hier erstmal abwarten was kommt, sobald ein Schreiben der Polizei/Staatsanwaltschaft kommt wegen Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung dann ohne Frage sofort zum Anwalt. Bisher wissen wir aber nicht ob das nur gerede war oder nicht.

Da fahrlässige Körperverletzung vorliegt, liegt ein Antragsdelikt vor, das bei Anzeige vermutlich von Staatsanwaltschaft wegen geringen öffentlichen Interesses eingestellt werden wird. Der Verletzte wird auf die Privatklage verwiesen.. Diese kommt fast nie, da Schiedsverfahren vorgeschaltet ist und Kostenrisiko besteht.

O.

Besser ist, wenn die Frau schonmal ein Täschchen mit Waschzeug und sauberer Unterwäsche in Griffweite bereitstellt.

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