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Verkehrsunfall und Keine Rechtsschutzversicherung, Skizze vom Unfallhergang

Themenstarteram 19. Juni 2017 um 21:42

Moin,

meine Frau hat letzte Woche quasi vor der Haustür einen Unfall gehabt.

Erstmal zum Tathergang:

Meine Frau ist Rückwärts rausgefahren, dabei hat sie ein kleines Kind gesehen, sie hielt an und die Mutter ging zu ihrem Kind, als das Kind sicher war, fuhr meie Frau weiter raus, als ungefähr aus der Mitte des Wendekreises war fuhr ihr der gegener hinten ins Fahrzeug.

Der Unfallgegner, streitet jede schuld ab, er meinte hat bevor der Unfall passierte gehupt und er stand, also ist nicht gefahren.

Jedoch hat eine Zeugin alles gesehen, sie hat gegenüber der Polizei ausgesagt das der Herr auch gefahren ist und erst nach dem der Unfall passiert ist angefangen hat zu hupen.

Dies geschah letzte vor ein Paar Tagen, nun sagt er das seine Tochter schwerverletzt ist, was gar nicht stimmt, denn sie war bei der Schule, und auch nach dem Unfall hatte sie nicht, sie hat nach dem Unfall noch nach dem Haustürschlüssel gefragt und ist dann nachhause weider rein.

Meiner Tochter hat sie in der Schule noch gesagt das ihr Vater schuld ist an dem Unfall.

Also meiner Meinung nach versucht der Gegener soviel Geld wie möglich für sich rauszuschlagen.

Das Problem an der ganzen Sache ist, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Jetzt überlege ich seit Tagen darüber nach meinen Anwalt zu nehmen und habe aber immer Im Kopf was am ende für Rechnungen auf mich zukommen würden.

Mein Auto ist ein Passat 3c 2008, seiner war ein alter citroen warscheinlich 99 0der 98 kleinwagen in etwas so groß wie ein clio.

Bei mir ist die Heckstoßstange etwas zerkratzt und eingedrückt gewesen, also nichts großes, bei ihm ist das Kenzeichen leicht eingedrückt.

Laut gutachter liegt mein Schaden bei ca. 1500 Euro netto.

Die Polizei hat gegenüber der Zeugin geäußert das meine Frau wohl eine Teilschuld trägt, aber die überwiegende Schuld wohl beim Gegner liegt.

Eine Skizze des Unfallhergangs habe ich dem Anhang zugefügt.

Was meint ihr was ich machen soll, auf Risiko spielen oder einfach der Versicherung sagen das sie den Schaden bezahlen sollen.

Der Gegner hat sich schon einen Anwalt geholt, das weis ich.

Villleicht könnt ihr mir einen Rat geben, denn ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Weil wir hier bei MT sind, der größten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Advokaten :rolleyes:

An dieser Stelle einen Anwalt nehmen ist Unsinn... die Versicherung wehrt ganz alleine unberechtigte Ansprüche ab.

Zumal ja scheinbar noch nichtmal die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

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Pack schon mal ein paar Euros auf die hohe Kante für die Steigerung der Haftpflichtprämie. Die eigene Haftpflichtversicherung solltest Du über den Unfall informieren und Dich an den Gedanken gewöhnen, dass deine Frau und deine Versicherung an diesen Unfall vermutlich eine 100%-Haftung trifft, weil sie rückwärts gefahren ist.

Hallo, 007xx,

zunächst solltest Du überlegen, ob Du nicht zumindest für zukünftige Fälle eine RSV abschließt.

Des Weiteren ist es ratsam, der eigenen Versicherung all das, was Du mitbekommen hast, mitzuteilen, denn für die ist es natürlich wichtig, so etwas zu wissen, um unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwenden.

Nichtsdestotrotz wird Deine Frau bzw. Deine Versicherung vermutlich ganz oder zumindest zum größten Teil zivilrechtlich für den Sachschaden einstehen müssen, denn gerade beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Rückschaupflicht.

Zu dem angeblich schwer verletzten Kind:

Die Polizei war ja vor Ort und wird sicher dokumentiert haben, ob das Kind bei dem Unfall im Fahrzeug war oder nicht.

Sollte der Fahrer hier gegenüber der Versicherung versuchen, diese zu betrügen, kann es im Extremfall darauf hinauslaufen, dass er nicht nur eine Strafanzeige bekommt, sondern dass Deine Versicherung nicht mehr zahlen muss.

Viele Grüße,

Uhu110

Melde den Fall in jedem Fall der Haftpflichtversicherung . Selbige wird den Schaden regeln.Eine Teilschuld wird vorraussichtlich bei deiner Frau verbleiben. Bezüglich derSchadensersatzansprüche wegen des Kindes informiere die Polizei, falls hier ein Betrugsversuch vorliegt wird er Post von der StA bekommen.

am 20. Juni 2017 um 6:43

Wieso hat denn ein Gutachter den Schaden an deinem Auto begutachtet und wer bezahlt den Gutachter?

Zitat:

Dies geschah letzte vor ein Paar Tagen, nun sagt er das seine Tochter schwerverletzt ist, was gar nicht stimmt, denn sie war bei der Schule, und auch nach dem Unfall hatte sie nicht, sie hat nach dem Unfall noch nach dem Haustürschlüssel gefragt und ist dann nachhause weider rein.

Auch ein HWS kann eine schwere Verletzung sein und erst nach Stunden oder Tagen Schmerzen bereiten. Ist also nicht ganz abwegig, dass sich die Verletzte direkt nach dem Unfall ganz normal verhalten hat und auch am nächsten Tag in der Schule war. So eine Verletzung muss der Geschädigte aber durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Im Moment brauchst du noch gar keinen Anwalt, weil ja noch niemand Forderungen gegen dich erhebt. Melde das deiner Versicherung und lass die ihren Job machen – da deine Frau rückwärts gefahren ist, wird das aller Erfahrung nach auf mindestens eine Teilschuld hinauslaufen.

am 20. Juni 2017 um 7:01

Mal von der Schuldfrage beim Rueckwaertsfahren abgesehen, zum Schadensbild. Kratzer an Stossstange, delle in Nummernschild, schwer verletztes Kind. Wenn hier das Kind nicht zwischen den Autos stand, dann ist das mehr als laecherlich was hier versucht wird. Da koennt ich kotzen.

Da hier ein Personenschaden ins spiel gebracht wird, bleibt nur der Weg zum Anwalt.

Zuerst:

Bei einem Anwalt kann man ohne horrende Kosten eine Erstberatung OHNE Erteilung eines Mandates in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür, muss man dir auf Nachfrage vorab benennen. Im Rahmen dieser Erstberatung, kannst du immer noch entscheiden, ein Mandat zu erteilen.

Was den Personenschaden angeht:

Deine Haftpflicht wird natürlich keine unberechtigten Forderungen bezahlen. Darüber hinaus ziehen Personenschäden immer Ermittlungen wegen Körperverletzung nach sich inkl. Anzeige. Der Gegner muss anhand Ärztlicher Befunde schon nachweisen, das sein Kind verletzt wurde. Gibt es denn eine entsprechende Strafanzeige?

Du solltest in jedem Fall deine Versicherung informieren und auch gleich die Aussagen der Zeugin sowie eure Aussagen mit beifügen. Die Haftpflicht wird keinen Personenschaden regulieren, wenn es keinen gegeben hat. So was kann für den Gegner dann auch nach hinten losgehen, wenn die Haftpflicht ihn dann verklagt.

am 20. Juni 2017 um 7:12

Noch hat doch gar niemand Forderungen gestellt, warum soll der TE denn zum Anwalt?

Weil wir hier bei MT sind, der größten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Advokaten :rolleyes:

An dieser Stelle einen Anwalt nehmen ist Unsinn... die Versicherung wehrt ganz alleine unberechtigte Ansprüche ab.

Zumal ja scheinbar noch nichtmal die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

vor allem muss man mal auseinanderdröseln. Die Ansprüche des Gegners wird die eigene Haftpflichtversicherung abwehren. Dafür braucht man keinen Anwalt. Von einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist keine Rede. Dafür kann ein Anwalt sinnvoll sein, aber steht nicht im Raum momentan.

Bleiben die eigenen Ansprüche gegen den Unfallgegner. Da muss man abwägen. 1.500.- € Schaden stehen im Raum, von denen ein Anwalt zwischen 30% und 50% hereinholen kann, wofür er dann aber auch 800.- € berechnet. Ich würde erst einmal allein versuchen, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 09:12:56 Uhr:

Noch hat doch gar niemand Forderungen gestellt, warum soll der TE denn zum Anwalt?

vielleicht um eigene Ansprüche durchzusetzen? Die gegnerischen Ansprüche kann er sowieso seiner Versicherung überlassen.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 20. Juni 2017 um 09:10:27 Uhr:

Bei einem Anwalt kann man ohne horrende Kosten eine Erstberatung OHNE Erteilung eines Mandates in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür, muss man dir auf Nachfrage vorab benennen. Im Rahmen dieser Erstberatung, kannst du immer noch entscheiden, ein Mandat zu erteilen.

Problem: das Ergebnis der Erstberatung ist fast immer, dass der Anwalt die Akten braucht, um fundiert beraten zu können. In dem Moment, wo er Akteneinsicht anfordert, entstehen Kosten

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 09:12:56 Uhr:

Noch hat doch gar niemand Forderungen gestellt, warum soll der TE denn zum Anwalt?

Vielleicht um einfach ein paar Fragen beantwortet zu bekommen?

Und genau dafür bietet sich die von mir genannte Erstberatung ohne Mandatserteilung an. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 100 - 150€. Was es kostet muss vorab mitgeteilt werden. Scheinbar scheint sich das nicht sonderlich herumgesprochen zu haben. Denn man muss einem Anwalt nicht sofort ein Mandat erteilen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Juni 2017 um 10:01:39 Uhr:

Problem: das Ergebnis der Erstberatung ist fast immer, dass der Anwalt die Akten braucht, um fundiert beraten zu können. In dem Moment, wo er Akteneinsicht anfordert, entstehen Kosten

Im Aktuellen Fall gibt es aber keinerlei Akten, da keine Polizei eingeschaltet wurde und es wohl auch noch keinen Schriftverkehr gab. Was will der Anwalt dann einsehen?

Nach der Skizze: Informiere deine Haftpflichtversicherung und gut ist.

Rückwärts aus einer Einfahrt kommend hat man immer die A...karte. Da müsstest du schon nachweisen dass der andere absichtlich ins Auto gefahren ist, der hat auf dem Wendeplatz nunmal Vorrang vor rückwärts aus Einfahrten kommenden Fahrzeugen.

Solange bezüglich Verletzungen nichts von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt kann man auf den Anwalt verzichten und das seine eigene Versicherung regeln lassen. Der eigenen Versicherung gegenüber ehrlich alles zu Protokoll geben bei der Schadenmeldung - und das unverzüglich.

Ansonsten IMHO mal abwarten was kommt und dann entscheiden ob es sinnvoll ist Geld für einen Anwalt auszugeben.

am 20. Juni 2017 um 8:20

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 20. Juni 2017 um 10:13:44 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juni 2017 um 09:12:56 Uhr:

Noch hat doch gar niemand Forderungen gestellt, warum soll der TE denn zum Anwalt?

Vielleicht um einfach ein paar Fragen beantwortet zu bekommen? …

Welche Fragen denn? Wie schon gesagt, noch hat niemand irgendwelche Forderungen gestellt, welche Fragen soll der Anwalt denn dann beantworten? Der kann auch nicht in die Glaskugel schauen und sehen, wie die Versicherungen die Schuldfrage und die resultierende Schadenregulierung sehen.

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