Verkehrsunfall - Schuldig weil nicht geblinkt?
Huhu,
meine Cousine, auf dem Bild die rote Markierung, stand an einer Ampel und hat sich entschieden, doch einen anderen weg zunehmen, und ist dann auf die Linksabbiegerspur gewechselt, ohne zu blinken & das am Anfang der Linksabbiegerspur.
Plötzlich fuhr ihr die grüne Markierung in die Seite, dieser war 2-3 Autos hinter meiner Cousine.
Er ist der Meinung das meine Cousine aufpassen hätte müssen und auch blinken müssen.
Geblinkt hat sie da nicht da sie niemals damit gerechnet hat das einer quasi aus dem Gegenverkehr auftauchen könnte.
Die Polizei sagt es könnte 50/50 werde da sie nicht geblinkt hat und das andere Fahrzeug über eine durchgezogene Spur gefahren ist, quasi keine Geduld hatte und vorher an allen anderen vorbei fahren wollte.
MEINE Meinung ist, ja, Cousine hätte blinken können, aber deswegen 50% mitschuldig zu sein finde ich ungerecht. Die ist ne Fahranfängerin und blinkt eigentlich bei dem kleinsten sch.......
Selbst ich erlebe es sehr oft das andere keine Geduld haben und das so machen wie die grüne Markierung.
Wenn ich es machen würde, hätte ich schiss das plötzlich einer raus zieht und es kracht.
Meinungen? Es war nicht die Straße auf dem Bild, aber eine ähnliche.
Beste Antwort im Thema
Und die Blinker sind halt zum Blinken gemacht. Aber wer nutzt die heute noch?
128 Antworten
Dass der Richter keine Lust haben wird, sich mit dem Fall zu beschäftigen und deshalb das für ihn bequeme Urteil 50/50 sprechen wird, ist wahrscheinlich, aber falsch und in meinen Augen ein falsches Signal zum Thema einhalten der bestehenden Regeln.
Die Rückschaupflicht knüpft jedoch nicht daran an, ob man mit rückwärtigem Verkehr rechnet.
Ich verstehe schon, dass man das gefühlt und vom Ergebnis her gesehen anders haben möchte. Aber es stehen sich halt jeweils ziemlich grobe Verstöße gegenüber. Und da ist es für das Gericht leicht zu begründen, dass man aus der Schilderung der Betroffenen keine sichere Überzeugung hat gewinnen können und damit auf die Betriebsgefahr für die Haftungsquote abstellt. Dann kommt man zwangsläufig zu 50%/50%.
Wenn "Er" davon ausgeht das die Fahrerin vor ihm,da sie ja nicht blinkt, geradeaus weiter fährt, warum fährt "Er" dann auf die für Ihn nicht erlaubte Gegenspur?
Zitat:
@ceinsler schrieb am 26. April 2018 um 22:55:30 Uhr:
Wenn "Er" davon ausgeht das die Fahrerin vor ihm,da sie ja nicht blinkt, geradeaus weiter fährt, warum fährt "Er" dann auf die für Ihn nicht erlaubte Gegenspur?
Weil er ausging dass Sie geradeaus fährt weil Sie nicht geblinkt hat und die linke Spur zum Abbiegen frei war.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 22:28:55 Uhr:
@AS60
Schau nochmal in den Eingangsbeitrag. Die Cousine stand in der Geradeausspur, hat sich dann umentschieden und ist ohne Blinker und ohne Rückschau in die dort neben ihr beginnende Linksabbiegespur gewechselt.
Ok. Mein Fehler. Aber nach dem Bild aber ganz am Anfang der Linksabbiegerspur, die ja quasi die Verlängerung der Geradeausspur ist. Hier muss sie bei dieser Verkehrsführung nicht mit Fahrzeugen von hinten rechnen. Bei einer anderen Verkehrsführung mit vorgelagerter Sperrfläche schon. Mit „Geisterfahrern“ muss niemand rechnen.
Ich seh die Geschichte mehr aus verkehrsrechtlicher Sicht und nicht unbedingt bzw. weniger aus zivilrechtlicher Sicht
Zitat:
@DareCare schrieb am 26. April 2018 um 22:57:24 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 26. April 2018 um 22:55:30 Uhr:
Wenn "Er" davon ausgeht das die Fahrerin vor ihm,da sie ja nicht blinkt, geradeaus weiter fährt, warum fährt "Er" dann auf die für Ihn nicht erlaubte Gegenspur?Weil er ausging dass Sie geradeaus fährt weil Sie nicht geblinkt hat und die linke Spur zum Abbiegen frei war.
Dazu kann Er ja auf dieser Spur bleiben und muß nicht auf die Gegenspur.
@AS60 Eine Verwarnung/Bußgeld gegen die Cousine fände auch ich unangebracht. Die Cousine ist mit dem Unfall und den Folgen gestraft genug.
Nach der Rechtsprechung muss mit Geisterfahrern auf der Hauptstraße z.B. der aus der Nebenstraße Einbiegende rechnen. Auch die geisterfahrenden Radler, die von rechts über die Haube dahergeflogen kommen, während man vorschriftsmäßig nach links schaut, sind - soweit es die zivilrechtliche Haftung angeht - grundsätzlich im Rahmen dessen, was man erwarten muss. Das ist weitgehend unschön, aber es ist halt so.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 23:13:43 Uhr:
@AS60 Eine Verwarnung/Bußgeld gegen die Cousine fände auch ich unangebracht. Die Cousine ist mit dem Unfall und den Folgen gestraft genug.Nach der Rechtsprechung muss mit Geisterfahrern auf der Hauptstraße z.B. der aus der Nebenstraße Einbiegende rechnen. Auch die geisterfahrenden Radler, die von rechts über die Haube dahergeflogen kommen, während man vorschriftsmäßig nach links schaut, sind - soweit es die zivilrechtliche Haftung angeht - grundsätzlich im Rahmen dessen, was man erwarten muss. Das ist weitgehend unschön, aber es ist halt so.
Ist das so? Ok.
Bei dem Radfahrer ist es verkehrsrechtlich sogar so, dass der Pkw Fahrer bei der VU Aufnahme 01 ist. Wie das dann zivilrechtlich wird - Keine Ahnung.
Kann man aber meiner Meinung nach mit diesem Fall nicht vergleichen. Bin gespannt wie das ausgeht. Wenn wir’s erfahren.
Wenn Ich mir den Fred so durchlese , ist es kein Wunder das es jeden Tag auf den Straßen zu Kaltverformung kommt .
Wie unterschiedlich wie hier die sichtweisen sind , spielt es sich auch auf den Straßen ab .
Wie war das mit § 1 ?
Da wird wegen einem Zeitvorteil von wenigen Sekunden gedrängelt , geschnitten etc .
Jeder fühlt sich im Recht und alle anderen VT sind Schuld und Sch**ßfahrer
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 27. April 2018 um 08:24:23 Uhr:
Wenn Ich mir den Fred so durchlese , ist es kein Wunder das es jeden Tag auf den Straßen zu Kaltverformung kommt .
Wie unterschiedlich wie hier die sichtweisen sind , spielt es sich auch auf den Straßen ab .Wie war das mit § 1 ?
Da wird wegen einem Zeitvorteil von wenigen Sekunden gedrängelt , geschnitten etc .
Jeder fühlt sich im Recht und alle anderen VT sind Schuld und Sch**ßfahrer
Völlig Richtig!!! Und diese Kaltverformer wollen dann auch noch als Helden gefeiert werden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 22:28:55 Uhr:
Die Cousine stand in der Geradeausspur, hat sich dann umentschieden und ist ohne Blinker und ohne Rückschau in die dort neben ihr beginnende Linksabbiegespur gewechselt.
Nein, nicht neben ihr beginnenden, sondern geradeaus vor ihr beginnenden Linksabbiegespur. 😉
Rainer ... 🙄
Nicht links vor ihr?
Nein, das ist schräg. Für geradeaus, muss zumindest ich, das Lenkrad nicht nach links bewegen. Geile Diskussion ;-)