Verkehrsunfall - Risiko bei den Kosten?

Hallo,

vor ca. 3 Monate ereignete sich ein Verkehrsunfall. Ein Fahrzeug hatte meine Spur plötzlich mit benutzt und fuhr dann weg. Ich habe Lackschäden an der Fahrerseite und Kotflügel. Heute bekam ich den Anruf von meinem Anwalt, dass ich ein Gutachten erstellen kann. Auf meine Frage, nicht, dass der Verursacher mit Flucht sagt, er weiß nix davon oder es ist meine Schuld? Ein Gutachten kostet ein haufen Geld und ich will da nicht drauf sitzen bleiben.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Bedanke mich im voraus!

Beste Antwort im Thema

Du hast einen Rechtsanwalt, warum stellst du dem nicht die Frage oder glaubst du, das hier jemand bessere Ratschläge hätte, ohne auch nur ansatzweise die Lage einschätzen zu können.

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Unfallgutachten können bei TÜV und DEKRA je nach Schadenshöhe ein paar oder einige Hundert Euro kosten.
Nach 3 Monaten wird es allerdings nicht leicht werden die Kosten durch die gegnerische Versicherung ersetzt zu bekommen, die werden sich garantiert quer stellen.
Ich fage mich warum du so lange gewartet hast?

Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:01:12 Uhr:


Kann mir jemand was dazu sagen?

Ja, dein Anwalt und sonst keiner.

Warum will er denn jetzt ein Gutachten? Was sagt er zur Schuldfrage? Zu den Kosten? ER ist dafür zuständig und sonst keiner, dafür bekommt er sein Geld.

Einen Anwalt beauftragt man dann wenn man selber wenig Ahnung von Schadenersatzrecht hat damit einen die Versicherung nicht über den Tisch zieht. - Aber das Thema ist ja eh durch, den Anwalt hat der TE schon 😉

Das Gutachten braucht man, um die Schadenshöhe zu beweisen. Ab 1000 € nützt ein Voranschlag nichts mehr. Der Beweis ist auch nach drei Monaten keinerlei Problem, der Unfalschaden ist ja dokumentiert.

Vertraue Deinem Anwalt und für nächstes Mal schließe eine Rechtschutzversicherung ab

Gutachten, Gegengutachten, vom Gericht bestelltes Gutachten, das kann sich hinziehen und reichlich Kosten verursachen.

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Zitat:

@reigns schrieb am 27. November 2015 um 16:33:47 Uhr:



Zitat:

@klamann15 schrieb am 27. November 2015 um 16:32:31 Uhr:


Es scheint so als wenn du uns zu dem Vorfall/Unfall im dunkeln lassen willst.
Wie soll dann jemand was dazu sagen können???

sry, war nicht meine absicht. was soll ich genau schildern?

Wenn der Gutachter dann beide Fahrzeuge vor sich hat,dann kann er vielleicht feststellen ob die beiden Schäden zusammenpassen. In den drei Monaten kann der Unfallgegner und auch du schon andere Fahrzeuge an gleicher Stelle gestreift haben....oder gar manipuliert.

Die Beweislast hast du und dein Rechtsanwalt,

Viel Spaß

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