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Verkehrsunfall

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 16:20

Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier und brauche einen Rat.

Im Winter hatte ich aufgrund von Schneeverwehungen und -glätte einen Unfall in einer nicht einsehbaren Kurve. Beide Autos leichte Blechschäden. Die Fahrerin des anderen Autos musste unbedingt also rief ich einen Bekannten an, welcher ihre Stoßstange wieder montierte und sie somit weiterfahren konnte.

So, ich den Schaden beiden Versicherungen gemeldet und es wurde gesagt wegen Witterung, dass jeder seinen eigenen Schaden übernimmt und gut. Für mich war die Sache somit gegessen...

Letzte Woche kam ein Brief von der Versicherung der "Unfallgegnerin", worin stand, dass ich die alleinige Schuld an dem Unfall trage. Na da war ich erstmal satt...

Ich rief meine Versicherung an und die teilte mir nebenbei mit, dass die der guten Frau ca 2.500€ für ihren Schaden gezahlt haben... Da fiel mir die Kinnlade runter! Das ist ja eine Menge Geld für eine neue Stoßstange...

Für die Schadensermittlung benötigt man ein Gutachten, oder? Das Auto wurde vor Ort provisorisch repariert und sie ist weitergefahren, wie will da ein Gutachter noch feststellen welcher Schaden vom Unfall war und welcher später entstand. Wie soll man da noch die Schadenshöhe ermitteln?

Kennt jemand eine solche Situation und weiß wie ich gegen eine solche ermittelte Schadenshöhe Einspruch erheben kann?

Danke für alle Hinweise und Ratschläge!

 

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2013 um 16:28

Den Schaden musst du nicht bezahlen sondern deine Versicherung, und diese ist Ansprechpartner und sorgt aus Eigeninteresse auch dafür das unberechtigte Forderungen zurückgewiesen werden, natürlich kann eine krumme Stoßstange 2500 € kosten. Es macht auch in der Hochstufung keinen Unterschied ob der Schaden 2500 € oder 25.000 € beträgt das ist in beiden Fällen ein Schadensfall.

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Gegen die ermittelte Schadenshöhe kannst Du keinen Einspruch einlegen, das würde wenn begründeter Verdacht bestehe Deine Versicherung machen.

Der Geschädigte hat einen Direktanspruch an Deine Versicherung, und muss sich mit Dir persönlich gar nicht unterhalten, dies handhabe ich in einem Schadenfall auch so, da für den Laien ein Schaden in dessen Augen eh immer viel geringer ist :rolleyes:

Was mich allerdings stutzig macht, dass Deine Versicherung von Dir keine Unfallschilderung haben wollte, oder habe ich das nur überlesen ?

am 13. Mai 2013 um 16:28

Den Schaden musst du nicht bezahlen sondern deine Versicherung, und diese ist Ansprechpartner und sorgt aus Eigeninteresse auch dafür das unberechtigte Forderungen zurückgewiesen werden, natürlich kann eine krumme Stoßstange 2500 € kosten. Es macht auch in der Hochstufung keinen Unterschied ob der Schaden 2500 € oder 25.000 € beträgt das ist in beiden Fällen ein Schadensfall.

am 13. Mai 2013 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von Dergue91

Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier und brauche einen Rat.

Im Winter hatte ich aufgrund von Schneeverwehungen und -glätte einen Unfall in einer nicht einsehbaren Kurve. Beide Autos leichte Blechschäden. Die Fahrerin des anderen Autos musste unbedingt also rief ich einen Bekannten an, welcher ihre Stoßstange wieder montierte und sie somit weiterfahren konnte.

So, ich den Schaden beiden Versicherungen gemeldet und es wurde gesagt wegen Witterung, dass jeder seinen eigenen Schaden übernimmt und gut. Für mich war die Sache somit gegessen...

Dem ist eben nicht so. Dass jeder seinen eigenen Schaden trägt, halte ich für eine unsinnige Aussage. Je nach Unfallgeschehen ist es vielmehr so, dass jeder zu einem gewissen Anteil für den Schaden des anderen aufkommen muss, schließlich haftest du (also deine Versicherung) für Schäden, die du mit deinem Auto verursachst.

Zitat:

Letzte Woche kam ein Brief von der Versicherung der "Unfallgegnerin", worin stand, dass ich die alleinige Schuld an dem Unfall trage. Na da war ich erstmal satt...

Warum du jetzt plötzlich zu 100 % haftest, kann dir hier keiner sagen. Kommt auf den Unfallbericht an. Schuld und Haftung sind ohnehin zwei Paar Schuhe.

Zitat:

Ich rief meine Versicherung an und die teilte mir nebenbei mit, dass die der guten Frau ca 2.500€ für ihren Schaden gezahlt haben... Da fiel mir die Kinnlade runter! Das ist ja eine Menge Geld für eine neue Stoßstange...

Ein üblicher Betrag, würde ich meinen und wenn der Frau zusätzliche Kosten entstanden sind, Leihwagen, Gutachter, Wertminderung, dann kommt das erst recht hin.

Zitat:

Für die Schadensermittlung benötigt man ein Gutachten, oder? Das Auto wurde vor Ort provisorisch repariert und sie ist weitergefahren, wie will da ein Gutachter noch feststellen welcher Schaden vom Unfall war und welcher später entstand. Wie soll man da noch die Schadenshöhe ermitteln?

Kein Gutachter fährt im Winter bei solchem Wetter zur Unfallstelle und schaut sich eine verbeulte Stoßstange an. Natürlich wurde das ein oder zwei Tage später in der Werkstatt begutachtet. Dort sieht man dann auch den eigentlichen Schaden erst. Auf dem Feld kannst du gar kein Gutachten erstellen.

Gegenfrage: Wie kannst du im Nachhinein beweisen, dass der Schaden nicht durch den Unfall entstanden ist? Fotos vor Ort gemacht? Wenn die Stoßstange runterhängt und man nicht mehr fahren kann, fehlt meiner Meinung nach immer mehr. Beule im Blech, Kratzer im Lack, ausgerissene Halter, Beule in einem Kühler, Sprung im Glas, du wunderst dich wie schnell sich die 10er zu 100ern und zu 1000ern addieren.

Zitat:

Kennt jemand eine solche Situation und weiß wie ich gegen eine solche ermittelte Schadenshöhe Einspruch erheben kann?

Danke für alle Hinweise und Ratschläge!

Es steht dir normalerweise frei den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen. Sollte im Versicherungsvertrag stehen. Dadurch verhinderst du eine Hochstufung und kannst dann, zumindest gehe ich davon aus, die Rechnung einsehen und auf eigene Kosten per Anwalt/Gutachter auch überprüfen lassen.

Ob du das im Moment kannst, ob du Einsicht in den Fall erhältst, eine Kopie der Rechnung verlangen kannst, das weiß ich nicht. Schonmal nachgefragt - bei beiden Versicherungen?

An deiner Stelle würde ich jetzt versuchen herauszufinden wie das mit der Haftung passieren konnte, also dass du nun für die Schäden deiner Unfallgegnerin gerade stehen musst, quasi alleinige Schuld am Unfall hast.

Womöglich wäre es nicht verkehrt einen Anwalt einzuschalten, denn mehr als allgemeine Tipps, Hinweise und Gegenfragen wirst du hier nicht bekommen.

@Pepperduster:

Das mag schon korrekt sein, nur würde die Versicherung wegen 25.000 € sicherlich genau nachprüfen, ob das sein kann. Bei 2.500 € wohl eher nicht. Da holt man sich das Geld lieber über den Versicherungsnehmer zurück. ;)

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 18:56

Danke für die Antworten.

Unfallbericht hab ich beiden Versicherungen zugesandt.

Meine Versicherung schickt mir jetzt den ganzen Vorgang zu. Mal schauen was da so alles steht...

Ich versteh nur einfach nicht, wieso ich die komplette Schuld bekomme, wenn 2 Autos in einer verschneiten, engen Kurve zusammenstoßen -,-'

...und die gute Frau kann genauso gut nach dem Unfall auf Arbeit noch irgendwas angefahren haben oder so und das wurde dann alles über meine Versicherung repariert...

Naja ich werde mal von meiner Rechtsschutz Gebrauch machen, weil ich sehe nicht ein 100% Schuld zu sein.

Nochmal Danke an alle...

OK. Kannst ja mal gelegentlich schreiben, ob du da was erreicht hast.

Zitat:

Original geschrieben von Dergue91

Ich versteh nur einfach nicht, wieso ich die komplette Schuld bekomme, wenn 2 Autos in einer verschneiten, engen Kurve zusammenstoßen -,-'

Da weder Deine Unfallschilderung bekannt ist, noch die Unfallschilderung von der Unfallgegnerin wird Dir diese Frage hier niemand beantworten können.

am 14. Mai 2013 um 5:23

Zitat:

Original geschrieben von Dergue91

 

Im Winter hatte ich aufgrund von Schneeverwehungen und -glätte einen Unfall in einer nicht einsehbaren Kurve. Beide Autos leichte Blechschäden. Die Fahrerin des anderen Autos musste unbedingt also rief ich einen Bekannten an, welcher ihre Stoßstange wieder montierte und sie somit weiterfahren konnte.

Und hat es dein bekannter geschafft bevor es bei ihr in die Hose ging? :D

Ohne eine genaue Beschreibung vom Unfallhergang kann man da nicht sagen wer jetzt wie Schuld ist. Auch spielt hinterher jetzt keine Rolle mehr ob dein Kumpel provisorisch die Stosstange wieder dran gebastelt wurde.

Das einzig richtige vor Ort ist ein Unfallprodokoll auszufuellen mit allen Angaben und Skizze. Habt ihr das gemacht?

am 16. Mai 2013 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Dergue91

Naja ich werde mal von meiner Rechtsschutz Gebrauch machen, weil ich sehe nicht ein 100% Schuld zu sein.

Nochmal Danke an alle...

und ab wann bist du mit deiner "Schuld" einverstanden?

Es ist egal ob deine VS 1% oder 50% oder 100% des Fremdschadens Zahlen muss, du wirst bei JEDER Zahlung hochgestuft!

am 16. Mai 2013 um 23:01

moin moin

ich weiss nicht, aber warum reicht der TE nicht einfach seinen schaden bei der gegnerischen versicherung nach und verlangt ersatz. Mal sehen was dann passiert. Irgendetwas ist an der geschichte nicht kosher.

Ich hatte vor vielen jahren (1992) den fall, dass meine frau mit unserem auto in einer tiefgarage rückwärts ausparken wollte, einen pkw, der in der fahrspur war, bemerkte und stehen blieb, wobei das heck ca. 1m aus der parklücke herausragte. Fürs stehen (und auch rechtzeitige) gab es zeugen. der in der ca 4,5 m breiten fahrspur fahrende pkw streifte mit der beifahrerseite das heck unseres pkw und zog sich über die ganze länge einen tiefen kratzer in die seite. an unserem war praktisch nichts, nur eine gummiabdeckung am stossstangenende (db typ 123) war abgerissen. der fahrer des anderen pkw (bmw 520) gab am ort zu, gepennt zu haben, hat sich tausendfach entschuldigt und adressen wurden ausgetauscht. den vorfall hatte ich dennoch profilaktisch meiner versicherung gemeldet. danach war aber für 3-4 monate ende der durchsage. Fragebogen haben wir auch nicht erhalten, bis plötzlich ein bescheid der versicherung kam, dass der schaden am gegnerischen fahrzeug mit 4.800 dm abgegolten worden sei. Ich fiel ebenso wie der TE aus allen wolken und erfuhr von der versicherung, dass der gegner seinen schaden gegen sie geltend gemacht hatte. Meine einwände, warum meine frau nicht zu dem vorfall angehört wurde, wurde damit beantwortet, dass dies nicht unbedingt notwendig sei, wenn die sachlage eindeutig sei, wie in diesem fall, da meine frau ja in das gegnerische auto hereingefahren sei. ich war stinksauer und erkundigte mich bei einem befreundeten RA, was ich machen könne. Versicherung kündigen wollte ich nicht, da damals (und heute auch noch) eine der sehr günstigen. Mein RA riet daher bei der gegnerischen versicherung meinen schaden geltend zu machen und abzuwarten, was dann passiert. Ein verwandter, der bei einem Karosseriebaubetrieb beschäftigt war, besorgte mir eine Rechnung über einen ähnlichen betrag wie der gegner geltend gemacht hatte, die ich dann bei der versicherung des gegners einreichte.

Erst jetzt kam bewegung in die sache, meine und die gegnerische versicherung schickten fragebögen an uns, die wir ausfüllten, natürlich mit den zeugenangaben. Kurz und gut, der gegner musste den erstatteten betrag zurückzahlen, bekam wohl noch ärger wegen versuchtem betruges und wir sackten knapp 5.000 DM ein, die wir dann dem schwimmverein unserer kinder gespendet haben.

Daher würde ich dem TE raten, sollte es so gewesen sein, wie er eingangs berichtet hat, seinen schaden beim gegner, bzw dessen versicherung geltend machen und abwarten was passiert.

Wenn der Te bei Glätte in die Gegenfahrbahn gerutscht ist, würde ich den Schaden auch nicht selber zahlen. :p

Viel zu wenige Infos und Details.

Zitat:

Original geschrieben von Dergue91

Ich versteh nur einfach nicht, wieso ich die komplette Schuld bekomme, wenn 2 Autos in einer verschneiten, engen Kurve zusammenstoßen -,-'

2 autos stossen nur zusammen wen einer was falsch macht. in einer rechtskurve ziehts es den wagen der zu schnell ist eben nach INNEN und den anderen nach AUSSEN. somit wirst wohl den witterungsumständen zu schnell gewesen sein. kommt halt vor.

die einstellung das im winter sowas mal vorkommen kann ist falsch. den minderstens einer muss eben was falsch machen wens kracht. sonst würde es im winter alle 5m knallen wen das "normal" währe das man in einer engen kurve zusammenstösst....:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von w.boos

und wir sackten knapp 5.000 DM ein, die wir dann dem schwimmverein unserer kinder gespendet haben.

Und du hast, bevor du diese Geschichte hier postest, dich bestimmt darüber kundig gemacht, wie die Verjährungsfrist bei Versicherungsbetrug ist? :cool:

Ich meine: Coole Geschichte. Aber Betrug ist das ebenso, was ihr gemacht habt, auch wenn ihr erstens zur Aufklärung eines anderen Betrugs beigetragen habt und zweitens den Vorteil nicht selber behalten habt.

Zitat:

Original geschrieben von Dergue91

Die Fahrerin des anderen Autos musste unbedingt also rief ich einen Bekannten an, welcher ihre Stoßstange wieder montierte und sie somit weiterfahren konnte.

Auf solche "Hilfen" sollte man sich grundsätzlich nicht einlassen. Bringt meistens nur späteren Verdruß.

am 19. Mai 2013 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

 

Und du hast, bevor du diese Geschichte hier postest, dich bestimmt darüber kundig gemacht, wie die Verjährungsfrist bei Versicherungsbetrug ist? :cool:

Ich meine: Coole Geschichte. Aber Betrug ist das ebenso, was ihr gemacht habt, auch wenn ihr erstens zur Aufklärung eines anderen Betrugs beigetragen habt und zweitens den Vorteil nicht selber behalten habt.

Nach über 20 jahren, sind wahrscheinlich nicht einmal mehr die unterlagen in der ablage vorhanden :).

Nein spass bei seite - sollte verjährt sein.

Der anlass war ja, dass wir uns geärgert hatten, dass unsere versicherung ohne rücksprache einfach gezahlt hatte. Das der Gegner die sachlage verdreht hatte, zu seinen gunsten, haben wir ja erst erfahren, als die entschädigungsmitteilung der versicherung kam und man uns mitteilte, dass es kein zurück gäbe. Und der schaden am gegnerfahrzeug war tatsächlich so hoch und wir vermuteten, dass er dies zunächst wohl nicht so eingeschätzt hat und dann, als er erfuhr, was die entstandsetzung kostet, den weg über unsere versicherung gegangen ist.

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