Verkehrsunfall mit "Personenschaden"
Ich hatte gestern ein sehr unschönes Erlebnis.
Bin mit meinem Cabrio durch eine Spielstrasse gerollt. Wollte dort in eine bestimmte Strasse rechts abbiegen. Da die Strassen und Hauszuwegungen aber alle gleich aussehen, bin ich an dieser Strasse vorbeigerollt. Nur 2-3m zuweit, so dass ich nicht mehr einbiegen konnte ohne zurückzusetzen.
Links von mir war ein Spielplatz und ringsherum führte die Spielstrasse, auf der auch ich mich befand.
Als ich nun zurücksetzen wollte schaute ich nach hinten rechts durch die Sitze hindurch. Nichts zu sehen. Beim langsamen zurückrollen, ohne Gas und mit schleifender Kupplungen beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum. Noch keinen halben Meter gerollt knallte es laut und schon gings das Geschreie los.
Bin sofort ausgestigen. Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein. Ich hab ihn vorher nicht auf de Strasse gesehen und auch zu keinem anderen Zeitpunkt, bis er dort auf der Strasse lag. Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre. Ausser einer blutigen Lippe ist nichts passiert. Die Lampe am Fahrrad ist verbogen und der Lenker hat eine Schramme. Mein Auto hat einen Schaden von 1500,-.
Der Vater, der ca 80m entfernt stand rief die Polizei und einen Krankenwagen.
Da der Junge aber nicht weiter verletzt war, ist dieser wieder abgerückt.
Im Unfallbericht stehe ich jetzt an eins. Ich bin mir aber sicher, dass der Unfall so oder so passiert wäre.
Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Adler TDI
beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum.
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Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein.
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Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre.
Da bewegst Du Dich auf ziemlich dünnem Eis. Im verkehrsberuhigten Bereich mußt Du mit spielenden Kindern rechnen. Wenn Du Dich beim Rückwärtsfahren nicht mal umdrehst ist das eigentlich schon grob fahrlässig. Da der Junge nicht vom Himmel gefallen sein wird und wohl auch nicht aus dem Gulli gekrabbelt ist hast Du offensichtlich nicht gesehen was hinter Deinem Auto vorgegangen ist. Wie Du angesichts dessen davon ausgehen kannst daß er Dir auch reingefahren wäre wenn Du stehen geblieben wärst wirst Du keinem vernünftigen Menschen plausibelk machen können.
Zitat:
Original geschrieben von Adler TDI
Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??
Irgendetwas zwischen Einstellung des Verfahrens und versuchtem Totschlag.
Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Geschehens, der Aussagen aller Beteiligtenn und Zeugen und ohne zu wissen welcher Staatsanwalt zuständig ist und wie der "tickt" ist das wohl nicht genauer möglich.
P.S. Auf die "Tips" von Hartz4 würde ich nicht zu viel geben, die reiten Dich nur noch weiter in die Scheiße.
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
In so einem Fall, selbst wenn der kleine Junge ihm die Vorfahrt schneiden wuerde, wære der Autofahrer immer schuld. Abwarten was kommt, gegebenfalls mit Anwalt das beste fuer dich rausholen. Leider liegt die Schuld zu 100% bei dir
Kann man sicher nicht pauschalisieren... mir ist vor 3 Jahren auch so ein Pimf mit dem Roller vorne ins Auto rein, Stoßstange und NSW defekt. Ich zu meinem Händler, KV machen lassen, stellt der Vater sich plötzlich quer, wenn ich sie abzocken wollte, dann würde er nichts zahlen. Was kann ich dafür, wenn Stoßstange, NSW und Lack 2.500€ kosten? Naja, auf jeden Fall habe ich vor Gericht Recht bekommen, das der Vater seinen Sprössling hätte zügeln müssen, weil er auch in der Spielstraße nicht machen kann, was er will...
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du hast in einer Spielstraße gar nicht zu fahren.Zitat:
In Spielstraßen würde ich generell nicht rückwärts fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Was umgangssprachlich bezeichnet wird interessiert nicht. Es ist schlicht falsch.Zitat:
Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichne
@linus
Brauchst du auch nicht, du kannst dein Schaden ja dann freiwillig selber zahlen.
Ich würde sowas nie ohne Anwalt klären.
Also hier in Hamburg darf in Spielstraßen mit Schritttempo gefahren werden. Unter Umständen ist das im Rahmen der weiteren Diskussion hilfreich. Ich gehe darüberhinaus auch davon aus, dass dies bundesweit gilt.
Zitat:
Original geschrieben von Silvester_
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du hast in einer Spielstraße gar nicht zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Silvester_
Also hier in Hamburg darf in Spielstraßen mit Schritttempo gefahren werden. Unter Umständen ist das im Rahmen der weiteren Diskussion hilfreich. Ich gehe darüberhinaus auch davon aus, dass dies bundesweit gilt.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Was umgangssprachlich bezeichnet wird interessiert nicht. Es ist schlicht falsch.
@linus
Brauchst du auch nicht, du kannst dein Schaden ja dann freiwillig selber zahlen.
Ich würde sowas nie ohne Anwalt klären.
Spielstrassen dürfen nur nicht durchfahren werden, sprich, man darf nicht einfach durchfahren, jedoch ein kurzes anhalten und ein Einparkversuch reichen aus um sie legal zu durchqueren.
So far
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Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich lerne auch nie aus. Wie ist eine Spielstraße ausgeschidert und wo ist sie in der STVO verankert ?
Ich bin unterwegs und habe dafür keine Zeit, gibt doch einfach Spielstraße bei google/wikipedia ein.
Zitat:
Also hier in Hamburg darf in Spielstraßen mit Schritttempo gefahren werden. Unter Umständen ist das im Rahmen der weiteren Diskussion hilfreich. Ich gehe darüberhinaus auch davon aus, dass dies bundesweit gilt.
Auch hier in HH ist das immer noch ein verkehrsberuhigter Bereich und keine Spielstraße. Da sieht man wieder, was umgangssprachlicher Unsinn anrichtet.
btt und einen Schritt nach dem anderen; zunächst den Sachstand genau in Erfahrung bringen.
a) Wo warst Du nun ? Verkehrsberuhigter Bereich wie dieser:
https://www.holzgerlingen.de:80/.../aktuelles_detail.php5?Id=130
b) Wie alt war das Kind genau ? Könnte u.U. von Bedeutung sein !
c) Gibt es Zeugen, könntest Du nachträglich welche ausfindig machen ? In verkehrberuhigten Bereichen stehen doch die Häuser meistens dichter und Kinder werden oft beim Spielen "durchs Fenster beaufsichtigt". Ggf. überall klingeln.
Dann: Bei Unfällen mit Personenschaden (und das war einer), wird immer von Amts wegen auf fahrlässige Körperverletzung ermittelt. Ein Anwalt ist da also grundsätzlich nicht verkehrt.
Bis zu einem Alter von 10 Jahren kann man sich nur von Schuld befreien, wenn man beweisen kann, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. BunnyHunter ist dies mal gelungen (ich gehe mal davon aus, dass es stimmt, was er um 19:51:32 Uhr geschrieben hat).
Verkehrsberuhigter Bereich....8 jähriger mit Fahrrad...welche Pflichten der Eltern, soll denn da bitte verletzt worden sein und-oder durch welches Unterlassen oder Tun....😕😰😰
Quatsch...Sorry.....😎
Sorry, mir fliegt da immer das Blech weg, wenn Aufsichtspflicht der Eltern genannt wird.....so als Generalpflichtverletzung.....denken nur die Kinderlosen so...oder auch Eltern?
Ein Schäferhund benötigt mehr Aufsicht als ein 8 jähriges, normal entwickeltes Kind...!
Zitat:
Original geschrieben von Adler TDI
Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
oder du bist mit deinem auto in das fahrrad des kleinen jungen gefahren...
Zitat:
Was hat mich da zu erwarten??
geh mal davon aus, dass das strafverfahren wegen körperverletzung gegen dich eingestellt wird...um das bußgeldverfahren wirst du wohl nicht herumkommen...und den schaden an deinem auto zahlst du auch selbst!
der gang zum anwalt wäre nicht verkehrt...
Also, es war ein verkehrsberuhigter Bereich, den ich mit Schrittgeschwindigkeiten durchfahren habe, da ich zu einem Haus wollte, dass in diesem Bereich liegt.
Ich musste ganze 2 Meter zurücksetzen. Dabei habe ich über die rechte Schulter nach hinten geschaut und dann beim Kupplung kommen lassen, die Rückspiegel in der Mitte und rechts beobachtet. Ich bin keine 50cm gerollt, da ist der Kleine auch schon hinten eingeschlagen und zwar schräg, d.h. ich habe seinen Lenker berührt. Ich geh davon aus, dass das auch passiert wäre wenn ich stehen geblieben wäre, da der Junge bestimmt nicht die Absicht hatte ca 30cm hinter meinem Auto rasant vorbeizufahren. Er hat es schlichtweg nicht gesehen. Und ich konnte ihn ebenfalls nicht sehen, da er aus dem toten Winkel kam.
Wie alt der Junge ist, weiss ich nicht. Geschätzt ca 8 Jahre.
Was mir aber Sorgen macht, dass mir da jetzt fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden könnte.
Der Junge hat eine ganz leicht blutige Lippe. Das wars. Keine Schrammen am Körper. Die Kleidung war nicht kaputt, garnichts. Er ist nur beim Hinfallen mit der Lippe auf den Lenker gekommen.
Ich hoffe, dass das Ganze wegen Geringfügikeit eingestellt wird. Aber wenn Staatsanwälte "verkehrsberuhigter Bereich und Kind" hören...... wer weiss was dann passiert.
Dewegen war mein Frage, was mich da erwarten könnte.
Der Unfall wäre unter normalen Umständen nicht zu verhindern gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von Adler TDI
Was mir aber Sorgen macht, dass mir da jetzt fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden könnte.
das ist völlig normal, das hier "
ermittelt" wird...aber i.d.r. wird das direkt eingestellt...
Blöd gelaufen.
es war ein Kind damit bist du schuld.
da kommt man nicht rum.
so blöd kann es hergehen , ist für mich eine Warnung auch wieder besser aufzupassen als eh schon.
Hast du wirklich die Arschkarte gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Hast du wirklich die Arschkarte gezogen.
Ist leider sehr wahrscheinlich aber probieren kann man es trotzdem.
Anwalt einschalten und dann in Ruhe weiter überlegen.