Verkehrsunfall - Gutachter von Versicherung
Guten Abend an alle,
ich hatte gestern einen Autounfall, wobei mein Auto recht stark beschädigt wurde.
Ich hatte grün und jemand ist mir von der anderen Seite reingefahren.
Nach Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung wollte die einen Gutachter zu meinem Auto hinschicken (leider erst zu spät dran gedacht, dass ich doch lieber ein neutralen Gutachter beauftragen sollte).
Meine Frage ist eig. jetzt nur: Wenn der Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wurde, sein Gutachten angefertigt hat und ich damit nicht zufrieden bin, kann ich ja noch ein separates von einem neutralen beauftragen. Wer zahlt das Zweite?
Bitte nur drauf antworten, wer so ein Fall schon mal hatte oder sich generell in der Branche auskennt bzw. vielleicht sogar Gesetzestexte zur Untermalung parat hat.
Vielen Dank schon mal für die hoffentlich guten Antworten 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:43:02 Uhr:
das habe ich heute getan. Die hat dem Gutachter eine Nachricht hinterlassen, da Sie Ihn telefonisch nicht erreichen konnten.
Wenn der Gutachter heute noch nicht da war, werde ich auf jeden Fall einen eigenen, neutralen beauftragen 🙂
Wieso willst Du warten bis der Gutachter der Versicherung bei dir auftaucht ?
Ich würde mir schleunigst nen eigenen, neutralen, Gutachter holen.
Mit den Gutachtern, welche die Versicherungen schicken, hat man nur Theater und es wird viel gemacht, daß die Schadensumme so gering wie nur möglich gehalten wird.
44 Antworten
Das Interessante an dem Gutachten ist, dass die eigentliche Reparatur dann in der Werkstatt dann noch teurer sein darf. Bei mir waren es statt 3700€ dann 4100€ da die bestellten Teile teurer waren. Ohne Anwalt würde ich keinen Schadensfall oberhalb von 500€ abwickeln lassen. Und natürlich will ich alles mitnehmen, was mir gesetzlich zusteht. Kann ich eigentlich nicht nachvollziehen, wenn man darauf verzichtet. Die gegnerische Versicherung bemüht sich schließlich auch, den Schaden kleinzurechnen.
Ich hatte das auch schon - war ein leichter Auffahrunfall - Da hat die gegnerische Versicherung in keiner Weise rumgezickt. Auto in die Werkstatt, Ausfallpauschale wurde direkt überwiesen und die Werkstatt hat direkt mit der Versicherung abgerechnet. Die Reparatur war OK - inclusive neuer Heckstoßstange und alles wieder gut. Bei Unfällen ohne Personenschaden mit immensen möglichen Folgekosten streiten die Versicherungen doch heutzutage, von den Billigheimern mal abgesehen, gar nicht mehr rum weil das teurer kommt wie 200 - 500 Euro eveuteller Mehrkosten bei der Reparatur. Anwälte kosten die auch Geld und wenns eigene sind - halt deren Gehalt.
viele Versicherer übernehmen die Abwicklung komplett über ihren Schadenservice. Da kommt der Versicherungsbeauftragte mit dem Leihwagen und nimmt das Reparaturfahrzeug mit. Nach Reparatur in der Fachwerkstatt wird zurückgetauscht. Wertverlust bezahlt und gut ist. Keine Mühen, kein Verzug, keine Kosten. Habe ich beim Unfall einer Bekannten schon einmal zu deren großer Zufriedenheit so abgewickelt.
Zitat:
@freibergerfreund schrieb am 25. November 2015 um 14:50:52 Uhr:
Bei Unfällen ohne Personenschaden mit immensen möglichen Folgekosten streiten die Versicherungen doch heutzutage, von den Billigheimern mal abgesehen, gar nicht mehr rum weil das teurer kommt wie 200 - 500 Euro eveuteller Mehrkosten bei der Reparatur.
Woher nimmst du diese Ansicht?
Ich erlebe täglich das Gegenteil!
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Weil ich es selbst schon mehrfach sowohl als Geschädigter als auch als Schädiger erlebt habe. Ist ja auch logisch.
Anwalt, Prozess usw kostet doch heutzutage wirklich mehr wie 200 oder 300 Euro, die eventuell zu viel für eine Reparatur ausgegeben werden.
Immer im Hinterkopf behalten, dass die Versicherung dein Gegner ist. Denen traue ich nur, wenn ich was schriftlich habe. Bei meinem Gutachter wurde dann auf einmal nach der Verbindlichen Schadensübernahme auf einmal noch der Fahrzeugwert angezweifelt. Gut, dass ich eine Anwältin hatte.
Auf mein geparktes Auto ist eine Autofahrerin bei (ihrem) "Einparken" aufgefahren. Nach Angaben der Unfallverursacherin bei der Polizei, sei ihr schlecht geworden u. sie wisse nicht, wie der Unfall passieren konnte.
Die Schuldfrage ist daher eindeutig.
Ich rief bei der gegnerischen Versicherung an u. schickte denen diverse Fotos vom Schaden u. eine Kopie vom Kfz-Schein, sowie ein Schreiben mit der Bitte um einen Schadensregulierungsvorschlag.
Da mein beschädigtes Fahrzeug ein Golf III ist Bj. 1994, war mir klar, dass hier die Reparaturkosten (ca. 3000 Euro) den Zeitwert erhebliich überschreiten.
Ich wollte der gegnerischen Versicherung zusätzliche Kosten durch Gutachten, sowie Rechtsanwaltskosten ersparen.
Da die gegnerischen Versicherung seit ca. 2 Monaten auf mein Schreiben nicht reagiert, habe ich nun einen Gutachter beauftragt.
Ergebnis: Wiederbeschaffungswert: 620 Euro
Restwert : 30 Euro
Ich bin gespannt, wie schnell- oder wie lang die Versicherung die Schadensabwicklung in die Länge ziehen wird.
Evtl. muss ich sogar einen Anwalt beauftragen.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. November 2015 um 18:37:09 Uhr:
Zitat:
@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:29:39 Uhr:
Reparatur wird wohl nicht gemacht, wenn es sich um eine wirtsch. Totalschaden handelt.
Das kann zwar erst der Gutachter entscheiden, ist aber so eine Ahnung von mir
Du solltest schleunigst bei der Versicherung anrufen und denen sagen, dass du einen eigenen Gutachter beauftragen wirst....
Korrekt, wer zuerst kommt, malt zuerst. Ich hatte den Gutachter, den die Versicherung schicken wollte abgelehnt, nachdem der von mir beauftragte schon fertig war. Müssen sie akzeptieren.
Zitat:
@quali schrieb am 11. September 2016 um 15:22:34 Uhr:
Auf mein geparktes Auto ist eine Autofahrerin bei (ihrem) "Einparken" aufgefahren. Nach Angaben der Unfallverursacherin bei der Polizei, sei ihr schlecht geworden u. sie wisse nicht, wie der Unfall passieren konnte.
Die Schuldfrage ist daher eindeutig.
Ich rief bei der gegnerischen Versicherung an u. schickte denen diverse Fotos vom Schaden u. eine Kopie vom Kfz-Schein, sowie ein Schreiben mit der Bitte um einen Schadensregulierungsvorschlag.Da mein beschädigtes Fahrzeug ein Golf III ist Bj. 1994, war mir klar, dass hier die Reparaturkosten (ca. 3000 Euro) den Zeitwert erhebliich überschreiten.
Ich wollte der gegnerischen Versicherung zusätzliche Kosten durch Gutachten, sowie Rechtsanwaltskosten ersparen.
Da die gegnerischen Versicherung seit ca. 2 Monaten auf mein Schreiben nicht reagiert, habe ich nun einen Gutachter beauftragt.
Ergebnis: Wiederbeschaffungswert: 620 Euro
Restwert : 30 EuroIch bin gespannt, wie schnell- oder wie lang die Versicherung die Schadensabwicklung in die Länge ziehen wird.
Evtl. muss ich sogar einen Anwalt beauftragen.
Das werde ich in Zukunft generell von Anfang an machen. Die Versicherungen haben eine perfide Taktik entwickelt, die sogar bei eindeutigen Sachen eine nachträgliche Beauftragung eines Anwaltes erschweren. Sie Zahlen schnell eine Summe X, die bereits den größten Teil des Schadens deckt, nicht jedoch alles. Hat man nun Nachforderungen, zieht sich das elendig in die Länge und der Streitwert rutscht in einen, für den Anwalt uninteressanten Bereich.
Ist in meinem Fall so, ein plötzlich rückwärts stoßender LKW (aus Ungarn) beschädigte das Fzg. meiner Frau an der Front, Schaden ca. 3000 Euro. Auszahlsumme abzüglich geschätztem Restwert nach einer Woche etwa 2100 Euro. Nun geht es Scheibchenweise mit Unterstützung eines befreundeten Anwaltes um Reststreitigkeiten. (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, falscher Verfahrensweg bei Restwertbörse etc. etc.)🙄
3000 Euro Schaden durch Rueckwaertsfahrenden LKW verstehe ich. Aber wie kommt es zum Schmerzensgeld? Das die Versicherungen nicht mehr so locker zahlen wie vor vielen Jahren ist klar. Die wurden vom Kunden gnadenlos ausgenutzt. Bei jedem kleinen Bums lief der Geschaedigte mit Halskrause rum und Klagte Volkssportmaessig auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Mir ist vor paar Jahren ein PKW vorn Rueckwaerts ins Auto gefahren. Das knirschte nur und gab nichtmal einen Ruck. Schaden 6.900 Euro.
Zitat:
@mattalf schrieb am 15. September 2016 um 07:06:14 Uhr:
3000 Euro Schaden durch Rueckwaertsfahrenden LKW verstehe ich. Aber wie kommt es zum Schmerzensgeld? Das die Versicherungen nicht mehr so locker zahlen wie vor vielen Jahren ist klar. Die wurden vom Kunden gnadenlos ausgenutzt. Bei jedem kleinen Bums lief der Geschaedigte mit Halskrause rum und Klagte Volkssportmaessig auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Mir ist vor paar Jahren ein PKW vorn Rueckwaerts ins Auto gefahren. Das knirschte nur und gab nichtmal einen Ruck. Schaden 6.900 Euro.
Das sogenannte Schleudertrauma entsteht nicht immer nur durch massive längs- und Querbeschleunigungen. Auch Verkrampfungen durch Panik und Schreck sind Auslöser. Meine Frau war eine Woche wegen starker Kopf- und Nackenschmerzen Arbeitsunfähig, ohne dass sie diese bei der Versicherung geltend machen wollte. Das hat später erst der Anwalt veranlasst. Es kommt also keine Schowabsicht in Frage. Halskrause brauchte sie auch nicht, bringt laut unserer Arztin in den wenigsten Fällen etwas.
Das stimmt schon so. Als mich der 40t rückwärts mit wenigen Km/h wegegedrückt hat, gab es auch einen ordentlichen Satz. Wenn die Versicherung pennt, muß sie sicher für jeden Tag Ausfall eine Nutzungspauschale zahlen. Beim Golf 3 vielleicht 25€/Tag.