Verkehrsunfall - Gutachter von Versicherung

Guten Abend an alle,
ich hatte gestern einen Autounfall, wobei mein Auto recht stark beschädigt wurde.
Ich hatte grün und jemand ist mir von der anderen Seite reingefahren.

Nach Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung wollte die einen Gutachter zu meinem Auto hinschicken (leider erst zu spät dran gedacht, dass ich doch lieber ein neutralen Gutachter beauftragen sollte).

Meine Frage ist eig. jetzt nur: Wenn der Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wurde, sein Gutachten angefertigt hat und ich damit nicht zufrieden bin, kann ich ja noch ein separates von einem neutralen beauftragen. Wer zahlt das Zweite?

Bitte nur drauf antworten, wer so ein Fall schon mal hatte oder sich generell in der Branche auskennt bzw. vielleicht sogar Gesetzestexte zur Untermalung parat hat.

Vielen Dank schon mal für die hoffentlich guten Antworten 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:43:02 Uhr:



das habe ich heute getan. Die hat dem Gutachter eine Nachricht hinterlassen, da Sie Ihn telefonisch nicht erreichen konnten.
Wenn der Gutachter heute noch nicht da war, werde ich auf jeden Fall einen eigenen, neutralen beauftragen 🙂

Wieso willst Du warten bis der Gutachter der Versicherung bei dir auftaucht ?

Ich würde mir schleunigst nen eigenen, neutralen, Gutachter holen.

Mit den Gutachtern, welche die Versicherungen schicken, hat man nur Theater und es wird viel gemacht, daß die Schadensumme so gering wie nur möglich gehalten wird.

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Zitat:

@downforze84 schrieb am 22. November 2015 um 02:14:31 Uhr:


Den Gutachter der Versicherung habe ich abgelehnt und ein eigenes Dekra-Gutachten erstellen lassen.

Du weißt aber schon, dass die Dekra einen nicht unerheblichen Teil ihres Umsatzes dadurch macht, dass sie im Auftrag der Versicherungen Gutachten erstellt?

Zitat:

Gutachter setzen einen handelsüblichen Lohn an.

Das macht nur der Dekra-Gutachter, denn der versucht natürlich die Kosten für einen seiner Hauptkunden

(wer wird das wohl sein? Du, der einmal im Leben die Dekra beauftragt - oder die Versicherung die zig-hundertausendmal im Jahr die Dekra losschickt?)

so gering wie möglich zu halten... 😉

Ein "freier" Gutachter hätte hier die markenüblichen Stundensätze genommen...

Das sind doch alles nur unbewiesene Mutmaßungen.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 22. November 2015 um 02:14:31 Uhr:


Ich hatte vor 2 Monaten auch einen Unfall.
Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, kann man das ganze über einen Anwalt laufen lassen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Den Gutachter der Versicherung habe ich abgelehnt und ein eigenes Dekra-Gutachten erstellen lassen. Auch das zahlte die gegnerische Versicherung. Für die Zeit der Reparatur (stellt der Gutachter fest) erhälst du pro Tag eine Ausfallpauschale. Zusätzlich können 25-30€ (insgesamt) als Unkosten geltend gemacht werden. Fällt die Reparatur letztendlich teurer aus, als der Betrag im Gutachten, muß die Differenz auch von der Versicherung gezahlt werden.
Und Achtung mit der Fachwerkstatt. Gutachter setzen einen handelsüblichen Lohn an. Das waren bei mir 85€ pro Stunde (Karosserie). In der Fachwerkstatt nehmen die hier aber 105€. Das kann schon etwas ausmachen.

Hallo, das bedeutet bei eindeutig 100% sicherheit das der Gegner schuld ist, kann ich mir einen Anwalt suchen und sage dem "mach mal". Das muss due Versicherung des Gegners Zahlen?

Was, wenn dann rumgestritten wird ob die 100% Schuld auch zutrifft? Was wenn ich dann 5% Schuld bekomme?

In Meinem konkreten Fall ist mir einer bei Schnee hinten draufgefahren. Ich bin unsicher ob ich bereits stand oder garade zum stehen kam. Der Gegner hatte bei Schnee Sommerreifen drauf. ICh auch. Das geht aus dem Unfallaufnahmeprotokoll hervor. Polizei war keine da.

Abgerechnet werden soll übrigens Fiktiv, bei ca. 900€ laut KVA von Audi

Was Nun?

Anwalt.

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Zitat:

@michmich321 schrieb am 22. November 2015 um 15:19:47 Uhr:



Zitat:

@downforze84 schrieb am 22. November 2015 um 02:14:31 Uhr:


Ich hatte vor 2 Monaten auch einen Unfall.
Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, kann man das ganze über einen Anwalt laufen lassen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Den Gutachter der Versicherung habe ich abgelehnt und ein eigenes Dekra-Gutachten erstellen lassen. Auch das zahlte die gegnerische Versicherung. Für die Zeit der Reparatur (stellt der Gutachter fest) erhälst du pro Tag eine Ausfallpauschale. Zusätzlich können 25-30€ (insgesamt) als Unkosten geltend gemacht werden. Fällt die Reparatur letztendlich teurer aus, als der Betrag im Gutachten, muß die Differenz auch von der Versicherung gezahlt werden.
Und Achtung mit der Fachwerkstatt. Gutachter setzen einen handelsüblichen Lohn an. Das waren bei mir 85€ pro Stunde (Karosserie). In der Fachwerkstatt nehmen die hier aber 105€. Das kann schon etwas ausmachen.
Hallo, das bedeutet bei eindeutig 100% sicherheit das der Gegner schuld ist, kann ich mir einen Anwalt suchen und sage dem "mach mal". Das muss due Versicherung des Gegners Zahlen?

Was, wenn dann rumgestritten wird ob die 100% Schuld auch zutrifft? Was wenn ich dann 5% Schuld bekomme?

In Meinem konkreten Fall ist mir einer bei Schnee hinten draufgefahren. Ich bin unsicher ob ich bereits stand oder garade zum stehen kam. Der Gegner hatte bei Schnee Sommerreifen drauf. ICh auch. Das geht aus dem Unfallaufnahmeprotokoll hervor. Polizei war keine da.

Abgerechnet werden soll übrigens Fiktiv, bei ca. 900€ laut KVA von Audi

Was Nun?

Meine Anwältin hat auf meine Frage, wer nun die Kosten für sie trägt wie folgt geantwortet:

"Bei einer eindeutigen Schuldfrage ist die gegnerische Versicherung zur Erstattung verpflichtet."

Das hieß bei mir: übereinstimmende Angaben beider Fahrer (LKW war an Ampel rückwärts gerollt und hat mein Auto eingedrückt) und ich hatte durch die übereinstimmenden Angaben das Recht einen Gutachter zu suchen. Der Gutachter stellten dann einen "plausiblen Hergang laut Schilderung" fest und ab diesem Zeitpunkt hat meine Anwältin alles geregelt. Vor allem der Nutzungsausfall ist wichtig. Da gibt es Klassen je nach Auto. Porschefahrer bekommen mehr als Corsafahrer. Hat das Auto eine hochwertige Ausstattung oder Extras wie Gasanlage, Topmotorisierung, kann hochgestuft werden. Auch das sollte die Anwältin regeln, da hier gern beschissen wird.

Wenn es um eine Schuldteilung geht, vermute ich mal, daß entsprechend der Schuld auch der Anteil vom Anwalt gezahlt werden muß. Da es bei mir 0% waren und die Versicherung eine verbindliche Anerkennung übersandt hat, fiel das bei mir raus.

Ganz wichtig: alles geschriebene gilt für Haftpflichtschäden!!

Zitat:

@downforze84 schrieb am 22. November 2015 um 14:34:40 Uhr:


Das sind doch alles nur unbewiesene Mutmaßungen.

Wenn das nur eine unbewiesene Mutmaßung ist, WARUM hat der Gutachter dir dann

bewiesener Maßen

die günstigen Stundensätze freier Werkstätten berechnet?

Übliche Praxis? Aber sicher nicht, weil er der AXA etwas gutes tun wollte.

Übliche Praxis ist, dass Versicherungen diese Fälle so schnell wie möglich vom Tisch haben wollen und"" Eigene ""Gutachter schicken und das können Dekra oder auch andere freie Gutachter sein.
Besonders schnell geht das dann,wenn man den Wunsch nach fiktiver Abrechnung hat und schon bekommt man nach einigen Tagen den Scheck ins Haus. (Vorausgesetzt, die Versicherung sieht hier eine Zahlungspflicht)
Der Geschädigte bekommt dann in der Regel die ortsüblichen Stundensätze einer Kfz Werkstatt vergütet. (Netto)

In vielen Fällen finde ich das völlig in Ordnung,sofern es sich nicht um ein relativ neuwertiges scheckheftgepflegtes Fahrzeug handelt.
Bitte beachten: Je mehr Geld der einzelne versucht rauszuschlagen,desto höher werden später auch die Prämien für die Gemeinschaft der Versicherten ausfallen.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 24. November 2015 um 16:24:48 Uhr:


Besonders schnell geht das dann,

Entweder hattest du schon lange keinen Unfall mehr oder ich finde die Ironie in deinem Beitrag nicht....

Warum sollte das nicht schnell gehen?

Langwierig wird es erst dann, wenn man die Meinung der Versicherung zur Schadenhöhe nicht teilt.

Akzeptiert man deren Regulierungsangebot, ist die Sache schnell erledigt.

Muss man halt wissen, was man will (schnelle oder vollständige Entschädigung)

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 24. November 2015 um 16:31:55 Uhr:



Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 24. November 2015 um 16:24:48 Uhr:


Besonders schnell geht das dann,
Entweder hattest du schon lange keinen Unfall mehr oder ich finde die Ironie in deinem Beitrag nicht....

Doch, zweimal Haftpflichtschaden innnerhalb von 5 Jahren . Hast du mehr ?

Ich finde, Recht bekommen ist toll,dennoch muß man nicht bis ins letzte alles finanziell rausholen und wegen ein paar Euro (Vielleicht) mehr gleich streiten/ oder zum Anwalt rennen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2015 um 16:49:50 Uhr:


Warum sollte das nicht schnell gehen?

Langwierig wird es erst dann, wenn man die Meinung der Versicherung zur Schadenhöhe nicht teilt.

Akzeptiert man deren Regulierungsangebot, ist die Sache schnell erledigt.

Muss man halt wissen, was man will (schnelle oder vollständige Entschädigung)

so sehe ich das auch

Warum soll man aber ein regulierungsangebot akzeptiert?
Wenn es einen kva oder Gutachten gibt. Hat das zumindest für mich Hand und Fuß. Ende.
Oder sind wir bei der schadensregulierung auf dem Markt angekommen und feilschen jetzt?
Dann kann mir ja die Versicherung Auch gleich sagen was sie Lust hat zu zahlen.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. November 2015 um 11:53:39 Uhr:



Zitat:

@downforze84 schrieb am 22. November 2015 um 02:14:31 Uhr:


Den Gutachter der Versicherung habe ich abgelehnt und ein eigenes Dekra-Gutachten erstellen lassen.
Du weißt aber schon, dass die Dekra einen nicht unerheblichen Teil ihres Umsatzes dadurch macht, dass sie im Auftrag der Versicherungen Gutachten erstellt?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. November 2015 um 11:53:39 Uhr:



Zitat:

Gutachter setzen einen handelsüblichen Lohn an.

Das macht nur der Dekra-Gutachter, denn der versucht natürlich die Kosten für einen seiner Hauptkunden (wer wird das wohl sein? Du, der einmal im Leben die Dekra beauftragt - oder die Versicherung die zig-hundertausendmal im Jahr die Dekra losschickt?) so gering wie möglich zu halten... 😉

Ein "freier" Gutachter hätte hier die markenüblichen Stundensätze genommen...

Das ist nicht richtig: Ein '' freier und erfahrener Gutachter weiß, dass die Versicherungen diese markenüblichen Stundensätze kürzen, deshalb setzt er von Haus aus einen Mittelwert für die Stundenverrechnungssätze an.

Das ist die heutige Praxis, besonders dann , wenn das Auto stets in freien Werkstätten gewartet wurde. ( Der freie erfahrene Gutachter fragt den Auftraggeber danach)

Und Versicherungen schicken nicht grundsätzlich Dekra Gutachter los.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. November 2015 um 10:05:06 Uhr:



Wieso willst Du warten bis der Gutachter der Versicherung bei dir auftaucht ?
Ich würde mir schleunigst nen eigenen, neutralen, Gutachter holen.
Mit den Gutachtern, welche die Versicherungen schicken, hat man nur Theater und es wird viel gemacht, daß die Schadensumme so gering wie nur möglich gehalten wird.

Das stimmt so nicht ganz, bei letztem Unfall kam der Gutachter der gegnerischen Versicherung und ich kam dabei gut weg. Das fing eh schon sch.. an. Die Versicherung meinte als erstes ich soll den Schaden reparieren lassen, sie überlegen es sich dann ob sie ihn Zahlen, ich dachte ich höre nicht richtig am Telefon. Zu denen habe ich gesagt, sie sollen einen Gutachter schicken, oder ich Ruf einen an.

Die zwei Auffahrunfälle davor weiß ich nicht mehr von wo der Gutachter kam. Kann sein das ich da selber einen beauftragt habe.

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