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Verkehrsunfall - Gutachter von Versicherung

Themenstarteram 20. November 2015 um 16:54

Guten Abend an alle,

ich hatte gestern einen Autounfall, wobei mein Auto recht stark beschädigt wurde.

Ich hatte grün und jemand ist mir von der anderen Seite reingefahren.

Nach Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung wollte die einen Gutachter zu meinem Auto hinschicken (leider erst zu spät dran gedacht, dass ich doch lieber ein neutralen Gutachter beauftragen sollte).

Meine Frage ist eig. jetzt nur: Wenn der Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wurde, sein Gutachten angefertigt hat und ich damit nicht zufrieden bin, kann ich ja noch ein separates von einem neutralen beauftragen. Wer zahlt das Zweite?

Bitte nur drauf antworten, wer so ein Fall schon mal hatte oder sich generell in der Branche auskennt bzw. vielleicht sogar Gesetzestexte zur Untermalung parat hat.

Vielen Dank schon mal für die hoffentlich guten Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:43:02 Uhr:

 

das habe ich heute getan. Die hat dem Gutachter eine Nachricht hinterlassen, da Sie Ihn telefonisch nicht erreichen konnten.

Wenn der Gutachter heute noch nicht da war, werde ich auf jeden Fall einen eigenen, neutralen beauftragen :)

Wieso willst Du warten bis der Gutachter der Versicherung bei dir auftaucht ?

Ich würde mir schleunigst nen eigenen, neutralen, Gutachter holen.

Mit den Gutachtern, welche die Versicherungen schicken, hat man nur Theater und es wird viel gemacht, daß die Schadensumme so gering wie nur möglich gehalten wird.

 

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Das zweite Gutachten bezahlst Du.

Erst wenn das ganze vor Gericht geht und dann der Richter eine erneute Begutachtung anordnet, bezahlt am Ende dieses erneute Gutachten derjenige der den Prozess verliert.

Ich nehme mal an das du dein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen willst.

Dann übernimmt der Betrieb die gesamte Abwicklung, vom Gutachter bestellen, Reparatur und Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.

Warum willst du dich damit belasten?

Bring dein Auto in die Werkstatt deiner Wahl und hole ihn nach der Reparatur ab.

Mehr brauchst du nicht machen.

Die gegnerische Versicherung kann so viele Gutachter bestellen, wie es ihr beliebt.

Zahlen muss sie letzten Endes das, was deine Werkstatt berechnet, da hast Du als Geschädigter quasi Full-Service.

Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen, weil Du ja schreibst, dass dein Auto stark beschädigt wurde?

Du kannst auf Kosten der Vers. auch einen RA nehmen und einen Mietwagen (evtl. eine Nummer kleiner,

damit Dir nichts abgezogen wird).

Grundsätzlich hast du ein Recht auf einen eigenen Gutachter.

Grundsätzlich hast du auch das Recht auf einen Anwalt.

Frag doch einfach mal deinen eigenen Versicherungsspezi, der wird dir sicher helfen.

Themenstarteram 20. November 2015 um 17:29

Das Auto steht bei dem Abschleppdienst, da ich keine feste Werkstatt habe und nicht einfach ein kaputtes Auto, ohne vorher bei der Werkstatt anzufragen, dort abliefern kann / darf. Da es mitten auf der Kreuzung stand und schnell weg musste, habe ich mich halt dazu entschlossen.

Polizei war vor Ort und hat alles aufgenommen. Die Aussage stark beschädigt ist eine Aussage von mir, da es nicht nur eine Delle war, sondern schon viel verbogen und rausgeflogen.

Reparatur wird wohl nicht gemacht, wenn es sich um eine wirtsch. Totalschaden handelt.

Das kann zwar erst der Gutachter entscheiden, ist aber so eine Ahnung von mir

Themenstarteram 20. November 2015 um 17:30

Mir gehts nicht um Rechtsanwalt oder Leihwagen. Das habe ich alles geregelt ;)

am 20. November 2015 um 17:36

Zitat:

@klamann15 schrieb am 20. November 2015 um 18:07:11 Uhr:

Ich nehme mal an das du dein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen willst.

Dann übernimmt der Betrieb die gesamte Abwicklung, vom Gutachter bestellen, Reparatur und Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.

Warum willst du dich damit belasten?

Bring dein Auto in die Werkstatt deiner Wahl und hole ihn nach der Reparatur ab.

Mehr brauchst du nicht machen.

Da besteht jedoch die klitzekleine Möglichkeit eines Totalschadens. Dann sieht das ein wenig anders aus.

Gruß Frank,

in dessen Glaskugel werde Fahrzeugwert noch Fahrzeugalter........ zu sehen ist.

Zitat:

@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:29:39 Uhr:

Reparatur wird wohl nicht gemacht, wenn es sich um eine wirtsch. Totalschaden handelt.

Das kann zwar erst der Gutachter entscheiden, ist aber so eine Ahnung von mir

Du solltest schleunigst bei der Versicherung anrufen und denen sagen, dass du einen eigenen Gutachter beauftragen wirst....

Themenstarteram 20. November 2015 um 17:43

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. November 2015 um 18:37:09 Uhr:

Zitat:

@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:29:39 Uhr:

Reparatur wird wohl nicht gemacht, wenn es sich um eine wirtsch. Totalschaden handelt.

Das kann zwar erst der Gutachter entscheiden, ist aber so eine Ahnung von mir

Du solltest schleunigst bei der Versicherung anrufen und denen sagen, dass du einen eigenen Gutachter beauftragen wirst....

das habe ich heute getan. Die hat dem Gutachter eine Nachricht hinterlassen, da Sie Ihn telefonisch nicht erreichen konnten.

Wenn der Gutachter heute noch nicht da war, werde ich auf jeden Fall einen eigenen, neutralen beauftragen :)

Zitat:

@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:43:02 Uhr:

 

das habe ich heute getan. Die hat dem Gutachter eine Nachricht hinterlassen, da Sie Ihn telefonisch nicht erreichen konnten.

Wenn der Gutachter heute noch nicht da war, werde ich auf jeden Fall einen eigenen, neutralen beauftragen :)

Wieso willst Du warten bis der Gutachter der Versicherung bei dir auftaucht ?

Ich würde mir schleunigst nen eigenen, neutralen, Gutachter holen.

Mit den Gutachtern, welche die Versicherungen schicken, hat man nur Theater und es wird viel gemacht, daß die Schadensumme so gering wie nur möglich gehalten wird.

 

Zitat:

@Johnnie22 schrieb am 20. November 2015 um 18:30:33 Uhr:

Mir gehts nicht um Rechtsanwalt oder Leihwagen. Das habe ich alles geregelt ;)

Und der Rechtsanwalt hat dich echt nicht aufgeklärt, wie sich das mit dem Gutachter verhält? Seltsam.

anspruch auf einen gutachter hast du sobald der schaden oberhalb eines "bagatellschadens" liegt.

meist sieht man da so 600-800€ als grenze.

macht auch sinn, weil ein gutachter schnell 400-800€ auf seinen rechnung schreibt.

du hast als geschädigter eine schadenminderungspflicht und somit wäre es eben bei einer bagatelle übertrieben ein gutachten machen zu lassen. da recht ein kostenvoranschlag einer werkstatt - je nach werkstatt kostet der mitunter sogar 10% der ermittelten summe - die erst bei beauftragung fällig werden. diese kosten für den kva kann man sich bei einer bagatelle durchaus erstatten lassen (weil irgendwie muss der schaden ja festgestellt werden)

warum schreib ich das alles: viele leute fahren auch bei 1000, 1500, 2000€ zur werkstatt und lassen einen kostenvoranschlag machen. ersparen der versicherung somit die gutachterkosten. wenn schaden und kva halbwegs plausibel sind wird das auch bezahlt.

in deinem fall:

du liegst vermutlich über der bagatelle

und dann hast du anspruch auf einen selbstgewähten gutachter!

davon solltest du gebrauch machen.

schickt die versicherung ihren gutachter (und das wollen sie mitunter verdammt schnell tun...es sei ja in deinem interesse...wers glaubt) und du akzeptierst das, kannst damit rechnen dass er versucht die summe so gering wie möglich zu halten.

fühlst dich dann übervorteilt und beauftrags noch einen eigenen gutachter zahlst du den selbst.

sollte der dann deutlich abweichen bleibt dir nur der rechtsweg. zuallerst werden sich die gutachter versuchen zu einigen. raus kommt dann in aller regel ein vergleich irgenwo in der mitte. dennoch sitzt du auf deinen gutachterkosten. die werden nämlich nur dann bezahlt wenn du per rechtsweg einwandfrei nachweißt dass das andere gutachten unangemessen und fehlerhaft war.

das ist so gut wie nicht möglich (ein gutachter krazt dem anderen auch kein auge aus. du stehst somit auf recht verlorenem posten)

ums kurz zu sagen, die nummer:

erst gutachter von der versicherung kommen lassen, und wenns nicht paßt noch 'nen eigenen geht nicht auf....

andersrum wird ein schuh draus:

lass 'nen eigenen gutachter kommen.

sollte die versicherung mit dem gutachten nicht zufrieden sein (das kann durchaus vorkommen) dann wird sie einen eigenen schicken wollen. spätestens wenn sich das ankündigt solltest du dir einen anwalt nehmen. eben weil es beim zweitgutachten in der regel auf einen vergleich hinausläuft. da macht es sinn wenn du anwaltlich vertreten läßt um eben nicht von beiden gutachtern über den tisch gezogen zu werden.

nächster punkt der dir passieren kann:

die gegnerische versicherung tischt dir nach erhalt deines gutachtens einen restwertaufkäufer auf der höher ist als der von deinem gutachter ermittelte restwert (der holt lokal 3 angebote ein. die sind in der regel niedrig). die versicherung stellt das fahrzeug gerne in onlinerestwertbörsen und dort gibt oft leute es leute die deutlich mehr bieten werden!

ist es nun ein wirtschaftlicher totalschaden hast du 3 möglichkeiten:

a) gibst du das auto ab kommt für dich das gleiche raus! (der restwertaufkäufer zahlt mehr. die versicherung wenig)

b) möchtest du das auto reparieren, bliebt dir die hoffnung auf eine reperatur nach 130% regel. das solte aber dann 100% fachgerecht ausgeführt werden)

c) behälst das auto. läßt dir die differenz zwischen wiederbeschaffungswert und restwert auszahlen. bei hohen restwert (durch den aufkäufer der versicherung) vermindert sich also die von der versicherung an dich ausbezahlte summe sehr deutlich!!! das kann ein sehr großer nachteil für dich sein. mitunter 1000 oder 2000€ weniger in deine tasche verglichen mit dem restwert den dein gutachter ermittelt hat.

sinnvoll ist in einem solchen fall das auto pro forma zu verkaufen (an eine bekannten oder wie auch immer). ist er verkauft, kann der 'gegnerische aufkäufer' ihn ja nicht mehr kaufen.

 

 

----------

 

Ich hatte vor 2 Monaten auch einen Unfall.

Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, kann man das ganze über einen Anwalt laufen lassen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Den Gutachter der Versicherung habe ich abgelehnt und ein eigenes Dekra-Gutachten erstellen lassen. Auch das zahlte die gegnerische Versicherung. Für die Zeit der Reparatur (stellt der Gutachter fest) erhälst du pro Tag eine Ausfallpauschale. Zusätzlich können 25-30€ (insgesamt) als Unkosten geltend gemacht werden. Fällt die Reparatur letztendlich teurer aus, als der Betrag im Gutachten, muß die Differenz auch von der Versicherung gezahlt werden.

Und Achtung mit der Fachwerkstatt. Gutachter setzen einen handelsüblichen Lohn an. Das waren bei mir 85€ pro Stunde (Karosserie). In der Fachwerkstatt nehmen die hier aber 105€. Das kann schon etwas ausmachen.

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