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Verkehrsregeln in Österreich

Peugeot

…die treiben mich noch zur Verzweiflung. Wer kann helfen?

Präziser Fall:

Ortsdurchfahrt, 50 km/h erlaubt. Am Ortsende ein Ortsausgangsschild. Dann wären wieder 100 erlaubt. Jetzt steht aber ca. 50 m vor dem Ortsausgangsschild (also noch etwas im Ort) ein 60er Schild.

Frage: gelten die 60 jetzt nur die restlichen 50 m bis zum Ortsausgangsschild und das Ortsausgangsschild hebt alles wieder auf (also 100 km/h)? Oder gelten die 60 weiter, auch unbegrenzt außerhalb des Ortes? Eine Wiederholung des 60er Schildes gibt es außerhalb des Ortes nicht mehr. Bei uns in D wäre das klar: 100.

Der Hotelchef, dort geboren und seit > 20 Jahren mit Pkw und Mrd unterwegs, weiß es nicht. Er sagte grinsend „Für dich im Zweifel 60, weil hpts. deutsche Mopedfahrer gefangen werden.“ Von zwei dortigen Polizisten habe ich tatsächlich zwei unterschiedliche Auskünfte bekommen.

Der Hammer kommt aber noch (hat mit der obigen Frage aber nur indirekt zu tun):

Es sind dann knapp 2 km bis zum nächsten Ort. Nur durch grüne Wiesen, ohne Haus, Gehweg oder sonstwas. Freie Natur. Also denkt man, 60 können es da eigentlich nicht sein, eher die „normalen“ 100 km/h. Man (ich) weiß es aber nicht genau!

Dann kommt das nächste Ort (ca. 2000 Einw.). Wieder ein Ortsschild, also 50 km/h. 5 m hinter dem Ortsschild aber ein 80er Schild (in Worten: achtzig). Also darf man durch dieses Ort wohl mit 80 fahren. Obwohl da die Häuser fast ohne Gehweg direkt an der Durchgangsstraße stehen. Geht man (z. B. Kinder) aus der Haustür die fünf Stufen runter, steht man auf der Fahrbahn. Und da soll man mit 80 km/h 10 cm neben der letzten Treppenstufe vorbei dürfen?

Spinnen die oder ergibt das irgendeinen Sinn, der sich mir mangels Kenntnis nicht erschließt?
Es geht mir aber eigentlich um die erste Fragen oben. Was ist nach dem Ort erlaubt? 60 oder 100? Übrigens ist das nicht nur an einer Stelle, ich sehe das in Ö öfter.

Schon einige Jahre machen wir (mehrere Paare) im Sommer mal ein/zwei Wochen Mopedurlaub in Österreich. Und ich möchte es endlich mal wissen. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Nachdem ich gestern gelesen habe, dass die Strafen für V-Übertretungen in Ö weitaus schlimmer sind als in CH, überlege ich, den kommenden Urlaub in ein anderes Land zu verlegen. Ich dachte bisher immer die Schweiz hätte die härtesten Strafen. 50 km/h zu schnell kosten in D 240,- EUR, in CH 690,- EUR und in Ö 2.180,- EUR.
Und 40-50 km/h zu schnell können in Ö aus Unwissenheit also schon mal passieren (s. o.), wäre ja keine Absicht.

Gruß vom Ghost

9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


…die treiben mich noch zur Verzweiflung. Wer kann helfen?

Präziser Fall:

Ortsdurchfahrt, 50 km/h erlaubt. Am Ortsende ein Ortsausgangsschild. Dann wären wieder 100 erlaubt. Jetzt steht aber ca. 50 m vor dem Ortsausgangsschild (also noch etwas im Ort) ein 60er Schild.

Frage: gelten die 60 jetzt nur die restlichen 50 m bis zum Ortsausgangsschild und das Ortsausgangsschild hebt alles wieder auf (also 100 km/h)? Oder gelten die 60 weiter, auch unbegrenzt außerhalb des Ortes? Eine Wiederholung des 60er Schildes gibt es außerhalb des Ortes nicht mehr. Bei uns in D wäre das klar: 100.

Ganz klar 60.

Die Beschränkung gilt bis da wo man die Straße verlässt oder die Beschränkung aufgehoben wird.

Ausnahmen sind wenn Tafeln zusammen mit der Ortstafel angebracht werden, das gilt dann als eine Art Zone.

Habt ihr in De ganz andere STVO Regeln wie im Rest der EU?

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


Der Hotelchef, dort geboren und seit > 20 Jahren mit Pkw und Mrd unterwegs, weiß es nicht. Er sagte grinsend „Für dich im Zweifel 60, weil hpts. deutsche Mopedfahrer gefangen werden.“ Von zwei dortigen Polizisten habe ich tatsächlich zwei unterschiedliche Auskünfte bekommen.

Die Polizisten sind ja keine Juristen.

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


Der Hammer kommt aber noch (hat mit der obigen Frage aber nur indirekt zu tun):

Es sind dann knapp 2 km bis zum nächsten Ort. Nur durch grüne Wiesen, ohne Haus, Gehweg oder sonstwas. Freie Natur. Also denkt man, 60 können es da eigentlich nicht sein, eher die „normalen“ 100 km/h. Man (ich) weiß es aber nicht genau!

Eben nicht.

Genau das scheint die Falle zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


Dann kommt das nächste Ort (ca. 2000 Einw.). Wieder ein Ortsschild, also 50 km/h. 5 m hinter dem Ortsschild aber ein 80er Schild (in Worten: achtzig). Also darf man durch dieses Ort wohl mit 80 fahren. Obwohl da die Häuser fast ohne Gehweg direkt an der Durchgangsstraße stehen. Geht man (z. B. Kinder) aus der Haustür die fünf Stufen runter, steht man auf der Fahrbahn. Und da soll man mit 80 km/h 10 cm neben der letzten Treppenstufe vorbei dürfen?

Tut nix zur rechtlichen Sache.

Allerdings musst du die Fahrgeschwindigkeit den Umständen anpassen.

Wenn da also ein 80er Schild steht du aber mit 80 zu schnell wärest dann darfst halt keine 80 fahren.

Zitat:

Spinnen die oder ergibt das irgendeinen Sinn, der sich mir mangels Kenntnis nicht erschließt?
Es geht mir aber eigentlich um die erste Fragen oben. Was ist nach dem Ort erlaubt? 60 oder 100? Übrigens ist das nicht nur an einer Stelle, ich sehe das in Ö öfter.

Eindeutig 60.

Nur wenn die 60er Tafel zusammen mit der Ortstafel angebracht wäre wird sie durchs Ortsende Schild aufgehoben da dadurch das ganze zusammenhängende Ortsgebiet eine Zone ist.

Zitat:

Schon einige Jahre machen wir (mehrere Paare) im Sommer mal ein/zwei Wochen Mopedurlaub in Österreich. Und ich möchte es endlich mal wissen. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Nachdem ich gestern gelesen habe, dass die Strafen für V-Übertretungen in Ö weitaus schlimmer sind als in CH, überlege ich, den kommenden Urlaub in ein anderes Land zu verlegen. Ich dachte bisher immer die Schweiz hätte die härtesten Strafen. 50 km/h zu schnell kosten in D 240,- EUR, in CH 690,- EUR und in Ö 2.180,- EUR.
Und 40-50 km/h zu schnell können in Ö aus Unwissenheit also schon mal passieren (s. o.), wäre ja keine Absicht.

Dafür haben wir für kleinere Übertretungen keine Punkte.

Danke.

Aber hast du das richtig verstanden: das 60er Schild steht kurz vor dem Ortsausgang, nicht am Ortseingang.
Was macht denn ein Ortsausgangsschild? Unter anderen bedeutet das, dass danach wieder normales Landstraßentempo erlaubt ist. Und hier steht das 60er Schild innerhalb des Ortes, kurz vor dem Ortsausgangsschild. Vorher waren es übrigens nur 50 in diesem Ort.

Das letzte Schild gilt doch immer - außer wohl in Österreich. 😉
Hier gilt laut deiner Aussage das vorletzte für die nächsten km außerhalb des Ortes.
Kann das sein? Das wäre wohl einmalig auf der Welt!

Das Ortsendeschild sagt aus dass das Ortsgebiet zu Ende ist.
Und die TL Schilde gelten über diese Tafel hinweg ausser in bestimmten Konstellationen.
Das Ortsendeschild hebt das Ortslimit auf, mehr nicht.
Und noch ein paar weitere Einschränkungen.

O. k., dann ist dieser Satz aber andersrum zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer


Habt ihr in De ganz andere STVO Regeln wie im Rest der EU?

Soweit ich weiß, ist es überall so, dass ein Ortsschild das Tempo, das innerhalb des Ortes gilt, wieder aufhebt.

Nur bei euch ist es wohl anders. Und zwar m. E. völlig unlogisch.

Wobei, eigentlich schreibst du ja, dass "das Otsendeschild das Ortslimit aufhebt".
Ja, was denn nun? 😉
Gilt bei euch wirklich das vorletzte Schild und das Ortsendeschild ist plötzlich bzgl. "Tempo" außer Kraft? Echt ein Witz!
Und wovon wird das abhängig gemacht?

Im Prinzip bin ich also immer noch so schlau wie vorher. Trotzdem Danke für deine Bemühungen. Wenn du dir aber selber widersprichst, hilft mir das nicht wirklich.

Ich werde also wohl meinen Urlaub umplanen.

Zumal sie uns letztes Jahr mit einer schwarzen, serienmäßigen SC35 hinterher gefahren sind. Aber dabei bei 70 km/h auf 1 m aufgefahren und genötigt, was das Zeug hält. Und wenn man dann (fast automatisch) ein bisschen schneller wird, ist man dran. Langsam machen zum Vorbeilassen hat auch nichts genützt, er ist nicht vorbei.
Und mich haben sie verknackt, weil ich in einem Ort an einem vorbei bin, der vor mir rechts in eine Einfahrt abgebogen ist. Er war schon halb von der Straße. Ich bin links vorbei, ohne die Mittellinie zu berühren. Nach dem Ort stand ein Typ mit Fernglas und hat gemeint, ich hätte verbotswidrig im Ort überholt (bei uns erlaubt). Habe ich aber gar nicht, es war aber nichts zu machen.

Sollen sie andere Touristen schröpfen, mich nicht mehr.

Ähnliche Themen

Hallo Forum!

Hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ortsschild

steht speziell für Österreich:

Zitat:

Im Ortsgebiet gilt, so keine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Ortsanfangs- oder Ortsendetafel hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.

Auch:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?...

In Deutschland würde ich davon ausgehen, daß nach dem Ortausgangsschild eine Landstraße mit der üblichen erlaubten Höchstgeschwindigkeit gilt, sofern diese natürlich nicht durch ein Geschwindigkeitsbeschränkungsschild nach dem Ortsausgangsschild begrenzt wird.

Btw.: Ich finde es ziemlich unbefriedigend, daß die StVO (jetzt hierzulande) wichtige Details offen läßt, die dann durch Gerichte mal so und mal so entschieden werden.
Bestes Beispiel - Geschwindigkeitsbegrenzung nach Einmündungen.
Die StVO spricht von Empfehlungen, das Begrenzungsschild dann zu wiederholen...

Alles Gute!

Ramses297.

Im Juli bin ich ja mal wieder in Österreich unterwegs.

Trotz meines erklärten Widerwillens, dort Mopped zu fahren. Aber, Grossglockner muss man einfach auch mal gefahren sein. 😎

Werde das mit dem Schild beachten und verspreche, keinen Euro mehr als unbedingt nötig dort zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Trotz meines erklärten Widerwillens, dort Mopped zu fahren. Aber, Grossglockner muss man einfach auch mal gefahren sein. 😎

Ich hab genau das im letzten Sommer gemacht:

lass es sein

, ist rausgeworfenes Geld!

Such Dir andere Pässe in der Umgebung. Oder schmeiß das Geld in den nächsten Bach. Macht genausoviel Spaß. Der Großglockner ist total überrannt.

Der Großglockner war Teil meiner 5-Tage-6-Ländertour im letzten Sommer. Da noch mit der kleinen EN500A.
Hier zum Nachlesen
(Laden dauert etwas wegen der Karte).

Jens

Ich weiß, dass das total überlaufen sein wird. Und man muss auch noch Geld dafür bezahlen, dort überhaupt langfahren zu dürfen. Aber: Ich kann dann einen Haken dran machen und meine Liste von Pässen, die ich einmal im Leben gefahren sein will, ist um einen kürzer. Und panoramamäßig ist das wohl sehr schön. Kurven fahr ich eh lieber in Frankreich. 😉

Servus,

ich weiß gar nicht was ihr immer mit der Ösi-Polizei für Probleme habt.
Ich komme gerade von dort, ich war vier Tage in der Wachau und habe jede Menge Polizei gesehen, aber keiner wollte was von mir 😁
Was mich noch interessieren würde, ich kenne diese Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts auch, aber es gibt ja auch das umgekehrte Szenario, dass unmittelbar VOR dem Ortschild z.B. ein 70er Schild steht, das heißt ja dann, dass ich IN der Ortschaft 70 fahren darf 🙄

Ja, ja die Ösis, machen alles ein bisserl anders.

susireiter

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