Verkehrsrecht - Knöllchen
Hallo,
ich denke das ich hier nicht ganz richtig bin aber ich hab kein passendes Thema gefunden.
Ich habe letzte Woche einen Strafzettel bekommen weil ich auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz die Parkplatzmarkierung nicht eingehalten habe. Ich habe auf zwei Parkplätzen geparkt.
ABER: Der Parkplatz war früh morgens gegen 7 Uhr noch bedeckt mit Schnee und Matsch sodass die Markierungen nicht zu sehen waren. Um 10 habe ich dann einen Strafzettel bekommen, bis dahin war der Schnee aufgrund von Regen weg gataut.
Nun meine Frage: Ist die Stadt nicht verpflichtet, den Parkplatz vom Schnee zu beräumen, immerhin Zahle ich im Monat viel Geld für den Parkausweis. Muss ich den Strafzettel bezahlen, ich kann ja eigentlich nix dafür.
Beste Antwort im Thema
Das er keine Chance hat ist Unsinn. Ich habe gestern Abend zufällig und asozialerweise so eine Politessen-Reportage im TV verfolgt, und die Dame sagte zufällig genau das: Nämlich das wenn die Markierungen eindeutig nicht gesehen werden können (z.B. bei Schnee), dann darf der Autofahrer dafür auch nicht einfach belangt werden!
Das ist übrigens auch das Vorgehen, wie ich es aus der Fahrschule kenne.
16 Antworten
Naja, manchmal lassen Sachbeareiter mit sich reden, so wurde bei mir auch einiges eingestellt. Hab da angerufen und die Sache mit der Überreaktion der Polizistin geschildert und sie sagte schreiben sie das einfach in Kurzform als Brief zu mir und dann stelle ich es ausnahmsweise ein.
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
...
Auf meinen Einwand bei der Polizei bekam ich zu hören, ich soll einfach nicht bezahlen und warten bis die Anzeige kommt, da könnte ich mich dann äußern, und wenn ich beweisen kann dass mein Auto schon vorher dastand, müsste ich nichts zahlen.
...
Später hab ich dann erfahren dass die Information falsch war, man hätte mir beweisen müssen, dass ich vor dem Aufstellen der Schilder noch nicht dort gestanden habe. ...LG, Elwood
Deine Aussage ist so nicht ganz richtig:
Man muss nicht beweisen, dass du vorher dort gestanden hast! Dies ist absolut unrelevant! Wichtig ist nur, dass du dort gestanden hast als ers verboten war.
"Straffreiheit" gibt es nur im folgenden Fall:
Vom Zahlen der Strafe ist befreit, der Nachweisen kann, dass das Schild nicht rechtzeitig vor seiner Gültigkeit aufgestellt wurde (m.W.n. Ende des Tages der Aufstellung + 2 Tage = Gütligkeit am Folgetag). Trotzdem muss jeder Parker sicherstellen, dass nicht zwischendurch während seines Parkens ein Schild das Parken plötzlich verbietet!