Verkehrsrecht/Fremdparker
Tut mir Leid, dass ich euch hier belästigen muss, habe aber bei Motor-Talk nirgends ein"Rechtsforum" oder so gefunden, und auch die Suche via Google hat in meinem speziellen Fall nichts aufschlussreiches an den Tag gebracht...
Ich wohne im ersten Stock über einer Gaststätte. Habe öfters mal kleine Streitereien, meist aber nichts problematisches.
Vermieter von beidem ist mein Vater, der will sich aber weitesgehend aus der Sache raushalten, da er die Pächter der Gaststätte nicht "vergraulen" will, weil es immer ein großes Problem ist einen neuen Pächter zu finden.
Zum Thema: Meine Garage befindet sich direkt vor der Gaststätte. Diese hat auf der gegenüberliegenden Straßenseite extra Gast-Parkplätze. Vor meiner Garage befindet sich noch ein Stück Privatgrund und dann kommt gleich der Fußweg/Straße. Es kommt immer mal wieder vor, dass die Pächter vor meiner Garage stehen, weil sie Be- bzw. Entladen. Mache ich sie darauf Aufmerksam, dass ich rein oder raus muss, fahren sie auch gleich weg und das ist kein Problem.
Gerade eben heim gekommen, siehe da ein Auto vor meiner Garage. Also gegenüber (Feldweg) reingestellt, Motor aus, in die Gaststätte und nachgefragt. Schnell findet sich der Übeltäter und ich muss mir sagen lassen: "5 Minuten, bin grad am Essen..." Also habe ich ihn freundlich darauf Aufmerksam gemacht, sofort weg zu fahren, da ich sonst die Polizei rufen würde. Wie das so ist ist er entnervt aufgestanden und hat seinen Karren weggefahren. Dann durfte ich mir natürlich noch ein paar blöde Bemerkungen gefallen lassen, wie das halt so ist.
Jetzt weiß ich nicht, was ich wirklich mal machen würde/sollte wenn sich jemand weigert. Polizei rufen? Wenn die überhaupt abschleppen lassen würden (wahrscheilich eher Fahrer ausfinding machen und bitten weg zu fahren) dann würde ich ja vorerst die Rechnung tragen.
Wenn die Fremdparker weit genug an die Garage ranfahren, könnte ich mich noch davor stellen und einfach mal warten, bis der Fremdparker zu MIR kommen muss um mich zu bitten.
Nachdem ich dabei aber aufgrund der länge des Caravans ein stückweit auf dem Fußgängerweg stehen würde, besteht doch evtl. die Möglichkeit dass man mich abschleppt, oder?
Wenn der Fremdparker sich bei mir meldet und will das ich wegfahre, muss ich das dann überhaupt? Stehe ja eigentlich auf dem Privatgrund meines Vaters (hier noch mal der Fußgängerweg angemerkt).
Bitte keine Antworten wie: Schieb ihn weg, mach Kratzer rein, etc.
Ich möchte absolut LEGAL das beste rausholen um den Fremdparker zu schikanieren (zumindest die, die frech sind, wer gleich wegfährt bei dem ists in Ordnung...) Und nach Möglichkeit keine Vermutungen, sondern bitte Fakten am besten noch mit Gesetzestexten oder so.
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
hier mal eine Antwort von einem Mitarbeiter der Rennleitung, zu Deiner zugeparkten Garage/ Garagenzufahrt.
Wenn Du die Rennleitung rufst und einen Fremdparker vor Deiner zugeparkten Garage hast, kann ein Busgeld in Höhe von 15 € ausgesprochen werden.
Wenn Du mit dem PKW in der Garage bist, wird die Rennleitung das Fahrzeug abschleppen oder umsetzen lassen (je nach örtl. Möglichkeiten).
Wenn Du Deinen PKW in die Garage fahren möchtest, wird die Rennleitung den Wagen nur wegschleppen bzw. umsetzen, wenn in der Nähe kein Parkplatz für Dich ist. Hier muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Ebenso kann man von Dir nicht verlangen, dass du "Kilometer weit weg" parkst.
Um das Problem dauerhaft zu lösen, setze in der Garagenzufahrt einen bewegl. verschließbaren Pfosten hin.
Steht jemand dann auf der Fahrbahn vor der Zufahrt, kan er auch umgesetzt werden, da grundsätzlich das Parken vor abgesenkten Gehwegen verboten ist.
mfg Mark
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pipolino
Nicht zuparken auch nicht auf Privatgelände. Im dümmsten Fall kann dein Auto abgeschleppt werden.
Man muß dem Falschparker immer die Möglichkeit geben sofort wegzufahren.Genau... Du darfst ihn nicht zuparken. Ich hatte einige Zeit das gleiche Problem. Allerdings bin ich der Vermieter von nem Blumenladen/Blumencafe und die Leute meinten Sie könnten sich mal schön in die Einfahrt stellen...
Dann habe ich ein Schild aufgestellt mit : Parken verboten. Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Seitdem ist Ruhe, und ich kann wieder auf MEIN Grundstück fahren.
Wenn du ihn zuparkst, dann erfüllst du damit ggf. den Straftatbestand der Nötigung und mußt mit ner Anzeige rechnen...außerdem kann es gut sein, dass derjenige deinen Wagen dann abschleppen läßt und die Kosten dafür dann bei dir einklagt.
Wenn du ihn jedoch abschleppen lassen willst, dann solltest du dafür ne verdammt gute Begründung haben...z.B. du kamst nich aus deiner Garage und musstest wegen einem dringenden Notfall zum Arzt...aber selbst dann mußt du dir vor Gericht wohl die Frage gefallen lassen, warum du anstatt dem Abschlepper nicht nen Taxi oder den Notruf angerufen hast...hier muß man immer die Verhältnismäßigkeit abwägen.
Ansonsten wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Abschleppkosten sitzen bleiben.
Is zwar keine zufriedenstellende Aussage und kein Lösungsansatz...aber so sieht die rechtliche Situation nun mal aus...sorry.
Denke mal, so nen umklappbarer Poller is da die effektivste und rechtlich sauberste Lösung...zwar ärgerlich, deswegen jedesmal aussteigen zu müssen, aber mit Sicherheit nich so nervenaufreibend, wie wenn man sich mit den Falschparkern rumärgern muß.
Es wäre aber auch mal eine Überlegung wert, den Falschparker wegen Nötigung anzuzeigen.
Wenn du die Polizei rufst, kommen die sicherlich, können aber nicht wirklich was tun, schon garnicht abschleppen.
Wenn du das Schild mit dem Hinweis aufs Abschleppen ranmachst, kannste ihn schon mal wegzerren lassen. Aber ob du die Kohle jemals wieder siehst.....??
Das wirkungsvollste ist in der Tat, einen Poller oder eine Kette zu installieren.
Zitat:
Original geschrieben von Schland
Es wäre aber auch mal eine Überlegung wert, den Falschparker wegen Nötigung anzuzeigen.
Den Aufwand kann man sich sparen und jeder halbwegs gut ausgebildete Beamte wird diese Anzeige auch nicht aufnehmen, da hier einige Tatbestandsmerkmale fehlen und es darüber hinaus auch am fehlenden Vorsatz scheitert.
Bin auch bei der freiwilligen Feuerwehr und daher muss es eben auch manchmal schnell gehen...
Zum Glück war bisher bei einem Feuerwehreinsatz keiner im Weg. Sonst würde ich wohl ausrasten...
Zitat:
Original geschrieben von In-Stinkt
Tut mir Leid, dass ich euch hier belästigen muss, habe aber bei Motor-Talk nirgends ein"Rechtsforum" oder so gefunden, und auch die Suche via Google hat in meinem speziellen Fall nichts aufschlussreiches an den Tag gebracht...
da hier bei mt keine rechtsberatung stattfinden darf, gibt es soetwas auch nicht......dafür aber unzählige threads im sicherheitsunterforum zu dem thema.....
Zitat:
Jetzt weiß ich nicht, was ich wirklich mal machen würde/sollte wenn sich jemand weigert. Polizei rufen? Wenn die überhaupt abschleppen lassen würden (wahrscheilich eher Fahrer ausfinding machen und bitten weg zu fahren) dann würde ich ja vorerst die Rechnung tragen
die polizei lässt garantiert keinen abschleppen......das müsstest du schon selbst organisieren und damit bist du auch rechnungsempfänger......
es steht dir allerdings frei für notwendige fahrten den bus, taxi etc. zu nutzen und dann die kosten beim zuparker geltend zu machen...
Zitat:
Wenn der Fremdparker sich bei mir meldet und will das ich wegfahre, muss ich das dann überhaupt?
du musst nicht.....allerdings stehen dem fremdparker dann dieselben rechte zu wie dir....er kann seine daraus resultierenden kosten bei dir geltend machen....
Zitat:
Ich möchte absolut LEGAL das beste rausholen um den Fremdparker zu schikanieren (zumindest die, die frech sind, wer gleich wegfährt bei dem ists in Ordnung...)
mit jedem stein den du auf die falschparker wirfst, legst du dir nur einen stein selbst in den weg.....du könntest höchstens schilder aufhängen
(diese müssen allerdings 1. vom ordnungsamt genehmigt sein und 2. auch zulässig sein - die aus dem baumarkt haben keine rechtsverbindlichkeit), alternativ könntest du auch das ordnungsamt vorbeikommen lassen, da es sich hierbei aber um privatgrund handelt und so kein öffentliches interesse besteht werden die wohl nicht kommen....
Zitat:
Original geschrieben von Tieger21
Ich hab meine Garagenausfahrt mit einem bösen Fluch belegen lassen ,damit den zuparkern an allen 4 Rädern die Luft ausgeht.
also ich wüsste dann sofort, welches auto am nächsten tag ein paar tolle "schlüssel-zierstreifen" quer über die seite hat und ggf. die antenne nurnoch am kabel rumbaumelt 🙄
du solltest bei deiner luftraulass-aktion nicht vergessen, das du dich vor gericht widerfindest wenn du erwischt wirst, ferner sollte daraus ein unfall entstehen bist du mit dabei.....zwar hast du bisher glück gehabt, aber auch du wirst mal auf einen treffen der genauso drauf ist wie du...und ob die polizei dann so schneller kommt, als du mit deinem "nagelbrett" das du dann im rücken hast laufen kannst, waage ich zu bezweifeln.....
ich weis ja nicht wo ihr das her habt mit ner anzeige wegen nötigung aber in jeder 2 auto sendung wird gezeigt das du die entsprechende Person zu parken DARFST um ihn zur rede zur stellen. ABER
wichtig dabei ist das du nen Zettel oder ähnliches hinterlässt wo er dich findet, du darfst ihn nicht zu parken und einfach einkaufen gehen oder so,
sondern halt nur um ihn zur rede zu stellen so das er nicht einfach abhauen kann...
Zitat:
Original geschrieben von Schland
Wenn du das Schild mit dem Hinweis aufs Abschleppen ranmachst, kannste ihn schon mal wegzerren lassen. Aber ob du die Kohle jemals wieder siehst.....??
Bei meiner Freundin habe ich auf öfter das Problem, dass irgendwelche Vollpfosten auf meinem Parkplatz stehen. Nach langem Suchen habe ich eine Abschleppfirma gefunden, die fahren sogar teilweise bei ihren Kunden "Streife", wenn man sie ruft, schleppen sie den Falschparker weg und es kostet mich nichts. Die Kosten zahlt der Fahrzeugbesitzer beim Auslösen des Fahrzeugs.
Auch wenn man die Rennleitung ruft und das Ganze auf dem üblichen Weg abwickeln lässt, hat man gute Chancen zu seinem Recht zu kommen. Es gibt mittlerweile unzählige Urteile, wonach falschparken auf Privatgrundstücken verboten ist und der Fahrzeugführer wegen Vorsatz alle Kosten tragen muss... Google hilft da sicher weiter 😉
Hallo zusammen,
hier mal eine Antwort von einem Mitarbeiter der Rennleitung, zu Deiner zugeparkten Garage/ Garagenzufahrt.
Wenn Du die Rennleitung rufst und einen Fremdparker vor Deiner zugeparkten Garage hast, kann ein Busgeld in Höhe von 15 € ausgesprochen werden.
Wenn Du mit dem PKW in der Garage bist, wird die Rennleitung das Fahrzeug abschleppen oder umsetzen lassen (je nach örtl. Möglichkeiten).
Wenn Du Deinen PKW in die Garage fahren möchtest, wird die Rennleitung den Wagen nur wegschleppen bzw. umsetzen, wenn in der Nähe kein Parkplatz für Dich ist. Hier muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Ebenso kann man von Dir nicht verlangen, dass du "Kilometer weit weg" parkst.
Um das Problem dauerhaft zu lösen, setze in der Garagenzufahrt einen bewegl. verschließbaren Pfosten hin.
Steht jemand dann auf der Fahrbahn vor der Zufahrt, kan er auch umgesetzt werden, da grundsätzlich das Parken vor abgesenkten Gehwegen verboten ist.
mfg Mark
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
da hier bei mt keine rechtsberatung stattfinden darf, gibt es soetwas auch nicht......dafür aber unzählige threads im sicherheitsunterforum zu dem thema.....Zitat:
Original geschrieben von In-Stinkt
Tut mir Leid, dass ich euch hier belästigen muss, habe aber bei Motor-Talk nirgends ein"Rechtsforum" oder so gefunden, und auch die Suche via Google hat in meinem speziellen Fall nichts aufschlussreiches an den Tag gebracht...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die polizei lässt garantiert keinen abschleppen......das müsstest du schon selbst organisieren und damit bist du auch rechnungsempfänger......Zitat:
Jetzt weiß ich nicht, was ich wirklich mal machen würde/sollte wenn sich jemand weigert. Polizei rufen? Wenn die überhaupt abschleppen lassen würden (wahrscheilich eher Fahrer ausfinding machen und bitten weg zu fahren) dann würde ich ja vorerst die Rechnung tragen
es steht dir allerdings frei für notwendige fahrten den bus, taxi etc. zu nutzen und dann die kosten beim zuparker geltend zu machen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du musst nicht.....allerdings stehen dem fremdparker dann dieselben rechte zu wie dir....er kann seine daraus resultierenden kosten bei dir geltend machen....Zitat:
Wenn der Fremdparker sich bei mir meldet und will das ich wegfahre, muss ich das dann überhaupt?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
mit jedem stein den du auf die falschparker wirfst, legst du dir nur einen stein selbst in den weg.....du könntest höchstens schilder aufhängen (diese müssen allerdings 1. vom ordnungsamt genehmigt sein und 2. auch zulässig sein - die aus dem baumarkt haben keine rechtsverbindlichkeit), alternativ könntest du auch das ordnungsamt vorbeikommen lassen, da es sich hierbei aber um privatgrund handelt und so kein öffentliches interesse besteht werden die wohl nicht kommen....Zitat:
Ich möchte absolut LEGAL das beste rausholen um den Fremdparker zu schikanieren (zumindest die, die frech sind, wer gleich wegfährt bei dem ists in Ordnung...)
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
also ich wüsste dann sofort, welches auto am nächsten tag ein paar tolle "schlüssel-zierstreifen" quer über die seite hat und ggf. die antenne nurnoch am kabel rumbaumelt 🙄Zitat:
Original geschrieben von Tieger21
Ich hab meine Garagenausfahrt mit einem bösen Fluch belegen lassen ,damit den zuparkern an allen 4 Rädern die Luft ausgeht.du solltest bei deiner luftraulass-aktion nicht vergessen, das du dich vor gericht widerfindest wenn du erwischt wirst, ferner sollte daraus ein unfall entstehen bist du mit dabei.....zwar hast du bisher glück gehabt, aber auch du wirst mal auf einen treffen der genauso drauf ist wie du...und ob die polizei dann so schneller kommt, als du mit deinem "nagelbrett" das du dann im rücken hast laufen kannst, waage ich zu bezweifeln.....
Hallo !!!
Ich kann mein Grundstück mit einem Bösen Fluch so offt belegen wie ich will ,Das innterresiert kein Gericht ,ein böser Geist ist keine Person 😁😁😁
Gruß
Tieger21
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Nach langem Suchen habe ich eine Abschleppfirma gefunden, die fahren sogar teilweise bei ihren Kunden "Streife", wenn man sie ruft, schleppen sie den Falschparker weg und es kostet mich nichts. Die Kosten zahlt der Fahrzeugbesitzer beim Auslösen des Fahrzeugs.
Dieses "Geschäftsgebaren" ist aber nicht ganz legal. Es ist nämlich Nötigung, wenn die das Fahrzeug einfach abschleppen und nicht wieder rausrücken, ohne daß der Abgeschleppte bezahlt. Dir kann es egal sein. Ist das Risiko der Firma.
Gruß
Achim
Klar ist es eine Grauzone, aber wie wird es in großen Städten gemacht? Genauso 😉 Kommen je genügend Reportagen im TV, wo man sieht, dass z.B. die Autos von der Wiesn abgeschleppt werden und man es nur gegen Cash wieder auslösen kann... quasi die selbe Situation, nur ist es in der Fall eine Kommune, die den Auftrag gibt.
Zu dem Thema kann man auch mal Google nach "Zustandsstörung" oder "privates Falschparken" befragen, da gibt es im Juraforum bzw. Verkehrslexikon genügend Lesestoff, meist auch mit genauer Angabe der Aktenzeichen vom jeweiligen Urteil...
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Es ist nämlich Nötigung, wenn die das Fahrzeug einfach abschleppen und nicht wieder rausrücken, ohne daß der Abgeschleppte bezahlt.
Dazu muß der "Genötigte" aber erst einmal eine Anzeige wegen Nötigung stellen...😉
Zivilprosses und rechtskräftige Urteile zu Deiner Sache findest Du hier - (ein bischen suchen):
http://www.123recht.net/sitesearch.asp?...
schönes Fest
PS