Verkehrsrecht/Fremdparker
Tut mir Leid, dass ich euch hier belästigen muss, habe aber bei Motor-Talk nirgends ein"Rechtsforum" oder so gefunden, und auch die Suche via Google hat in meinem speziellen Fall nichts aufschlussreiches an den Tag gebracht...
Ich wohne im ersten Stock über einer Gaststätte. Habe öfters mal kleine Streitereien, meist aber nichts problematisches.
Vermieter von beidem ist mein Vater, der will sich aber weitesgehend aus der Sache raushalten, da er die Pächter der Gaststätte nicht "vergraulen" will, weil es immer ein großes Problem ist einen neuen Pächter zu finden.
Zum Thema: Meine Garage befindet sich direkt vor der Gaststätte. Diese hat auf der gegenüberliegenden Straßenseite extra Gast-Parkplätze. Vor meiner Garage befindet sich noch ein Stück Privatgrund und dann kommt gleich der Fußweg/Straße. Es kommt immer mal wieder vor, dass die Pächter vor meiner Garage stehen, weil sie Be- bzw. Entladen. Mache ich sie darauf Aufmerksam, dass ich rein oder raus muss, fahren sie auch gleich weg und das ist kein Problem.
Gerade eben heim gekommen, siehe da ein Auto vor meiner Garage. Also gegenüber (Feldweg) reingestellt, Motor aus, in die Gaststätte und nachgefragt. Schnell findet sich der Übeltäter und ich muss mir sagen lassen: "5 Minuten, bin grad am Essen..." Also habe ich ihn freundlich darauf Aufmerksam gemacht, sofort weg zu fahren, da ich sonst die Polizei rufen würde. Wie das so ist ist er entnervt aufgestanden und hat seinen Karren weggefahren. Dann durfte ich mir natürlich noch ein paar blöde Bemerkungen gefallen lassen, wie das halt so ist.
Jetzt weiß ich nicht, was ich wirklich mal machen würde/sollte wenn sich jemand weigert. Polizei rufen? Wenn die überhaupt abschleppen lassen würden (wahrscheilich eher Fahrer ausfinding machen und bitten weg zu fahren) dann würde ich ja vorerst die Rechnung tragen.
Wenn die Fremdparker weit genug an die Garage ranfahren, könnte ich mich noch davor stellen und einfach mal warten, bis der Fremdparker zu MIR kommen muss um mich zu bitten.
Nachdem ich dabei aber aufgrund der länge des Caravans ein stückweit auf dem Fußgängerweg stehen würde, besteht doch evtl. die Möglichkeit dass man mich abschleppt, oder?
Wenn der Fremdparker sich bei mir meldet und will das ich wegfahre, muss ich das dann überhaupt? Stehe ja eigentlich auf dem Privatgrund meines Vaters (hier noch mal der Fußgängerweg angemerkt).
Bitte keine Antworten wie: Schieb ihn weg, mach Kratzer rein, etc.
Ich möchte absolut LEGAL das beste rausholen um den Fremdparker zu schikanieren (zumindest die, die frech sind, wer gleich wegfährt bei dem ists in Ordnung...) Und nach Möglichkeit keine Vermutungen, sondern bitte Fakten am besten noch mit Gesetzestexten oder so.
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
hier mal eine Antwort von einem Mitarbeiter der Rennleitung, zu Deiner zugeparkten Garage/ Garagenzufahrt.
Wenn Du die Rennleitung rufst und einen Fremdparker vor Deiner zugeparkten Garage hast, kann ein Busgeld in Höhe von 15 € ausgesprochen werden.
Wenn Du mit dem PKW in der Garage bist, wird die Rennleitung das Fahrzeug abschleppen oder umsetzen lassen (je nach örtl. Möglichkeiten).
Wenn Du Deinen PKW in die Garage fahren möchtest, wird die Rennleitung den Wagen nur wegschleppen bzw. umsetzen, wenn in der Nähe kein Parkplatz für Dich ist. Hier muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Ebenso kann man von Dir nicht verlangen, dass du "Kilometer weit weg" parkst.
Um das Problem dauerhaft zu lösen, setze in der Garagenzufahrt einen bewegl. verschließbaren Pfosten hin.
Steht jemand dann auf der Fahrbahn vor der Zufahrt, kan er auch umgesetzt werden, da grundsätzlich das Parken vor abgesenkten Gehwegen verboten ist.
mfg Mark
28 Antworten
Ich kann dir hier nicht mit Gesetzestexten weiter helfen.
Aber gibt es nicht diese tollen Schilder mit dem Hinweis Ausfahrt frei halten?
Somit hättest du jedenfalls schon mal vorgesorgt und darauf hingewiesen!
Gruß Jan
Nicht zuparken auch nicht auf Privatgelände. Im dümmsten Fall kann dein Auto abgeschleppt werden.
Man muß dem Falschparker immer die Möglichkeit geben sofort wegzufahren.
Legal wird dir wahrscheinlich nichts anderes übrigbleiben als den Falschparker anzeigen bzw. auf eigene Kosten abschleppen lassen und die Kosten einzufordern.
Häng ein Schild " Parken Verboten, widerrechtlich parkene fahrzeuge werden Kostenpflichtig abgeschleppt" dann bist du schon gut dabei. und dann würd ich, wenn dort jemand parkt, ihn drauf hinweisen das er weg fährt oder abgeschleppt wird. Fährt er nicht weg, schlepp ihn ab.
aber am besten vorher mal bei der Polizei abklären was du darfst und was nicht.
aber ich würd mir eher was einfallen lassen womit du das Fremdparken komplett unterbinden kannst. Ein Poller oder ne Kette oder sowas in der Art.
Oder ein Nagelbrett.😁
Zitat:
Original geschrieben von vectra-chrischi
Häng ein Schild " Parken Verboten, widerrechtlich parkene fahrzeuge werden Kostenpflichtig abgeschleppt" dann bist du schon gut dabei. und dann würd ich, wenn dort jemand parkt, ihn drauf hinweisen das er weg fährt oder abgeschleppt wird. Fährt er nicht weg, schlepp ihn ab.
aber am besten vorher mal bei der Polizei abklären was du darfst und was nicht.
aber ich würd mir eher was einfallen lassen womit du das Fremdparken komplett unterbinden kannst. Ein Poller oder ne Kette oder sowas in der Art.
Oder ein Nagelbrett.😁
Hallo !!
Das Nagelbrett darfst Du aber nicht absichtlich hinlegen ,höchstens verlieren,sonnst wird es Sachbeschädigung
Ich hab meine Garagenausfahrt mit einem bösen Fluch belegen lassen ,damit den zuparkern an allen 4 Rädern die Luft ausgeht.
Das spricht sich innerhalb von 2 Tagen garantiert abschreckend herum.
Wenn Du dich an Paragrafen hälltst ,bekommst Du möglicher weise eine Anklage wegen Totschlag,da sich solche Kandidaten nur Darüber totlachen.maximal € 30,- Verwarnung, und abschleppkosten mußt Du in der Regel einklagen, wenn Du Pech hast ,stirbt der vorher ,bevor Du deine Kohle bekommst
Gruß
Tieger21
Du kannst dem Fremdparker auch ne Parkkralle oder derartiges dran machen.
MUSST dann allerdings auch einen Hinweis mit Anschrift, Telefonnummer oder so hinterlassen.
Kam mal auf AutoMotorSport TV 😁
Zitat:
Original geschrieben von Janer110680
Ich kann dir hier nicht mit Gesetzestexten weiter helfen.
Aber gibt es nicht diese tollen Schilder mit dem Hinweis Ausfahrt frei halten?Somit hättest du jedenfalls schon mal vorgesorgt und darauf hingewiesen!
Gruß Jan
Hallo !!
Wen stört das ? Schade ums Geld , besser Geld für einen bösen Fluch ausgeben😁
Gruß
Tieger 21
Die rechtliche unproblematischste Lösung wäre sicher ein klappbarer Poller oder eine Absperrkette. Den/die müßtest du aber logischerweise immer entfernen, wenn du selbst rein oder raus willst. Wenn du ein mechanisches Garagentor hast, wäre es ja kaum Mehraufwand, bei elektrischen Garagentorantrieb mit Fernbedienung führt das denselbigen allerdings etwas ad absurdum.
Hi,
ist es eine elektrische Garage oder eine die du von Hand öffnen musst?
Sollte es sich dabei um ein manuelles Garagentor handeln würde ich einfach eine Kette davor machen, da du so oder so oder so aussteigen musst. Ok, da du in vielen Fällen auch aussteigen musst um in die Kneipe zu gehen, könntest du auch bei nem elekrischen Garagentor ne Kette spannen. Die muss ja nichtmal abgeschlossen sein sondern nur eingehangen. Oder eben einen solchen Sperrpfosten der Wahrscheinlich günstiger als zwei Stangen und ne Kette sein wird bei dem Preis 😁 Je nachdem wie du dich mit dem Wirt verstehst gibst du ihm nen Schlüssel für das Be- und Endladen und dafür nen leckeres Essen pro Woche oder zwei Bier 😉
Alternativ ein Schild, aber dann eins wählen wo die Leute nicht vor parken, da sie sich sonst wie Deppen vorkommen.
Klick mich 1
Klick mich 2
Gruß Benny
P.S.: Verdammt, zu langsam! Man sollte nicht so viele Threads gleichzeitig öffnen 😁
Zitat:
Ich kann dir hier nicht mit Gesetzestexten weiter helfen.
Aber gibt es nicht diese tollen Schilder mit dem Hinweis Ausfahrt frei halten?
Somit hättest du jedenfalls schon mal vorgesorgt und darauf hingewiesen!
Ein Schild hängt da...
Zitat:
Die rechtliche unproblematischste Lösung wäre sicher ein klappbarer Poller oder eine Absperrkette. Den/die müßtest du aber logischerweise immer entfernen, wenn du selbst rein oder raus willst. Wenn du ein mechanisches Garagentor hast, wäre es ja kaum Mehraufwand, bei elektrischen Garagentorantrieb mit Fernbedienung führt das denselbigen allerdings etwas ad absurdum.
Mit Ketten etc. ist eben doof. 1. elektrisches Garagentor mit FFB und 2. Müssen/Wollen/Dürfen die Gäste der Gaststätte da ja auch lang laufen.
Ich hatte vorher gegenüber meinen Privatparkplatz, mit Absperrband abgehängt, meinste das hätte die Interessiert??? Sind einfach drunter gefahren und meinen dann noch "kann man ja nicht wissen"...
Mittlerweile hab ich mich wieder bisschen beruhigt, aber wenn ich es schaffe vor dem anderen zu parken OHNE auf dem Fußweg zu stehen, darfm ich doch keiner abschleppen, oder? Ist ja Privatbesitz meines Vaters und er erlaubt mir und nur MIR (bzw. ihm selbst natürlich auch) da zu stehen...
Also ich soll 1400€ bezahlen, dafür, dass ich in meiner Garage parken darf und kann wann ich will?
Ach das Deutsche Gesetz ist doch sooooooooooo toll... Aber der Gartenzaun zum nachbarn wird in den Gesetzen genau definiert... Würde doch gar kein Spass machen, wenn jeder bekommen würde, was ihm zusteht...
Dann mal gute Nacht
Schieb ihn weg, mach Kratzer rein !!!
Zitat:
Original geschrieben von W1264ever
Schieb ihn weg, mach Kratzer rein !!!
Wohl nix besseres zu tun?
Nö !!!
war doch net bös gemeint, habe fast das gleiche Problem ...
wünsche ein besinnliches Weihnachtsfest und alles liebe !
Gruß aus dem verschneitem Hessen !