Verkehrskontrolle auf dem Einkaufsparkplatz

Hallo zusammen.

Gestern war ich im Real einkaufen. Als ich meinen Einkauf beendet hatte, fand ich einen Mängelbericht unter meinem Scheibenwischer. Es wurden die Reifen kontrolliert. Drauf steht: Reifen hinten links bis auf 0,5mm abgefahren. Verwarnung: Nein, Anzeige: Ja.

Mit was muss ich jetzt rechnen? Ist es überhaupt zulässig ein Parkendes Fahrzeug zu kontrollieren ohne das der Fahrer dabei ist?

Ich mein es hätte ja regnen können dann is der Zettel unlesbar... Außerdem kann mir ja nicht nachgewiesen werden das ich damit wirklich gefahren bin weil der Pkw ja stand.

Finde es übel das die Polizei nichts besseres zu tun halt als über große Einkaufsparkplätze zu fahren und nach den reifen zu schauen...

Beste Antwort im Thema

Hat schon alles seine Richtigkeit. Finde ich auch gut so.
Wobei, ich jetzt nur prüfen lassen würde, ob es wirklich 0,5mm sind auf der Mehrheit der Lauffläche.

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bei ruhendem verkehr ist immer halterhaftung.

Zitat:

Original geschrieben von oliverzier


ja aber das kann mir ja in dem Fall nicht nachgewiesen werden ob ich das bin - weil das Fahrzeug kontrolliert wurde ohne das Halter oder Fahrer anwesend waren :O

Wenn man geblitzt wird ist es ja genau so....

Willst Du wegen so einem Pillpalle gezwungen werden ein Fahrtenbuch zu führen weil Du nicht weist wer mit Deinem Auto rumfährt ???😕

Ist doch albern.

genau😁
und wen der Halter das übernimmt, bist du drausen😉
aber lernst du du aus der sache was?

naja pille palle würd ich das jetzt nicht nennen... die 3 Punkte nerven mich arg 🙁

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Über soviel Verantwortungslosigkeit kann ich nur den Kopf schütteln.😠
Als ich das las wurde bei mir traurige Erinnerungen wach. Ein Arbeitkollege meines Vater war Mitte der 60 ziger Jahre mit solchen Schlappen unterwegs. Er hat sich totgefahren mit solchen Reifen.
Tage vorher hat mein Vater ihn noch gewarnt, mit solche Reifen zu fahren ist lebensgefährlich.
Er hat das als Blödsinn abgetan. Mit solchen Reifen würd ich keinen Meter mehr fahren, da werden bei mir sofort diese Erinnerungen wach
Allerdings solltest du trotz allem selbst nachprüfen ob die Reifen wirklich so stark abgefahren sind.
Die Polizei bzw. Ordnungshüter müssen das nachweisen, das es deine Reifen sind die derart abgefahren sind. Sie sind in der Beweispflicht. Gibt es Fotos(?) von deinem Fahrzeug die erkennen lassen das es sich um deine Reifen handelt. Allein ein Zettel am Scheibenwischer reicht da nicht aus.
Der kann schließlich auch verlorengehen nach meiner Meinung.

mfg

Teddy

Zitat:

Original geschrieben von oliverzier


naja pille palle würd ich das jetzt nicht nennen... die 3 Punkte nerven mich arg 🙁

Du hast uns noch nicht erklärt, wie es dazu gekommen ist, daß du mit einem Fahrzeug mit derart heruntergerittenen Reifen am Straßenverkehr teilgenommen hast....

Klar kann der verloren gehen - oder unlesbar durch regen werden. Wie soll ich dann das fahrzeug in 2 wochen wieder vorführen wenn ich es nicht weis...

Und natürlich lass ich heute die beiden hinteren reifen erneuern - mir war es ja garnicht bewusst das dieser eine reifen so wenig Profil hat. Ich schaue heute auch nochmal nach. Ob es fotos gibt weis ich nicht - ich war ja bei der Kontrolle nicht dabei..

Doch hab ich, siehe weiter oben 🙂

Zitat:

Original geschrieben von oliverzier


naja pille palle würd ich das jetzt nicht nennen... die 3 Punkte nerven mich arg 🙁

...ohh, hätte ich jetzt nicht gedacht, hätte mit einer geringen Geldstrafe gerechnet.😰

Zitat:

Original geschrieben von hungryeinstein


Die Frage ist, ob der Parkplatz noch zum öffentlichen Straßenland gehört. (Abgrenzung durch Schranken?)

Bei derartigen Verstößen ist das seit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) völlig unerheblich geworden.

StVO, StVZO, FEV, ... gelten ausschließlich im öffentlichen Verkehrsbereich, bei der Zulassungsverordnung wird jedoch nicht ein "wo" unterschieden, sondern nur ein "ob" , ob das Fahrzeug (verwaltungsrechtlich) zugelassen ist oder nicht.

Auf "Privatgelände" (nicht öffentlicher Verkehrsbereich) muss ein Fahrzeug nicht zugelassen sein, aber wenn es das ist, dann muss es auch einige weitere Bedingungen erfüllt sein, auch hinter dem geschlossenen Gartentor in einer geschlossenen Garage.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Über soviel Verantwortungslosigkeit kann ich nur den Kopf schütteln.😠
Als ich das las wurde bei mir traurige Erinnerungen wach. Ein Arbeitkollege meines Vater war Mitte der 60 ziger Jahre mit solchen Schlappen unterwegs. Er hat sich totgefahren mit solchen Reifen.

nunja, wir sollten die kirche im dorf lassen.

1. wissen wir noch immer nicht, an welcher stelle des reifens das profil so gering war

2. ist der TE damit keine 200km/h bei strömendne regen auf der AB gefahren, sondern lediglich inenrhalb der stadt kurz einkaufen gewesen

3. hat er bereits gesagt, dass er es gar nicht bemerkt hat (ich kontrolliere bei einem fremden fahrzeug auch nicht vorher alles)

4. hat er umgehend einsicht gezeigt und lässt sich heute noch neue reifen aufziehen

von daher....ruhig bleiben, aus schaden lernen und die sache abhaken.

Gruß Martin

Alle Polizisten haben eine Digitalkamera mit dabei und falls die grad nicht gehen sollte,
ein Kollege der auf dem Protokoll als Zeuge genannt wird tut es dann zur Not auch!

Zieh dir Reifen mit ordentlichem Profil auf,zahl die Zeche und hake es unter erfahrungswerte ab! Mach es nächstes mal einfach Richtig,indem du von Zeit zu Zeit die Profiltiefe selber misst.........
Und die haben weiss Gott besseres zu tun,als wie VT wie dich zu kontrollieren,aber es gehört unter anderem zu Ihren Aufgaben als Staatsapparat,solche Maßnahmen zu ergreifen!

Wenn du damit andere gefährdest bzw.dich selbst,indem du mit Slicks unterwegs bist,finde Ich es Richtig so!

In diesem Sinne,nur meine 99Pfennige.

Gruß

Ich meine in Erinnerung zu haben daß Halter UND Fahrer für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sind? Falls ich richtig liege wäre es nicht ratsam Behördens auch noch darauf hinzuweisen daß nicht der Halter der Fahrer war.

Ich gehe mal folgender Annahme aus, dass der TE, nachdem er durch den polizeilichen Zettel über seinen abgefahrenen Reifen aufmerksam gemacht wurde, zuhause mit einer Schieblehre die tatsächliche Profiltiefe an unterschiedlichen Stellen nachgemessen hat. So würde ich vorgehen und dies dann ebenfalls mit Bildern dokumentieren.
Deshalb würde es mich brennend interessieren, wieviel der Reifen nun tatsächlich an Profiltiefe noch hatte. 0,5mm Profiltiefe klingt für mich etwas utopisch....
Sollte aber die Profiltiefe 0,5mm unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe liegen, wäre das Erbsenzählerei.

Der Parkplatz des Marktes ist zwar öffentlicher Verkehrsraum, gehört aber zum Markt, somit handelt es sich hierbei um "Privatgrundstück"
Steht meistens auch auf Schildern an der Zufahrt z.B. "Parkplatz der Firma REAL, hier gilt die STVO, keine Haftung" oder so ähnlich.
Sprich der Marktleiter hat das Hausrecht und muss über solche Aktionen der Polizei informiert werden. Er kann, wenn er will, ohne eine Erlaubnis erteilt zu haben, die Polizei vom Platz verweissen. 

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Ich meine in Erinnerung zu haben daß Halter UND Fahrer für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sind? Falls ich richtig liege wäre es nicht ratsam Behördens auch noch darauf hinzuweisen daß nicht der Halter der Fahrer war.

Warum, der Halter ist immer dran, der Fahrer auch noch zusätzlich falls nicht gleich Halter.

Ja denke auch das wir die Kirche im Dorf lassen sollten, einen neuen Reifen kaufen, aufziehen und die Strafe von 50 € plus 23,50 € Auslagen und Gebühren zahlen, was  schließlich so viel wie ein neuer Reifen zusätzlich kostet, das sollte dem TE Grund genug sein demnächst rechtzeitig Reifen zu wechseln

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