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Verkehrskontrolle auf dem Einkaufsparkplatz

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 7:25

Hallo zusammen.

Gestern war ich im Real einkaufen. Als ich meinen Einkauf beendet hatte, fand ich einen Mängelbericht unter meinem Scheibenwischer. Es wurden die Reifen kontrolliert. Drauf steht: Reifen hinten links bis auf 0,5mm abgefahren. Verwarnung: Nein, Anzeige: Ja.

Mit was muss ich jetzt rechnen? Ist es überhaupt zulässig ein Parkendes Fahrzeug zu kontrollieren ohne das der Fahrer dabei ist?

Ich mein es hätte ja regnen können dann is der Zettel unlesbar... Außerdem kann mir ja nicht nachgewiesen werden das ich damit wirklich gefahren bin weil der Pkw ja stand.

Finde es übel das die Polizei nichts besseres zu tun halt als über große Einkaufsparkplätze zu fahren und nach den reifen zu schauen...

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Hat schon alles seine Richtigkeit. Finde ich auch gut so.

Wobei, ich jetzt nur prüfen lassen würde, ob es wirklich 0,5mm sind auf der Mehrheit der Lauffläche.

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Hat schon alles seine Richtigkeit. Finde ich auch gut so.

Wobei, ich jetzt nur prüfen lassen würde, ob es wirklich 0,5mm sind auf der Mehrheit der Lauffläche.

am 19. Mai 2010 um 7:37

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

212 Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß

50 € 3 Pkt.

Unter  "In Betrieb genommen" heißt aber nicht das das Fahrzeug tatsächlich fährt sondern das das Auto angemeldet ist, hätte dein Auto dort abgemeldet gestanden könntest du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen.

Ist schon richtig so- hättest Dein Fahrzeug abmelden müssen- dann wäre Deine Argumentation nachvollziehbar. 0,5mm ist schon der Hammer- damit fährste nicht erst 2 Tage rum!

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 7:39

mhh also siehts schlecht aus da drum rum zu kommen? :(

natürlich, es sei denn, der Reifen hat doch noch mind. 1,6mm Profil und nur die Flanke(max. 20% der Reifenfläche) hat nur 0,5mm Profil, aber ich denke, dass ist nicht der Fall....

mit so einem Reifen rumzufahren, kann richtig gefährlich sein!

Die Frage ist, ob der Parkplatz noch zum öffentlichen Straßenland gehört. (Abgrenzung durch Schranken?) Das muss nicht immer so sein. Gehört er nicht dazu hat die Polizei meiner Meinung nach nichts zu melden.

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 7:45

Der Parkplatz hat leider keine Schranken also gehört er bestimmt zum öffentlichen Straßenverkehr... Aber es ist ja z.B. auch möglich, die Felgen auf dem Parkplatz nur mal drauf gebaut zu haben um zu schauen, wie es aus sieht (evt. Kaufabsicht)

Die 0.5mm sind mir gar nicht aufgefallen weil es nur an einem reifen so ist (hinten links). Die anderen sind noch ok...

am 19. Mai 2010 um 7:46

Sei doch froh, sonst hättest du selber ja gar nicht gemerkt dass du mit einem total abgefahrenen Reifen unterwegs bist :)

Die meisten Parkplätze sind öffentliche Verkehrsfläche, nur wenige haben eine Zufahrtsbeschränkung. Und da darf die Polizei selbstverständlich kontrollieren, oder ist das Fahrzeug da hingebeamt worden?

Der Zettel unter der Windschutzscheibe ist netter Service, du wirst wohl noch Post bekommen. ;)

Es gibt da gesetzliche Vorschriften zum Schutze aller, die haben schon so"n bissl ihren Sinn. Der TE gibt zu mit Reifen mit fast ohne Profil gefahren zu sein, und das bestimmt nicht nur zum einkaufen.

Hier sollte jetzt kein Zenario erfunden werden wie der TE da am besten wieder rauskommt.

Mängel beseiteigen und auf Anzeige warten. So macht das ein Mann.;)

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 7:49

Wer ist eigentlich für die Reifen verantwortlich? Der Fahrer oder der Halter?

Manchmal nehme ich das Auto von meinen Eltern für ein paar Wochen mit... Wenn dann die Reifen ihre zulässige Grenze erreichen - wer muss dann zahlen?

immer der das fahrzeug aktuell bewegt!

das ,bist in dem fall du;)

am 19. Mai 2010 um 7:51

Da würde ich gelassen drauf reagieren, Du brauchst da nur eine passende Erklärung, wie zb. diese, " ich bin mit meinem Fahrzeug zum Einkaufen gefahren, bei der Rückkehr fiel mir auf das der Reifen keine Luft mehr hatte, darauf habe ich den Reservereifen draufgemacht ( ohne Profil ) um mir einen intakten Reifen zu besorgen. "

Wenn Du erklärst das Du mit dem abgefahrenen Reifen nicht gefahren bist kann Dir keiner was, beweisen kanns ja auch keiner.

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 7:51

ja aber das kann mir ja in dem Fall nicht nachgewiesen werden ob ich das bin - weil das Fahrzeug kontrolliert wurde ohne das Halter oder Fahrer anwesend waren :O

Wenn man geblitzt wird ist es ja genau so....

In diesem Fall greift die Halter-Haftung.

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