Verkehrsbeeinflussungsanlagen

Hallo Sicherheitsforum,

heute früh bin über die A5 gefahren und dabei ist mir folgendes Problem aufgefallen:

Die Strecke ist komplett mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen in kuzem Abstand bestückt. Als ich auf die Autobahn aufgefahren bin, zeigten diese 120km/h an. Als ich wenig später unter einer anderen Anlage durchfuhr ging diese kurz vorher aus. Alle weiteren Anlagen waren dann auch aus.
Es wurde also in meinem Streckenabschnitt auch keinerlei Freigabe angezeigt. Vermutlich wurde die Freigabe einige Anlagen vorher, wie sonst immer, einmalig angezeigt.

Was gilt für mich in diesem Fall?
120km/h oder unbegrenzt?

MFG Felix

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bleifußindianer


Natürlich. Ich habe aber schon gesehen, daß durch Ausschalten der VZAs offenbar freie Fahrt signalisiert werden sollte.

Nehmen wir mal an, zwei Autos passieren nacheinander die WZA. Zwischen dem ersten und dem zweiten Autos springt die WZA von 120 auf Schwarz um. Angenommen, es hätte vorher keine Beschränkung gegeben, bedeutet das rein rechtlich, daß der erste Autofahrer nur 120 fahren darf (für ihn gilt das Limit bis zur offiziellen Aufhebung), während für den nachfolgenden keine Beschränkung gilt.
Das kann ja wohl nicht der Sinn der Sache sein.

Gruß

In diesem theoretischem Fall ist das so richtig, sofern das zweite Auto vorher keine andere WZA passiert hat.

Praktisch ist es wie gesagt so, dass sich auch der zeitliche Ablauf der Schaltfolgen einer WZA nach der STVO richtet. Es kann aber immer passieren, dass z.B. an einer Auffahrt mal ein VT keine Beschränkung mehr sieht, während die anderen erst an der nächsten Brücke informiert werden.

Da dieses Szenario (einer mit 120, der andere 200+) aber auch sonst jederzeit auftreten kann, sehe ich da kein Problem ausser dem Ego des einen oder anderen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen