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Verkehrsbeeinflussungsanlagen

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 10:47

Hallo Sicherheitsforum,

heute früh bin über die A5 gefahren und dabei ist mir folgendes Problem aufgefallen:

Die Strecke ist komplett mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen in kuzem Abstand bestückt. Als ich auf die Autobahn aufgefahren bin, zeigten diese 120km/h an. Als ich wenig später unter einer anderen Anlage durchfuhr ging diese kurz vorher aus. Alle weiteren Anlagen waren dann auch aus.

Es wurde also in meinem Streckenabschnitt auch keinerlei Freigabe angezeigt. Vermutlich wurde die Freigabe einige Anlagen vorher, wie sonst immer, einmalig angezeigt.

Was gilt für mich in diesem Fall?

120km/h oder unbegrenzt?

 

MFG Felix

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30 Antworten

Sofern seit der letzten Auffahrt keine fest installierten Schilder mehr stehen: unbegrenzt.

... würde ich sagen - bin aber auch kein Experte :D

Wenn die Anlage an ist, gilt sie wie ein übliches Verkehrszeichen.

Wenn die Anlage aus ist, hast Du freie Fahrt.

Ab und zu spinnen die Anlagen, sie geben das Freizeichen nicht an oder erzählen was von Nebel, wo keiner ist.

Oder Du bist unter einer durchgefahren, wo das Freizeichen gerade anging, ich weiß nicht, wie dicht die auf der A 5 gestaffelt sind.

Mir ist das mal andersrum passiert: Auf der A 45 ging eine Anlage auf einmal auf Tempo 80, und der Fahrer vor mir bremste wie ein Idiot. Da ich nicht links ausweichen konnte, hatte ich eine Waschmaschine in der Rückenlehne. :D

Im Zweifelsfall immer vorsichtig fahren und schauen, daß keine Grünlinge lauern.

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote, die erst durch das entsprechende Aufhebungszeichen (oder Anzeige der Streckenlänge, das Ende der angezeigten Gefahr oder Ortschild) endet.

Streng genommen gilt also nach wie vor die Geschwindigkeitsbeschränkung, zumal du ja nicht weisst, ob es das Aufhebungszeichen vorher irgendwo gegeben hat.

Ich glaube allerdings kaum, dass die Polizei bei abgeschalteten Verkehrsleitbrücken blitzt...

so kenne ich es eigentlich auch nur! So lange kein Streckenverbotsaufhebungszeichen kommt gilt das Tempolimit!

Allerdings, wenn eine Auffahrt nach dem Tempolimit vorhanden ist könnte man ja auch sagen man hat kein Tempolimit gesehn! :-)))

am 8. Dezember 2005 um 13:01

Gerade auf der A5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Friedberg sind extrem viele dieser Systeme. Da habe ich auch schon häufiger festgestellt, dass die einfach ausgehen.

Es gibt aber nach der letzten Verkehrsregelanlage ein festes Schild, was alle Streckenverbote aufhebt. Zur Not muss man halt bis dahin fahren.

// Joscha

PS: Abgesehen davon wird dort (ausser in Baustellen) IMO eh nicht geblitzt.

In dem Zusammenhang beschäftigt mich schon länger eine Frage:

Was hat Vorrang: Das Verkehrsschild mit Tempobeschränkung oder die auf den Wechselzeichen angezeigte Geschwindigkeit?

am 8. Dezember 2005 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

In dem Zusammenhang beschäftigt mich schon länger eine Frage:

Was hat Vorrang: Das Verkehrsschild mit Tempobeschränkung oder die auf den Wechselzeichen angezeigte Geschwindigkeit?

Nimm die mit der geringeren Geschwindigkeit. Dann bist Du auf der sicheren Seite...

Das Schild, woran du als letztes vorbei fährst.

Wenn beide auf gleicher Höhe sind, könnte man darüber nachdenken, ob nicht keines von beiden Schildern gilt...

Gruß

Beide Schilder gelten natürlich, in der Reihenfolge wie sie aufgestellt sind.

Kommt zuerst 80 (Blech), dann 120 (WZA) musst du eben erst auf 80 bremsen, dann kannst du wieder auf 120 beschleunigen. Auch wenns nur 10cm sind...:D

Kommt 1m nach der WZA die Aufhebung aller Geschwindigkeitsbeschränkungen ist also erstmal freie Fahrt.

In der Praxis werde ich von den bunten WZA-Anzeigen so fasziniert, dass ich die dunklen, dreckigen Blechschilder gar nicht wahrnehme...

Gibt es so eine Situation in echt? Die Blechschilder werden doch abmontiert, wenn eine WZA-Brücke da ist.

*g*

Diese Gedanken hatte ich auch alle schon.

Was ist in folgendem Fall (nicht konstruiert, sondern real):

Baustelle: Tempo 60 (per Schild)

hinter der Baustelle: Tempo 100 (ebenfalls per Schild)

200m dahinter: eine Wechselzeichenbrücke, auf der nur das Zeichen für LKW-Überholverbot eingeschaltet ist. Bei dichtem Verkehr wird hier ein evtl. Tempolimit angezeigt.

Danach: nichts mehr, die nächste Wechselzeichenbrücke ist ca. 2km entfernt

Und jetzt?:)

 

Anderes Beispiel (auch real):

Baustelle (Tempo 80 per Schild), über welcher eine Wechselzeichenbrücke prangt, die mir wild leuchtend 100km/h anbietet...:rolleyes:

 

Edit:

Das beste und chaotischste Beispiel:

Baustelle mit Tempo 60 (per Schild), dann Baustellenende und sofort Autobahnkreuz.

Nach 500m die nächste Wechselzeichenbrücke, die wiederum nur das LKW-Überholverbot anzeigt.

Wenn man die Regeln streng auslegen würde, müssten die, die vor dem Autobahnkreuz schon auf der Autobahn waren, weiterhin mit 60 über die Bahn schleichen, währenddessen die Autobahnwechsler Gas bis zum Bodenblech geben können...:rolleyes:

Irgendwie ziemlich chaotisch...

am 8. Dezember 2005 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

*g*

Diese Gedanken hatte ich auch alle schon.

Was ist in folgendem Fall (nicht konstruiert, sondern real):

Baustelle: Tempo 60 (per Schild)

hinter der Baustelle: Tempo 100 (ebenfalls per Schild)

200m dahinter: eine Wechselzeichenbrücke, auf der nur das Zeichen für LKW-Überholverbot eingeschaltet ist. Bei dichtem Verkehr wird hier ein evtl. Tempolimit angezeigt.

Danach: nichts mehr, die nächste Wechselzeichenbrücke ist ca. 2km entfernt

Und jetzt?:)

 

Anderes Beispiel (auch real):

Baustelle (Tempo 80 per Schild), über welcher eine Wechselzeichenbrücke prangt, die mir wild leuchtend 100km/h anbietet...:rolleyes:

Also was Du in dem Fall tun kannst ist:

verzweifeln

oder Du hälst Dich an die letzte Geschwindigkeitsangabe...

 

Was ist jetzt mit der eigentlichen Frage nach der Gültigkeit von VBAs?

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Baustelle: Tempo 60 (per Schild)

hinter der Baustelle: Tempo 100 (ebenfalls per Schild)

200m dahinter: eine Wechselzeichenbrücke, auf der nur das Zeichen für LKW-Überholverbot eingeschaltet ist. Bei dichtem Verkehr wird hier ein evtl. Tempolimit angezeigt.

Danach: nichts mehr, die nächste Wechselzeichenbrücke ist ca. 2km entfernt

Und jetzt?:)

Eigentlich klar, das letzte Zeichen gilt solange es nicht aufgehoben wurde. Die WZA hat nichts aufgehoben oder neu beschränkt, also gilt 100.

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Anderes Beispiel (auch real):

Baustelle (Tempo 80 per Schild), über welcher eine Wechselzeichenbrücke prangt, die mir wild leuchtend 100km/h anbietet...:rolleyes:

DAS ist dämlich!

Falls keine Baustelle zu sehen ist -> 100

Tempolimits aufgrund einer Gefahrenstelle enden nach dem Ende der Gefahr.

Ist da eine Baustelle, würd ich mich brav an die 80 halten...

Zitat:

Original geschrieben von FarmerJoe

Was ist jetzt mit der eigentlichen Frage nach der Gültigkeit von VBAs?

Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten bis sie aufgehoben werden. Die 120 gelten nach wie vor.

Zitat:

Original geschrieben von FamerJoe

Also was Du in dem Fall tun kanst ist:

verzweifeln

Danke:) Bisher war ich "Nur" am Grübeln...

Zitat:

oder Du hälst Dich an die letzte Geschwindigkeitsangabe...

Wenn die Brücke hinter der Baustelle etwas anzeigt, ist es ja einfach.:)

Wenn sie aber nichts anzeigt und ich mich an die 100 (per Schild) halte frage ich mich natürlich, ob die 100 auch hinter der Brücke gelten, da man ja dort auch die 100 km/h einblenden könnte, wenn diese Geschwindigkeit erforderlich wäre. Genau das passiert ja auch bei dichtem Verkehr.

Im Endeffekt läufts wohl auf die Frage hinaus: Hebt eine Wechselzeichenbrücke, die keine Geschwindigkeit anzeigt, vorhergehende Tempobeschränkungen auf?

Die Überholverbote für LKW werden nämlich an jeder Brücke wiederholt und nur nachts erscheint das Zeichen für die Aufhebung aller Verbote.

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Im Endeffekt läufts wohl auf die Frage hinaus: Hebt eine Wechselzeichenbrücke, die keine Geschwindigkeit anzeigt, vorhergehende Tempobeschränkungen auf?

Nein.

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