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Verkaufen eines Autos

Smart Fortwo
Themenstarteram 16. Juli 2017 um 9:48

Guten Tag,

ich hätte da mal eine rechtliche Frage.

Und zwar möchte ich unseren Smart verkaufen und habe auch schon einen Interessenten.

Das Problem ist folgendes:

Das Auto kam aktuell nicht durch den TÜV wegen Verbandskasten und Warndreieck. Ok..stellt ja kein Problem dar.

Nun ist aber in der Zeit bis zur Nachprüfung die Lenkung kaputt gegangen.

Das Auto wird nun so verkauft.

Der Interessent weis hierüber Bescheid (kein TÜV, Lenkung kaputt)

Nun möchte er das Auto haben und mit meinen Nummernschildern überführen und dann abmelden.

Wer haftet wenn etwas passiert?

Ist es überhaupt erlaubt ohne TÜV zu überführen?

Wir können den doch nicht mit dem Auto fahren lassen....lenken kann man zwar aber das Lenkrad geht nicht zurück in die Ausgangsstellung und man muss ziemlich kräftig lenken.

Für uns einfach zu gefährlich...

Was meint ihr?? Auch wegen dem Versicherungsschutz...

Beste Antwort im Thema

Lieber big-little,

bei einer HU- Nachprüfung wegen fehlendem Warndreieck wird kein Prüfer eine Probefahrt durchführen. Und genau darum geht's hier!

 

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Guten Morgen,

grundsätzlich ist es kein Problem ein Auto angemeldet zu verkaufen und auch so zu übergeben.

Identität mit Personalausweis abgleichen, Kaufvertrag komplett ausfüllen, bekannte Mängel dort benennen, Übergabezeitpunkt mit genauer Uhrzeit festhalten. Meldung des Verkaufs an Versicherung und Zulassungsstelle von Käufer und Verkäufer unterschrieben sofort dort hinschicken.

Dann ist der Verkäufer raus aus der Nummer.

Ob mir Wohl dabei wäre jemanden wissentlich mit defekter Lenkung losfahren zu lassen wenn ich es verhindern kann... nein. Aber das musst du entscheiden.

Zur Nachprüfung (sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist) kann man auch eben hinfahren, rein ins Büro - Papiere, Verbandkasten und Warndreieck unterm Arm, Nachprüfung zahlen - fertig ist die HU. Das Fahrzeug wird man sich da nicht nochmal genauer ansehen.

Mit gültiger HU kann der Käufer sich auch Kurzzeitkennzeichen besorgen oder es direkt auf sich ummelden. Vielleicht ist dir dann wohler bei der Sache?

Themenstarteram 16. Juli 2017 um 10:16

Hallo

Danke für die ausführliche Antwort.

Zitat:

@Furydess schrieb am 16. Juli 2017 um 11:48:35 Uhr:

 

Das Auto kam aktuell nicht durch den TÜV wegen Verbandskasten und Warndreieck.

Waren das die beiden einzigen Punkte, dass der Kleine durchgefallen ist?

Falls ja, verkauft Euer TÜV nicht die beiden Teile vor Ort?

Bei uns hätte das ca. 15 Euro gekostet und dann wäre der Stempel drauf gewesen. Das wäre billiger als noch mal erscheinen zu müssen.

Zur Frage: Ich würde den nicht angemeldet in dem Zustand an einen Fremden abgeben.

Grundsätzlich habe ich Bedenken, wenn das Auto angemeldet übergeben wird - trotz Brief an die Versicherung und an die Zulassungsstelle mit allen Daten der genauen Übergabe.

Wenn der vor der Ummeldung in einen Unfall verwickelt ist, bin ich erst mal dran...

Muss ich nicht haben - kann ich vermeiden - deshalb mach ich das sehr ungern bis gar nicht.

Themenstarteram 16. Juli 2017 um 10:40

Hi

Ja, das sind die einzigen Mängel gewesen man glaube es kaum.

Da die Lenkung nun aber hin ist würde dies insgesamt ca. 800 Kosten und das Geld investieren wir nicht mehr.

Also verkaufen wir.

Wollten sowieso ein neues haben und der smart sollte eigentlich mit TÜV verkauft werden.

Aber der Gedanke wie bereits erwähnt jemand fremden damit fahren zu lassen ist nicht toll auch wenn wir das Auto dann los wären. Zudem mit unseren Schildern und ohne TÜV.

Gerade bei der Lenkung....wir möchten da nicht zu beitragen.

Die Gefahr ist zu groß und womöglich werden noch andere mit rein gezogen, Familien mit Kindern.....nein.

Wenn der bekannte Mangel im Kaufvertrag steht und alles sauber dokumentiert ist bist du rechtlich gesehen raus. Aber wie du schon schreibst bei einem Unfall womöglich mit Personenschaden macht man sich Vorwürfe, denn man hätte diese Fahrt ja verhindern können.

Wenn abgemeldeter oder umgemeldeter Verkauf nur am TÜV scheitert dann würde ich die Nachprüfung (dabei werden ja nur die bemängelten Dinge erneut geprüft) noch eben machen. Das kostet auch nicht viel.

Themenstarteram 16. Juli 2017 um 10:58

Aber ist es denn möglich das Auto trotz defekter Lenkung nochmals beim TÜV vorzustellen um sich die Plakette zu holen???

Kann ich mir nicht vorstellen....wenn die das sehen dann legen die das Auto doch Still oder nicht???

Wieso sollten sie das sehen? Steht das Auto irgendwie schief? :)

Wenn wirklich nur Warndreieck / Verbandkasten bemängelt wurde wird der Smart nicht mehr auf die Hebebühne genommen - und wenn du mit den beiden Teilen winkend ins Büro kommst wird man das Auto nichtmal mehr ansehen.

Themenstarteram 16. Juli 2017 um 11:12

Ok. Wäre ne Überlegung wert.

Dann bekommt er nochmal tüv und wird dann verkauft mit defekter Lenkung.

Hatte ich nicht gewusst...

Der TÜV macht eine Probefahrt und da fällt der Defekt an der Lenkung auf. Bringst Du den Smart mit kaputter Lenkung durch den TÜV und Du verkaufst das Teil mit TÜV und defekter Lenkung und weist von dem Defekt, ist der TÜV fein raus und Du hast den Ärger am Hals, wenn was passiert. Den Mangel in dem Kaufvertrag vermerken und schriftlich bestätigen lassen, daß das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, wegen Mängeln an der Lenkung. Dann bist Du aus der Verantwortung, wenn er das Fahrzeug trotzdem fährt. Verkaufen eines zugelassenen Fahrzeuges würde ich nicht mehr, denn mir ist es schon passiert, daß ich plötzlich mit einer Anzeige konfrontiert wurde für einen Unfall, der mit meinem bereits längst verkauften Fahrzeug verursacht wurde. Zum Glück konnte ich nachweisen, wann die Person das Fahrzeug genau übergeben wurde. Wenn Du also den Smart zugelassen übergeben möchtest, dann notiere auf dem Vertrag den Tag und die Uhrzeit der Übergabe. Aber sicherer ist es für Dich, auch aus der Sicht des Defektes an der Lenkung, daß Du das Fahrzeug nur abgemeldet übergibst. Am Besten für alle Beteiligten holt der Käufer den Smart mit einem Anhänger bei Dir ab. Das ist für Alle die sicherste Variante.

Lieber big-little,

bei einer HU- Nachprüfung wegen fehlendem Warndreieck wird kein Prüfer eine Probefahrt durchführen. Und genau darum geht's hier!

 

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Lieber Thinky123, bei allen TÜV-Besuchen die ich bisher absolvieren "durfte" wurde nach dem Warndreieck und dem Sanikasten nur gefragt und nie geschaut. Den Prüfern ging es in erster Linie um die Technik und deren Prüfung. Dazu gehört auch eine Probefahrt, die in den Regeln für die TÜV-Prüfung auch gefordert wird. In der StvzO ist folgender Wortlaut zu lesen: "Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.". Die Fahrprüfung ist also die erste Amtshandlung des Prüfers und damit wäre dann der TÜV bereits gelaufen. Daß Furydes die Plakette verwehrt wurde, weil Warndreieck und Sanikasten nicht in Ordnung waren, ist mir eh ein Rätsel. Das wäre ein maximal ein Eintrag in die Mängelliste gewesen. Vor allem weil man in jeder Werkstatt in der man den TÜV durchführen lässt, diese Dinge zu kaufen sind! Aber hier geht es nicht mehr um die korinthenkackerhaften TÜV-Untersuchung, sondern um den anstehenden Verkauf mit einer defekten Lenkung und ob er dieses definitiv nicht fahrbereites und nicht verkehrssicheres Fahrzeug dem Käufer angemeldet zur Fahrt übergeben soll. Wie schon ausgeführt, ist der Verkäufer bei der Übergabe im zugelassenen Zustand gut beraten, wenn er den Tag und am besten noch die Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer auf dem Kaufvertrag vermerken und vom Käufer gegenzeichnen läßt. Damit ist der Übergang der Halterpflichten auf den Käufer nachweisbar und der Verkäufer ist aus dem Schneider, wenn der Käufer das nicht verkehrssichere Kfz im öffentlichen Verkehr nutzt und eventuell Schäden verursacht.

Also Erstens Schäden auf dem Kaufvertrag und Zweitens den Übergabetermin genau notieren und gegenzeichnen lassen. Auch solltest Du auf dem Kaufvertrag vermerken, in welchem Zeitraum das Fahrzeug spätestens umgeschrieben sein muß. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Was der Käufer dann macht, liegt in seinem Ermessen und seiner Verantwortung. Wenn Du Deinen Smart aber vor dem Kauf abmeldest, dann mußt Du nur die Schäden und die fehlende Verkehrssicherheit auf dem Kaufvertrag notieren und Alles Andere ist dann das Problem des Käufers. Das ist für den Käufer in jeder Hinsicht die bessere und sichere Variante.

Bzgl Kaufvertrag sind wir uns ja einig.

Bei einer HU-Nachprüfung werden aber nur die bemängelten Punkte erneut geprüft. Wenn das - sofern der TE hier nichts verschweigt - wirklich nur Verbandkasten und Dreieck sind wird das also durchgehen. Ja, ich finde es auch höchst merkwürdig wegen nur dieser Punkte durchzufallen. Umso merkwürdiger ist warum man die 10€ für ein entsprechendes Set nicht noch vor Ort ausgibt und die HU somit besteht!

Mit der gültigen HU kann der Käufer das Auto dann auf sich ummelden oder Kurzzeitkennzeichen nutzen und auf eigene Verantwortung überführen.

Daß einem die Plakette verweigert wurde, weil der Sanikasten und das Warndreieck fehlt, kommt mir auch spanisch vor! Auch kenne ich eigentlich kein Fahrzeug, daß nicht mit Sanikasten und Warndreieck ausgerüstet ist. Wenn auch der Sanikasten abgelaufen ist, so ist doch einer drin. In allen meinen gekauften Autos waren immer diese Teile mit drin. Außerdem weis doch jeder seit seinem Führerscheinunterricht, daß der ein Fahrzeug führt auch diese Teile mit zu führen hat. Mir hat mal ein Prüfer nach der Probefahrt mein Fahrzeug wieder übergeben, mit dem Hinweis, daß ich den Mangel, den er bei der Probefahrt festgestellt hatte, doch erst abstellen sollte, bevor ich das Fahrzeug wieder vorstelle. Damit ersparte er sich die unnütze Arbeit der erfolglosen Prüfung und mir die Kosten für dieselbe. Aber das macht sicher der eine oder andere Prüfer anders. Vielleicht ist er auch an einen blutjungen Prüfer geraten, oder der hatte einen schlechten Tag. Vielleicht fühlte sich der Prüfer durch den Halter auf den Schlips getreten? All das wissen wir ja nicht. Aber über eins sind wir ja sicher Alle einig, daß der Verkäufer sich absichern muß, damit er nicht in Haftung genommen werden kann, wenn der Käufer das verkehrsunsichere Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr bringt.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 16. Juli 2017 um 12:03:32 Uhr:

Guten Morgen,

grundsätzlich ist es kein Problem ein Auto angemeldet zu verkaufen und auch so zu übergeben.

Mutig mutig! Wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet, kannst du viel Geld und Zeit in die Hand nehmen. Wenn der Wagen ins Ausland geht, kommt noch ein Anwalt hinzu

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