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Verkauf von Privatperson an Händler ohne Kaufvertrag

Themenstarteram 17. November 2021 um 18:57

Hallo zusammen,

ich habe als Privatperson mein Auto an einen Händler verkauft, ohne Kaufvertrag. Das Auto habe ich direkt selber abgemeldet, und für den Verkauf an sich auch einen Zeugen. Kann da jetzt dennoch noch etwas auf mich zukommen? Abgemeldet ist das Auto ja mit Zeitstempel(?).

Probleme mit der Abmeldung des Versicherungsschutzes dürfte es dann ja auch nicht geben oder? Das dürfte damit ja an sich nichts zu tun haben.

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39 Antworten
Themenstarteram 17. November 2021 um 19:37

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. November 2021 um 20:35:21 Uhr:

Dem Zeugen würde ich empfehlen, sich Notizen zum Verkauf zu machen.

Wenn das Auto weiterverkauft wird, wird zum einen der Händler selbst gewährleistungspflichtig (falls er das nicht wirksam ausschließt), zum anderen kann er etwaige Gewährleistungsansprüche, die er dir gegenüber haben könnte, auch an den Käufer abtreten.

Aber wie schon geschrieben, normaler Verschleiß unterliegt nicht der Gewährleistung.

Wie? Das heißt, wenn er das Auto als Händler jetzt weiterverkauft, dann kann sich der neue Käufer an mich wenden, wenn es irgendwelche Mängel gibt?

Und was ist mit normaler Verschleiß gemeint? Also was könnte er denn bemängeln, was ich dann ausbessern muss?

Sorry, hab nicht wirklich Ahnung davon & verstehe nicht womit ich jetzt rechnen muss.

Wenn du den Gewährleistungsausschluss nicht nachweisen kannst, greift das BGB - 2 Jahre wärest du gewährleistungspflichtig. D.h., bei Übergabe des Fahrzeuges dürften keine Mängel vorliegen, die nach dem Alter und der Laufleistung nicht zu erwarten wären. Normaler Verschleiß sind z.B. abgenutzte Bremsen nach 80.000 km, Rostspuren beim 12 Jahre alten Auto.

Der weitere Käufer wird sich doch im Normalfall an seinen Vertragspartner, den Händler wenden.

Aber mach dir jetzt nicht unnötig ins Hemd, sondern denk beim nächsten Mal an einen schriftlichen Kaufvertrag (mobile.de, ADAC usw.). Wenn der Händler dir vom TÜV-Prüfer empfohlen wurde, sollte der wohl seriös sein.

Was hat die Kiste denn gekostet, was war es für ein Modell und wie alt?

Zitat:

@ennienns [url=https://www.motor-talk.de/.../...er-ohne-kaufvertrag-t7192619.html?...]schrieb am 17. November 2021 um 20:37:58 Uhr

]url]:

Wie? Das heißt, wenn er das Auto als Händler jetzt weiterverkauft, dann kann sich der neue Käufer an mich wenden, wenn es irgendwelche Mängel gibt?

Nein. Du hast mit dem späteren Käufer nichts zu tun und der Händler kann Beschwerden eines späteren Käufers auch nicht an Dich durchreichen. Der Händler könnte aber natürlich theoretisch versuchen, sich entstandene Kosten bei Dir wieder zu holen. Das wird aber höchstwahrscheinlich nicht passieren.

Es war zwar nicht gut, das Auto ohne Vertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung zu verkaufen, aber ich würde mir da auch nicht den ganz großen Kopf machen. Denn obwohl Du nicht nachweisen kannst, Mängel angegeben und die SMH ausgeschlossen zu haben, kann auch der Händler nicht beweisen, dass Du das nicht getan oder den reklamierten Mangel beim Verkauf offengelegt hast.

Und die Sachlage spricht eher für Dich: Denn der Händler hat als Sachverständiger ein nicht fahrtaugliches Auto mit sichtbaren Mängeln gekauft und kann hier offensichtlich keine Mängelfreiheit erwarten.

Wird er auch nicht erwarten, sein Business sind alte Gurken, die wohl in den Export gehen und da verdient man sein Geld nicht damit, Vorbesitzer alter Autos auf Ersatz für eine gebrauchte Lichtmaschine zu verklagen. Aber beim nächsten Mal unbedingt einen Vertrag vom ADAC o.ä. mitbringen :)

Also nicht kirre machen lassen, solche Beiträge neigen dazu, dass sich die Leute nach Feierabend in Drama-Fantasien hineinsteigern und die Welt nur noch Schwarz malen. :)

Themenstarteram 17. November 2021 um 19:53

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. November 2021 um 20:44:29 Uhr:

Wenn du den Gewährleistungsausschluss nicht nachweisen kannst, greift das BGB - 2 Jahre wärest du gewährleistungspflichtig. D.h., bei Übergabe des Fahrzeuges dürften keine Mängel vorliegen, die nach dem Alter und der Laufleistung nicht zu erwarten wären. Normaler Verschleiß sind z.B. abgenutzte Bremsen nach 80.000 km, Rostspuren beim 12 Jahre alten Auto.

Der weitere Käufer wird sich doch im Normalfall an seinen Vertragspartner, den Händler wenden.

Aber mach dir jetzt nicht unnötig ins Hemd, sondern denk beim nächsten Mal an einen schriftlichen Kaufvertrag (mobile.de, ADAC usw.). Wenn der Händler dir vom TÜV-Prüfer empfohlen wurde, sollte der wohl seriös sein.

Was hat die Kiste denn gekostet, was war es für ein Modell und wie alt?

Hab den für 800€ abgegeben mit knappen 160k km und Baujahr 2006. Der ist beim TÜV durchgefallen, weil die Lambdasonde mal wieder defekt ist (hatte da eine billige von Autodoc eingebaut, die keine 3 Monate gehalten hat). Ne originale kostet aber irgendwas um 400-500€ und auf die ganzen Kopfschmerzen hatte ich keine Lust. Jetzt hab ich aus anderen Gründen Kopfschmerzen damit :D

Edit: Ist nen Seat Leon 1M.

Ich würde mir keine Sorgen machen. In der Preislage kommt ein Exporthändler nicht auf die Idee, Sachmängel geltend zu machen. Außerdem liefe er Gefahr, künftig vom TÜV-Mann nicht mehr empfohlen zu werden.

Da wird gar nichts mehr passieren.

Solche Autos gehen in den Export. Den wird hier keiner fit machen und verkaufen, das Risiko ist für einen Händler viel zu hoch, der Gewinn zu gering.

Aufkäufer, die von Werkstätten oder TÜV empfohlen werden, sind recht seriös. Meine Werkstatt arbeitet auch mit einem Aufkäufer zusammen und der ist natürlic auch an einer zukünftigen Zusammenarbeit interessiert. Wenn er aber Streß bei den Verkäufern macht, fällt das auf die Werkstatt zurück und dann wäre die Zusammenarbeit schnell beendet.

War es das Fahrzeug? Dann scheint der Käufer ja ein pfiffiges Kerlchen zu sein.

Dieses Angebot habe ich bei ????????????.???? gefunden:

Seat Leon Torro Tüv Nov.21

Erstzulassung: 11/2006 Kilometerstand: 156.000 km Kraftstoffart: Benzin Leistung: 77 kW (105 PS)

Preis: 1.980 €

https://link.mobile.de/?...(105%C2%A0PS)%0A&si=https%3A%2F%2Fi.ebayimg.com%2F00%2Fs%2FMTIwMFgxNjAw%2Fz%2FEIQAAOSwZ2FfUAL9%2F%24_20.JPG&utm_campaign=DynamicLinkApp&utm_medium=android&utm_source=sharedAd

Bei dem Alter und der Laufleistung ist doch ohnehin fast alles natürlicher Verschleiß, also abhaken.

@bordsteinkratzer : Hätte der erste Käufer Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer und der zweite Käufer welche gegen den ersten Käufer wegen des gleichen Mangels, so kann der erste Käufer seine Ansprüche gegen den Verkäufer durchaus an den zweiten Käufer abtreten. Ist aber in der Praxis extrem selten und für den TE hier ohnehin ohne Bedeutung.

Naja, pfiffig ist er erst, wenn er es zu einem anständigen Preis auch verkauft hat.

Keine Privatperson kauft einen 15 Jahre alten Seat ohne TÜV (der ja anscheinend auch nicht bestanden wird ohne Reparaturen) für 2000 EUR.

Das ist entweder ein Auto für den Export oder was für einen Bastler, der alles selber macht. Der wird aber weniger zahlen wollen. Für 2000 EUR gibt es Autos mit frischem TÜV.

Themenstarteram 18. November 2021 um 15:30

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 18. November 2021 um 16:24:29 Uhr:

War es das Fahrzeug? Dann scheint der Käufer ja ein pfiffiges Kerlchen zu sein.

Ja das ist das Auto. Mir ist schon klar, dass ich da privat und in besserem Zustand auch hätte mehr für bekommen können. Aber meiner hat ja eben keinen TÜV und bekommt den ohne weitere Kosten auch nicht. Wie ich schon erwähnte muss die Lambdasonde gewechselt werden. Heißt entweder irgendwo auf Risiko eine gebrauchte kaufen oder ~450€ für eine originale Zahlen. Dazu waren noch ein paar weitere Kleinigkeiten zu machen, dann auch nochmal ~110€ für den TÜV um den am Ende für 1300-1500€ zu verkaufen. Gerade deswegen wollte ich das Ding ja ohne Kopfschmerzen weghaben :D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. November 2021 um 20:03:48 Uhr:

 

Frag mich allerdings, wie man solche elementaren Sachen unterlässt.

Diese Frage stelle ich auch regelmäßig. Als Antwort kommt dann "ich bin doch nicht verpflichtet einen Kaufvertrag schriftlich zu machen"

NÖ sind sie nicht, aber weisen sie mir bitte nach wann und wem sie das Fzg verkauft haben! Vorher kann ich nichts für sie tun.

Nur weil im Fehlerspeicher eine Lambdasonde mit zuviel oder zuwenig O² als Fehler drinsteht, muss nicht die Sonde defekt sein. Meist ist der Fehlercode nur ein Hinweis in Richtung Ursache, hier dann also die Gemischaufbereitung. Dort kann es ein lahmer Temperaturfühler für 5,-/10,-€ als Ursache sein oder wirklich ins Geld gehen.

Themenstarteram 18. November 2021 um 18:18

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. November 2021 um 18:42:25 Uhr:

Nur weil im Fehlerspeicher eine Lambdasonde mit zuviel oder zuwenig O² als Fehler drinsteht, muss nicht die Sonde defekt sein. Meist ist der Fehlercode nur ein Hinweis in Richtung Ursache, hier dann also die Gemischaufbereitung. Dort kann es ein lahmer Temperaturfühler für 5,-/10,-€ als Ursache sein oder wirklich ins Geld gehen.

Ja das Problem dabei ist eben, wenn man sich selber nicht wirklich damit auskennt, dann ist ja schon alleine die Fehlersuche oft ziemlich teuer. Hatte den Wagen in einer freien Werkstatt & der meinte die Sonde muss gewechselt werden. Hatte auch eine billige von Autodoc genommen (von denen mir nachher echt viele abgeraten haben :D).

Ich bin froh, dass das Teil jetzt weg ist, hoffe da kommen keine weiteren Sachen auf mich zu. Und wenn da mit Aufwand verbunden noch etwas mehr Geld hätte rumkommen können, dann ist das auch okay.

Hab jetzt das neuere Modell (5F) geholt und hoffe da auf eine lange Zeit ohne Kopfschmerzen :D

Zitat:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. November 2021 um 20:03:48 Uhr:

Je nach Seriosität des Händlers kommt da nichts, wenn deine Angaben zum Fahrzeug stimmen und du nichts vergessen hast, zu erwähnen.

Frag mich allerdings, wie man solche elementaren Sachen unterlässt. Alle wichtigen Daten des Fahrzeugs, km-Stand, etwaige Unfallschäden, Gewährleistungsausschluss - alles durch den Zeugen dann belegen?

Ja der Händler hat sich das Auto angeguckt, Fehler ausgelesen etc. Der Händler wurde mir vom TÜV Prüfer empfohlen, weil der öfter Autos ohne TüV da kauft.

Man möge mich korrigieren wenn ich Unsinn schreibe, aber ohne Kaufvertrag hätte der Händler ja gar keine rechtliche Handhabe gegen dich?

Lass mich raten, wir reden von ein paar Hundert Euro und Kiesplatzhändler? Die kommen dir sicher nicht mit Bullen und Gerichte und wenn doch, droh mit der Steuerfahndung - ein Auto ohne Kaufvertrag zu kaufen ist für einen Händler auch nicht grade normal, der wird eher den Fiskus bescheissen, als dich.

PS: Habe selber gerade ein Auto zum schmalen Kurs verkauft und in den Kaufvertrag "Auto defekt" geschrieben, damit sollte für den Fall den Fälle ja auch alles im Butter sein?

Ein Kaufvertrag ist doch abgeschlossen, nur halt nicht schriftlich, sondern mündlich. Und der Händler dürfte mit dem Nachweis wenig Schwierigkeiten haben - schließlich hat er das Auto und die entsprechenden Papiere vom Verkäufer. Warum hat er die?

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