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Verkauf von Privatperson an Händler ohne Kaufvertrag

Themenstarteram 17. November 2021 um 18:57

Hallo zusammen,

ich habe als Privatperson mein Auto an einen Händler verkauft, ohne Kaufvertrag. Das Auto habe ich direkt selber abgemeldet, und für den Verkauf an sich auch einen Zeugen. Kann da jetzt dennoch noch etwas auf mich zukommen? Abgemeldet ist das Auto ja mit Zeitstempel(?).

Probleme mit der Abmeldung des Versicherungsschutzes dürfte es dann ja auch nicht geben oder? Das dürfte damit ja an sich nichts zu tun haben.

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39 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2021 um 19:45:35 Uhr:

Ein Kaufvertrag ist doch abgeschlossen, nur halt nicht schriftlich, sondern mündlich. Und der Händler dürfte mit dem Nachweis wenig Schwierigkeiten haben - schließlich hat er das Auto und die entsprechenden Papiere vom Verkäufer. Warum hat er die?

Mal abgesehen davon, dass Ali Baba wegen 800€ nicht zu den Bullen rennt, seit wann sind Privatverkäufer überhaupt gewährleistungspflichtig, vor allem ggü. Händlern? Und selbst wenn, steht Aussage gegen Aussage und der TE kann sagen, er habe das Auto defekt verkauft oder was auch immer.

 

Zitat:

@MotorManiac2020 schrieb am 18. November 2021 um 19:53:14 Uhr:

seit wann sind Privatverkäufer überhaupt gewährleistungspflichtig, vor allem ggü. Händlern?

Seit es die Gewährleistungspflichten gibt.

Diese bestehen erst einmal unabhängig davon, wer an wen verkauft. Unterschiede gibt es nur, dass bei einem Verkauf an einen Händler und/oder durch einen Verbraucher die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.

Geschieht dies nicht, bestehen eben Gewährleistungsrechte.

Zitat:

@MotorManiac2020 schrieb am 18. November 2021 um 19:53:14 Uhr:

Und selbst wenn, steht Aussage gegen Aussage und der TE kann sagen, er habe das Auto defekt verkauft oder was auch immer.

Wenn der Verkäufer sich darauf beruft, er habe bestimmte Defekte benannt, ist er aber in der Beweislast. Führt die Aussage gegen Aussage-Situation daher zu einem non liquet, fällt dem Verkäufer das auf die Füße.

Aber konkret: Bei einem 800 € Auto an einen Export-Händler kann man ruhig schlafen. Da kommt nichts nach. Jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

Eher hätte ich Angst, dass die Kiste ausgeschlachtet im Wald landet und ich als der letzte Halter angeschrieben werde. Da wäre ein Verkaufsnachweis schon nett.

Kein Vertrag - da kann der Händler auch nichts verlangen.

Kannst immerhin behaupten dass er das Auto kostenlos von dir bekommen hat.

Ansonsten wer Ansprüche stellt soll den Kaufvertrag zeigen

Keine Sorge - das Auto wird bestimmt an Export weitergegeben und es wird keiner melden.

So ein Händler der Ohne Vertrag kauft ist nicht der Typ der nach 2 Wochen wegen Sachmängel zurückruft

Ich würde mich überhaupt keine Sorgen machen

Zitat:

@OutiEE schrieb am 19. November 2021 um 17:13:56 Uhr:

Kein Vertrag - da kann der Händler auch nichts verlangen.

Kannst immerhin behaupten dass er das Auto kostenlos von dir bekommen hat.

Ja. Prozessbetrug ist bestimmt ne feine Sache.

Auch hier sehe ich mich dann mal gezwungen ein "Hüstel" der Moderation einzuschieben.

Zitat:

@ixtra

Ja. Prozessbetrug ist bestimmt ne feine Sache.

Ja Genau!

Die Anwälte werden sicher für den Prozess aus New York und London eingeflogen.

Und es wird auch live vom verschiedenen Jura Unis verfolgt.

Streitwert 80 millionen (nicht Euros - Cents - ups hab mich verzählt - 80 tausend

Bleib mal locker. Es wird diskutiert etwas praktisches und nicht was sein könnte.

Brillen mal wegnehmen und realitätsnah bleiben

Zitat:

@OutiEE schrieb am 19. November 2021 um 17:13:56 Uhr:

Kein Vertrag - da kann der Händler auch nichts verlangen.

Kannst immerhin behaupten dass er das Auto kostenlos von dir bekommen hat.

Das ist leider nicht richtig. Ein Kaufvertrag kommt auch mündlich zustande. Und wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, dann sieht es für den Verkäufer grundsätzlich schlecht aus.

 

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 17. November 2021 um 21:32:48 Uhr:

Ich würde mir keine Sorgen machen. In der Preislage kommt ein Exporthändler nicht auf die Idee, Sachmängel geltend zu machen. Außerdem liefe er Gefahr, künftig vom TÜV-Mann nicht mehr empfohlen zu werden.

Ich denke die richtige und abschließende Antwort auf die Frage. Selbst wenn rechtlich irgendwo ein Risiko bestehen möge - wird nichts passieren. Und es ist ja kein Kärtchenhändler sondern lebt von Empfehlungen wie vom TÜV Menschen. Marken-Autohäuser haben auch immer solche Firmen im Kontakt -> da kam bei uns auch noch nie was (haben so leider auch schon Autos entsorgt/verkauft).

Schöne Woche noch :) und viel Spaß mit dem Neuen!

Zitat:

@OutiEE schrieb am 19. November 2021 um 23:46:25 Uhr:

 

Ja Genau!

Die Anwälte werden sicher für den Prozess aus New York und London eingeflogen.

Und es wird auch live vom verschiedenen Jura Unis verfolgt.

Streitwert 80 millionen (nicht Euros - Cents - ups hab mich verzählt - 80 tausend

Bleib mal locker. Es wird diskutiert etwas praktisches und nicht was sein könnte.

Brillen mal wegnehmen und realitätsnah bleiben

Ich bin ganz locker.

Was haben der Wohnort der Anwälte, der Streitwert oder das öffentliche Interesse mit der Tatsache zu tun, dass Lügen vor Gericht ein (ggf. versuchter) Prozessbetrug bleibt?

Einem User zu raten, er könne ja in einem Gerichtsverfahren einfach lügen, ist der Rat zum Prozessbetrug.

Ganz realitätsnah.

 

Der TE kann sich ja gerne melden wenn doch noch was kommt.

Bis dahin ist hier Schluss.

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