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Verkauf von Firmenwagen an Privat... muss Mwst verlangt werden?

Themenstarteram 31. Juli 2008 um 17:42

Hi,

mein Auto hab ich Gebraucht, von einem Händler, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen gekauft.

Mwst wurde nicht ausgewiesen, weil das Fahrzeug vorher in Privatbesitz war.

Dann lief das Fahrzeug 6 Monate bei mir als Firmenwagen.

Muß ich jetzt, wenn ich das Fahrzeug verkaufen will, noch die Mwst verlangen vom Käufer verlangen?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Chardonnay

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2008 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von chardonnay

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

 

Nein.

Könntest Du bitte deine Antwort begründen?

Meine Steuerberaterin war sich nicht 100% sicher, aber ist der Meinung, das Mwst vom Käufer zu verlangen sei.

Automensch glänzt hier durch zahlreiche wertvolle Beiträge, hat aber in diesem speziellen Fall wohl vorschnell aus der Sicht des Autohändlers geschrieben, ohne die Komplexität des Steuerrechts im Allgemeinen zu berücksichtigen.

Einschlägig ist §25 UStG (Differenzbesteuerung)

Sofern der Verkäufer kein "Wiederverkäufer" ist, muß dem Käufer MwSt berechnet werden, auch wenn der Verkaufsgegenstand vorher ohne MwSt-Ausweis gekauft wurde.

Davon abgesehen, finde ich die Aussage der Steuerberaterin "... nicht 100% sicher..." auf eine derartige Standardfrage nicht akzeptabel. Sie sollte hier eine zuverlässige, belastbare und belegte Auskunft geben können.

Oliver

 

41 weitere Antworten
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41 Antworten

Seit wann ist die USt Betriebsausgabe? Die ist immer ein ertragsneutraler Posten.

Gut, ein 4/3 Rechner kann die abgeführte USt als Betreisausgabe ansetzen, aber er muss ja auch die vom Käufer vereinnahmte USt als Einnahme ansetzen, somit ist sie letztendlich ertragssteuerlich wieder neutral. ;)

Beim Bilanzierenden ist sie sowieso ertragsneutral.

 

 

ABZUGSFÄHIGE MwSt ist erfolgsneutral

NICHT abzugsfähige MwSt ist Betriebsausgabe!

Gruß

crumbedore

Aber der Themenersteller ist ja ganz offensichtlich kein Kleinunternehmer nach §19 UStG, sondern muss selber USt ausweisen und ist zum Abzug der gezahlten Vst berechtigt.

Wenn er für sein Auto halt nur die Summe X bekommt und darin die USt enthalten ist, dann hat er einen niedrigeren Nettoerlös und muss demnach weniger Ertragssteuern zahlen. Die USt ist bei ihm durchlaufend.

am 22. August 2008 um 9:53

Ich bin so frei mich bei diesem Thema einfach mal mit meiner Frage einzureihen da Sie meiner Meinung nach zum Thema passt!

Zu mir:

Ende 2004 habe ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht, weise Umsatzsteuer aus und habe wenig bis gar keinen Plan von Steuern!

Zur Geschichte:

Mitte 2005 gab mein privater alter Honda mehr oder weniger den Geist auf und ich habe mich mit (privaten) 2000€ und dem Honda (600€ Inzahlungnahme) auf zu VW gemacht und einen Golf 4 gekauft bzw finanziert. Preis lag bei 9900€ und Umsatzsteuer wurde nicht ausgewiesen.

Ziemlich genau 1 Jahr später war mir der Golf zu durstig und bei VW stand ein VW Bora TDI für 11990€. Also habe ich meinen Golf "vorgeführt" mit der Hoffnung durch die Inzahlungnahme die Restfinanzierungssumme abzulösen. Gelang auch, logisch das auch dort keine Umsatzsteuer enthalten war.

Bis dahin dachte ich wenig bis gar nicht ans Finanzamt, ich hatte relativ gut zutun und war froh überhaupt arbeiten zu können... Also neben der lästigen Umsatzsteuervoranmeldung passierte relativ wenig.

Logisch holt einen sowas irgendwann ein, bei mir ist es jetzt soweit: Wo bleibt die Umsatzsteuererklärung, Einkommenssteuererklärung usw usf... für 2006 (2004/2005 wurde kurz vorher abgegeben ohne professionelle Hilfe!)

Da ich mittlerweile schlauer wurde hab ich mir bereits einen Steuerberater "zugelegt" welcher sich nun um 2006 kümmern sollte!

Problem: Dieser Steuerberater sagt mir nun das ich Umsatzsteuer für den Verkauf des Golfs abführen muss und es keinen Weg daran vorbei gibt und die "Vorgeschichte" des Fahrzeugs nicht interessiert...

Frage: Wie kann ich das vermeiden, ich hatte es immer so verstanden das ich nur Umsatzsteuer die ich "einnehme" auch abführen muss, in diesem Fall habe ich aber ja nie welche eingenommen!

Antworten mit Erläuterung wären nett, wäre toll wenn ich auch endlich mal etwas mehr davon verstehen würde ;)

Danke und Gruß

Marc

Du hast USt eingenommen.

versuche es so zu sehen:

Du hast sie nicht auf den von dir gewünschten Verkaufspreis draufgeschlagen, sondern sie wurde aus dem erzielten Erlös rausgerechnet. Wenn also der Golf mit (mal angenommen) 4.000 Euro in Zahlung genommen wurde, dann hast du ihn für 3.448,28 Euro zzgl. 551,73 Euro USt (16% damals) verkauft/in Zahlung gegeben.

Ansonsten sollte dir das "dein Steuerberater" schon erklären können, und das ohne gleich zusätzliche Gebühren zu nehmen. :wink:

am 22. August 2008 um 15:40

Zitat:

Original geschrieben von yibbL

 

Frage: Wie kann ich das vermeiden, ich hatte es immer so verstanden das ich nur Umsatzsteuer die ich "einnehme" auch abführen muss, in diesem Fall habe ich aber ja nie welche eingenommen!

Ergänzend zu Nr. 5s Ausführungen: Die USt wird dem Finanzamt auf jeden Fall geschuldet, auch wenn man vergessen hat sie auszuweisen. Beim Bora kannst Du das Problem vermeiden (sofern der auch ohne MwSt gekauft wurde), indem Du das Auto nicht verkaufst, sondern am Ende seiner betrieblichen Nutzungszeit entnimmst und privat weiterfährst.

Oliver

am 22. August 2008 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Du hast USt eingenommen.

versuche es so zu sehen:

Du hast sie nicht auf den von dir gewünschten Verkaufspreis draufgeschlagen, sondern sie wurde aus dem erzielten Erlös rausgerechnet. Wenn also der Golf mit (mal angenommen) 4.000 Euro in Zahlung genommen wurde, dann hast du ihn für 3.448,28 Euro zzgl. 551,73 Euro USt (16% damals) verkauft/in Zahlung gegeben.

Ansonsten sollte dir das "dein Steuerberater" schon erklären können, und das ohne gleich zusätzliche Gebühren zu nehmen. :wink:

Erstmal Danke für die schnellen Antworten!

Wenn aber auf dem Beleg von VW für die Inzahlungnahme klar und deutlich steht "enthaltene Umsatzsteuer: keine" kann ich es ja so nicht rechnen. Dort steht die gesamte Summe die ich für den Wagen bekommen habe (rest finanzierungssumme auf den Cent genau) mit eben diesem Vermerk.

Gruß

Marc

Wie os-m geschrieben hat:

Egal ob du die USt ausgewiesen hast oder nicht, bist du verpflichtet sie abzuführen.

Da klingt zwar komisch, ist aber so :D - weil:

Wenn man durch das Nichtausweisen der USt deren Abführung an das Finanzamt umgehen könnte, dann würden einfach alle Unternehmer den USt-Ausweis auf der Rechnung "vergessen" und Papa Staat wäre der Dumme.

Tip am Rande:

Rede mal mit dem Autohaus und erkläre ihnen was passiert ist. Dann stellst du ihnen eine korrigierte Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer aus, das Autohaus gibt dir die MwSt und zieht sie sich als Vorsteuer ab. Weil so wie es im AUgenblick gelagert ist freut sich der Finanzminister, weil du sie zwar abführen musst, aber das Autohaus sie nicht als Vorsteuer abziehen kann, weil sie nicht ausgewiesen ist.

am 22. August 2008 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Wie os-m geschrieben hat:

Egal ob du die USt ausgewiesen hast oder nicht, bist du verpflichtet sie abzuführen.

Da klingt zwar komisch, ist aber so :D - weil:

Wenn man durch das Nichtausweisen der USt deren Abführung an das Finanzamt umgehen könnte, dann würden einfach alle Unternehmer den USt-Ausweis auf der Rechnung "vergessen" und Papa Staat wäre der Dumme.

Tip am Rande:

Rede mal mit dem Autohaus und erkläre ihnen was passiert ist. Dann stellst du ihnen eine korrigierte Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer aus, das Autohaus gibt dir die MwSt und zieht sie sich als Vorsteuer ab. Weil so wie es im AUgenblick gelagert ist freut sich der Finanzminister, weil du sie zwar abführen musst, aber das Autohaus sie nicht als Vorsteuer abziehen kann, weil sie nicht ausgewiesen ist.

Genau da kommen wir meinem Problem auf die Schliche!! D.h. es interessiert nicht ob in den Summen die ich a) gezahlt und b) bekommen habe USt enthalten war, der Staat möchte nun einfach doppelt abkassieren! Langsam versteh ich es zwar, allerdings fass ich mir in den letzten Tagen aufgrund von Steuerrecht in allen möglichen Belangen durchgehend an den Kopf...

Ok aber danke, dann werde ich wohl mal bei dem Autohaus anfragen. Problem ist vermutlich nur das es bereits 2 Jahre zurückliegt -.-

Zitat:

Original geschrieben von yibbL

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Wie os-m geschrieben hat:

Egal ob du die USt ausgewiesen hast oder nicht, bist du verpflichtet sie abzuführen.

Da klingt zwar komisch, ist aber so :D - weil:

Wenn man durch das Nichtausweisen der USt deren Abführung an das Finanzamt umgehen könnte, dann würden einfach alle Unternehmer den USt-Ausweis auf der Rechnung "vergessen" und Papa Staat wäre der Dumme.

Tip am Rande:

Rede mal mit dem Autohaus und erkläre ihnen was passiert ist. Dann stellst du ihnen eine korrigierte Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer aus, das Autohaus gibt dir die MwSt und zieht sie sich als Vorsteuer ab. Weil so wie es im AUgenblick gelagert ist freut sich der Finanzminister, weil du sie zwar abführen musst, aber das Autohaus sie nicht als Vorsteuer abziehen kann, weil sie nicht ausgewiesen ist.

Genau da kommen wir meinem Problem auf die Schliche!! D.h. es interessiert nicht ob in den Summen die ich a) gezahlt und b) bekommen habe USt enthalten war, der Staat möchte nun einfach doppelt abkassieren! Langsam versteh ich es zwar, allerdings fass ich mir in den letzten Tagen aufgrund von Steuerrecht in allen möglichen Belangen durchgehend an den Kopf...

Ok aber danke, dann werde ich wohl mal bei dem Autohaus anfragen. Problem ist vermutlich nur das es bereits 2 Jahre zurückliegt -.-

Soso, mal sinngemäß: Du kümmerst Dich jahrelang nicht um Deine steuerlichen Angelegenheiten, kennst Dich nicht aus und machst steuerlich für Dich nachteilige Geschäfte. Jetzt ärgerst Du Dich über Deinen Fehler. Allerdings suchst Du die Schuld nicht bei Dir, sondern bei der Allgemeinheit (=Staat), die Deinen Fehler am besten noch bezahlen soll. Gewinne werden halt gerne privatisiert, Verluste gerne sozialisiert :mad:

@ os-m

Auch die Entnahme ist ein USt-pflichtiger Vorgang, bringt also für die USt nichts.

Viele Grüße

Celeste

P.S. bei den ganzen Berichtigungen immer schön § 371 Abs. 2 AO beachten ;)

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

 

@ os-m

Auch die Entnahme ist ein USt-pflichtiger Vorgang, bringt also für die USt nichts.

Nicht wenn ohne USt gekauft wurde.

am 22. August 2008 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Zitat:

Original geschrieben von yibbL

 

Genau da kommen wir meinem Problem auf die Schliche!! D.h. es interessiert nicht ob in den Summen die ich a) gezahlt und b) bekommen habe USt enthalten war, der Staat möchte nun einfach doppelt abkassieren! Langsam versteh ich es zwar, allerdings fass ich mir in den letzten Tagen aufgrund von Steuerrecht in allen möglichen Belangen durchgehend an den Kopf...

Ok aber danke, dann werde ich wohl mal bei dem Autohaus anfragen. Problem ist vermutlich nur das es bereits 2 Jahre zurückliegt -.-

Soso, mal sinngemäß: Du kümmerst Dich jahrelang nicht um Deine steuerlichen Angelegenheiten, kennst Dich nicht aus und machst steuerlich für Dich nachteilige Geschäfte. Jetzt ärgerst Du Dich über Deinen Fehler. Allerdings suchst Du die Schuld nicht bei Dir, sondern bei der Allgemeinheit (=Staat), die Deinen Fehler am besten noch bezahlen soll. Gewinne werden halt gerne privatisiert, Verluste gerne sozialisiert :mad:

@ os-m

Auch die Entnahme ist ein USt-pflichtiger Vorgang, bringt also für die USt nichts.

Viele Grüße

Celeste

P.S. bei den ganzen Berichtigungen immer schön § 371 Abs. 2 AO beachten ;)

Natürlich mecker ich da über den Staat denn immerhin habe ich nie USt für den Wagen gezahlt oder in Rechnung gestellt, somit ist es abzocke denn für den Wagen wurde sicherlich vom Erstbesitzer USt gezahlt! Ich habe nie gesagt das ichs nicht komplett falsch angegangen bin, ganz im Gegenteil!

Es geht hier übrigens nicht darum das der Verkauf des Wagens als Gewinn verbucht wird, es geht um nie dagewesene USt!

Dennoch an dich und deinesgleichen: Wer klugscheissen will und mir sagen will das ich Fehler gemacht habe => Behalt es bitte für dich!

Ich weiss bestens das ich unvorbereitet und ohne jeden Plan in die Selbstständigkeit bin, aber dennoch war und ist es besser als arbeitslos vor sich hinzuvegetieren...

Danke @ Nr.5, langsam blick ich etwas besser durch :)

Sorry, dass ich diesen Uralt-Thread wieder hoch hole.

Bislang war ich auch immer der Meinung, dass die Differenzbesteuerung zu einem nur auf Waren anzuwenden sei, mit denen man gewerblich handelt, zum anderen ausschließlich auf Umlauf- und nicht auf Anlagevermögen.

Beispiel:

Der Antiquitätenhänder kann seine Antiquitäten wenn von privat ohne Umsatzsteuer angekauft differenzbesteuert nach §25a UStG. weiterverkaufen, seinen von privat angekauften und als Firmenwagen genutzten PKW müsste er jedoch mit ausgewiesener MwSt. veräußern.

Auch nach Aussagen des Finanzamtes sei eine Differenzbesteuerung auf Anlagevermögen nicht möglich.

Jetzt stolpere ich auf der Seite des Bundesrates auf die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008)"

http://www.bundesrat.de/.../430-07.pdf

Dort findet man in den Erklärungen zur Anwendung der Differenzbesteuerung auf Seite 410:

"(4) 1Der Unternehmer muss die Gegenstände für sein Unternehmen erworben haben. 2Diese

Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Wiederverkäufer Gegenstände aus seinem Privatvermögen

in das Unternehmen eingelegt hat. 3Der Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auch bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens anwenden, unabhängig davon, ob er mit

diesen Gegenständen gewerbsmäßig handelt."

Was sagen die Finanzprofis hierzu???

Damit wäre es doch möglich, dass Wiederverkäufer, die aufgrund Ihrer eigentlichen Handelstätigkeit mit Gebrauchtwaren bei Ihren Handelswaren die Differenzbesteuerung anwenden dürfen, diese auch beim Verkauf von von privat angekauften Anlagevermögen (PKW, Werkzeuge, etc.) anwenden können.

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