Verkauf von Firmenwagen an Privat... muss Mwst verlangt werden?

Hi,
mein Auto hab ich Gebraucht, von einem Händler, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen gekauft.
Mwst wurde nicht ausgewiesen, weil das Fahrzeug vorher in Privatbesitz war.
Dann lief das Fahrzeug 6 Monate bei mir als Firmenwagen.

Muß ich jetzt, wenn ich das Fahrzeug verkaufen will, noch die Mwst verlangen vom Käufer verlangen?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Chardonnay

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chardonnay



Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch


Nein.

Könntest Du bitte deine Antwort begründen?
Meine Steuerberaterin war sich nicht 100% sicher, aber ist der Meinung, das Mwst vom Käufer zu verlangen sei.

Automensch glänzt hier durch zahlreiche wertvolle Beiträge, hat aber in diesem speziellen Fall wohl vorschnell aus der Sicht des Autohändlers geschrieben, ohne die Komplexität des Steuerrechts im Allgemeinen zu berücksichtigen.

Einschlägig ist §25 UStG (Differenzbesteuerung)

Sofern der Verkäufer kein "Wiederverkäufer" ist, muß dem Käufer MwSt berechnet werden, auch wenn der Verkaufsgegenstand vorher ohne MwSt-Ausweis gekauft wurde.

Davon abgesehen, finde ich die Aussage der Steuerberaterin "... nicht 100% sicher..." auf eine derartige Standardfrage nicht akzeptabel. Sie sollte hier eine zuverlässige, belastbare und belegte Auskunft geben können.

Oliver

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



.....Falls an einem Gegenstand (z. B. Pkw), der ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug erworben wurde, nach seiner Anschaffung Arbeiten ausgeführt worden sind, die zum Einbau von Bestandteilen geführt haben und für die der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt war, unterliegen bei einer Entnahme des Gegenstands nur diese Bestandteile der Umsatzbesteuerung.....
Also Verkauf ohne Mwst-Ausweis, da keine Mwst beim Kauf erhoben wurde. Die nachträglich gekauften Alufelgen und das Navi, welche MIT Mwst. erstanden wurden und in den Betrieb überführt wurden, müssen streng genommen separat mit Mwst. verkauft werden. In einem solchen Falle empfiehlt sich eine gesonderte Rechnung.

Gruß, Wolf.

Das o.a. Zitiat aus den UStR bezieht sich nicht auf den Verkauf an Dritte sondern auf die Entnahme durch den Unternehmer.

Offenbar bist Du der Meinung, ein ohne ausgewiesene MwSt gekaufte Ware dürfe der Unternehmer grundsätzlich aus dem Betriebsvermögen weiterveräußern, ohne selbst MwSt zu berechnen. Das ist mir neu und ich würde das gerne verstehen. Hast Du einen Beleg dafür?

Oliver

Genau so isses.

Verkaufen = Ust
Entnehmen != USt

Sorry, bin nicht eher hier gewesen.

Lasst doch endlich mal die "Differenzbesteuerung" aus dem Spiel. Der TE ist offenbar kein Autohändler, also ist er von der überhaupt nicht betroffen.

Im übrigen lebt Nr. 5 nicht nur, er hat sogar Recht.

Der Verkauf des in das Anlagevermögen überführten Fahrzeugs ist USt-pflichtig. Auch die Diskussion, ob die Entnahme steuerpflichtig ist, ist müßig. Der Mann will das Auto verkaufen. Wenn er damit ein paar Jahre wartet...ok. Aber jeder Prüfer wird vor Beginn der Prüfung im Finanzamt schon abfragen, welche Autos wie lange auf die Firma und auf den Privatmann angemeldet sind bzw. waren (mach ich z. B. immer so).

Da sieht der Mann sofort, ob hier eine Umgehung vorliegt, oder nicht.

Verkauf dat Dingen, stell USt in Rechnung...

...und wechsel die Steuerberaterin.

P.S.: Ob sowas Sinn macht oder nicht....darüber kann man nicht diskutieren. Steuerrecht ist mit normaler menschlicher Logik in vielen, vielen Fällen, nicht nachvollziehbar. Is traurich, aber is so.

Hallo Gemeinde,

was ich hier so lese, lässt mir das Blut in den Adern gefrieren.

Ich BIN Steuerberater und kann dazu nur sagen alles, wass pappel geschrieben hat, ist richtig!

Und denke wirklich über deine Steuerberaterin nach. So etwas ist Grundlagenwissen, das jeder Steuerberater in einer Millisekunde präzise und korrekt beantworten können müsste.

Ähnliche Themen

Hab heute mi meiner Steuerberaterin telefoniert...
Sie sagt, es gäbe die Möglichkeit das Fahrzeug in das vor dem Verkauf ins Privatvermögen zu übernehmen, dann brauche ich keine Mwst zu berechnen.
Ich hoffe, das ich mich jetzt darauf verlassen kann.
Sonst ist wirklich eine neue Steuerberaterin fällig 😉

Übernahme ins Privatvermögen: gut
Anschließender Verkauf: schlecht

§ 42 AO (= steuerlicher Gestaltungsmissbrauch)

Jeder Betriebsprüfer fragt - noch bevor er zu dir kommt - bei seinen Kollegen bei der Kfz-Steuerstelle nach. Wenn der Wagen ab- oder umgemeldet wurde, hast du ein großes Problem. Gaaaaaaanz so doof ist das Finanzamt leider auch nicht.

Trotzdem viel Erfolg.

Gruß
crumbledore

@chardonnay
Genau das habe ich schon am 01.08. hier geschrieben, und dann empfehle ich nochmal den Beitrag von Pappen vom 02.08. GENAU zu lesen.

Wie Pappen schon schreibt, ist ein direkter Verkauf aus dem Betriebsvermögen ohne Mehrwertsteuerausweis möglich und richtig.

Habe es selbst schon so gemacht und meine Steuerberaterin wußte es auch!

1) Ich glaube du liest besser nochmal, was Pappen geschrieben hat.
2) Auch du solltest deinen Steuerberater wechseln.

ok, dann werde ich vorsichthalber mit ausgewiesender Mehrwersteuer verkaufen.
Nur um ganz sicher zu gehen, werde ich auch noch spätestens Ende des Jahres, meine Steuerberaterin wechseln 😉

Vielen Dank an alle für die zahlreichen hilfreichen Beiträge an alle!

Gruß,
Chardonnay

Glückwunsch zur absolut richtigen Entscheidung!

Noch ein kleiner Trost: Die MwSt, die du abführen musst, sind wieder Betriebsausgaben und mindern die Einkommen- und Gewerbesteuer. So kommt zumindest ein Teil des Geldes wieder zurück.

Und künftig darauf achten, dass auch beim Kauf von gebrauchten Kfz der Verkäufer ebenfalls MwSt ausweist. Dann passiert das nicht mehr.

Viel Erfolg
Gruß
crumbledore

Zitat:

Original geschrieben von crumbledore


Noch ein kleiner Trost: Die MwSt, die du abführen musst, sind wieder Betriebsausgaben und mindern die Einkommen- und Gewerbesteuer. So kommt zumindest ein Teil des Geldes wieder zurück.

Naja - das ist aber ein Pseudo-Trost. Der Brutto-Verkaufspreis incl MwSt ist ja auch eine Einnahme, welche die Einkommen- und Gewerbesteuer entsprechend erhöht. Das ganze bleibt einfach neutral. Wäre ja noch schöner, wenn die abzuführende MwSt gleichzeitig auch noch dem Gewinn zugerechnet würde.

Oliver

Da habe ich doch die letzten 15 Jahre im Autohandel die ganzen Gewerbetreibenden, die Ihre Autos vormals OHNE Umsatzsteuerausweis (§25a) gekauft haben, zum Bescheißen des Finanzamts im großen Stil mißbraucht. Immer wenn ein solches Auto in Zahlung gegeben wurde, war Ankaufsumme netto = brutto, da Umsatzsteuer beim Kauf NICHT abgeführt werden konnte und nun auch nicht ausgewiesen werden kann. Was ginge wäre, die Umsatzsteuer AUFZUSCHLAGEN, was aber keiner bisher getan hat.
Sollte ich mich irren, hätte ich gerne eine Quelle zum Nachlesen, welche die Steuerberater meiner bisherigen Arbeitgeber wohl noch nicht kennen.

Neugierige Grüße, Wolf.

Du irrst nicht.

Aufschlagen - rausrechnen, letztendlich ist entscheidend, was der Käufer bereit ist zu zahlen.

Wenn ein privater Käufer bereit ist für das Auto 15.000 Euro auf den Tisch zu legen, dann muss er es halt für Netto 12.605,04 & 2.394,96 USt verkaufen. Kauft es jemand, der die USt als Vorsteuer abziehen kann, dann kann der ihm halt Brutto 17.850 Euro bieten, da er ja die 2.850 Euro Vorsteuer geltend machen kann und somit auch nur 15.000 aus seiner Tasche bezahlt.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Verkäufer USt ausweisen und abführen muss, den Verkaufspreis kann er nicht vorschreiben. Wir gehen jetzt mal von reellen Werten aus und nicht vom Versuch der Steuerhinterziehung. 😉

Zitat:

Original geschrieben von crumbledore



Noch ein kleiner Trost: Die MwSt, die du abführen musst, sind wieder Betriebsausgaben und mindern die Einkommen- und Gewerbesteuer. So kommt zumindest ein Teil des Geldes wieder zurück.

Seit wann ist die USt Betriebsausgabe? Die ist immer ein ertragsneutraler Posten.

Gut, ein 4/3 Rechner kann die abgeführte USt als Betreisausgabe ansetzen, aber er muss ja auch die vom Käufer vereinnahmte USt als Einnahme ansetzen, somit ist sie letztendlich ertragssteuerlich wieder neutral. 😉

Beim Bilanzierenden ist sie sowieso ertragsneutral.

Nur bei Autohändlern greift die Differenzsteuer- Regelung,keine Mehrwertsteuer.
Bei allen anderen Unternehmen ist der Verkauf Mehrwersteuerpflichtig.
Er hat das Auto im Betriebsvermögen,also wird aus dem Verkaufswert die Mehrwertsteuer errechnet.
Um das zu umgehen, kann er das Auto nur privat zum Buchwert herausnehmen,an die Oma verkaufen,und die verkauft dann weiter.Oder er er baut einen Unfall, und verkauft ihn zum Restwert.Oder er hat einen Motorschaden, und verkauft ihn zum Restwert, welcher die MwSt.enthält.

Deine Antwort
Ähnliche Themen