Verkauf Opel Astra ST
Hallo Opelaner,
ich habe heute meinen ST 1.4 Turbo verkauft (weil ich einen Diesel anschaffe).Der Verkaufsvertrag ging über E-Mail Weg. Es ist auch jemand angereist und hat es dann gekauft und ist damit weg gefahren.
Jetzt reklamiert der Käufer (ein Händler...), dass das Reserverad + Werkzeuge nicht dabei ist. Ich habe leider in autoscout24 das Reserverad mit angegeben - das war ein "Schreibfehler, Versehen, Irrtum"...
Jetzt droht der Händler, will ein Reserverad sonst schaltet er einen Anwalt ein und spricht schon von Gerichtsverhandlung...😕😕
Was kann ich machen? Bin um jede Antwort dankbar!
Beste Antwort im Thema
...was soll die Diskussion? Biete ihm 150€ und gut ist. Mann muss auch zu seinen Fehlern stehen. Der lag nun mal bei Dir.
gruß
velu24de
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Opel_Greenhorn
Hallo Opelaner,ich habe heute meinen ST 1.4 Turbo verkauft (weil ich einen Diesel anschaffe).Der Verkaufsvertrag ging über E-Mail Weg. Es ist auch jemand angereist und hat es dann gekauft und ist damit weg gefahren.
Jetzt reklamiert der Käufer (ein Händler...), dass das Reserverad + Werkzeuge nicht dabei ist. Ich habe leider in autoscout24 das Reserverad mit angegeben - das war ein "Schreibfehler, Versehen, Irrtum"...
Jetzt droht der Händler, will ein Reserverad sonst schaltet er einen Anwalt ein und spricht schon von Gerichtsverhandlung...😕😕
Was kann ich machen? Bin um jede Antwort dankbar!
Ergänzung: In dem Vertrag steht: Ausstattung wie in Autoscout24 beschrieben. Das habe ich unterschrieben zurück gemailt.
Dann solltest Du ihm fairerweise ein Reserverad vergüten oder liefern!!! Wo ist das Problem?
Zitat:
Original geschrieben von Edi10
Dann solltest Du ihm fairerweise ein Reserverad vergüten oder liefern!!! Wo ist das Problem?
Bist du Händler? Es war leider ein I R R T U M ! Hätte ich da reingeschrieben: Auto hat Flügeltüren, hätte ich ihm das auch geben müssen??? 😕
Der "Autoabholer" hätte ja das Auto nicht mitnehmen müssen...Ich habe es ja vor Ort gesagt.
Stand denn im vertrag auch drin Irrtümer möglich? Wenn nein dann musst du wohl oder übel ein reserverad besorgen und ihm bringen, so verstehe ich das.
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steht irgendwo was von "gekauft wie gesehen?"
Zitat:
Original geschrieben von pit84
steht irgendwo was von "gekauft wie gesehen?"
Nein leider nicht, es stand weder in autoscout noch im Vertrag "Irrtümer möglich" 🙁 ich ärger mich echt schwarz !!! ich bin doch kein profi und achte nicht auf solche "kleinigkeiten" 🙄
Ich habe ja nichts verschwiegen... ich habe ja beim Verkauf gesagt das es nicht da ist...
Hast du das Reifenreparaturset drin gehabt? Wenn ja, würde ich mir das im Austausch wiedergeben lassen und in der Bucht verticken. Er kann dann sehen, wie er das Rad in der Mulde befestigt ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von siggi s.
Hast du das Reifenreparaturset drin gehabt? Wenn ja, würde ich mir das im Austausch wiedergeben lassen und in der Bucht verticken. Er kann dann sehen, wie er das Rad in der Mulde befestigt ... 😉
Genau daran habe auch ich gedacht. Würde ich auch machen.
P.s. Will er das Fahrzeug umbauen, damit das Reserverad reinpasst? 😉
...was soll die Diskussion? Biete ihm 150€ und gut ist. Mann muss auch zu seinen Fehlern stehen. Der lag nun mal bei Dir.
gruß
velu24de
Zitat:
Original geschrieben von velu24de
...was soll die Diskussion? Biete ihm 150€ und gut ist. Mann muss auch zu seinen Fehlern stehen. Der lag nun mal bei Dir.gruß
velu24de
Ok, Danke für eure Beiträge.
Jetzt verstehe ich auch warum alle anderen "irrtümer und fehler vorbehalten..." schreiben. 😁
Hast du nun ein Pannenset drinn gehabt oder nicht? Ohne dem oder einem Ersatzrad plus entsprechendem Werkzeug werden auch Opels nicht ausgeliefert. Dann kann er max. den Differenzbetrag, ich glaube 50,-€, verlangen, ein Ersatzrad nützt ihm nämlich nichts, da die Halterung fehlt. Vor Gericht landet so etwas jedenfalls nicht. Das ist einfach ein Schlitzohr von Händler, dummdreist oder ganz einfach nur ahnungslos, mehr nicht ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Opel_Greenhorn
Bist du Händler? Es war leider ein I R R T U M !
und wenn Händler solche Irrtümer begehen, wird plötzlich der "Laienkäufer" auch zu Tier.
Zitat:
Hätte ich da reingeschrieben: Auto hat Flügeltüren, hätte ich ihm das auch geben müssen??? 😕
da man als Tuningmassnahme auch so was bauen (lassen) kann, hättest Du u.U. ein Problem damit, denn genau diese könnte ja ein tragender Kaufanlass sein.
Zitat:
Der "Autoabholer" hätte ja das Auto nicht mitnehmen müssen...Ich habe es ja vor Ort gesagt.
Den Vertrag habt Ihr zuvor klar gemacht. Dies war der Grund für den Käufer auch anzureisen. Ich möchte Dein Gesicht sehen, wenn Du andere Angebote wegen eines vermeintlich guten sausen lässt, Dich dann auf eine mehr oder weniger lange Reise begibst (Zeit, Kosten) und dir dann jemand sagt dieses und jenes fehlt aber. Ob man das Pannenset oder Reserverad entnommen hat weiß man eigentlich als Besitzer. Die Erwartungshaltung ist auch das eins von beiden drin ist. Deswegen hättest Du vor Vertragsunterzeichnung darauf hinweisen müssen und dies im Vertrag fixieren.
Wie hast Du es eigentlich geschafft einen Vertrag, mit Unterschrift, rechtswirksam per eMail zu versenden?
Sag jetzt nicht das Ihr Ihn jeweils gedruckt, erneut eingescannt und dann per normaler eMail versendet habt...... Sowas unterzeichen beide Vor-ort.
Zitat:
Original geschrieben von Astradruide
Wie hast Du es eigentlich geschafft einen Vertrag, mit Unterschrift, rechtswirksam per eMail zu versenden?
Es gibt sowas wie eine rechtsgültige elektronische Unterschrift
siehe Anlage
Dann geh ich mal mit deiner tollen "Internet Unterschrift" schoppen, bis bald :-)
Was die Leute doch langeweile auf der Arbeit haben 😉