Verkauf nur an Gewerbe
Servus zusammen, ich habe ein Auto im Auge, das der Verkäufer nur an seinesgleichen verkaufen will. Wegen Gewährleistung und so weiter. Ist ja bekannt das Ganze.
Was mich interessiert, ist Folgendes. Welchen Nachweis wollen die Händler über ein vorhandenes Gewerbe haben oder reicht denen ein mündliches Zugeständnis?
Meine Eltern betreiben eine Landwirtschaft, also auch eine Art von "Gewerbe". Jedoch haben sie keinen Gewerbeschein.
Was denkt ihr? Kann mein Vater den Wagen trotzdem kaufen?
Ja, ich weiß, ich könnte auch einfach den Händler fragen. Ich würde nur gerne im Vorfeld schon Bescheid wissen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ha-Pe-85570 schrieb am 9. November 2020 um 19:50:21 Uhr:
Sorry, falsch. Ich weiß, dass Emotionen das Leben bestimmen. Trotzdem verstehe ich nicht, dass man unbedingt eine problembehaftete Karre kaufen muss, wenn man eh nicht zig Tausender zu viel auf dem Konto hat. Da sollte wieder die Vernunft einsetzen. Mit einer Partnerschaft kann man das nicht vergleichen.Zitat:
@gumajan schrieb am 09. Nov. 2020 um 18:15:53 Uhr:
Da verstehst du das Leben wenig - ein Mensch handelt nicht nach der Logik, sondern nach seinen Emotionen und seinen bis dato geformten Prinzipien
Erstmal vorweg: Ich will kein Auto kaufen, sondern habe nur nach Möglichkeiten gefragt.
Sorry, aber hier, also zB Auto, oder Partner, oder sonstiges was Freude bereitet, kauft man natürlich nach beiden, Emotion und Logik. Dummerweise ist aber bei sehr, sehr vielen keine Logik erkennbar. Darum trennt man sich oft von dem einen oder anderen, weil der nüchterne Alltag ein nicht vermeidbarer Faktor ist - in und mit allem. Wer also so ein Auto kaufen will, der hat einen Grund, sei er noch so unlogisch.
Wer sich da ausnimmt, der baut mit wackeligen Steinen...
Gruß Jörg.
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22 Antworten
Das Gesetz sieht dafür gar keinen Nachweis vor.
Was der Händler will weiß ich nicht, irgendwas wird er aber wohl wollen 😁
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 4. November 2020 um 19:57:02 Uhr:
https://www.motor-talk.de/.../...aendlers-in-ordnung-t5333624.html?...Das Thema wurde dort bereits ausführlich diskutiert.
Habe das gelesen.
Habe ich das richtig verstanden ?
Der Verkäufer kann in so einem Fall die Gewährleistung NICHT ausschließen ?
Wenn ich als Käufer Interesse für ein FZ habe, das nur an Export/Gewerbe verkauft werden soll, und ich den Wagen kaufen würde, wenn er die Gewährleistung ausschließt. Dieses kann der Verkäufer nicht ? Also, Grundsätzlich nicht ? Oder kann man das im Vertrag festhalten ? ZB, ich als Käufer bin damit einverstanden, FZ xy ohne Gewährleistung zu kaufen ?
Geht das so nicht ?
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 9. November 2020 um 15:24:59 Uhr:
Oder kann man das im Vertrag festhalten ? ZB, ich als Käufer bin damit einverstanden, FZ xy ohne Gewährleistung zu kaufen ?
Rechtliche Grauzone = Schenkung
Bei einem Geschenk ist jegliche art von Gewähr ausgeschlossen.
Keine Rücknahme/Erstattung o.ä.
Das Problem ist nur, sollte das ganze Notariell ablaufen müsste man darauf achten, dass es im Vertrag keine Klauseln gibt, auf Nichtigkeit bei Fehlverhalten o.ä.
Das der Verkäufer Geld erhält läuft dann alles unter der Hand.
Ist sogesehen eine Steuerhinterziehung wenn man mal ausholen möchte...
Kommt sich halt drauf an ob man sich auf sowas oder ähnliches einlassen würde...
Das sowas prinzipiell klappen würde hat natürlich auch Nachteile... du wärst zwar mit im Boot aber hauptsächlich macht der Verkäufer sich damit strafbar. Wieso meldest du nicht einfach ein Kleingewerbe an ? Wagen vom Eigenkapital gekauft, Firmengründung gescheitert... fertig 😁
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 09. Nov. 2020 um 15:24:59 Uhr:
ZB, ich als Käufer bin damit einverstanden, FZ xy ohne Gewährleistung zu kaufen ?
Ein Gesetz ist ein Gesetz und kann durch private Vereinbarung nicht "außer Kraft" gesetzt werden.
Ich verstehe das nicht. Es gibt Millionen von Gebrauchtwagen und man will unbedingt den, bei dem Verdruss schon in großen Buchstaben auf der Windschutzscheibe steht. Aber Geiz frisst Hirn, das war schon immer so.
" Ich verstehe das nicht. Es gibt Millionen von Gebrauchtwagen und man will unbedingt den, bei dem Verdruss schon in großen Buchstaben auf der Windschutzscheibe steht. Aber Geiz frisst Hirn, das war schon immer so."
Da verstehst du das Leben wenig - ein Mensch handelt nicht nach der Logik, sondern nach seinen Emotionen und seinen bis dato geformten Prinzipien. Beispiel Lebenspartner - es gibt Milliarden Menschen und man wählt den falschen....(es gibt natürlich Glückstreffer) - und das ganze ohne Gewährleistung....
Zitat:
@Kiseku schrieb am 9. November 2020 um 17:27:32 Uhr:
Rechtliche Grauzone = SchenkungBei einem Geschenk ist jegliche art von Gewähr ausgeschlossen.
Keine Rücknahme/Erstattung o.ä.Das Problem ist nur, sollte das ganze Notariell ablaufen müsste man darauf achten, dass es im Vertrag keine Klauseln gibt, auf Nichtigkeit bei Fehlverhalten o.ä.
Das der Verkäufer Geld erhält läuft dann alles unter der Hand.
Ist sogesehen eine Steuerhinterziehung wenn man mal ausholen möchte...
Kommt sich halt drauf an ob man sich auf sowas oder ähnliches einlassen würde...Das sowas prinzipiell klappen würde hat natürlich auch Nachteile... du wärst zwar mit im Boot aber hauptsächlich macht der Verkäufer sich damit strafbar. Wieso meldest du nicht einfach ein Kleingewerbe an ? Wagen vom Eigenkapital gekauft, Firmengründung gescheitert... fertig 😁
Nein da ist gar keine rechtliche Grauzone, auch das "Schenkung gegen Geld" wäre ein Kaufvertrag und keine Schenkung. Bei einem Geschenk ist auch nicht jegliche Art von Gewähr ausgeschlossen.
Wieso sollte das ganze notariell ablaufen 😕
Einen Kaufvertrag als Schenkung zu verkaufen würde auch kein Notar mitmachen.
Zitat:
@gumajan schrieb am 09. Nov. 2020 um 18:15:53 Uhr:
Da verstehst du das Leben wenig - ein Mensch handelt nicht nach der Logik, sondern nach seinen Emotionen und seinen bis dato geformten Prinzipien
Sorry, falsch. Ich weiß, dass Emotionen das Leben bestimmen. Trotzdem verstehe ich nicht, dass man unbedingt eine problembehaftete Karre kaufen muss, wenn man eh nicht zig Tausender zu viel auf dem Konto hat. Da sollte wieder die Vernunft einsetzen. Mit einer Partnerschaft kann man das nicht vergleichen.
Zitat:
@Ha-Pe-85570 schrieb am 9. November 2020 um 19:50:21 Uhr:
Sorry, falsch. Ich weiß, dass Emotionen das Leben bestimmen. Trotzdem verstehe ich nicht, dass man unbedingt eine problembehaftete Karre kaufen muss, wenn man eh nicht zig Tausender zu viel auf dem Konto hat. Da sollte wieder die Vernunft einsetzen. Mit einer Partnerschaft kann man das nicht vergleichen.Zitat:
@gumajan schrieb am 09. Nov. 2020 um 18:15:53 Uhr:
Da verstehst du das Leben wenig - ein Mensch handelt nicht nach der Logik, sondern nach seinen Emotionen und seinen bis dato geformten Prinzipien
Erstmal vorweg: Ich will kein Auto kaufen, sondern habe nur nach Möglichkeiten gefragt.
Sorry, aber hier, also zB Auto, oder Partner, oder sonstiges was Freude bereitet, kauft man natürlich nach beiden, Emotion und Logik. Dummerweise ist aber bei sehr, sehr vielen keine Logik erkennbar. Darum trennt man sich oft von dem einen oder anderen, weil der nüchterne Alltag ein nicht vermeidbarer Faktor ist - in und mit allem. Wer also so ein Auto kaufen will, der hat einen Grund, sei er noch so unlogisch.
Wer sich da ausnimmt, der baut mit wackeligen Steinen...
Gruß Jörg.