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Verkauf ins Ausland?

Hallo zusammen,

Mein Auto steht aktuell im Internet zum Verkauf für ca 37 000€
Bis jetzt, sage ich mal so, bin ich mit den Anfragen nicht wirklich überrannt - zu einem, es ist generell nicht einfach, in diesem Preissegment was privat zu verkaufen, außerdem, Preis ist "nur" als fairer Preis gekennzeichnet. Ist soweit OK für mich, mein Wagen ist doch ein wenig speziell, hat fast Vollausstattung (ziemlich selten).
Seit gestern bekomme ich Anfragen und heute Anruf von einem Interessenten aus Romania. Der Kollege stellte korrekte Fragen, und hat mir am Ende ein Angebot gemacht. Das Angebot liegt ein wenig unter meiner Schmerzgrenze, aber ich denke über die Summe werden wir uns einig.
Sobald ich mein OK gebe (mir ist klarr dass in der Theorie damit der Kaufvertrag zustande kommt), sollte er jemanden vorbei schicken, der den Wagen anschaut, bezahlt (ich habe mehrmals betont dass ich nur bar akzeptiere) und mitnimmt.

Die größte Frage. Wo ist der Haken?

Außer allgemein bekannten Sachen mit Probefahrt, Geld- und Schlüsselübergabe nur in einer Bankfiliale, richtigem Vertrag (ADAC z.B.), was kann noch schief gehen?

Danke für eure Meinungen.

42 Antworten

Zoll/Einfuhrzoll gibt es nicht da EU-Land. (Rumänien)
Österreich gibt es die NOVA (Normverbrauchsabgabe) hat mit den Zoll nichts zu tun.

Habe auch ein Auto nach Österreich verkauft:
- Kaufvertrag machen
- Personalausweis des Käufers kopieren
- Nur bares ist wahres. Keine Überweisung, Cheque, etc.
- Keine Spedition akzeptieren, die das Auto abholt (und wohlmöglich von Dir Geld dafür verlangt)
- Abmelden, Kurzzeitkennzeichen besorgen, das der Käufer zahlt (vorher vereinbaren!!!). Oder er macht das selber oder kommt mit Anhänger
- Kriegt er ein Ticket, kommt es zu Dir. Daher: Personlausweis kopieren
- Führerschein zeigen lassen, da das Auto auch mit dem Kurzzeitkennzeichen immer noch auf Dich läuft
- Kaufvertrag mit dem tatsächlichen Preis, allen Mängeln, Schlüssel, etc. aufsetzen
- Garantie ausschließen
- Innerhalb der EU wird kein Zoll fällig. In Österreich kommt die NOVA dazu. Aber das interessiert Dich als Verkäufer nicht
- NIEMALS am Telefon den Preis verhandeln "Ey, was ist letzte Preis?". Sofort auflegen. Oder erwidern, er möge kommen und sich das Auto anschauen.
- Beim Preis standhaft bleiben. Warum X 1000 € verschenken? Dann steht er halt noch 2 Wochen länger.....

Wenn ich das alles lese, habe ich schon gar keinen Bock mehr mich um den anstehenden Privat-Verkauf meines W204 weiter zu kümmern. Dann lieber gleich an mobile.de für die angebotenen 5.900 im 5km entfernten Autohaus und fertig. Ich bin der Meinung dass der Wagen mindestens 7.000 wert wäre, aber diese ganzen Hürden und der potenzielle Ärger schrecken mich echt ab. Ich weiß, 1000€ mehr oder nicht, ist schon eine Stange Geld hm.

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Der Händler hatte mir für mein Auto 8700 € geboten. Habe es dann für 13.000 € nach Österreich verkauft. Für 50% mehr mache ich mir gerne die Arbeit.
Das meiste vom Papierkram bleibt Dir eh nicht erspart. Egal, wohin Du verkaufst..... Berechne mal den Stundenlohn bei 4300 € (alleine schon bei 1000 €). Aber musst du wissen.

Zitat:

@Tino34 schrieb am 11. Juli 2024 um 11:33:07 Uhr:


Der Händler hatte mir für mein Auto 8700 € geboten. Habe es dann für 13.000 € nach Österreich verkauft. Für 50% mehr mache ich mir gerne die Arbeit.
Das meiste vom Papierkram bleibt Dir eh nicht erspart. Egal, wohin Du verkaufst..... Berechne mal den Stundenlohn bei 4300 € (alleine schon bei 1000 €). Aber musst du wissen.

Kannst du kurz zusammenfassen wie verkauft? Zb. auf mobile eingestellt und einen Anruf aus Österreich bekommen?

Zitat:

Kannst du kurz zusammenfassen wie verkauft? Zb. auf mobile eingestellt und einen Anruf aus Österreich bekommen?

Genau so

Zitat:

@BlackDream01 schrieb am 8. Juli 2024 um 12:52:41 Uhr:


Auf der Zulassung gibt es Überführungskennzeichen incl. Kurzzeitversicherung. Damit bist du bei einem Unfall komplett aus der Haftung und die Zulassung läuft nicht mehr über dich. Ich habe mal ein Fahrzeug von Deutschland nach Österreich verkauft. Daher weiß ich das.

Achtung, was muss der Kollege an Einfuhrzoll bezahlen. So versucht man den Kaufpreis im Vertrag zu manipulieren, danach richtet sich der Zoll.

Rumänien ist EU. Kein Zoll.
Nur VAT. Ist in RO ebenfalls 19%, also auch dies ist für den Käufer egal. Für den privaten Verkäufer sowieso.

Zitat:

@BlackDream01 schrieb am 8. Juli 2024 um 13:31:44 Uhr:


In Österreich mußte der Käufer beim Grenzübertritt gemäß Kaufvertrag zahlen. War allerdings schon 2005.

In A bezahlt der Käufer für innergemeinschaftliche Deals keinen Zoll.

20% Umsatzsteuer und NOVA sind zu bezahlen. Die 19% deutsche USt gibt´s zurück.
NOVA kann recht teuer werden. Ist individuell abzufragen.

Die Mitnahme eines Fahrzeugs ist innerhalb der EU kein Zollvorgang.

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer gilt es Folgendes zu beachten:

Neufahrzeug: Im steuerrechtlichen Sinn gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Zulassung in Österreich noch keine 6000 Kilometer gefahren wurde oder die Erstzulassung noch keine sechs Monate zurückliegt. In diesem Fall muss die Mehrwertsteuer in Österreich entrichtet werden. Wird das Neufahrzeug bei einem deutschen Händler gekauft und direkt nach Österreich exportiert, ist folglich in Deutschland keine Mehrwertsteuer zu zahlen.
Wenn das Fahrzeug bereits in Deutschland regulär zugelassen war, und eines der oben genannten Kriterien zutrifft, ist in Österreich die Mehrwertsteuer zu entrichten, auch wenn diese bereits beim Kauf in Deutschland bezahlt worden ist.

Gebrauchtfahrzeug: Als gebraucht gilt ein Fahrzeug im steuerrechtlichen Sinn erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind, also das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Zulassung in Österreich schon 6000 Kilometer zurückgelegt hat und dessen Erstzulassung bereits sechs Monate zurückliegt. In diesem Fall muss in Österreich keine Mehrwertsteuer entrichtet

(Quelle: ADAC)

Yachten lässt man auf Malta zu mit 5 oder 6% VAT. 😁

Ich würde bei einer Verkaufszusage eine Frist zur Abholung mit angeben. Verkauft man den Wagen dann irgendwann anderweitig, bekommt man Post vom Anwalt, da man bereits eine Verkaufszusage gemacht hatte.

Ein Franzose kauft jetzt meinen 3er BMW. Ich wollte für Ihn auf seine Kosten jetzt Ausfuhrkennzeichen besorgen. Kann ich die schon klar machen, auch wenn der Wagen noch nicht abgemeldet ist, läuft dann quasi parallel mit zwei Kennzeichen (natürlich nur ein Kennzeichen montiert)? Bei Ausfuhrkennzeichen hat man ja nur noch die Haftpflichtversicherung und dann wäre das doof, wenn ich bis zur Übergabe einen selbstverschuldeten Unfall baue. Mir ist klar, dass ich dann für ein paar Tage KFZ-Steuer und Versicherung doppelt zahle. Bis er den Wagen abholt, dauert es noch ca. 12 Tage, würde dann für 4 Wochen abschließen, falls sich das noch wegen Urlaub verzögern sollte. Vorher muss der TÜV noch neu gemacht werden, weil der Wagen nur noch zwei Monate TÜV hat. Ansonsten kann keine Anmeldung in Frankreich gemacht werden.

Frag bei dem Dienstleister fürs Kennzeichen. Und warum willst du 2x zur Zulassung? Das Kurzzeitkennzeichen läuft nur 5 Tage. Welche Überlappung macht hier noch Sinn?

Zitat:

@Tino34 schrieb am 11. Juli 2024 um 21:45:51 Uhr:


Frag bei dem Dienstleister fürs Kennzeichen. Und warum willst du 2x zur Zulassung? Das Kurzzeitkennzeichen läuft nur 5 Tage. Welche Überlappung macht hier noch Sinn?

Es geht hier um das Ausfuhrkennzeichen.

Diese Reiohenfolge halte ich für sinnvoll:

- HU erledigen
- Am Tag der Abholung gemeinsam mit dem franz. Käufer zur Zulassungsstelle fahren und dort das Auto abmelden.
- Er kann dann direkt dort sein Exportkennzeichen machen: https://www.adac.de/.../

Dann bist Du raus aus jedweder Haftung.

Er muss eben an einem Wochentag abholen, wenn die Zulassungsstelle geöffnet hat.

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