Verkauf ins Ausland?

Hallo zusammen,

Mein Auto steht aktuell im Internet zum Verkauf für ca 37 000€
Bis jetzt, sage ich mal so, bin ich mit den Anfragen nicht wirklich überrannt - zu einem, es ist generell nicht einfach, in diesem Preissegment was privat zu verkaufen, außerdem, Preis ist "nur" als fairer Preis gekennzeichnet. Ist soweit OK für mich, mein Wagen ist doch ein wenig speziell, hat fast Vollausstattung (ziemlich selten).
Seit gestern bekomme ich Anfragen und heute Anruf von einem Interessenten aus Romania. Der Kollege stellte korrekte Fragen, und hat mir am Ende ein Angebot gemacht. Das Angebot liegt ein wenig unter meiner Schmerzgrenze, aber ich denke über die Summe werden wir uns einig.
Sobald ich mein OK gebe (mir ist klarr dass in der Theorie damit der Kaufvertrag zustande kommt), sollte er jemanden vorbei schicken, der den Wagen anschaut, bezahlt (ich habe mehrmals betont dass ich nur bar akzeptiere) und mitnimmt.

Die größte Frage. Wo ist der Haken?

Außer allgemein bekannten Sachen mit Probefahrt, Geld- und Schlüsselübergabe nur in einer Bankfiliale, richtigem Vertrag (ADAC z.B.), was kann noch schief gehen?

Danke für eure Meinungen.

42 Antworten

Zitat:

@Monteverdi4000 schrieb am 12. Juli 2024 um 06:51:10 Uhr:


Diese Reiohenfolge halte ich für sinnvoll:

- HU erledigen
- Am Tag der Abholung gemeinsam mit dem franz. Käufer zur Zulassungsstelle fahren und dort das Auto abmelden.
- Er kann dann direkt dort sein Exportkennzeichen machen: https://www.adac.de/.../

Dann bist Du raus aus jedweder Haftung.

Er muss eben an einem Wochentag abholen, wenn die Zulassungsstelle geöffnet hat.

Das Problem bei der Zulassungsstelle ist, dass man einen Termin benötigt. Da kann ich nicht einfach hinfahren. Daher werde ich das für den Käufer erledigen.

Wieso kann der Verkäufer nicht einfach das Auto online abmelden (erst vor einigen Tagen hier im Forum gelernt, dass das überhaupt geht) und der Franzose holt sich mit den Nachweisen in Frankreich eigene Kennzeichen, kommt her und fährt das Auto heim?

Das wäre ja wieder mal die unsägliche "Fernzulassung", die angeblich verboten ist. Außerdem wird er französischen TÜV brauchen, um die französischen Kennzeichen zu bekommen. Vive l'Europe!

Zitat:

@R6-Machine schrieb am 12. Juli 2024 um 09:24:54 Uhr:



Zitat:

@Monteverdi4000 schrieb am 12. Juli 2024 um 06:51:10 Uhr:


Diese Reiohenfolge halte ich für sinnvoll:

- HU erledigen
- Am Tag der Abholung gemeinsam mit dem franz. Käufer zur Zulassungsstelle fahren und dort das Auto abmelden.
- Er kann dann direkt dort sein Exportkennzeichen machen: https://www.adac.de/.../

Dann bist Du raus aus jedweder Haftung.

Er muss eben an einem Wochentag abholen, wenn die Zulassungsstelle geöffnet hat.

Das Problem bei der Zulassungsstelle ist, dass man einen Termin benötigt. Da kann ich nicht einfach hinfahren. Daher werde ich das für den Käufer erledigen.

Dann mache einen Termin mit dem Käufer und dann einen passenden Termin mit der Zulassungsstelle.

Bin raus.

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Zitat:

@R6-Machine schrieb am 11. Juli 2024 um 20:31:00 Uhr:



Kann ich die schon klar machen, auch wenn der Wagen noch nicht abgemeldet ist, läuft dann quasi parallel mit zwei Kennzeichen

Das geht natürlich nicht, wieviele Kennzeichen möchtest Du einem Kfz den zuteilen lassen?
Nicht mal ein KZK bekommst für eine zugelassenes Fahrzeug, wenn es nicht gerade ein Saisonkennzeichen führt.

Hast Du das Geld schon bekommen, oder weshalb bist Du Dir sicher,dass der Franzose den überhaupt mitnimmt.

Zitat:

@MikeGGG schrieb am 8. Juli 2024 um 18:56:25 Uhr:



Zitat:

Vorher aber gucken, ob Dein LK noch aktiv ist oder zu den aufgeschlossenen gehört.

LK?

Landkreis

Man kann ja auch in seinem Namen mit einer Vollmacht von Ihm die Ausfuhrkennzeichen beantragen. Das SEPA-Formular müsste er dann auch mit seinen Bankdaten ausfüllen, Ausweiskopien bzw. Foto vom Ausweis habe ich ja auch. Der Verkäufer war letztens persönlich vor Ort und ist den Wagen gefahren. Ich musste aber vorher noch den TÜV machen (mind. 6 Monate TÜV, sonst keine Zulassung in Frankreich), dabei wurde aber eine ölfeuchte Stelle am Getriebe festgestellt (als geringer Mangel ohne Nachprüfung im Bericht aufgeführt), die ich erst noch mal beseitigen muss, es ist daher nicht sicher, ob er den Wagen dann noch nehmen möchte. Ich habe den Kreis Borken mal angeschrieben und die von Ihm ausgefüllten deutschen Zulassungsformulare zur Prüfung mitgeschickt.

Es wird ja alles diskutiert - wann kommt er zum abholen?

Zitat:

@R6-Machine schrieb am 15. Juli 2024 um 14:28:55 Uhr:



, es ist daher nicht sicher, ob er den Wagen dann noch nehmen möchte.

Und dann machst Du Dir so einen Kopf?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Juli 2024 um 15:08:22 Uhr:



Zitat:

@R6-Machine schrieb am 15. Juli 2024 um 14:28:55 Uhr:



, es ist daher nicht sicher, ob er den Wagen dann noch nehmen möchte.

Und dann machst Du Dir so einen Kopf?

Natürlich, ich habe letzten Freitag einen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben und wenn ein sicherer Interessent womöglich abspringt, ist das extremst Bescheiden. Die Verkaufssumme hatte ich ja als Anzahlung fest eingeplant. Das ist alles dermaßen von zum Kotzen wegen dieser verdammten Ölscheiße. Ich bin froh, wenn meine Verbrennergeschichte bald ein Ende hat. Beim Mini durfte ich damals vorm Verkauf auch noch 800 Euro für ein suppendes Ölfiltergehäuse investieren. Beim E-Auto ist vielleicht nur noch im Differential Öl. Wenn man sich das mal genauer überlegt, ist ein Verbrenner mit seinen ganzen Dichtungen, aus denen es raussuppen kann, eigentlich total irrsinnig. Da müssen so viele Sachen wegen der Ölschmierung abgedichtet werden, beim Getriebe das gleiche Problem. Der Arbeitsaufwand bei Reparaturen ist dann immens. Ich habe da kein Bock mehr drauf.

Meine Lebensgefährtin ist aus Rumänien. Von dort kenne ich jemanden der auch Autohandel betreibt. Es kommt niemand wegen einem Wagen aus Rumänien. Die kaufen eine Rutsche auf und verbringen die per Autotransporter nach Rumänien, für die ist das ein lukratives Geschäft. Bei Barzahlng würde ich das während der Banöffnungzeiten machen, so das man nicht Falschgeld aufsetzt.

Der Abholer ist in der Regel nur ein Handlanger, der den Wagen begutachtet und das Geld übergibt

Mit Geld was man nicht hat, sollte man nicht planen.

Der Rest ist für den Verkauf nicht relevant. Wenn man sein Kfz nicht pflegt, kann es vorkommen, dass was suppt und man zum Verkauf noch investieren muss.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Juli 2024 um 07:56:14 Uhr:


Mit Geld was man nicht hat, sollte man nicht planen.

Der Rest ist für den Verkauf nicht relevant. Wenn man sein Kfz nicht pflegt, kann es vorkommen, dass was suppt und man zum Verkauf noch investieren muss.

Was soll das blöde Geschreibe? Wer sagt, dass ich mein Auto nicht pflege? Ich mache bei einer Handwäsche keine Unterbodenwäsche und liege auch nicht jeden Tag unters Auto und wenn was defekt ist, wird's gerichtet. Wenn nach nicht mal 40 tkm in 8 Jahren die Ölwanne vom Getriebe leckt, kann ich da nichts für, dann hat vielleicht der Hersteller hier bei der Materialwahl gespart, und bei dem Kackwetter derzeit ist der Unterboden eh immer nass und man sieht nix. Und weil der Käufer pingelig ist, kann ich den Wagen so nicht verkaufen.

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