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Verkauf in EU Ausland - Abholung Spedition, was habe ich zu beachten?

Hallo
Ich möchte mein Auto verkaufen.
Der Interessent wollte nur Fotos von aussen und die VIN vorab zum überprüfen meiner Online-Angaben haben.
Fotos vom Schein wurden nicht verlangt.
Ziel:
Autohaus in den Niederlanden. HP sieht seriös aus.
Angebot vom Käufer ist:
In etwa Schwacke Preis - kein extrem niedriges Angebot, kein Übergebot
Kaufvertrag durch mich
Überweisung
Abholung durch Spedition
Frage, was muss ich beachten?
Überweisung ist ja schon mal sehr sicher, sobald das Geld gebucht ist bin ich auf der sicheren Seite.
Kaufvertrag mit Kopie Perso/Ausweis
Keine Übergabe bei "Zahlungsbestätigung" der Bank, nur nach Geldeingang/Buchung bei mir
Übergabe Spedition - Belege? Lieferschein Auftraggeber/Ziel - Oder kann mir das nach gebuchter Zahlung egal sein?
Vorher abmelden?
Oder soll ich darauf bestehen dass ein Mitarbeiter der Firma es abholt - die haben Fotos von Anhängern zur Abholung auf deren HP - wobei das halt auch wieder eine "Dritte Person" wäre, hat das einen Vorteil?
Besten Dank

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84 Antworten

Zitat:

@ichkriegediekri
Das öffnet dann in der Tat Betrug Tür und Tor.
Ohne Angabe von Gründen, eidesstattlicher Erklärung etc???

Es reicht schon wenn Betrug im Raum steht.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. Mai 2024 um 21:00:07 Uhr:


In Österreich zahlt man 35€ (bei meiner Bank) und das Geld wird zurückgeholt.
Also denke ich wird das genauso in anderen Ländern auch problemlos funktionieren.

Scheint hier anders zu sein. Hab nämlich letzte Woche nicht aufgepasst und aus Versehen knapp 10.000,- € überwiesen, statt 400,- €. Internetbanking, sofort aufgefallen und bei meiner Bank angerufen. "Wenn dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben, braucht es das Einverständnis des Kontoinhabers für die Rückbuchung". Und ich "durfte" auch schon einmal einen falschen Empfänger auf Rückzahlung (erfolgreich) verklagen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Mai 2024 um 21:39:09 Uhr:



Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. Mai 2024 um 21:00:07 Uhr:


In Österreich zahlt man 35€ (bei meiner Bank) und das Geld wird zurückgeholt.
Also denke ich wird das genauso in anderen Ländern auch problemlos funktionieren.

Scheint hier anders zu sein. Hab nämlich letzte Woche nicht aufgepasst und aus Versehen knapp 10.000,- € überwiesen, statt 400,- €. Internetbanking, sofort aufgefallen und bei meiner Bank angerufen. "Wenn dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben, braucht es das Einverständnis des Kontoinhabers für die Rückbuchung". Und ich "durfte" auch schon einmal einen falschen Empfänger auf Rückzahlung (erfolgreich) verklagen.

400€ vs 10.000€ - glückwunsch, ordentlicher Tippfehler :-)

Meine Bank sagt mir auch, gebucht ist gebucht - und wenn als Sender die Firma korrekt auftaucht wird es auch kein Identitätsdiebstahl sein.

Mhh die Meinungen gehen hier stark auseinander, viele gute Argumente - in andern Threads wird empfohlen Western Union zu nemhen, bucht man das Geld von dort auf das eigene Konto um kann es keiner mehr zurückholen, lehnt der Käufer das ab riecht es nah Betrug....mal drüber schlafen...

Kein Tippfehler, Dummheit. Hab erst den richtigen Betrag eingegeben und dann die Kontodaten aus der Vorlage übernommen. Leider wurde der Betrag von der Vorlage dann überwiesen. Ist aber nichts passiert, Bank nahm 2,90 € an Gebühren.
Ich hatte auch einmal einen Vorgang, wo jemand was verkauft hat, der Betrag wurde auf sein Konto gebucht und er hat den Artikel an den Käufer versandt. Nur hatte das Geld jemand anders überwiesen, weil der Käufer ihm zum gleichen Preis diesen Artikel verkauft hatte und zur Überweisung das Konto seines Verkäufers angab.

Auf der HP des Händler steht seine IBAN, das ist bei der ING, muss morgen mal nachlesen ob die ein Storno zulassen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Mai 2024 um 22:06:49 Uhr:


Kein Tippfehler, Dummheit. Hab erst den richtigen Betrag eingegeben und dann die Kontodaten aus der Vorlage übernommen. Leider wurde der Betrag von der Vorlage dann überwiesen. Ist aber nichts passiert, Bank nahm 2,90 € an Gebühren.
Ich hatte auch einmal einen Vorgang, wo jemand was verkauft hat, der Betrag wurde auf sein Konto gebucht und er hat den Artikel an den Käufer versandt. Nur hatte das Geld jemand anders überwiesen, weil der Käufer ihm zum gleichen Preis diesen Artikel verkauft hatte und zur Überweisung das Konto seines Verkäufers angab.

Also Du hast ausversehen 10TE ueberwiesen und die für 2,9€ Gebühr einfach rückbuchen lassen?

wow - damit ist doch jede Überweisung mit einem Wert von mehr als 2,90€ vollkommen unsicher da sich ein Verkäufer/Geschäft nicht sicher sein kann dass das Geld mach Abholung der Ware auch auf dem Konto bleibt..

Eine Rückbuchung ist doch, wie oben geschrieben, nur bei Zustimmung des Kontoinhabers möglich. Davon würde ich jetzt ausgehen und dann kostet es eben nur 2,90€ Gebühr. Ohne diese Zustimmung ist eine Rückbuchung dann nicht möglich.

Lass Dich nicht kirre machen. Die Geschichte mit Österreich und den 35 €, ist das nicht eher eine Lastschrift gewesen, anstatt einer Überweisung?
Nur Lastschriften die sozusagen per vorheriger Erlaubnis oder Einzugsermächtigung durch einen Dritten vom eigenen Konto abgebucht worden sind, kann man in D innerhalb einer Frist (müsste 6 Wochen sein) zurückbuchen lassen.
Die Gebühr für diese Rücklastschrift wird dann dem Konto belastet, dass den Betrag zuvor abbuchen ließ.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. Mai 2024 um 21:00:07 Uhr:


In Österreich zahlt man 35€ (bei meiner Bank) und das Geld wird zurückgeholt.
Also denke ich wird das genauso in anderen Ländern auch problemlos funktionieren.

War das eine Lastschrift z.B. von einem Händler bei einem Kauf im Internet der von Deinem Konto abgebucht hat, oder meinst Du tatsächlich eine stinknormale Überweisung die der Kontoinhaber selbst aktiv veranlasst hat?
Das letztere halte ich für ausgeschlossen , auch in Österreich.

Das man bei erwiesenen Betrug das Geld u.U. doch zurückholen kann, ist richtig.
Z.B. wenn das Konto des Autohauses gehackt wurde, aber ist diese Annahme wirklich realistisch?
Der Verkauf wird sich ein paar Tage hinziehen, in der Zeit müsste jemand das Bankkonto des Autohauses hacken und die Modalitäten mit dem TE absprechen… alles nicht machbar wenn der TE diese ganzen von Ihm selbst dargestellten Vorsichtsmaßnahmen beachtet.

Wenn hier der berühmte Kapitän der US Marine oder der Irak Krieg Soldat im Spiel wäre, der unbedingt dieses Auto mit heim in die Staaten nehmen will, da würde ich auch sagen das schreit förmlich nach Betrug. Das sehe ich hier aber nicht.
Übrigens haben viele Spediteure einen Treuhand Service für geringen Auforeis, die dokumentieren die Übergabe, nehmen auch die Papiere in Empfang und überweisen oder übergeben das Gekd treuhänderisch auf das Konto des Verkäufers.
Die kann man als Käufer aber auch als Verkäufer beauftragen.

Zitat:

@ichkriegediekri schrieb am 27. Mai 2024 um 20:58:47 Uhr:



Wie soll das Geld wieder weg sein wenn es per SEPA Überweisung kommt und "wertgestellt" ist? - da war die Aussge meiner Bank klar, das ist nicht wieder abbuchbar/rückabwickelbar.

Sollte das Geld von einem geknackten Konto stammen, lässt sich das dank SEPA auch wunderbar zurückverfolgen. Es kann dann sein das du Post bekommst, weil das Geld aus illegalen Geschäften stammt. Evtl. sogar Verdacht auf Geldwäsche. Übrigens wird bei einer Summer über 10k€ aus dem (EU) Ausland automatisch eine Geldwäsche Verdachtsmeldung eingeleitet. Man muss zumindest Angaben darüber machen, woher das Geld stammt. Bei einer Bareinzahlung wäre es zwar auch so, aber Bargeld lässt sich nicht nachverfolgen. Wenn dies gezählt und auf Echtheit geprüft wurde, du bei Einzahlung Angaben zur Herkunft gemacht hast (Kopie vom Kaufvertrag) und es eingezahlt und gebucht wurde, dann kannst du davon ausgehen es ist definitiv deins.

https://www.owlaw.de/.../?...

Aber warum soll man sich den nervigen Quark antun, wenn man doch hier problemlos seriös verkaufen kann? Wkda, Kaufvertrag, fertig.

SEPA Überweisungen werden in allen Teilnehmerländern gleich behandelt. Eine SEPA Überweisung kann nur "vor Settlement" also vor Ausführung bzw. Gutschrift beim (falschen) Empfänger gestoppt werden.
Ist die Überweisung final durchgeführt, d. h. auf einem existierenden Empfängerkonto gutgeschrieben, dann kann die eigene Bank nur noch einen "Überweisungsrückruf" an das Instituts des Empfängers senden. Dieses wiederum wird sich mit dem Emfpänger in Verbindung setzen und um Prüfung und Rücküberweisung bitten. Einen Automatismus gibt es aber nicht und im Zweifel ist das Geld erstmal "weg".
Banken sind seit längerem auch nicht mehr verpflichtet einen Abgleich der Kontonummer (IBAN) mit dem tatsächlichen Kontoinhaber zu machen - der Absender ist für die Richtigkeit der Überweisungsdaten verantwortlich.
Somit bliebe dann nur noch der zivilrechtliche Weg (Klage gegen den falschen Empfänger) um zu versuchen wieder an sein Geld zu kommen...
Was Überweisungen aus dem Ausland betrifft, diese sind ab 12.500 € meldepflichtig im Sinne Außenwirtschaftsgesetz bzw. Außenwirtschaftsverordnung. Das hat aber mit Geldwäsche nichts zu tun! Eine Wareneinfuhr, wie beim Kauf eines Autos im Ausland, wäre übrigens von der Meldepflicht ausgenommen. Aber darum geht es hier ja gar nicht...

Aus eigener Erfahrung wird die Bank Fragen woher das Geld stammt. Das ist sogar bei Inlandsüberweisungen der Fall.
Was du sagst ist Grundsätzlich korrekt, interessant wird es dann, wenn die Polizei / Staatsanwaltschaft ihre Finger im Spiel hat. WENN, ich schreibe es extra groß, da Böse Buben Ihre Finger im Spiel haben, kann als Mittel der Beweissicherung auch mal eben das eigene Konto gesperrt werden.
Und die Bank ist sogar verpflichtet bei ungewöhnlichen Kontobewegungen ggf. erstmal eine Geldwäsche Verdachtsmeldung abzusetzen. Das läuft oft automatisch im Hintergrund.
Ich will es nicht gleich so schwarz malen, aber die Sache scheint mir einfach zu suspekt. Der Käufer soll der Spedition einfach die Summe in Bar mitgeben. Ich zahle das ein, lasse es dabei prüfen, fertig.

Banken müssen vieles im Hintergrund prüfen. Einige prüfen auch regelmäßig ob eine Gutschrift "im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs" liegt. Ebenso Sanktionsscreening/Terrorfinanzierung etc... Da können manchmal schon seltsame Verwendungszwecke ausreichen um Nachfragen zu produzieren.
Aber all das spielt doch für den Verkäufer hier keine Rolle! Es weiß, welches Autohaus das Auto kauft. Er kann prüfen, dass das Geld auch für ihn offensichtlich vom Autohaus XY kommt und nicht von Oma Käthes Konto... Wenn das alles der Fall ist, hat er das Geld final auf dem Konto und muss sich nicht mit dem Risiko größerer Bargeldmenden rumärgern, hat kein Falschgeldrisiko und muss auch keine Fragen zur Herkunft des Geldes bei seiner Bank beantworten.
Und solange die Bank erkennt, dass Absender des Geldes eben Autohaus XY und nicht al-Qaida ist, wird die Überweisung auch nicht die Alarmglocken läuten lassen.

Jeden Tag werden Millionen SEPA-Überweisungen in Europa getätigt zwischen allen möglichen Geschäftspartnern. Hier soll ein Auto gekauft werden. Kommt auch 2 bis 3 Mal am Tag vor. Und jetzt geht einigen hier der Gaul durch mit Terror und Krieg und Betrug ? Echt jetzt? Habt ihr euer Geld im Sparstrumpf und kauft nur im Dorf mit abgezählten Groschen?

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