ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Verkauf im Kundenauftrag - Händler steht im Vertrag - aber warum macht man das?

Verkauf im Kundenauftrag - Händler steht im Vertrag - aber warum macht man das?

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 10:53

Liebe community,

der Kauf ist abgeschlossen und vielleicht hätte ich hier schon früher nachfragen sollen.

Wir haben gestern einen Zweitwagen für knapp 6.000 EUR bei einem etwas größeren Autohaus/Werkstatt gekauft. Mich wunderte, warum der Verkäufer - obwohl er der Partner im Kaufvertrag ist - in das Angebot des Fahrzeugs (auf mobile.de) schreibt, dass er im Kundenauftrag verkauft. Am Telefon sagte er mir bereits, dass er aber der Vertragspartner ist und die gesetzliche Gewährleistung übernimmt. Dennoch frage ich mich, warum man so etwas macht. Jetzt habe ich gesehen, dass er einige Fahrzeuge im Bestand hat, bei denen dies in der Beschreibung steht.

Und noch eine Frage: Das Auto war nicht als unfallfrei bezeichnet. Auf meine Frage nach dem Grund, antwortete er, dass der Wagen einen Auffahrunfall hatte, weswegen die Stoßstange neu lackiert wurde. Die Rechnung hierfür lag leider nicht vor. Nachdem ich mich beim Kfz-Meister meines Vertrauens erkundigt habe und dieser meinte, dass das nicht weiter schlimm sei, wenn der Wagen vernünftig fährt und keine Nachbesserungen ersichtlich sind, maß ich dem auch keine weitere Bedeutung zu. Im KV steht: Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: Heckschaden und Nachlackierung. Jetzt, zuhause, mache ich mir trotzdem darüber Gedanken.

Ich weiß, jetzt ist sowieso schon alles entschieden, trotzdem interessiert mich eure Meinung.

Das Fahrzeug ist innen und außen im absoluten top Zustand und fährt sich sehr gut. Bremsen, Lenkung, Spur erscheint beim Fahren einwandfrei.

Danke für eure Meinung :)

cappupat

Beste Antwort im Thema

Du meine Güte, was für ein Aufstand wegen nichts! Du hast doch keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass der Kiste irgendetwas fehlt. Und der Händler hat wahrheitsgemäß angegeben, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. Wenn man manche Kommentare hier liest, sollte wahrscheinlich jedes Auto nach einem Parkrempler sofort eingestampft werden.....

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten
am 22. März 2018 um 20:22

Ich denke unabhängig von der gängigen Praxis im Kundenauftrag zu verkaufen, gilt es hier eine Lanze für "Unfallfahrzeuge" aber auch für Händler zu brechen.

Wie bereits erwähnt, machen getauschte Karosserieteile ein Fahrzeug ja nicht zwangsweise schlechter. Gleichzeitig gelten Fahrzeuge bereits bei geringen Reparaturwerten als Unfallfahrzeuge (eigentlich schon in dem Moment, wenn Lack angerührt wird).

In einer Zeit von Rechtsschutzversicherungen und der "ich verklag dich einfach" Mentalität, setzt das jeden Händler extrem unter Druck. Dementsprechend fällt die Formulierung Unfall/ Schaden ziemlich zügig zur Absischerung. Denn auch schon eine getauschte Stoßstange kann als Unfall gewertet werden.

Man kauft was man sieht, gilt leider unumgänglich auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Ein unabhängiges Gutachten ist an der Stelle nie verkehrt. Der Zustand des Wagen ist doch 1000mal entscheidender, als das Stück Paier welches man dazu erhält.

Einem solchen "Unfaller" werden dann später gerne mal Reparaturen nachgesagt, die auch bei allen unfallfreien Modellen auftreten. Beim E46 (insbesondere vor 2002) treten gerne die beschriebenen Probleme auf, aber ich denke z.B. ein Parkrempler hinten auch mit ein paar km/h mehr wird nicht zu diesem Schaden führen. Ein fader Beigeschmack bleibt selbstverständlich.

Zitat:

@CR_Alex schrieb am 22. März 2018 um 21:22:43 Uhr:

Ich denke unabhängig von der gängigen Praxis im Kundenauftrag zu verkaufen, gilt es hier eine Lanze für "Unfallfahrzeuge" aber auch für Händler zu brechen.

Wie bereits erwähnt, machen getauschte Karosserieteile ein Fahrzeug ja nicht zwangsweise schlechter. Gleichzeitig gelten Fahrzeuge bereits bei geringen Reparaturwerten als Unfallfahrzeuge (eigentlich schon in dem Moment, wenn Lack angerührt wird).

In einer Zeit von Rechtsschutzversicherungen und der "ich verklag dich einfach" Mentalität, setzt das jeden Händler extrem unter Druck. Dementsprechend fällt die Formulierung Unfall/ Schaden ziemlich zügig zur Absischerung. Denn auch schon eine getauschte Stoßstange kann als Unfall gewertet werden.

Ein Unfall ist ein Unfall ist ein Unfall ... da gibt es recht wenig Interpretationsspielraum. Wenn ein Stoßfänger lackiert wurde, weil jemand ständig Getränkekisten darüber in den Kofferraum geschoben hat, dann gibt es die Formulierung "Lackierung im Zuge der Aufbereitung". Ebenso wenn eine Tür durch Ringe, Schlüssel etc. gelitten hat. Wenn ein Stoßfänger hingegen durch das Anrempeln eines Pollers, eines anderen Fahrzeugs etc. getauscht wurde, dann ist das eben - da beißt die Maus kein Faden ab - ein Unfall. Auch wenn dadurch das Gesamtfahrzeug nicht gelitten hat, ist es trotzdem anzugeben. Ist ja auch kein Problem ... Der Wertverlust durch Parkrempler etc. spielt sich ja daher auch im sehr, sehr niedrigen bis kaum wahrzunehmendem Bereich ab.

am 23. März 2018 um 12:14

Ist völlig richtig und auch unstrittig. Führt aber zwangsläufig auch dazu, dass beim Verkauf egal ob durch Händler oder privat eindeutige Formulierungen gewählt werden müssen.

Genau diese klingen manchmal etwas hart und machen Angst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Verkauf im Kundenauftrag - Händler steht im Vertrag - aber warum macht man das?