Verkauf im Kundenauftrag - Händler steht im Vertrag - aber warum macht man das?

Liebe community,

der Kauf ist abgeschlossen und vielleicht hätte ich hier schon früher nachfragen sollen.

Wir haben gestern einen Zweitwagen für knapp 6.000 EUR bei einem etwas größeren Autohaus/Werkstatt gekauft. Mich wunderte, warum der Verkäufer - obwohl er der Partner im Kaufvertrag ist - in das Angebot des Fahrzeugs (auf mobile.de) schreibt, dass er im Kundenauftrag verkauft. Am Telefon sagte er mir bereits, dass er aber der Vertragspartner ist und die gesetzliche Gewährleistung übernimmt. Dennoch frage ich mich, warum man so etwas macht. Jetzt habe ich gesehen, dass er einige Fahrzeuge im Bestand hat, bei denen dies in der Beschreibung steht.

Und noch eine Frage: Das Auto war nicht als unfallfrei bezeichnet. Auf meine Frage nach dem Grund, antwortete er, dass der Wagen einen Auffahrunfall hatte, weswegen die Stoßstange neu lackiert wurde. Die Rechnung hierfür lag leider nicht vor. Nachdem ich mich beim Kfz-Meister meines Vertrauens erkundigt habe und dieser meinte, dass das nicht weiter schlimm sei, wenn der Wagen vernünftig fährt und keine Nachbesserungen ersichtlich sind, maß ich dem auch keine weitere Bedeutung zu. Im KV steht: Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: Heckschaden und Nachlackierung. Jetzt, zuhause, mache ich mir trotzdem darüber Gedanken.

Ich weiß, jetzt ist sowieso schon alles entschieden, trotzdem interessiert mich eure Meinung.

Das Fahrzeug ist innen und außen im absoluten top Zustand und fährt sich sehr gut. Bremsen, Lenkung, Spur erscheint beim Fahren einwandfrei.

Danke für eure Meinung 🙂
cappupat

Beste Antwort im Thema

Du meine Güte, was für ein Aufstand wegen nichts! Du hast doch keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass der Kiste irgendetwas fehlt. Und der Händler hat wahrheitsgemäß angegeben, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. Wenn man manche Kommentare hier liest, sollte wahrscheinlich jedes Auto nach einem Parkrempler sofort eingestampft werden.....

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Danke 🙂 Ich weiß, wie du es meinst, womöglich sehe ich jetzt auch Dinge, die gar nicht da sind. Aber kann ich den Verkäufer vielleicht noch bitten, in den Vertrag zu schreiben, dass der Unfallschaden fachgerecht instand gesetzt wurde? Wäre das eine Sicherheit?

Du meine Güte, was für ein Aufstand wegen nichts! Du hast doch keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass der Kiste irgendetwas fehlt. Und der Händler hat wahrheitsgemäß angegeben, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. Wenn man manche Kommentare hier liest, sollte wahrscheinlich jedes Auto nach einem Parkrempler sofort eingestampft werden.....

Das stimmt auch. Wahrscheinlich steigere ich mich da in etwas hinein. Ich glaube, jedes meiner Autos war irgendwann ein Unfallwagen. Auf jeden Fall bin ich auch schon einige Male angeeckt oder mir ist jemand reingefahren. Da habe ich mir früher keine Gedanken drüber gemacht.

Ich sehe auch gerade, dass im KV steht, das ich einen Zustandsbericht bekomme.

Ich hatte bei meinem letzten Auto auch einen Unfallschaden. Sogar einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ich hab nur das Notwendigste reparieren lasse, das aber in der Fachwerkstatt. Ein halbes Jahr später hab ich mit dem Auto noch TÜV bekommen. Ohne Mängel. Ich hab das Auto aber mittlerweile guten Gewissens mit der Angabe des Unfallschadens und dem dazugehörigen Gutachten, an eine gute Bekannte verkauft. Die hat sich über das günstige Angebot gefreut und fährt seit dem glücklich und zufrieden mit dem Auto mehrmals die Woche über 100 km in den Westerwald zu ihren Eltern. Und das obwohl das Auto nen Unfallschaden hat und bereiits 11 Jahre alt ist. Soviel zu dem thema. Unfallschaden heißt lange noch nicht Schrottreif. Wenn der Schaden auch noch fachgerecht repariert wurde ist doch alles OK. Mach Dich nicht verrückt und lerne daraus, das Du beim nächsten mal besser aufpaßt.

Und ob der Wagen nun in irgend einem Auftrag verkauft wurde oder nicht soll Dir egal sein: Der Händler gibt Dir (hoffentlich schriftlich) die Gewährleistung. Also ist alles "Safe".

Und Dir bzw. deiner Tochter noch viel Freude an Ihrem, offenbar, Wunschauto und allzeit gute Fahrt.

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ja, die Gewährleistung habe ich schriftlich, zudem noch eine geschenkte Garantie, außerdem wird TÜV neu gemacht und eine Inspektion. Das einzig Blöde ist dann jetzt nur noch, dass ich keine Rechnung oder wie du schreibst Gutachten habe, denn damit würde ich mich wohler fühlen. Wegen des Zustandsberichts frage ich den Händler noch einmal. Bisher habe ich den ja nicht bekommen. Im KV steht aber "Zustandbericht ist beigefügt".

Und vielen Dank für deine netten Wünsche und gelernt habe ich auch daraus 🙂

Naja wenn der Wagen einen Knaller hatte, ist es halt die Pflicht vom Händler es anzugeben, das ist schonmal positiv. Wenn es vernünftig repariert wurde, ist es auch kein Problem. Leg dich doch mal drunter und guck dir das an.. würde mir da keinen Kopf machen..

Moin,

Ich würde mal vermuten, dass dieser Vertrag aus steuerlichen Gründen so formuliert wurde. Für dich ist wesentlich - du hast die Gewährleistung und der Vorschaden wurde dir genannt.

Wer nun namentlich der Verkäufer ist - ist doch an der Stelle wurscht.

LG Kester

Ok, vielen Dank, dann bin ich jetzt etwas beruhigter 🙂

Grauenvoll, dass es hier so viele Menschen gibt, die immer nur das schlechte im Menschen sehen ohne diesen auch nur Ansatzweise zu kennen, geschweige denn Teilnehmer der Vertragsgestaltungen gewesen zu sein.

Sein Ansprechpartner ist der Händler, das Fahrzeug wurde wissentlich als reparierter Unfallwagen gekauft und gut.

Nicht jeder Mensch auf dieser Welt ist ein Verbrecher!

Richtig @Nobbe-DD - Und nicht jeder Unfallwagen ist per se schlecht - was manche aber hier zum Ausdruck bringen.

Ehrlich gesagt, verstehe ich gar nicht, um was es hier eigentlich geht.

Nur weil mal ne Stoßstange oder ein Kotflügel getauscht oder nur lackiert wurde, ist kein Auto gleich schlecht. Mind. 50% der Fahrzeuge auf unseren Straßen haben so einen Schaden mal gehabt.

Die Inseratsbeschreibung war vielleicht auch eher ein Standardtext, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wurde das Fahrzeug doch ganz normal von Autohandel mit Gewährleistung an Endkunden verkauft. Oder war es doch ein Agenturgeschäft? Ohne den Vertrag gesehen zu haben, kann man hier nur im Nebel stochern.

Das Fahrzeug scheint ja in Ordnung zu sein.

Auch wir sichern generell keine Unfallfreiheit zu, und auch sonst muss an mit Zusicherungen so sparsam wie möglich umgehen. Es gibt einfach zu viele Leute, die nicht verstehen, dass gebraucht auch gebraucht ist!

Wenn der Haendler Vertragspartner ist und Gewaehrleistung uebernimmt, dann ist doch erstmal alles gut.

Wenn der Schaden durch Teiletausch wieder behoben werden kann, ist es eigentlich kein Unfallschaden im eigentlichen Sinn.
In dem Beispiel also:
- Stossstange getauscht oder instandgesetzt (lackiert): Kein Unfallschaden
- Stosstange getauscht oder instandgesetzt und Heckblech ausgebeult oder neu eingeschweisst: Unfallschaden

Evtl. wurde da noch Heckblech/Kofferraumklappe nachlackiert wegen Farbanpassung oder aehnlichem.

Fahre einfach noch einmal zu dem Haendler und frage ihn freundlich, was genau gemacht wurde, und ob er den Satz im Kaufvertrag nachtraeglich aendern kann z.B. Stossfaenger getauscht und Heckklappe nachlackiert. Alle Arbeiten wurden fachmaennisch (oder von einer Fachwerkstatt) ausgefuehrt. Dann ist es immer noch kein Unfallwagen, wenn du ihn weiterverkaufst (und du kein Pech damit hast).

Zitat:

@taurus1 schrieb am 19. Februar 2018 um 15:36:15 Uhr:


Wenn der Haendler Vertragspartner ist und Gewaehrleistung uebernimmt, dann ist doch erstmal alles gut.

Wenn der Schaden durch Teiletausch wieder behoben werden kann, ist es eigentlich kein Unfallschaden im eigentlichen Sinn.
In dem Beispiel also:
- Stossstange getauscht oder instandgesetzt (lackiert): Kein Unfallschaden
- Stosstange getauscht oder instandgesetzt und Heckblech ausgebeult oder neu eingeschweisst: Unfallschaden

Evtl. wurde da noch Heckblech/Kofferraumklappe nachlackiert wegen Farbanpassung oder aehnlichem.

Fahre einfach noch einmal zu dem Haendler und frage ihn freundlich, was genau gemacht wurde, und ob er den Satz im Kaufvertrag nachtraeglich aendern kann z.B. Stossfaenger getauscht und Heckklappe nachlackiert. Alle Arbeiten wurden fachmaennisch (oder von einer Fachwerkstatt) ausgefuehrt. Dann ist es immer noch kein Unfallwagen, wenn du ihn weiterverkaufst (und du kein Pech damit hast).

Die Bereiche, in denen grober Unfug steht, sind markiert ...

Lediglich beim reinen Lackieren ist es kein Unfallfahrzeug. Wird die Stoßstange gewechselt, ist es eins.

Also ich bin mittlerweile beim Gebrauchtwagenkauf sehr vorsichtig, insbesondere bei "erfolgt im Kundenauftrag".
Eine kleine Story von mir:
Vor 3 Jahren war ich auf der Suche nach einem E46 325i als Limousine, mit humanen Kilometerstand, guter Ausstattung und gutem Preis. Nach paar Wochen suchen habe ich einen im Netz gefunden, zu Verkaufen von einem sogenannten "Freiflächenhändler". Der Wagen sowie der Verkäufer machten einen guten Eindruck, allerdings wurde ich darauf hingewiesen das der Verkauf im Kundenauftrag erfolgt. Als ich mich zu 80% für das Fahrzeug entschieden habe, kam noch eine Aussage bezüglich der nachlackierten Heckstoßstange hinzu. Ich dachte mir das wäre kein Problem, weil man am Heck nichts gesehen hat. Weder am Spaltmaß noch an der Farbe.
Ich fuhr das Auto 40.000km ohne nennenswerte Defekte, bis ich an einen BMW "Experten" geriet der mich auf die zahlreichen Hinterachsprobleme am E46 hingewiesen hat. (ohne das wir uns mein Auto von unten angesehen haben oder ich irgendwelche Mängle festgestellt habe.) Ich wollte mich an meinen Wagen selbst davon überzeugen und wir nahmen das Auto auf seine Hebebühne. Als ob er den Wagen bereits gesehen hatte, bestätigten sich seine Vermutungen. Es befanden sich Risse an der Hinterachsaufnahme. Ergebnis= Totalschaden.
Als ich mir den Kaufvertrag nach 2 Jahren durchgelesen habe stand bei Beschädigungen: "Heckschaden" und die Zeile mit dem Unfallfrei, "ja" "nein" oder "nicht bekannt" wurde freigelassen.
Ich denke das war ihm zu diesem Zeitpunkt schon bekannt.

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