Verkauf eines Autos, bitte schaut rein und sagt eure meinung.
hallo erstmal,
ich habe ein problem, was ich gerne hier im Forum an alle stellen möchte.
Und zwar geht es darum, ich habe letzte woche mein auto verkauft (privat an privat) er kam an und bezahlte bar.
Paar Tage später rief er mich wieder an und berichtete mir das das schloss an der fahrertür kaputt ist und das auto sich von außen nicht mehr öffnen lässt und ich mich für die kosten (300€) beteiligen solle. das auto wurde ohne jeglicher art von gewehrleistungen verkauft. Falls ich dem nicht Folge leiste hat er mir mitgeteilt, das er ansonsten vom kaufvertrag zurücktreten wird (irgendwas von 2 wochen rücktrittsrecht meine er???). Ich habe von dem kaputten schloss keine ahnung gehabt und sehe nicht ein das ich mich jetzt beteiligen muss.
Könt ihr mir sagen wer im Recht liegt??? muss ich die reperatur bezahlen ??? problem ist das er das auto so wie es aussieht noch nicht umgemeldet hat.... Ich wäre für eure hilfe sehr dankbar.
gruss MT Freund
25 Antworten
Es gibt einer Form der Haftung, zum Beispiel wenn Du arglistig einen Schaden verschwiegen hast oder aber der Tacho von Dir oder in Deinem Auftrag manipuliert wurde. Aber ein defektes Schloss, wenn der Schaden erst später aufgetreten ist, kann man diesen nicht von einer privat Person einklagen.
Hallo,
tut mir leid, aber für mich klingt das eher verdächtig.
Genau zu dem Thema gab´s hier vor ein paar Tagen einen aufschlussreichen Thread, den Du Dir durchlesen solltest:
http://www.motor-talk.de/forum/auto-verkauft-probleme-mit-kaeufer-t1636535.html?page=3
Will ja nicht behaupten, dass sowas immer Betrug ist, aber 300,- € für ein defektes Türschloss, mal ganz im Ernst...
Und nein, das Amt wird nicht von alleine aktiv, wenn ein Auto nicht umgemeldet wird, wie ich selbst Anfang des Jahres feststellen musste. Erstmal musst Du bei Deiner Versicherung Alarm schlagen, damit die die sogenannte § 29 c Frist ( 4 Wochen ) in Gang setzen. Damit müssen die dem Käufer Gelegenheit geben, die Versicherung zu übernehmen. Erst dann dürfen die dem Amt mitteilen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und die Stillegung veranlassen. Das Amt selbst macht von sich aus gar nichts!
Und lass Dich nicht von der Versicherung abwimmeln, von wegen "Das dauert ja auch etwas bis die Ummeldebescheinigung bei uns eintrifft, blablabla...", dass kostet die nicht viel, aber Du bist auf der sicheren Seite. Ist auch dass Einzige, was Du tun kannst, aber wenn Du überhaupt nichts machst, fährt der noch Monate mit Deiner Nummer rum.
Darüber hab ich mich aber auch schonmal in dem Thread ausführlich ausgelassen:
http://www.motor-talk.de/forum/angemeldetes-auto-verkauft-meldet-nicht-um-t1636026.html
Natürlich ist das alles deutsches Recht, vielleicht sitzt Du ja auch in Österreich oder der Schweiz, wie´s da aussieht, weiß ich natürlich nicht.
Aber hoffen wir mal das Beste, die meisten Autokäufer sind ja Gott sei dank ehrliche Leute...
Grüße, John
Ich würde auch gar nichts unternehmen, wenn er anruft, dann sagt ihm einfach, dass er dich nicht mehr belästigen soll.
Leider verstehe ich immer nicht, wie man ein angemeldetes Autos verkaufen kann. Soll der Käufer sich doch einfach Kurzzeitkennzeichen holen und gut ist.
Ähnliche Themen
Moin,
Ist doch ganz einfach ...
Wenn er dich anruft ... teilst du ihm mit, dass es dir sehr leid tut, dass das Schloss so kurz nach dem Kauf kaputt gegangen ist, das Du dich aber informiert hast, und du aufgrund des zwischen euch geschlossenen Vertrages die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Da du eine Privatperson bist, darfst du dies machen. Da du kein Fachmann bist, ist dies von dir auch nicht zu erwarten. Dir war der Mangel weder bekannt, noch war für dich ersichtlich, dass es dort einen Mangel GEBEN könne, er selbst hat Ihn bei der Fahrzeugüberprüfung ja auch nicht festgestellt. Da Du ausser der Unfallfreiheit (ich hoffe laut Vorbesitzer) und dem km Stand (nach Tacho und Vorbesitzer hoffe Ich) keine weiteren Zusagen gemacht hast ... bist du an der Stelle aus dem Schneider. Weise Ihn noch darauf hin, dass eine 2 Wöchige Rückgabefrist nur bei GEWERBLICHEN Verkäufen unter bestimmten Bedingungen geregelt ist, und das dies auf euer PRIVATGESCHÄFT ebenfalls nicht anwendbar ist, dann bittest du ihn das Fahrzeug endlichn umzumelden, da er nämlich ansonsten das Fahrzeug ohne gültige Versicherung bewegt, da du sie bereits GEKÜNDIGT hast (Das dies nicht so ohne weiteres geht, musst du ihm ja nicht mitteilen *zwinker*) und Ihm das fairerweise mitteilen möchtest ... damit er da keine Nachteile hat, falls er in eine Kontrolle kommt.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von admiral26
Und nein, das Amt wird nicht von alleine aktiv, wenn ein Auto nicht umgemeldet wird, wie ich selbst Anfang des Jahres feststellen musste. Erstmal musst Du bei Deiner Versicherung Alarm schlagen, damit die die sogenannte § 29 c Frist ( 4 Wochen ) in Gang setzen. Damit müssen die dem Käufer Gelegenheit geben, die Versicherung zu übernehmen. Erst dann dürfen die dem Amt mitteilen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht und die Stillegung veranlassen. Das Amt selbst macht von sich aus gar nichts!
Das stimmt nicht was Du sagt. Teil man der Versicherung mit das, dass Fahrzeug um 19:00 Uhr verkauft wurde, greift die Versicherung noch bis 24h, dann besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die Versicherung teil dann dem Amt mit das dieses Fahrzeug nicht mehr versichert ist und es kommt automatisch eine Nachfrage. Liegt keine Doppelkarte vor, steht das Fahrzeug ab diesen Zeitpunkt auf einer öffentlichen Strasse wird es entstempelt. Die von Dir beredete 4 Wochen Frist gibt es nicht.
Hi,
also ich habe im Januar ein Auto verkauft, dass nicht vom Käufer umgemeldet wurde. Ich bin zu meiner Versicherung und der Vertreter dort meinte auch, dass sofort die Stillegung veranlasst wird. Am nächsten Tag ruft er mich an und erklärt mir, dass vor Ablauf dieser Frist keine Möglichkeit zum Handeln besteht, kannte er bislang auch nicht. Ich habe mich in den nächsten Wochen noch mehrmals deswegen mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt und auch die Zulassungsstelle hat mich über diese Frist aufgeklärt.
Ich wüsste nicht, wieso meine Zulassungsstelle oder meine Versicherung mich auf den Arm nehmen sollten.
Aber, wenn ich dein Kennzeichen sehe, Du redest nicht zufällig über die Rechtslage in der Schweiz?
Nichts für ungut,
John
warum meldet man das auto nicht ab bevor man es an einen wildfremden verkauft und sich dann auf den verlassen muss?
falls es dafür einen wirklich guten grund gibt, klärt mich auf! 🙂
naja bei mir war es eben so ich brauchte das auto ja bis zum letzten moment und das KFZ amt hat nur früh auf und deswegen urlaub nehmen will ich nicht,... naja er hat sich bis jetzt immer noch nicht gemeldet ob das auto abgemeldet ist werde ich ja früher oder später sehen....
Zitat:
Original geschrieben von Arturtschik
naja bei mir war es eben so ich brauchte das auto ja bis zum letzten moment und das KFZ amt hat nur früh auf und deswegen urlaub nehmen will ich nicht...
Konntest du dir nicht wenigsten für 1 - 2 Stunden freinehmen, um den Wagen abzumelden? Und für den Rest des Tages hättest du einen Leihwagen mieten (oder ein Taxi benutzen) können.
Ich hab schon ein paar Autos privat verkauft und die waren alle angemeldet... An was für Gesindel verkauft ihr da denn immer? 😁